Beiträge von hessischteacher

    Bei nicht mehr bestehender Elternzeit ab August würde ich natürlich Bezüge beziehen, und im August sind Ferien in Hessen. Die neue Elternzeit würde ich natürlich beantragen, dann aber ab dem Schuljahresbeginn. Aktuell scheint es sogar hinsichtlich der Bezüge (ich habe eine entsprechende Bezügemitteilung für August erhalten) so zu laufen und ich war erstaunt.

    Hallo,


    ich habe die Frage, ob ein neuer Elternzeitantrag nötig wird bei Versetzung an ein anderes Staatliches Schulamt innerhalb Hessens?


    Hintergrund:
    Ich habe Anfang 2014 Elternzeit beantragt für 2 Jahre (bis 2016) am Schulamt A-alt in Hessen.
    Jetzt wurde ich zum August 2014 an ein anderes Schulamt B-neu in Hessen versetzt bzw. in den neuen Schulamtsbezirk B-neu mit dem Schulamt B-neu als neuen Dienstherren.
    Muss ich daher jetzt zum August 2014 (bis 2016) einen neuen Elternzeitantrag am Schulam B-neu stellen, oder gilt der alte Antrag weiterhin, der vom Schulamt A-Alt bereits bis 2016 genehmigt wurde.
    Die Frage stelle ich mir vor dem Hintergrund, dass der Dienstherr gewechselt hat, wobei ich nicht sicher bin, ob der oberste Dienstherr das Land Hessen ist.


    Für mich wäre es aktuell ein Vorteil, wenn ich einen neuen Antrag stellen dürfte und der alte nicht mehr gilt.


    Vielen Dank.

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