Beiträge von Seph

    Ja, ich denke daran führt kein Weg vorbei. Meine Rechtsschutz bietet telefonische Rechtsberatung an, die werde ich mal in Anspruch nehmen.

    Auch für Verwaltungs- und Beamtenrecht? ;)


    ...sorry, kleine Spitze. Vermutlich ist die telefonische Erstauskunft problemlos möglich. Viele private RSV sind halt einfach in den abgesicherten Rechtsgebieten limitiert (z.B. auf Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Streitigkeiten bei Unfällen u.ä.). Daher kann ich bei (selten vorgetragenen) impulsiven Äußerungen von Eltern, Vorgänge rechtlich prüfen zu lassen, oft nur leicht schmunzeln.

    Wie gesagt: das hängt auch etwas vom Begriff "kurzfristig" ab. Und ja, Lehrkräfte haben mitnichten während der gesamten Ferienzeiten auch Urlaub und können daher durchaus angesprochen werden. Dass man nicht jeden Termin dann auch möglich machen kann und muss, ist ebenfalls klar. Sollte man konsequent die Idee "Ferienzeit = ich habe grundsätzlich keine Dienstgeschäfte zu erledigen" verfolgen, darf man sich wie oben bereits erwähnt nicht wundern, wenn es da den Wunsch zur Transparenz der Urlaubszeiten gibt.

    Zusammenfassend würde ich daher empfehlen, zwar sich einerseits keineswegs zu verbiegen, um eigentlich unmögliche Termine möglich zu machen und natürlich kann man getrost seinen Urlaub buchen und durchführen, gleichzeitig sollte man sich aber bei möglichen Terminen auch kooperativ zeigen und diese wahrnehmen bzw. zeitnahe Ersatztermine anbieten - wohlwissend, dass eben nicht "Ferien = Urlaub" gilt.

    Und was genau verstehst du unter "kurzfristig"?

    Der Schulleiter muss aber doch rechtzeitig dazu einladen und nicht kurzfristig, oder? Sonst kann man ja nie in Urlaub fahren.

    Ich rede nicht von der letzten Woche der Sommerferien.

    Meinen Urlaub habe ich i.d.R. schon viele Monate vor den Ferien gebucht. Gleichzeitig ist es wohl kaum erforderlich, dass mögliche Termine in den Ferien bereits mehrere Monate vorab angekündigt werden müssen, um nicht kurzfristig zu sein. Auf eventuelle Kollisionen weist man dann eben hin und bietet einen zeitnahen Alternativtermin an. Macht man das dauerhaft, wäre es wenig verwunderlich, wenn man zukünftig um Beantragung des 30-tägigen Jahresurlaubs zu Beginn des Jahres gebeten wird. Zumindest aus Thüringen kenne ich das tatsächlich auch als Standard für alle Lehrkräfte.

    So darf er keine Website für die Vermarktung betreiben und auch im Internet und anderen Medien keine Werbung schalten. Erlaubt ist nur die (relativ teure) Direktwerbung per Post.

    Wie kommt die SL darauf, dass solche Auflagen rechtmäßig wären? Werbung in elektronischen Medien zu verbieten, analog aber zu erlauben, ist ziemlich widersprüchlich und wohl kaum sachlich mit Einschränkungen aufgrund des Hauptberufs zu verbinden.

    Auch da hilft wieder ein Blick ins Arbeitsrecht. Dem Arbeitgeber steht es zu bis zu 3/5 der Urlaubszeit als Betriebsurlaub fest vorzugeben. Die verbleibenden 2/5 hingegen stehen in der alleinigen Verfügungsgewalt des Arbeitnehmers. Also von unseren 30 Tagen müßte jeder Arbeitnehmer 12 Tage wirklich frei nehmen können, eben auch während der Unterrichtszeit.

    --> Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79

    Danke für das Urteil, aber bitte vorsichtig mit der Schlussfolgerung. Diese ist nämlich so nicht korrekt. Im konkreten Urteil wurde die Festsetzung einer dreiwöchigen Betriebsruhe in den Sommerferien für rechtmäßig erklärt und darauf aufbauend festgestellt, dass die Bindung des zustehenden 5-wöchigen Urlaubs auf 3 ganz konkrete Wochen und 2 frei zu legende Wochen in Ordnung ist.

    Daraus lässt sich gerade nicht herleiten, dass Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf die völlig freie Festsetzung von 2/5 ihres Jahresurlaubs haben. Man bedenke dabei, dass selbst unter Auflage, Urlaub nur in den Ferienzeiten zu nehmen, uns für 30 Tage noch immer 63 Tage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 75 Tage bei einer 6-Tage-Woche zur Verfügung stehen. Das BAG stellte auch gezielt darauf ab, dass selbst bei freier Wahl des Urlaubs 89% der Tage innerhalb der Sommerferien genommen würden.

    Die gesetzliche Grundlage für die Wahl der Urlaubstage bei Arbeitnehmern ist das BUrlG. Dort heißt es explizit:

    Zitat von §7 Abs. 1

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

    Solche dringenden betrieblichen Belange (nicht verwechseln mit "zwingenden"!) sind bereits erfüllt, wenn z.B. die "Auftragslage die Anwesenheit des AN erfordert" oder wenn durch Ausfälle erheblicher Vertretungsbedarf entstünde.

    Und es gibt keine Aussage dazu, ob es davon überhaupt welche gibt. Solche Anfragen stellen wir auch rechtzeitig, aber dann meist mit der Aussage, wer nicht bis dann und dann mindestens Bronze erworben hat, kann nicht teilnehmen.

    Über das Ergebnis der Anfrage gibt es aber hier keinerlei Aussage, also sind die Nichtschwimmer sehr wohl reininterpretiert.

    Nein, es ist weiter vorne explizit erwähnt worden, dass eine solche Abfrage der Schwimmfähigkeit nicht systematisch für alle Teilnehmenden erhoben wurde.

    Im Übrigen reicht es nicht aus, die Schwimmfähigkeit einfach anzunehmen und explizit als solche "enttarnete" Nichtschwimmer auszuschließen. Vielmehr haben sich die Lehrkräfte von der Schwimmfähigkeit aller Teilnehmenden zu überzeugen. Das ist aber wie gesagt - und weiter vorne zu lesen - gerade nicht erfolgt.

    PS: Das Problem war hier auch weniger die Schwimmfähigkeit der Teilnehmenden, sondern die nicht gegebene Rettungsfähigkeit und Gewässerkunde der Aufsichtspersonen.

    Wieso soll man nachfragen. Ich finde diese Aussagen über Kollegen, die man gar nicht kennt, sondern nur von anderen gehört hat, was sie gemacht haben sollen verwirrend, da ist nichts nachzufragen!

    Es geht gar nicht um die Charakterisierung einer anderen Lehrkraft, sondern darum, dass ein solches Verhalten, wie hier beschrieben wurde, gerade die Definition der groben Fahrlässigkeit erfüllt. Diese Einschätzung ergibt sich allein aufgrund der Beschreibung und dafür ist auch keine weitere Kenntnis der Person notwendig.

    Ist das noch wichtig? Aber gut, je nach Antwort von Haubsi1975 kann man hübsch weiter diskutieren. :stumm:

    Ja, ist es. Ich habe noch immer den Eindruck, dass viele Kolleginnen und Kollegen - selbst hier im Forum auch nach der bisherigen Diskussion und den deutlichen Hinweisen auf die rechtliche Problematik - noch immer sehr unbekümmert an Aktionen auf und im Wasser bei Schulfahrten herangehen. Dass gerade hierbei eine unbekümmerte Vorgehensweise nicht angezeigt ist, kann nicht oft genug deutlich gemacht werden.

    Wie wir mitverfolgen durften, hätte ohne die Absage des Anbieters aufgrund der Wetterlage hier eine Wassersportveranstaltung auf dem Meer (!) stattgefunden, ohne dass:

    -> vorab wirklich sicher erfasst wurde, welche Schüler eigentlich hinreichend sicher schwimmen können

    -> mindestens eine begleitende Lehrkraft überhaupt rettungsfähig, geschweige denn rettungsfähig im Meer wäre

    -> scheinbar nicht die Qualifikation der Teamer des Anbieters geprüft wurde

    -> scheinbar keine hinreichende Sachkunde des Gewässers und dessen Verhältnisse vorlag

    .....

    Man kann nur wiederholt allen Kolleginnen und Kollegen strikt davon abraten, sich in solche Situationen zu bringen und andersherum dazu ermutigen, klar darauf zu bestehen, solche Aktionen nicht mitzutragen.

    Du meinst, man kann das moralisch nicht? Oder du meinst, man kann das rechtlich nicht? Oder was heißt „kann“ in diesem Fall?

    Tatsächlich ist es doch praktisch ganz einfach- ich schreibe in den Hauptstundenplan eine Stunde Förderunterricht am Dienstag in die 6. Stunde, aber ich informiere weder die Schülerinnen und Schüler darüber noch die LK. Dann findet die Stunde nur auf dem Papier statt. Kann man also ganz einfach!

    ...und wäre beim Auffliegen - wie wossen das treffend beschrieben hat - sicher deutlich zu sanktionieren. Arbeitszeitbetrug rechtfertigt sowohl bei Angestellten die Kündigung als auch bei Beamten die Entfernung aus dem Dienst (siehe hierzu u.a. BVerwG v. 7.4.2022 – 2 B 6/22).

    Stelle es mir aber witzig vor immer Buch zu führen á la "Telefongespräch mit Elternteil X,Y,Z wegen Disziplinverstößen; Dauer: 15min. / Korrektur Deutschklassenarbeit Klasse 10; Dauer: 2h).

    Das ist überhaupt kein Problem, in einigen Arbeitszeitstudien auch bereits erfolgreich ausprobiert worden und einige Kolleginnen und Kollegen hier im Forum - mich eingeschlossen - erfassen ihre Arbeitszeit bereits systematisch. Mir persönlich hilft das sehr bei der Strukturierung meiner Arbeit und ich habe dadurch einen ganz guten Überblick, wieviel Zeit in welche Teiltätigkeiten fließt und wieviel ich jeweils noch zur Verfügung habe.

    Viele iPads liegen an Schulen nur ungenutzt herum.

    siehe:

    https://www.heise.de/news/Ungenutzt…ng-9314430.html

    ...was wiederum kein Argument gegen deren Einführung und Nutzung im Unterricht ist, sondern eher Anlass geben sollte, den Schulen und Lehrkräften nicht durchgehen zu lassen, noch immer so zu tun, als seien (mal böse gesagt) Kreidetafeln das Non-plus-ultra, sondern entsprechende Konzepte zur sinnvollen (!) Nutzung solcher Geräte im Unterricht zu schaffen und umzusetzen.

    PS:

    Das meine ich ja, anstatt die Dinge nebeneinanderzulegen, schaltet man man Bildschirm um. Ist das praktisch?

    Man schreibt direkt in die digitalen Versionen der Arbeitsblätter rein...man benötigt kein umschalten.

    Sicher kann man Papier sparen durch digital. Allerdings um den Preis, dass man die entsprechende digitale Infrastruktur unterhalten muss.

    Falscher Fokus: die digitale Infrastruktur wird ohnehin bereits unterhalten (Bevor das gleich wieder kommt: Ja, noch nicht an jeder Schule. Bei uns schon).

    Dann kann sie auch genutzt werden und man kann sich dann auch wirklich damit auseinandersetzen, Papier zu sparen.

    Derzeit erlebe ich nicht, dass in für die Tablet-Klassen weniger Kopien benötigt werden. Es wird zwar immer erzählt, dass man die Arbeitsblätter digital austeilen könne. Wenn man aber fragt, wie denn das gehen solle, kriegen die Expertinnen rote Ohren. Die beste Antwort war noch „Aber das muss doch gehen.“ Das jemand im Unterricht auf einen Knopf drückt und die Schülerinnen haben das Material auf dem iPad, konnte mir noch niemand zeigen.

    Dafür nutzen wir u.a. das Aufgabenmodul bei IServ. Und ja, es ist genauso gemeint: Ich drücke einen Knopf (genauer gesagt habe ich vorab während meiner Unterrichtsvorbereitung bereits eingestellt, wann genau die entsprechenden Materialien für die Klasse freigeschaltet sind) und alle haben digital Zugriff darauf...holen sich das Material dort ab und schreiben digital dort rein.

    Ich kopiere inzwischen fast nur noch Klassenarbeiten.

    Dem wage ich zu widersprechen. Manche meiner Schüler verzweifeln schon daran große Zahlen in den Taschenrechner einzugeben. Aus 1.320.000 wird dann: "Eins, Punkt, drei, zwei null, Punkt .... Der Taschenrechner muß kaputt sein, der nimmt den zweiten Punkt nicht an!"

    Darauf angesprochen wie viel schneller man die Aufgaben lösen kann, wenn man einen Zwischenwert im Taschenrechner in den Speicher pakt und einfach immer wieder aufruft, ernte ich regelmäßig von kompletten Klassen Unverständnis auf ganzer Linie. Da sitzen 17-19 jährige vor mir und den Speicher im Taschenrechner hat durch die Bank noch niemand von denen je benutzt.

    Und inwiefern hat an der Stelle die Nutzung einer eigenständigen Taschenrechner-Hardware Vorteile gegenüber der Nutzung eines entsprechenden Rechnerprogramms auf dem inzwischen oftmals ohnehin vorhandenen und auch in anderen Fächern genutzten Tablet oder Notebook?

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