Alkohol ist halt immer problematisch. Lieber eine Schachtel Zigaretten!
Und gibt es eigentlich noch Leute, die sich über ein Pfund Kaffee freuen?
Jedenfalls nicht über ein Pfund des "Kaffees", den man so in Supermärkten kaufen kann ![]()
Alkohol ist halt immer problematisch. Lieber eine Schachtel Zigaretten!
Und gibt es eigentlich noch Leute, die sich über ein Pfund Kaffee freuen?
Jedenfalls nicht über ein Pfund des "Kaffees", den man so in Supermärkten kaufen kann ![]()
Mich irritiert immer wieder der Ansatz, durch teils recht laute Geräusche für Ruhe sorgen zu wollen....gerade in älteren Klassen.
Ihr scheint ja echt Spaß daran zu haben, Noten abzuwerten.
Spaß macht das nun wirklich nicht. Die Einhaltung schulrechtlicher Vorgaben sollte aber für alle Kolleginnen und Kollegen eine Selbstverständlichkeit sein.
Berufsschule kann ich mir gut vorstellen, dass das gehobene Alter (bei entsprechender Praxiserfahrung) toleriert wird, in anderen Schulformen aber...
Wenn es eine Branche gibt, in der das Lebensalter beim Einstieg an einer Schule völlig egal ist, dann doch unsere. Gerade an Schulen finde ich eine Altersheterogenität im Kollegium sehr gewinnbringend.
Die Nichtanwendung dieser Bewertungsvorgabe sorgt doch gerade erst dafür, dass die Einhaltung selbst einfachster Regeln der Rechtschreibung und der Grammatik nicht mehr ernst genommen wird.
Das würde bei uns, ländliches Gymnasium, bedeuten, dass mindestens 80% der Klausuren abgewertet werden.
Edit: Zitat falsch übernommen, sorry.
Wenn Schülerinnen und Schüler auch in der Sekundarstufe II noch derart viele Fehler begehen, dass im Mittel über eine ganze Klausur hinweg entsprechend viele verschiedene Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit bestehen (zur Erinnerung: Wiederholungsfehler werden gar nicht als weitere Fehler berücksichtigt), dann ist ein solcher Abzug vermutlich auch gerechtfertigt.
Was auch immer das sein soll.
Es ist schon sinnvoll, sich klar zu machen, dass es gesellschaftlich geprägte, individuell erlernte Geschlechterrollen gibt, die sich noch dazu in verschiedenen Gesellschaften stark unterscheiden können.
Huch, das ist ja bei euch wirklich recht unkonkret. In NDS gibt es eine vergleichbare Regelung in der VO-GO, dort wird in den ergänzenden Bestimmungen eine Orientierung in Form von "1 Notenpunkt Abzug bei im Mittel mehr als 5 Fehlern pro Textseite bzw. 2 NP bei mehr als 7 Fehlern" vorgegeben, wobei ein rein quantifizierendes Verfahren nicht angemessen ist. Bezugsnorm ist eine in Normalgröße vollgeschriebene Textseite. Insofern ist ein Abzug auch gerechtfertigt, wenn in Mathe auf einer A4-Seite nur ein Antwortsatz steht, dort aber 4 Rechtschreibfehler eingebaut sind
Andersherum sind Wiederholungsfehler auch als solche zu berücksichtigen.
Gibt es solche ergänzenden Bestimmungen zur APO-GOSt evtl. auch in NRW? Oder entsprechende Vorgaben in den Hinweisen zum Abitur?
Ja mag sein, aber 10 Minuten? Ich würde als Personalrat dagegen vorgehen. Auch noch früh morgens? Not on my watch.
Du würdest dagegen vorgehen, Konferenzen möglichst zeiteffizient durchzuführen und nicht Lehrkräfte extra am späten Nachmittag noch einmal antreten zu lassen? Seltsames Vorgehen für einen Personalrat ![]()
Im Regelfall bündelt man natürlich wichtige Entscheidungen so weit wie möglich in wenige Sitzungen, die dann naturgemäß etwas länger dauern. Eine Mindestdauer müssen diese jedoch nicht aufweisen. Wie ich weiter oben bereits schrieb, halte ich aber auch zu lange Sitzungen für unzumutbar.
Im Regelfall läuft das bei uns genauso, wie von dir beschrieben ab. Wir hatten aber auch schon einmal die Sondersituation, dass die Verlage erst sehr kurzfristig zu einer Umstellung neue Bücher zur Verfügung stellten und wir dann im Umlaufverfahren Einsicht nahmen und wirklich nur für den formalen Beschluss eine sehr kurze FK angesetzt hatten, um das zur Verfügung stehende Budget doch noch nutzen zu können.
10 Minuten Konferenzen sind kein offizielle Gremium. Also gibt es da auch keine Beschlüsse.
Selbstverständlich sind Konferenzen offizielle Gremien (siehe Schulgesetz). Bei allem anderen handelt es sich um Dienstbesprechungen. Im Einzelfall ist es sehr wohl denkbar, dass auch eine Konferenz von sehr kurzer Dauer sein kann. Ich denke da z.B. an eine Fachkonferenz, in der nach vorherigem Umlaufverfahren nur noch eine kurze Rücksprache/Diskussion und anschließende Beschlussfassung zur Einführung eines neuen Lehrwerks vorgenommen werden muss oder an eine Klassenkonferenz, auf der nach Stellungnahme eine Ordnungsmaßnahme beschlossen wird.
Natürlich setzt man andersherum nicht für jede Kleinigkeit einen Konferenztermin an, sondern versucht dies soweit wie möglich in wenige Termine zu bündeln. In der Praxis kommt es dennoch hin und wieder vor, dass formale Beschlüsse auch mal relativ kurzfristig zu treffen sind und nicht bis zum nächsten "größeren" Konferenztermin aufgeschoben werden können.
Das hat wenigstens den Vorteil, dass die Kinder ihre Schule wieder wohnortnah wählen können, anstatt - nicht selten aufgrund des Elternwillens - quer durch die Stadt fahren zu müssen, um in einem bestimmten Fach vlt. mal eine Schwerpunktstunde machen zu können.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie gut viele Leute hier im Forum auf solche Trollversuche auch mit der erwarteten Empörung anspringen. Die mit dem Eröffnungsbeitrag verbundene Rechtsfrage nach der Zulässigkeit "ungenügender" Teilleistungen bei der Gesamtbeurteilung hingegen ist doch recht interessant. CDL hatte ja bereits auf die entsprechende LPO II hingewiesen. Dieser ist zu entnehmen, dass eine "ungenügende" Teilleistung an sich scheinbar noch kein Problem darstellt, dabei u.a. die Durchschnittsnote aus Kolloquium, schriftlicher Hausarbeit und mündlicher Prüfung aber nicht schlechter als "ausreichend" sein darf.
Achtung: Im Erweiterungsfach hingegen führt bereits die Bewertung der mündlichen Prüfung mit schlechter als "ausreichend" zum Nichtbestehen.
Die - meines Erachtens recht aussagekräftige - nds. Arbeitszeitstudie von 2015/16 kam für die knapp über 1000 teilnehmenden GS-Lehrkräfte auf eine Arbeitszeit von knapp 48 Stunden (bezogen auf reine Unterrichtswochen) IST-Wert anstatt des SOLL-Werts von etwa 46h und 40min. Die durchschnittliche Abweichung der tatsächlichen von der geforderten wöchentlichen Arbeitszeit lag also bei etwas mehr als 1 Stunde. Allerdings war die Standardabweichung dabei mit knapp 6,5 Stunden enorm hoch.
Ja, genau darauf läuft es hinaus. Das Primat der Wohnortnähe stößt dann an die Grenze, wenn die nähere Schule untragbare Arbeitsbedingungen mit sich brächte.
Erbsen - ääh- Seiten zählen empfinde ich - man verzeihe mir die plakativ-sarkastische, kurzfristige Borniertheit - als A15er auch irgendwie unter meiner Würde.
Das ist es mit Sicherheit und eine vergleichbare Absurdität habe ich schon länger nicht gehört. ![]()
Wir heften die korrigierten Arbeiten inklusive Gutachten einfach nach Fächern sortiert in die Prüfungsmappen der jeweiligen Prüflinge und dann soll es so auch reichen. Mir ist offen gestanden auch kein Fall bekannt, in dem ein Nachweis über Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen zu führen gewesen wäre. Genauer gesagt müsste die Gegenseite im Fall der Fälle nachweisen, dass die Unterlagen unvollständig sind.
Mathe viel dir also schon immer leicht. Ok… Deutsch offenbar nicht.
Ist das eigentlich Absicht, in einer Belehrung über die deutsche Rechtschreibung selbst einen Rechtschreibfehler einzubauen? ![]()
Zum Thema: In NDS gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit zur berufsbegleitenden Qualifizierung von Sek I Lehrkräften für die Sek II. Ob das in SH auch möglich ist, weiß ich derzeit nicht, kann aber vlt. ein Ansatz für Nachfragen sein.
So wichtig ich es finde, sich an einer Schule auch wohl zu fühlen, so nervig finde ich persönlich auch das pendeln. Ich würde daher - wenn sich die Schulen nicht massiv unterscheiden und die nähere Schule nicht eine ist, an der man sich überhaupt nicht wohl fühlen würde - immer für den deutlich kürzeren Weg entscheiden.
Abstoßend finde ich übrigens Deine wirklich schon an Bösartigkeit grenzende Interpretation meiner Motive sowie die Herstellung "alternativer" Kausalzusammenhänge...
Das sehe ich auch so, denn diese Erzählung hier
Ich habe ein Problem damit, dass du erst veröffentlichst, kein Interesse an Beförderung zu haben, um dich um deine Kinder zu kümmern und dann, um dem Burnout zu entgehen in die Behörde geflohen bist, um hinterher eine Beförderungsstelle an einer Schule entgegen zu nehmen. Irgendwer schrieb, dass das oft so gemacht wird. Ich kenne zwar niemanden, aber abstoßend finde ich es allemal. Wenn dir das keine Probleme bereitet, ist es ja gut.
lässt viele erhebliche Aspekte deiner Überlegungen und deiner Karriere der letzten Jahre, die du hier transparent gemacht hattest, leider der Effekthascherei wegen aus.
Die Kernaussage, dass sich der Schritt von einer Koordinationsstelle zur Schulleitung finanziell - anders als in der Wirtschaft bei vergleichbaren Karriereschritten - überhaupt nicht lohnt, ist vollkommen richtig. Für mich ist das der zentrale Grund, bei bisherigen Anfragen jeweils dankend abgelehnt zu haben. Um Schule entscheidend mitzugestalten, muss man nicht zwingend in der Position der Schulleitung sein.
Da spricht noch immer unglaublich viel Verbitterung aus dir. Kein Schulleiter hat die Macht, jemanden einfach mal so aus einem Bundesland zu werfen.
Dennoch erst einmal Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Probezeit! Wenn ich das richtig verstehe, geht es dabei aber um die Probezeit als Angestellter und nicht um die Tätigkeit als Beamter auf Probe, oder?
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