Beiträge von Seph

    Als letzte Info war tatsächlich "nur gehaltener Unterricht zählt, alles andere ist damit abgegolten". Diesen Passus gibt es tatsächlich im AV.

    Das ist ja grundsätzlich auch richtig. Gleichzeitig erstreckt sich das auch nicht auf beliebige Umfänge, sondern muss sich in der regulären Wochenarbeitszeit unter Berücksichtigung der Teilzeitquote bewältigen lassen.

    Es gibt mit hoher Sicherheit auch in SN einen Teilzeiterlass, der vorsehen wird, dass Teilzeitlehrkräfte für außerunterrichtliche Tätigkeiten nur entsprechend ihrer Teilzeitquote heranzuziehen sind. Und ja: nicht gehaltener Unterricht ist bei Wahrnehmung anderer angeordneter dienstlicher Tätigkeiten natürlich vollumfänglich anzurechnen.

    Insofern unbedingt schriftlich remonstrieren. Einerseits um der Nichtanrechnung entfallenen Unterrichts zu widersprechen und andererseits mit Bitte um schriftliche Dienstanweisung, wie im Falle fehlender Einverständniserklärungen vorgegangen werden soll.

    wie geil ist das denn bitte? in NRW sind Korrekturtage imho nicht gestattet und werden quasi allenfalls unter der Hand von der SL genehmigt.

    Ja, ich bin da ganz froh darüber, dass es hier Rechtssicherheit in diesem Handeln gibt. Natürlich wird das auch mit etwas Augenmaß gehandhabt und bei nur 6 Arbeiten und fast 3 Wochen Zeit überlegt man schon gemeinsam, ob ein Korrekturtag nötig ist und ob der unbedingt an genau dem Wochentag mit 6 eigenen Unterrichtsstunden liegen muss und somit wieder zu Vertretungsbelastungen des Kollegiums führt. Gleichzeitig ermuntern wir aber explizit auch Kolleginnen und Kollegen, die sehr viele Korrekturen haben, solche Tage in gemeinsamer Absprache in Anspruch zu nehmen.

    Das ist krass. Bei einer so kurzen Korrekturfrist wärst du bei uns mit 30 Abiarbeiten für eine gute Woche von allen anderen Dienstverpflichtungen freigestellt. Das in nur 4-5 Werktagen (wenn man Samstag mitzählt) ggf. ohne Freistellung umsetzen zu müssen, ist unzumutbar. Auch während der Abiturkorrekturen hast du ein Recht (und streng genommen auch die Pflicht) auf Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit und auf die Mindestruhezeiten.

    Das ist so und daher sind so kurze Korrekturfristen völlig unzumutbar. Wie kommt diese zustande?

    PS: In NDS gibt es inzwischen zum Glück eine ziemlich klare Vorgabe zu Korrekturtagen im Abitur. So sind als Richtwert bei Korrekturfristen von unter 3 Wochen (!) für jeweils 5 Arbeiten je 1 Tag zu gewähren. Auch bei längeren Fristen gibt es dennoch Korrekturtage, dann aber für mehr Arbeiten.

    Das durchschnittliche Politikeralter ist ja mittlerweile nicht mehr Rentenalter, sondern fortgeschrittenes Altersheim-Alter.

    Seit wann kommt man mit 47,3 Jahren ins Altersheim? Das ist zumindest der - seit dieser Legislaturperiode um knapp 2 Jahre niedrigere als bislang - Durchschnitt im Bundestag.

    Genau für diese Fälle bietet sich ein Präsenzstundensystem an, zumindest für die schlecht erreichbaren Kolleginnen und Kollegen ;) Eure ADO lässt das im entsprechenden Einzelfall ja explizit zu.

    "Normal" im Sinne von "ist an den meisten Schulen so" ist das mit Sicherheit nicht. Das klingt nach einer Mischung aus einer - diplomatisch ausgedrückt - nicht optimal organisierten Schule und der Ausnutzung der Situation angestellter Kollegen in Probezeit.

    Bei uns in Thüringen dürfen maximal 10% auf Note 1 und 20% auf Note 2 entfallen.

    Würde mir wünschen, dass wir gleiche Vorgaben beim Abi hätten ;)

    An den Unis ist das noch so und in den Abiturprüfungen eigentlich auch. Nur passen die Vornoten nicht immer so gut zu den Prüfungsnoten, was zumindest bemerkenswert ist ;)

    Bedeutet das, dass die Bewertung eben nicht nach Worturteil erfolgt, sondern die bewertende Person gucken muss, dass 60% des Kollegiums so viele Unterpunkte erhalten müssen, dass sie am Ende irgendwie auf 6-10 Gesamtpunkte kommen?

    Ja, dahinter steckt letztlich die Annahme einer normalverteilten Leistungsdichte in einem Kollegium, so wie wir das ja auch in den Klassen beim Bewertungsmaßstab zumindest implizit annehmen.

    Und hat die Regelbeurteilung eurer Einschätzung /Erfahrung nach überhaupt eine Relevanz fürs weitere Berufsleben?

    Ich habe mich da gerade mal kurz durchgewühlt und vermute eher "Nein". Das hängt damit zusammen, dass es scheinbar trotzdem anlassbezogene Beurteilungen (z.B. bei Bewerbung auf Funktionsstellen) gibt, die sich explizit nicht auf vorherige Beurteilungen beziehen sollen. Was die anlasslosen Regelbeurteilungen dann überhaupt noch sollen (natürlich außer unnötiger Arbeit für die Lehrkräfte und insbesondere die SL), erschließt sich mir nicht. Hier in NDS gibt es sie folgerichtig auch nicht.

    Ich schrieb Wechsel nicht Abordnung! Das sind zwei paar Schuhe.

    Den Unterschied musst du mir nicht erklären ;) Mir ist - anders als Abordnungen - aber ehrlich gesagt kein einziger Fall bekannt, in dem eine als StR tätige Lehrkraft eine Entlassung aus dem Dienst i.V.m. Wiedereinstellung in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes durchgeführt hätte.

    Wenn man als Studienrat*in auf eine Sonderpädagogenstelle wechselt geht damit eine Umstufung in den GH einher.

    Ähm nein. Als StR ist man im höheren Dienst und das erst einmal völlig unabhängig von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Daran ändert auch eine Abordnung an eine Förder- oder Grundschule erst einmal herzlich wenig. Anders sieht das teilweise aus, wenn man zwar das 2. Staatsexamen für LAG hat, dann aber im gehobenen Dienst eingestellt wird....dann war man aber auch nicht StR.

    Aber Arbeiter können keinen Kapitalist erpressen, sie anzustellen für einen möglichst hohen Lohn, da dieser sie nur einstellt unter der Bedingung, dass sie für ihn Mehrwert erwirtschaften. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, wird auch kein Arbeiter eingestellt.

    Das ist stark branchenabhängig. Selbstverständlich können Arbeitnehmer mit gefragten Qualifikationen durchaus ihre Bedingungen durchsetzen. Werden diese nicht erfüllt, geht man eben zu einem anderen Arbeitgeber, der diese erfüllt. Das kann u.U. dazu führen, dass der nicht zum Zuge kommende böse Kapitalist dann Aufträge nicht mehr erfüllen kann und Verluste macht.

    Ja, natürlich darf eine Arbeitskraft nicht mehr kosten als sie erwirtschaftet. Aber auch für die Gegenseite gilt, dass - zumindest in Deutschland - Löhne nicht beliebig zu drücken sind.

    Ja, genauso handhaben wir das auch und auch genau in dieser Reihenfolge. Man muss wirklich nicht erst zur SL, um jemandem deutlich zu sagen, dass das Schulgelände nun unverzüglich zu verlassen ist. Den Gang zur SL oder das Hinzuziehen der Polizei kann man sich als Ultima Ratio noch immer vorbehalten.

    In einigen Bewerbungen wird zwingend vorausgesetzt, dass man sich erst 3 Jahre nach Bewährungsprobe auf höhere Stellen bewerben könnte.

    Jedoch dauerten beispielsweise in der Pandemie die Besetzung von Bewerbungsverfahren Jahre!

    Das ist ja dann ein Nachteil, z.B. für mich.

    Ich führe also nachweislich dieses Amt, z.B. 5 Jahre aus, habe aber erst seit 2 Jahren eine Bewährungsurkunde und muss dementsprechend warten, bis ich mich weiter bewerben kann?

    Das mag aus individueller Sicht so aussehen, trifft aber nicht zu. Dass die Besetzung von Funktionsstellen teils länger dauern kann, hat verschiedenste Ursachen. Insbesondere im Falle von Konkurrentenklagen ziehen sich diese Verfahren sehr lange hin, was aber keinen auszugleichenden Nachteil darstellt.

    Im Übrigen sind Amt und Tätigkeit nicht zwingend aneinander gebunden. Insbesondere rechtfertigt die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit noch keinen Anspruch auf ein damit verbundenes Amt.

    Auch wenn ich es bei Bewerbern mit einer Fremdsprache als Fach selbst noch nicht erlebt habe, dass einzelne Fragen in der entsprechenden Fremdsprache geklärt werden, fände ich das gar nicht so seltsam, wenn sich das mit anderen Fragen im Gespräch die Waage hält. Aber nein, zwingend ist das nicht.

    Dann noch die allgemeine Frage: Wenn die Schule einen bereits vor den offiziellen Bewerbungsgesprächen zu einem ersten Kennenlernen einlädt und sagt, dass man sich dann ja zum 8.4 sieht, obwohl die Bewerbungsfrist noch läuft, ist das ein gutes Zeichen?

    Das bedeutet zumindest, dass die Schulleitung dich interessant genug findet, um mal gemeinsam zu schauen, ob man eine gute Basis zur Zusammenarbeit findet.

    Auch wenn es ein anderes Bundesland ist: wir hatten eine solche Situation vor nicht allzulanger Zeit erst. Das lief dann einfach so ab, dass die damit verbundenen Unterrichtsbesuche zwar durch die SL der Stammschule, aber in Lerngruppen der aktuellen Schule erfolgte. Auch das Gespräch zum Amt und die eigentliche dienstliche Beurteilung wurde durch die SL der Stammschule erstellt, m.W.n. unter Berücksichtigung eines Beurteilungsbeitrags der SL der aktuellen Schule.

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