Beiträge von Seph

    Zu denken sollte einem auch geben, dass es eine Bewertung des Lernprozesses nur an Schulen im deutschsprachigen Raum gibt. Weder wird an Schulen im Ausland, noch an Hochschulen, noch an anderen Bildungsinstitutionen in Deutschland wird meines Wissens der Lernprozess bewertet, sondern stets nur das Ergebnis...

    ...dass es auch bei der Leistungsmessung im rein schriftlichen Bereich zu Beurteilungsfehlern kommen kann, ist in der Literatur gut dokumentiert.

    Ich versuche zwar, durch kleinere, gering bewertete Zwischenkontrollen, etwas mehr Objektivität hineinzubringen, aber letztlich bleibt großes Unbehagen, weil ich eben nicht glaube, mit der gebotenen Gerechtigkeit (immerhin werden ja z.T. Lebensläufe entschieden), "aus dem Bauch" beurteilen zu können.

    Wie hier schon mehrfach beschrieben wurde, erfolgt die Bewertung der sonstigen Mitarbeit keineswegs "aus dem Bauch heraus", sondern durch vielfache unterschiedliche Erhebungen jeweils anhand transparenter Kriterien.

    Und wie immer, wenn man meint, etwas anders machen zu müssen als alle anderen, sollte man schon verdammt gute Gründe dafür kennen.

    ...wie zum Beispiel, dass sich Fachleistung bei weitem nicht nur in der Niederschrift von Verfahren und Ergebnissen äußert und dass in der Berufswelt vielfach auch prozessbezogene und methodische Kompetenzen im Austausch mit anderen Personen gefordert sind?

    Meine Gedanken dazu:

    • Ausweitung des §183 StGB auf alle Geschlechter oder wahlweise dessen ersatzlose Abschaffung. Ich wäre für die Ausweitung.

    Siehe hierzu §183a StGB....gleicher Strafrahmen.

    • Anpassung der Aufsichtenregelung bei Klassenfahrten. Wenn Schülerinnen da nur von Lehrerinnen beaufsichtigt werden dürfen, sollten Schüler auch nur von Lehrern beaufsichtigt werden dürfen. Aktuell gilt nur der erste Teil der Regelung.
    • Die Quotenregelung bei Beförderungen sollten nur bei neuen Beförderungen gelten und nicht auf die Gesamtanzahl. Wenn ich höre, daß bis zum Jahr 2035 (Datum fast beliebig ersetzbar) die Vorstandsposten paritätisch besetzt sein sollen, heißt das doch, daß bis dahin nur noch Frauen befördert werden dürfen, um das zu schaffen. Für die aktuelle Generation der Männer bedeutet dies, daß sie nie eine Chance auf eine Karriere haben werden. Bis auch sie wieder Posten bekommen können, sind sie schon kurz vor der Rente und zu alt.
    • Der Satz in den Stellenausschreibungen: „Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt“, sollte in Frauenberufen durch „Bei gleicher Qualifikation werden Männer bevorzugt“, ersetzt werden. Ich denke da gerade an den ganzen Grundschulbereich, in dem Männer extrem unterrepräsentiert sind.

    Da scheint NDS etwas weiter zu sein. Im Fahrtenerlass ist bei uns nur von Lehrkräften und deren Anzahl, nicht jedoch deren Geschlechterverteilung zu lesen. Normalerweise fahren bei uns zwar auch gemischtgeschlechtliche Teams, es gibt aber auch Klassen, in denen beide Klassenlehrkräfte männlich sind und dementsprechend auch in dieser Konstellation fahren.

    Zur Quotenregelung scheint ein Missverständnis vorzuliegen: Einerseits bezieht sich diese (wiederum in NDS) auf das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht und keineswegs nur auf Frauen und bedeutet andererseits gerade nicht, dass mittelfristig nur Frauen zu befördern sind, sondern lediglich, dass das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht bei gleicher Qualifikation (!) zu bevorzugen ist, um näher an eine paritätische Besetzung heranzukommen.

    Ihr meint aber schon, rund 25 Schüler jeweils in Bezug auf mehrere zu erreichende Kompetenzen, d.h. in der Summe über 100 Kriterien in ein paar Wochen Unterricht korrekt beurteilen zu können?

    Die Erfassung von Leistungen über eine lediglich 6-stufige Skala ist so unscharf, dass schlicht keine präzise Messung von "über 100 Kriterien" nötig ist, um eine entsprechende Zuordnung herzustellen. Die hierfür erforderliche Messgenauigkeit ist nicht besonders hoch und lässt sich daher auch über wenige, relativ handhabbare und gut beobachtbare Kriterien hinreichend genau abbilden.

    Warum seid Ihr da eigentlich so sicher, dass die Bewertung korrekt im Sinne einer gerechten Beurteilung der Kompetenzen des jeweiligen Schülers im jeweiligen Fach ist? Allein die Tatsache, dass die Schüler sie akzeptieren, wird es ja wohl nicht sein?

    Was genau meinst du denn mit "korrekt"? Sie sind mit hoher Sicherheit zumindest passgenau zu den transparenten Kriterien, die wiederum natürlich auf den entsprechenden zu erreichenden Kompetenzen basieren bzw. an diesen zu messen sind.

    Es sagt absolut nichts über deine Kompetenzen aus, außer ob du alles einfach stur auswendiglernen kannst oder nicht

    Vielleicht liegt genau in diesem Missverständnis der Grund des Nichtbestehens: die reine Reproduktion von Fachinhalten (AFB I) reicht gerade nicht für eine ausreichende Leistung aus. Im Übrigen teile ich die Ausführungen der anderen, auch eine Empfehlung an sich ist kaum sinnvoll auszusprechen, wenn man dich und deine individuelle Situation nicht kennt. Ich möchte vor dem Hintergrund des hier Geschriebenen

    Wie erwartet habe ich Deutsch (grad noch so) bestanden aber Geschichte nicht.

    aber den Hinweis von Moebius aufnehmen und ebenfalls unterstreichen: Mit der Kombination Deutsch/Geschichte und einem "gerade so noch bestanden" sind die Aussichten auf eine Stelle nicht so rosig. Ob man sich daher die Prüfung in Deutsch für eine mögliche Verbesserung noch einmal antun möchte, muss jeder selbst beurteilen.

    Das ist in der Theorie hoffentlich klar, aber würdest du sagen, dass du nach einem halben Schuljahr in einer neuen Klasse für ein Einstundenfach für jedes Kind/Jugendlichen kriteriengeleitet die Fachleistung einschätzen kannst?

    Ich habe ja keine Einstundenfächer, sondern jeweils mindestens 2 Wochenstunden, daher bin ich da vorsichtig mit einer solchen Aussage. Für ein Zweistundenfach ist das bislang jedenfalls kein Problem. Dass es bei der Beurteilung von Leistungen - übrigens auch im schriftlichen Bereich - grundsätzlich auch zu Beobachtungs- und Bewertungsfehlern kommen kann, steht dem nicht entgegen. Diese lassen sich im Bewusstsein um ihre Existenz teilweise auch vermeiden.

    Ich kenne kaum jemanden, der tatsächlich noch nie etwas hat "schwarz" machen lassen.. kann natürlich auch an meinem Umfeld liegen.. aber es ist schon so, dass man da überlegt, wenn man so einiges an Geld sparen kann...

    Kann man ja i.d.R. gerade nicht, da die steuerliche Absetzbarkeit flöten geht. Von irgendwelchen Haftungsproblemen im Gewährleistungsfall oder auch bei Unfällen während der beauftragten Tätigkeit ganz zu schweigen. Die einzigen, die damit wirklich Geld sparen, sind die Ausführenden an sich....und diese machen sich der Steuerhinterziehung schuldig.

    Zumindest in meinem Bundesland stehen Vorgaben zur Leistungsmessung nicht im Bildungsplan („Lehrplan“), sondern im Schulgesetz. Es fällt mir schwer zu glauben, dass das in irgendeinem Bundesland anders wäre, ich lasse mich aber gern eines föderalistischen Besseren belehren von kundigen Lehrkräften ihrer BL.

    Die relevanten Grundlagen sind vielmals ein Zusammenspiel aus mehreren Ebenen möglicher Rechtsquellen. In NDS finden sich z.B. grobe Rahmenrichtlinien (teils Anzahl der Klausuren u.ä.) teils auf Verordnungsebene (z.B. VO-GO NDS für die Sek II), Richtlinien zur Ausgestaltung und Umfang von schriftlichen Arbeiten teils auf Erlassebene (Erlass "Schriftliche Arbeiten in allgemeinbildenden Schulen") und Aussagen zum Spielraum für die Fachkonferenz bei Gewichtung und konkreten Ausgestaltung der Beurteilungsbestandteile für die sonstige Mitarbeit in den Kerncurricula (Lehrplänen) der einzelnen Fächer.

    Und trotzdem wird "hat gut mitgemacht" immer wieder eine Rolle spielen. Das finde ich persönlich nicht in Ordnung. Das Konzept der "SoMi" in NRW dient nur der Schönung der Abiquote.

    Wer außerstande ist eine ausreichende schriftliche Leistung zu fabrizieren darf meiner Meinung nach nicht mit ausreichend oder gar besser beurteilt werden.

    Das kann ich offen gestanden nicht ganz nachvollziehen. Mal abgesehen davon, dass die SoMi nur zu kleinen Teilen auf Unterrichtssituationen beruht (zumindest beruhen sollte), kann auch dieser Teil kriteriengeleitet gut als Fachleistung eingeschätzt werden. Das geht dann auch deutlich über "...hat sich oft gemeldet...." hinaus.

    PS: Gerade in unseren Fächern ist zum Beispiel gut beobachtbar (übrigens auch für die Schüler als Selbsteinschätzung), ob neue Problemstellungen leicht durchdrungen werden können, selbständig oder nur mit Unterstützung vollständig/teilweise/gar nicht bearbeitet werden können usw. Man kann dann durchaus begründet sowohl einem Schüler, der zwar öfter nur einfachste Dinge mündlich beiträgt dennoch ein "mangelhaft" attestieren als auch einem Schüler, der zwar still und unauffällig vor sich hin arbeitet, dabei aber meist selbständig zur Lösung kommt, ein "gut".

    Ich werde also nachher mal mit einem neuen Thread mit klarer Frage

    "Wie groß ist in eurem Fach an Eurer Schule (Konferenzbeschluss) der Anteil der Klausur am der Zeugnisnote." zu versuchen, der Sache besser auf den Grund zu kommen.

    Noch einmal: Lies doch einfach die relevanten Rechtsgrundlagen der einzelnen Bundesländer. Dort ist jeweils ziemlich genau geregelt, wieviele schriftliche Arbeiten unter Aufsicht anzufertigen sind, wie diese zu gewichten sind und was sonst noch so Bewertungsgrundlage ist. Das ist für eine Facharbeit/ einen Fachaufsatz zu diesem Thema erheblich belastbarer als eine nicht repräsentative Befragung in einem Forum.

    Die (Konferenz-)praxis und die Aussagen zahlreicher Schüler sprechen leider eine andere Sprache. Ich kenne Nds Kerncurricula und weiß, dass dort erheblich mehr drinsteht, aber die Praxis ist, zumindest meiner Erfahrung nach, eine völlig andere...

    Nicht schön, aber wahr...

    Ich will gar nicht ausschließen, dass es an deiner Schule einzelne Kollegen gibt, die nicht die Vielfalt der Möglichkeiten zur Beurteilung der Sonstigen Mitarbeit nutzen. Mach dir aber bitte auch klar, dass diese Erfahrung vermutlich kaum weiter als 1-2 Fachkonferenzen an 1 Schule reicht und keinesfalls für verallgemeinernde Aussagen taugt. Es ist nämlich keinesfalls in NDS Standard, die sonstige Mitarbeit rein auf Basis mündlicher Mitarbeit im Unterricht zu beurteilen.

    Bei Gesprächen mit Kollegen aus anderen Bundesländern fällt mir schon lange auf, dass die Mitarbeit im Unterricht ("Melden") offenbar extrem unterschiedlich in die Zeugnisnote einfließt. In Nds (dort arbeite ich inzwischen, mir fällt gerade auf, dass das im Profil noch falsch steht, sorry) fließt es zwischen 40 und 70% in die Zeugnisnote ein. Im Nachbarland Thüringen, so berichten Kollegen von dort, fließt es gar nicht ein.

    Das ist so nicht korrekt. Die "Sonstige Mitarbeit" in NDS, die tatsächlich neben den schriftlichen Leistungen (->Klassenarbeiten/Klausuren) einen nennenswerten Anteil der Gesamtbeurteilung bildet, erschöpft sich nicht einmal ansatzweise in der

    Zitat von Physicist

    Mitarbeit im Unterricht ("Melden")

    In die Sonstige Mitarbeit fließen weit mehr Beurteilungsgrundlagen ein. Hierzu schadet ein Blick in die Kerncurricula der einzelnen Fächer sicher nicht. Insofern kann ich mich dem Hinweis vieler anderer Diskussionsteilnehmer hier nur anschließen: Lies dir bitte erst einmal die rechtlichen Grundlagen der Bewertungen in den einzelnen Bundesländern wirklich durch, bevor du einen solchen Artikel auf Basis von Hören-Sagen und schlimmstenfalls entgegen der hier gegebenen Hinweise formulierst.

    - Grob 50% sonstige Mitarbeit, aber nicht fix, Lehrer entscheidet, auch von Schüler zu Schüler unterschiedlich (finde ich erstaunlich, aber OK, möchte nicht die Diskussionen in den Klassen bei unterschiedlicher Wichtung haben...)

    Wo nimmst du denn auf einmal "von Schüler zu Schüler unterschiedlich" her? Das hatte hier niemand geschrieben und stimmt natürlich auch nicht. Was stimmt, ist dass eine rein rechnerische Bildung der Gesamtbeurteilung weder sinnvoll noch vorgesehen ist.

    Warum sagt Ihr dazu noch danke?

    Seph ;

    Wolfgang Autenrieth

    Ich mag zwar zeter und mordio über die Ungerechtigkeiten in unserem System schreien, aber ich säge mir selber doch nicht den Ast ab, auf dem ich sitze. Von den Steuereinnahmen der Betriebe wird schließlich mein Sold bezahlt.

    Gleiches sage ich meinen Azubis auch immer, wenn sie mir vorrechnen wie toll es sich von einem Teilzeitjob, der die Sozialversicherung abdeckt und zusätzlicher Schwarzarbeit leben läßt. Denen stelle ich dann immer die Frage, ob sie ernsthaft der Meinung sind, daß sie in der Branche eine Festeinstellung finden werden, wenn sie selber durch die eigene Schwarzarbeit die Preise unterlaufen? Welcher Kunde beauftragt denn dann noch ein Unternehmen?

    Das "Danke" bezog sich darauf, dass du ja wie beschrieben gerade keine Schwarzarbeiter beschäftigt, sondern einen regulären Betrieb beauftragt hattest.

    Es erübrigt sich wohl schon fast zu erwähnen, dass "die Asiaten" (- im Sinne der "3 Chinas", Japan, Südkorea und Singapore) die private Handynutzung im Unterricht allesamt verboten haben.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei euch an der Schule ist, aber die private Handynutzung im Unterricht ist bei uns genau wie an allen umliegenden Schulen selbstverständlich ebenfalls verboten. Einen deutlichen Unterschied gibt es in der gesellschaftlichen Einstellung zu Bildung und fairerweise auch dem Druck auf die Kinder und Jugendlichen dabei. Ob man letzteres unbedingt kopieren möchte, ist fraglich.

    Falls sie übertreiben und tatsächlich 400 € weniger haben, kommen sie mit fiktiver Miete immer noch auf 3000 € netto plus Sonderzuwendungen im Rahmen von BuT. Ich kritisiere das gar nicht und bin da sehr neutral eingestellt. Aber für diesen Betrag muss eine Arbeiterfamilie viele Stunden arbeiten gehen.

    Das stimmt noch immer nicht. Vergleicht man Bürgergeld incl. Miet- und Heizkostenzuschuss gegenüber Mindestlohnempfängern, dann stehen Singles und Paare (auch mit Kindern), die jeweils arbeiten, spürbar besser dar. Das gilt umso mehr, wenn sie mehr als den Mindestlohn verdienen. Du vergisst in deiner Betrachtung, dass auch für Niedriglohnempfänger aufstockende Leistungen zur Verfügung stehen, für die der Arbeitslohn nicht zu 100% angerechnet wird. Arbeitende stehen insofern gegenüber Bürgergeldempfängern immer mindestens etwas besser dar. Die einzige Ausnahme könnten Konstellationen bilden, in denen nur einer von beiden Partnern arbeitet.

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