Ich würde mir das wirklich extrem gut überlegen. Die Bedingungen im Lehrerberuf sind generell nicht wirklich rosig und in Schleswig-Holstein sind sie leider mit am schlechtesten von allen Bundesländern:
um mal wichtige Eckpunkte zu nennen:
- extrem hohe Pflichtstundenzahl (höher als in vielen Bundesländern)
- Klassen- und Studienfahrten sind Dienstpflicht
- man wir jedes Jahr um mehrere tausend Euro betrogen (das Land verweigert verfassungswidrig seit 2007 die Auszahlung von Weihnachtsgeld, um damit den Landeshaushalt zu sanieren)
Mal wieder die "alte Leier" und dennoch wird das auch durch häufige Wiederholung nicht korrekt, daher kurzer Faktencheck:
1) Die Pflichtstundenzahl liegt in Schleswig-Holstein in einem Korridor, den die allermeisten Bundesländer teilen und ist insofern keineswegs "höher als in vielen Bundesländern". Im Übrigen ergibt der Vergleich der reinen Pflichtstundenanzahl ohne Blick auf die möglichen Entlastungsstunden wenig Sinn. Diese unterscheiden sich nämlich teils erheblich in den Bundesländern und kompensieren dann teilweise die auf den ersten Blick höheren Stundenzahlen.
2) Das gilt für nahezu alle Bundesländer.
3) Diese Behauptung postest du hier seit Jahren. Das OVG Schleswig-Holstein sieht das bislang jedoch anders und eine Entscheidung des BVerfG steht nach wie vor aus. Insofern ist es ziemlich verwegen, bereits als Tatsache darzustellen, dass hier verfassungswidrig gehandelt worden wäre.