Beiträge von Seph

    OT

    Was machst du denn? in Häuser einbrechen?

    Dié Einbrüche finden meist tagsüber statt, wenn alle außer Haus sind. Nachts in Häuser einzubrechen ist bereits durch das benötigte und von außen sichtbare Licht viel zu auffällig und zu gefährlich.

    Was ich tatsächlich schön finde ist, dass das Wetter jetzt langsam spürbar besser wird, nachdem es fast nur noch geregnet hat seit Wochen.

    Ja, das genieße ich auch. Es tut wirklich gut, mal wieder direktes Sonnenlicht auf der Haut zu haben und nicht nur im Dunklen loszufahren und zurückzukommen.

    Dank euch allen. Das Bundesland ist Sachsen und ich bin angestellt.

    Bei Angestellten besteht nach § 8 TzBfG Abs. 1 ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeit. Zwar konnten die Arbeitgeber in der Neufassung dieses Gesetzes durchsetzen, dass nicht nur zwingende betriebliche Gründe, sondern bereits betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Die aktuelle Rechtsprechung geht dennoch davon aus, dass die reinen Umstände, die mit einer dadurch notwendigen Neueinstellung weiterer Arbeitnehmer verbunden sind, durch den AG hinzunehmen sind. Anders sieht das aus, wenn der AG nachweisen kann, dass es kein geeignetes Ersatzpersonal am Arbeitsmarkt gibt, was in der Praxis kaum gelingen dürfte.

    Oft reicht es schon, einfach nur nen Kurs absolviert zu haben.

    Dass da jemand ausschließlich ev RU unterrichtet, ist schon ein Indiz dafür.

    Die armen SuS!

    Nein, es ist Ausdruck dessen, dass es gerade nicht reicht, "einfach nur nen Kurs absolviert zu haben", sodass das jede beliebige Lehrkraft durch kurze Nachqualifizierung übernehmen könnte, sondern dass die wenigen zur Verfügung stehenden Theologen oft den Bedarf gleich mehrerer Schulen gleichzeitig decken sollen.

    Bei uns am BK müssen die Schüler laut Schulleitung nicht beaufsichtigt werden, sie müssen sich nur beaufsichtigt fühlen. Finde ich eher mutig, weil im Zweifel Scheiße eh von oben nach unten fällt. Ich weiß aber tatsächlich von einem Berufskolleg in Köln das gänzlich auf Pausenaufsichten verzichtet.

    Da widerspricht sich eure SL irgendwie selbst. Aufsichtspflicht bedeutet gerade, dass sich die Schüler beaufsichtigt fühlen müssen und nicht, dass sie rund um die Uhr in Sichtkontakt verbleiben müssen. Und solange auch Nicht-Volljährige an eurer Schule sind, kann die Aufsichtspflicht nicht generell entfallen. In besonderen Situationen wie Sportunterricht, Schulfahrten u.ä. gilt dies auch gegenüber Volljährigen.

    Oder noch besser: An vielen Schulen bei uns machen die Putzfrauen nicht die Sachen der Lehrkräfte sauber. Also Kaffeebecher, Kaffeemaschine etc.. Nenne mir nur einen Arbeitgeber, wo die Mitarbeiter in ihrer Freizeit für die Pflege der Sozialräume zuständig sind.

    Das gilt für so ziemlich jedes normale Büro. Auch dort sind die Reinigungskräfte für die Räumlichkeit selbst zuständig, nicht jedoch dafür, den Mitarbeitern das dreckige Geschirr hinterherzuräumen.

    Um mal auf die Ausgangsfrage: "Klassenfahrten unter den derzeitigen Rahmenbedingungen" zurückzukommen, ziehe ich für mich aus dem ganzen Problem das Fazit, daß ich Klassenfahrten als Lehrer gar nicht mehr durchführen kann. Zur Durchführung bedarf es da schon eines auf Kranken-Reisen spezialisierten Reiseveranstalters, der dann auch während der Fahrt 24/7 ärztliches Begleitpersonal stellt.

    Das Haftungsrisiko, wenn man wirklich alle Schüler mitnehmen muß, ist einfach zu groß.

    Dass das ein deutlicher Fehlschluss ist, wurde hier bereits mehrfach aufgezeigt. Es reicht vollkommen aus, nicht grob fahrlässig zu handeln und sich an die absoluten - und wie gesagt auch selbst Einsteigern bekannten - Mindeststandards der Sorgfaltspflicht zu halten. Dann gibt es auch keine Haftungsrisiken.

    PS: Es ist die Pflicht jeder Lehrkraft, sich über geltende rechtliche Rahmenbedingungen des eigenen Tuns zu informieren. Die Schlussfolgerung kann also nicht lauten "Ich informiere mich nicht, daher führe ich meine Dienstpflichten nicht aus", sondern "Dann muss ich mich halt endlich mal informieren".

    Gründe für die Nichtbewährung können z.B. mit Blick auf Fälle der Vergangenheit sein:

    -> erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten i.V.m. einer nicht absehbaren Verbesserung, die zu Zweifeln der gesundheitlichen Eignung führen

    -> deutliche Grenzüberschreitungen im schulischen Kontext

    -> Falsche Angaben zum Gesundheitsstatus bei der Einstellungsuntersuchung, die später auffliegen (können auch nach der Lebenszeitverbeamtung zur Rücknahme der Ernennung führen)

    -> (auch außerschulische) Straftaten, die zu Zweifeln an der (charakterlichen) Eignung führen

    -> Verwehrung der Mitwirkung bei der Bewährungsfeststellung (z.B. Verweigerung der Unterrichtsbesuche)

    Das waren aber alles erhebliche und gut dokumentierte Fälle, eine gewisse Abneigung zwischen SL und Lehrkraft führt jedenfalls nicht einfach so zur Nichtbewährung. Insbesondere wenn die eigene Akte "sauber" ist, gibt es da nichts zu befürchten.

    Soll man lachen oder weinen?

    Fortschritt oder weitere Deprofessionalisierung?

    An den Hochschulen gibt es eine solche Doppelspitze ja bereits. Der Kanzler ist dabei Leiter der Verwaltung und auch Dienstvorgesetzter des nichtwissenschaftlichen Personals, während der Rektor halt für Forschung und Lehre verantwortlich ist. Diese Systeme sind aber auch erheblich größer.

    An den Sek II Schulen übernehmen ja i.d.R. die Koordinatoren eine ganze Reihe von Verwaltungstätigkeiten ( wie Haushaltsplanung, Angelegenheiten rund um die Liegenschaften usw.) mit. Bereits jetzt bestünde die Möglichkeit, diese Aufgaben weitgehend bei einer Person zu bündeln, nur dass das bis jetzt immer eine Lehrkraft sein muss. Der Vorschlag zielt ja in die Richtung, dafür nichtpädagogisches Personal zu nutzen, was zwar denkbar ist, in der Praxis aber sicher die Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte weiter einschränken würde.

    Die Frage ist halt: Was ist, wenn ich mich mit den Krankheiten der Schüler auseinandersetze und zu dem Schluß komme, daß ich es nicht verantworten kann einzelne Schüler aufgrund ihrer Vorerkrankungen mitzunehmen?

    Diabetes ist i.d.R. eine gut eingestellte Erkrankung, was man im Rahmen der Auseinandersetzung damit vermutlich ebenso leicht mitbekommen kann, wie typische Symptome einer akuten Verschlechterung. Dann ruft man als medizinischer Laie natürlich sofort ärztliche Unterstützung hinzu....wie auch in jedem anderen Fall, in dem Schüler akute schwerwiegende Symptome zeigen.

    Gerne noch einmal: diese Kurse liegen mitnichten nur am Nachmittag, sondern es gibt einen abgesprochenen Leistenplan, sodass insbesondere die Leistungskurse auch 2x wöchentlich morgens stattfinden. Der Austausch erfolgt dabei vor allem, aber nicht nur in Fächern, für die die einzelnen Schulen selbst keine Angebote bereitstellen. Das sind teils die o.g., aber insbesondere auch die Fremdsprachen, deren Angebotsbreite dadurch wesentlich erhöht ist. Nicht selten gibt es aber auch Austausche in Fächern, die die eigene Schule zwar anbietet, die aber im Leistenplan mit anderen Wünschen des Schülers kollidieren und bei denen keine Umwahl gewünscht wird.

    Es gibt in unserer Stadt Fälle, bei denen mehrere Schulen einen gemeinsamen LK anbieten, Musik z. B.

    Die Unterrichtszeit ist halt nachmittags.

    Das gemeinsame Angebot von Kursen mehrerer Schulen ist hier in der Region auch Usus und wird durch einen weitgehend gemeinsamen Stundenplan der Schulen im Sek 2 Bereich flankiert. Damit sind die Unterrichtszeiten auch gut verteilt und finden durchaus auch morgens oder mittags statt. Organisatorisch ist das zwar nicht ganz ohne, dafür sind für alle Schülerinnen und Schüler der Region auch Angebote möglich, die sonst die einzelnen Schulen schlicht nicht abbilden könnten.

    Nunja, die verlockend hohen Diäten sind im Kontrast zum doch eher geringen Arbeitsaufwand quasi Bürgergeld auf Steroiden. ;)

    Geringer Arbeitsaufwand bei Spitzenpolitikern? Ich fürchte, du machst dir da etwas oberflächliche Vorstellungen vom Umfang der Tätigkeiten in diesem Beruf. Der ist ebenso wenig mit einigen Sitzungen im Bundestag und im Kabinett erledigt wie unser Job mit einigen Dienstbesprechungen.

    Es hat doch Tradition bei Besprechungen bisschen was aufzutischen.
    Glaube auch kaum, dass sich jemand durch Kaffee und Kuchen auch nur ansatzweise mildestimmen lässt.

    "Tradition" führt aber tatsächlich schnell zu einer Erwartungshaltung und der Befürchtung, bei Nichtbeachtung Nachteile in der Bewertung hinnehmen zu müssen. Als Anwärter hat man am Prüfungstag aber sicher besseres zu tun, als sich auch noch um das Catering zu kümmern.

    Ich begrüße es sehr, dass das für uns zuständige Studienseminar hier auch ganz strikt vorgegeben hat, auf keinen Fall für die Bewirtung der Prüfer zu sorgen. Das gilt selbst dann, wenn nicht die Anwärter selbst, sondern andere Personen dies organisieren möchten.

    Doch, es erspart dir erheblich viel Arbeit.

    Ein "ist sinvoll, da bequemer" ist noch lange kein zwingend notwendiges Vorgehen. Je nach Komplexität der Reise kann das durchaus angezeigt sein, wobei das Austüfteln der Details mit dem Anbieter manchmal auch nicht viel einfacher ist, als die direkte Buchung. Für unkomplizierte Fahrten mit selbst gestaltetem Programm kann das direkte Buchen der Teilkomponenten manchmal gar einfacher sein...übrigens auch die Stornoregeln. Wir haben hier die letzten Jahre ganz gute Erfahrungen mit Reisen per Bahn und Hostel über eine der größeren Plattformen gemacht. Die Buchung und ggf. Teilstornierung dauert jeweils nur wenige Minuten und ist am Ende oft deutlich günstiger und flexibler.

    Auf jeden Fall einen Reiseveranstalter beauftragen und alle Zusatzversicherungen abschließen!

    Ersteres ist nicht nötig und letzteres eine Entscheidung der Eltern.

    ichts über das private Konto laufen lassen und alle Eventualitäten (chronische Krankheiten abklären, Abholung durch die Eltern bei Regelmissachtung, etc.) unterschreiben lassen.

    Das hingegen teile ich und sollte eine Selbstverständlichkeit sein...auch wenn wir hier öfter erleben, dass dies nicht der Fall ist.

    Grundsätzlich dürfte nur die SL für die Schule zeichnungsberechtigt sein. Aus Perspektive der Lehrkraft würde ich auch dringend empfehlen, davon die Finger zu lassen, wenn man nicht tatsächlich eine schriftliche Dienstanweisung hierzu in der Hand hätte (wogegen ich persönlich auch remonstrieren würde). Dann wiederum könnte auch gleich die SL rechtssicher entsprechende Verträge unterzeichnen und alle Beteiligten ersparen sich viel Ärger.

    Bei uns unterschreibt übrigens nicht die Schulleiterin alle Verträge daselbst, sondern überlässt das mit der Genehmigung der jeweiligen Lehrerin.

    Das wundert mich dann ehrlich gesagt doch. Aber das mag wieder einmal bundeslandabhängig sein. Für NDS ist im Erlass Schulfahrten unmissverständlich geregelt, dass die erforderlichen Verträge der Schriftform und der Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters bedürfen.

Werbung