Beiträge von Seph

    Und das ganze für extrem wenig Geld.

    Auch hier immer wieder die gleiche unhaltbare Behauptung. Als (Gymnasial-)Lehrkraft gehört man selbst im Einstiegsamt, ohne Familienzuschläge und in deinem Bundesland mit angeblich "verfassungswidrig zu niedriger" Besoldung noch immer zu den oberen 20 Einkommensprozent (selbst unter nur Akademikern gilt das noch knapp), bezogen auf die Gesamtbevölkerung fast zu den oberen 10 Einkommensprozent. Bei der Wahrnehmung "extrem wenig Geld" sprechen wir von deutlich verschobenen Bezugspunkten.

    Irgendwie scheint es hier Missverständnisse bei der Bezeichnung von Quartalen und Halbjahren zu geben:

    meine Oberstufenleitung erklärte heute, dass am 16.2. (!) das 3. Quartal der Q2 ende, also alle Q2 SuS eine SoMi Note erhalten würden. Abgesehen davon, dass ich einige meiner SuS dieses Schulhalbjahr aufgrund von Krankheit noch gar nicht gesehen habe, bin ich maximal verwirrt: Ich denke, das 3. Quartal endet kurz vor den Osterferien? Könnt ihr mir helfen? Ich bereite hier schon mental Feststellungsprüfungen vor.

    Wie viele schon geschrieben hatten, endet um die Osterferien herum das extrem kurze letzte Halbjahr der Q2. Wenn man Halbjahre noch einmal in je 2 Quartale unterteilt, dann liegt diese Trennlinie halt im Februar. Zu dem Zeitpunkt muss über einen aktuellen Zwischenstand der Halbjahresbewertung informiert werden, eine eigenständige Note ist dies so jedoch nicht.

    Meines Erachtens sicherlich nicht irrelevant, weil ich dann ja aus 3 Noten (2x SoMi und 1x Klausur) die Note vor den Osterferien bilden müsste). Das habe ich in 20 Jahren an meiner alten Schule (bin frisch versetzt) noch nie gemacht und ist in meinem Augen ein Verfahrensfehler und Einspruchsgrund für die Abiturnote.

    Und ja: extrem kurze Halbjahre mit nur 1 Klausur können letztlich auch bedeuteten, dass wenige Einzelnoten vorliegen, da schlicht kaum Gelegenheiten für viele Leistungsfeststellungen im Bereich der sonstigen Mitarbeit bestehen. Ob das am Ende wirklich nur 2 Einzelnoten im SoMi-Bereich sind oder doch noch 1-2 weitere Leistungsfeststellungen möglich waren, ist nicht das Problem. Jedenfalls läge im ersteren Fall sicher kein Verfahrensfehler vor.

    Fakt ist: die allermeisten Migranten aus "dem globalen Süden" sind nicht qualifiziert.

    Das liegt daran, dass der Arbeitsmarkt dort (und anderswo auf der Welt) oft wesentlich informeller organisiert ist als in Deutschland, in dem die formale Qualifikation über einen erreichten Abschluss oft wichtiger ist als die tatsächliche Qualifikation durch erlerntes Handlungswissen. Es bedeutet aber gerade nicht, dass diese Personen "unqualifiziert" im Sinne "nicht arbeitsfähig in vielen Berufsfeldern" wären.

    Die Umwandlung des Beamtenstatus in einen Angestelltenstatus (sofern möglich) dürfte gegenüber dem direkten Antrag auf Entlassung bezüglich der Nachversicherung keinerlei Unterschied machen. Spannend wäre hingegen das Bundesland, in einigen gibt es als Alternative nämlich auf Antrag das Altersgeld.

    Mir geht es bei meiner Überlegungen ausschließlich darum, dass hier unterschiedliche Versorgungsträger im Spiel sind und ich mich frage, ob es in dieser Konstellation sinnvoll ist oder nicht..

    Die Frage kann ich durchaus nachvollziehen. In der Konstellation "Beamter und Nichtbeamter" wird beim Versorgungsausgleich nämlich leider nicht berücksichtigt, dass von der verbliebenen Pension beim Beamten noch immer der nicht angepasste PKV-Satz zu bezahlen ist. Auch muss berücksichtigt werden, dass bei gegenseitigem Ausgleich zwar Pensionsansprüche in die gesetzliche RV übertragen werden, nicht jedoch andersherum. Anwartschaften der gesetzlichen RV werden zwar ebenfalls an den anderen Partner übertragen, bleiben aber in der gesetzlichen RV, sodass selbst bei zwei durchweg gleichverdienenden Partnern der Beamte am Ende schlechter dasteht als vorher, während der Nichtbeamte keinerlei Vorteile daraus ziehen würde.

    PS: Auch zu bedenken sind Konstellationen mit deutlichem Altersunterschied. Mit Entfall des Pensionistenprivilegs erfolgt die Kürzung der Ruhebezüge inzwischen sofort mit der Pensionierung und nicht erst wenn beide Partner in den Ruhestand treten.

    Ich würde mir das wirklich extrem gut überlegen. Die Bedingungen im Lehrerberuf sind generell nicht wirklich rosig und in Schleswig-Holstein sind sie leider mit am schlechtesten von allen Bundesländern:

    um mal wichtige Eckpunkte zu nennen:

    - extrem hohe Pflichtstundenzahl (höher als in vielen Bundesländern)

    - Klassen- und Studienfahrten sind Dienstpflicht

    - man wir jedes Jahr um mehrere tausend Euro betrogen (das Land verweigert verfassungswidrig seit 2007 die Auszahlung von Weihnachtsgeld, um damit den Landeshaushalt zu sanieren)

    Mal wieder die "alte Leier" und dennoch wird das auch durch häufige Wiederholung nicht korrekt, daher kurzer Faktencheck:

    1) Die Pflichtstundenzahl liegt in Schleswig-Holstein in einem Korridor, den die allermeisten Bundesländer teilen und ist insofern keineswegs "höher als in vielen Bundesländern". Im Übrigen ergibt der Vergleich der reinen Pflichtstundenanzahl ohne Blick auf die möglichen Entlastungsstunden wenig Sinn. Diese unterscheiden sich nämlich teils erheblich in den Bundesländern und kompensieren dann teilweise die auf den ersten Blick höheren Stundenzahlen.

    2) Das gilt für nahezu alle Bundesländer.

    3) Diese Behauptung postest du hier seit Jahren. Das OVG Schleswig-Holstein sieht das bislang jedoch anders und eine Entscheidung des BVerfG steht nach wie vor aus. Insofern ist es ziemlich verwegen, bereits als Tatsache darzustellen, dass hier verfassungswidrig gehandelt worden wäre.

    Aber alles, was man innerhalb der Ehe erwirtschaftet ist gemeinsamer Zugewinn an dem natürlich beide gleichermaßen partizipieren sollten. In Eheverträgen kann man kleinere Details regeln, aber an diesem Grundprinzip gibt es für mein Verständnis nichts zu rütteln.

    Von der eigenen Haltung her bin ich voll bei dir, wir sollten aber deutlich die eigene Haltung von den rechtlichen Möglichkeiten trennen. Sowohl der Ausgleich des Zugewinns als auch der Versorgungsausgleich sind keineswegs in Stein gemeißelt, sondern bilden lediglich den "Standardfall".

    Kenne das Gesetz nicht im Detail. Habe nur mitbekommen, dass es extrem schwer und aufwändig ist, Lieferketten bis zum letzten Glied zu verfolgen. Besonders, wenn die Fertigungstiefe hoch ist und viele externe Lieferanten im Spiel sind.

    Wenn ein Unternehmen für die letzte verbaute Schraube noch die Lieferkette prüfen muss, steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erfolg.

    Und genau das scheint das Problem mit der derzeitigen Fassung zu sein. Für die Firmen bringt das unabwägbare Haftungsrisiken mit sich. Hier muss scheinbar noch dringend nachgebessert werden.

    Diese Dinge sind in Deutschland alle gesetzlich geregelt, durch einen Ehevertrag lässt sich eine anteilige Übertragung der Altersversorgung im Rahmen eines ehelichen Zugewinns nicht ausschließen, denn sonst müsste der Steuerzahler für für den finanzschwächeren Scheidungsteil aufkommen. Die Übernahme einer gegenseitigen Versorgungspflicht in gewissem Rahmen ist nun mal ein elementarer Bestandteil der Ehe.

    Zumindest ist das mein Kenntnisstand, verbindliche Antworten gibt es nur bei einem Anwalt.

    Das ist so pauschal nicht korrekt. Der Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist durchaus per Ehevertrag vereinbar. Allerdings kann dieser (auch später erst) gerichtlich für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.

    Die Sittenwidrigkeit wird insbesondere dann angenommen, wenn offensichtlich bei Vertragsverhandlungen einer der beiden Partner (wirtschaftlich) dominiert hatte und keine hinreichende Rechtsberatung der Partner erfolgte (z.B. A ist Alleinverdiener, B kümmert sich um Haushalt und Kids, Ausschluss des Versorgungs- und Zugewinnausgleichs durch A).

    Nicht sittenwidrig hingegen sind i.d.R. Konstellationen, bei denen A und B bei Vertragsschluss ähnlich aufgestellt waren und z.B. Ausschlüsse von Ausgleichen durch andere Dinge kompensiert werden (z.B. Ausschluss Versorgungsausgleich, dafür Einzahlung in private Lebensversicherung durch den finanziell stärkeren Partner zugunsten des anderen o.ä.).

    Mal abgesehen von aufgeregten Pressemitteilungen ist bislang überhaupt nicht klar, wie eine solche EU-Richtlinie überhaupt aussehen soll, der entsprechende Gesetzestext ist noch in Arbeit. Man darf auch nicht vergessen, dass es in Deutschland bereits ein vergleichbares Gesetz gibt.

    Die Bauchschmerzen mit dem bisherigen Entwurf scheinen in einer sehr umfangreichen zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen mit unabsehbaren Folgen zu liegen und sicher nicht wie kolportiert in einem Schulterzucken rund um die Verpflichtung zur Einhaltung und Beachtung der Menschenrechte entlang der Lieferketten.

    Auch die NSDAP, NPD, etc. wurden legitim gegründet. Das ist als Kriterium sicherlich nicht ausreichend. Die Frage ist doch, was die AfD heute für Ziele verfolgt.

    Das durfte man u.a. heute im Länderspiegel verfolgen: So forderte der Brandenburger AfD-Abgeordnete Lars Hünich jüngst in einer Rede die Abschaffung des "Parteienstaats" im Falle der Regierungsübernahme.

    Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/he…-video-100.html

    PS: Bevor das mal wieder jemand relativieren mag, sei gleich vorab klargestellt, dass dieser Begriff aus der Zeit der Weimarer Republik stammt und bereits dort klar diffamierend gegen die neu entstandene Parteiendemokratie gerichtet war.

    PPS: Dass diese Forderung im Übrigen verfassungswidrig ist, sei nur noch vollständigerweise angemerkt ;)

    Ich mache es nicht mehr, weil ich es unehrlich finde. Am Ende gebe ich ja sowieso die Note, die ich mir vorher überlegt habe. Ich habe deutlich weniger Stress bei der Notenvergabe seit ich nur noch meine Note erkläre und gar nicht mehr danach frage.

    Ja natürlich gebe ich die vorher festgehaltene Note. Ich frage mich aber, was daran unehrlich sein soll, aus verschiedenen Blickwinkeln auf die erbrachten Leistungen zu schauen. Die seltenen Fälle, in denen deutliche Diskrepanzen zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung auffallen, liefern sehr gute Gesprächsansätze für die weitere Arbeit.

    Nicht alle haben die Verwandschaft im Umkreis, sondern auch hunderte von Kilometern entfernt. Und ein so kleines Kind kann man auch nicht mal eben den Nachbarn aufs Auge drücken.

    Wir haben einen Vollzeitplatz in der Kita bezahlt und nutzten ihn nur komplett aus, wenn es unabdingbar war. Kind mitbringen oder online teilnehmen sollte aber die einfachste Lösung sein. Wenn die SL nicht zustimmt, dann würde ich dem Vorschlag von chemikus08 folgen.

    Ich habe nichts davon geschrieben, dass das eine einfache Lösung wäre. Und nein chemikus08 , der Dienstherr ist nicht dazu verpflichtet, dem zuzustimmen. Gleichwohl ist den meisten natürlich bewusst, dass das eine pragmatische Lösung ist und die meisten SL lassen auch zu, dass im Ausnahmefall mal die Kids dabei sind.

    Nein, ich möchte das genau wissen. Was genau steht da, das besagt, dass alle Menschen der Welt, das Recht haben in Deutschland zu leben?

    Die...ich nehme an: bewusste... Übertreibung des tatsächlichen Sachverhalts mag für die Effekthascherei dienlich sein, führt aber dazu, dass deine Frage nicht wirklich ernst genommen werden kann. Für alles andere hilft ein Blick in Art. 16a GG.

    Naja, wir suchen aus.. die SL macht den Vertrag. Laut meines Wissens dürfen „normale“ Lehrkräfte keine Verträge eingehen. Das darf laut meines Wissens nur die SL ( wird bei uns immer so gehandhabt .. die SL unterschreibt).

    Das ist auch so korrekt. Streng genommen müsste inzwischen europäisches Vergaberecht inklusive europaweiter Ausschreibung des Auftrags mit Leistungsverzeichnnis erfolgen. Ich kenne aber bislang keine Schule, die das wirklich so handhabt....und noch keinen nichtberücksichtigten Mitbewerber, der erfolgreich dagegen geklagt hätte. Kann aber noch kommen ;)

    Sie scheinen sie aber regelmäßig sowieso genutzt zu haben, d.h. das Kind war eingewöhnt, weil sie es für sich so entschieden hatten.

    Man kann aber niemanden nötigen regelmäßig eine Tagesmutter o.ä. zu nutzen, damit sie dann, wenn es 2 mal im Jahr wirklich nötig wäre, betreuen kann.

    Nein, natürlich nicht. Gleichzeitig darf der Dienstherr durchaus davon ausgehen, dass die Bediensteten ihre privaten (Betreuungs-)Probleme auch privat lösen und ihren Dienstpflichten nachkommen. Und wenn das bedeutet, dass man für diese 2 Sonderfälle im Jahr doch mal eine größere Strecke zur Verwandschaft fahren oder einen (möglicherweise teuren) Babysitter engagieren muss, dann ist das einfach so.

    Wusste ich nicht, ist aber auch ganz schön frech. Bei uns geht's und das nehme ich gerne in Anspruch. Warum sollte ich ein halbes Jahr auf 500€ warten wollen?

    Ich hatte es weiter oben mit Verweis auf das BGB schon geschrieben: man kann durchaus auch einen angemessenen Vorschuss verlangen. Hierzu ist der Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet.

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