Beiträge von Dionysos

    Das müsste man ausrechnen. Die Nachzahlung muss ja dieses Jahr versteuert werden. Falls diese Steuer (unter Anrechnung des Progressionsvorbehalts des Elterngeldes(!)) mehr ist als die Steuer, die du in den letzten Jahren mehr hättest zahlen müssen, müsstest du Schadensersatz aber geltend machen können.


    Alle Angaben im Übrigen ohne Gewähr.


    Nachtrag: Lass die Angelegenheit lieber von einem Sachkundigen prüfen. Eventuell steht dir sogar mehr Elterngeld zu, weil du im Berechnungszeitraum mehr Einkommen hättest haben sollen.
    Ich gehe auch von einer Kürzung des Elterngeldes aufgrund der Nachzahlung aus...

    Interessante Frage...
    Der Arbeitgeber muss in der Regel einen durch eine (vormals strittige) Nachzahlung entstandenen Steuerschaden ersetzen. Das träfe theoretisch (!) auf die Situation bei euch in BW zu, da durch die Einmalzahlung mehr Steuer bezahlt werden muss, als wenn es auf die letzten Jahre verteilt gewesen wäre.
    Ob das auch auf einen Schaden beim Elterngeld übertragbar ist, kann ich nicht sagen. Du müsstest aber nach meinem Rechtsverständnis so gestellt werden, als wäre die Nachzahlung regulär auf die 3 Jahre aufgeteilt ausgezahlt worden.

    Ich hab hier was bei der niedersächsischen Landesschulbehörde gefunden:


    2.2.5 Bei der sonstigen Verteilung der Unterrichtsstunden sollte bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nach
    § 62 NBG auf die familiären Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. Dies gilt insbesondere auch fürdie Festlegung von Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende.
    2.3 Die Nichtgewährung von Erleichterungsmöglichkeiten ist auf Wunsch der betroffenen Lehrkraft ihrgegenüber zu begründen.



    § 5 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
    Arbeitszeitgestaltung bei familiären Betreuungsaufgaben: Beschäftigten, die Kinder unter zwölf Jahren oderpflegebedürftige Angehörige im Sinne des § 14 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs betreuen, ist
    auf Verlangen über die für alle Beschäftigten geltenden Regelungen hinaus eine individuelle
    Gestaltung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen, soweit nicht dringende
    dienstliche Belange entgegenstehen. Die Ablehnung des Verlangens ist schriftlich zu begründen.

    Ich vermute ja irgendwie auch, dass die Akademiker hier sich diese Bezeichnung auch auf den Mülleimer schreiben, damit jeder in der Straße von dieser Erhabenheit Kenntnis erlangt. Ein Lehramtsstudium macht noch lange nicht weise.
    Ich frage mich, ob ein Vertreter der Quantenphilosophie hier auch so angegangen würde, wenn er sich zu bislang als fix geltenden Theorien kritisch äußern würde.
    Hier überschätzen sich scheinbar einige Lehrer. Lehrer sind ehrlicherweise nur so weit in der naturwissenschaftlichen Materie, dass sie ihre persönliche Meinung kundtun können. Niemals jedoch sollten sie andere Meinungen und Erfahrungen mit ihrem im (Lehramts!)-Studium erlernten empirischen Wissen, das In der Regel fern der Medizin liegt, als falsch und unwahr kritisieren.
    Blind der Schulmedizin zu vertrauen und keine anderen Erfahrungen zuzulassen, erscheint mir doch sehr naiv.

    Ich glaube, ich sage nichts falsches, wenn ich sage, dass Grundschullehrer pädagogisch und individualdidaktisch kompetenter als Gymnasiallehrer sind. Gymnasiallehrer dagegen sind wesentlich kompetenter in ihren studierten Fächern und in ihren Fähigkeiten, eine Klasse (nicht den einzelnen Schüler) zum Abitur zu bringen.
    In inklusiven Zeiten sind damit jedoch die Gehaltsunterschiede nicht gerechtfertigt.
    Es mag, wie hier schon angeführt, schon sein, dass das Grundschulstudium leichter ist, aber das ändert sich spätestens im Ref oder in der Berufspraxis.


    Im Hinblick auf die Arbeitzeit außerhalb der Unterrichtszeit kommt es auf den Lehrer an. Es gibt sicherlich in allen Schulformen die Möglichkeit, Engagement zu zeigen und damit seinen eigenen Ansprüchen gerecht zu werden oder sich einen Lenz zu machen.
    Da wir jedoch letztlich nicht nach Leistung bezahlt werden, ist auch hier der Gehaltsunterschied schwer zu verteidigen.

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