Beiträge von Seph

    Ich wäre sehr irritiert, eine aus dem Zusammenhang gerissene Stunde zu sehen. Für die Bewährungsfeststellung ist entscheidend, ob eine Lehrkraft im Alltag "funktioniert". Daraus folgt letztlich genau das, was yestoerty bereits angemerkt hat: eine ziemlich normale Stunde aus der aktuellen Unterrichtssequenz durchführen.

    Dem Aufhebungsvertrag muss aber nicht zwingend entsprochen werden. Gleichwohl gibt es eigentlich in NDS feste Einstellungstermine und es wird jeweils zu Beginn eines Halbjahres geprüft, welchen begristet angestellten Lehrkräften eine entsprechende Planstelle angeboten werden kann. Hier scheint der zeitliche Ablauf aber offenbar anders zu sein. Daher kurz 2 Fragen:

    Seit wann besteht der befristete Vertrag für die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft? Zu wann soll die Einstellung in das Beamtenverhältnis erfolgen?

    Das ist in Anbetracht der Preispolitik von Lego leider wenig überraschend. Mal sehen, ob das zu halten ist.

    Das ist so wenig zielführend, hängt es doch sehr konkret von der Klassenstufe, dem Bundesland und dem aktuellen Lernstand ab, was du genau machen kannst. Wie sollen hier sinnvolle Ideen eingebracht werden, ohne dass überhaupt diese Rahmenbedingungen abgeklärt sind?

    Nebenbei: Willkommen hier im Forum!

    Ich denke auch, dass wir uns hier ganz schön im Kreis drehen und es ist müßig, in mehreren Parallelthreads das gleiche zu schreiben. Der rechtliche Hintergrund dieser Erhöhungen und des Familienzuschlags an sich sollten deutlich geworden sein. Dass es bei der konkreten Bemessung der Höhe insbesondere für NRW durchaus offene Fragen gibt, ist für mich hingegen gut nachvollziehbar. Meines Erachtens ist hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen worden und bereits geringere Anpassungen hätten vermutlich die Vorgaben des BVerfG erfüllt. Eine entsprechende juristische Beurteilung steht aber bislang aus.

    a propos "Boards kommen".

    Wir sollen galneo-Screens bekommen. Hat damit jemand Erdinger und ProTipps für die Grundschule?

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    Edit: "Erfahrungen", nicht "Erdinger" 😉

    Wir haben tatsächlich auch Galneos, die funktionieren ziemlich gut und sind auch aus ungünstigen Winkeln gut einsehbar. Schön ist, dass man problemlos alle möglichen Endgeräte unkompliziert auf die Tafeln aufschalten kann. An was für Tipps und Erfahrungen hast du so gedacht?

    Jetzt fehlt nur noch jemand, die anmerkt, dass sie froh ist, sich nicht mehr mit Kreidestaub vollsauen zu müssen, dann haben wir alles beisammen.

    Das kann ich gerne übernehmen :) Ich bin froh, mich nicht mehr mit Kreidestaub vollsauen zu müssen. Vor allem aber bin ich froh über die erweiterten Möglichkeiten interaktiver Tafeln gegenüber klassischer Tafeln.

    Dem muß ich insb. beim Gedanken an Stufe 1 des Familienzuschlags widersprechen. Warum soll ich verheiratet ohne Kinder höhere Kosten haben? Da müßte man, wenn ausschließlich um den Lebensstandard geht, die Besoldung doch eher noch verringern, weil eine große Wohnung günstiger ist als zwei kleine.

    Da bin ich bei dir und auch für mich wirkt der Familienzuschlag der Stufe 1 - zumindest in der Konstellation für ein verheiratetes "DINK-Paar" zunächst als überholter Anachronismus. In anderen Konstellationen wiederum ist er nachvollziehbar und damit auch eine Antwort hierauf:

    Für mich ist das Familienpolitik, weil der Gesetzgeber so die Ehe im Hinblick auf spätere Kinder fördern will.

    Der Familienzuschlag der Stufe 1 wird immer dann gewährt, wenn im Haushalt des Beamten eine Person lebt, der er gegenüber unterhaltspflichtig ist. Das kann der eigene Ehepartner sein, das kann aber insbesondere auch das eigene Kind sein. Dieser Familienzuschlag stützt also den Beamten bei der Verpflichtung zum Unterhalt anderen gegenüber und sichert damit dem Alimentationsprinzip entsprechend den Lebensstandard des Beamten und seiner Familie ab.

    Unverheiratete ohne Kinder wiederum sind dem Lebenspartner gegenüber gerade nicht rechtlich zum Unterhalt verpflichtet und erhalten folgerichtig den Familienzuschlag der Stufe 1 nicht.

    Die nutze ich auch sehr gerne und kann nur nahelegen, sich damit mal auseinanderzusetzen :)

    Das sieht der Gesetzgeber aber gerade anders. Die Alimentation soll dem Beamten und seiner Familie einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren, der eine sorgenfreie Ausübung des Amts möglich macht. Die Alimentation und die damit verbundenen Familienzuschläge sind im Übrigen gerade keine familienpolitische Leistung, sondern rein aus dem Alimentationsprinzip erwachsen. Eine solche familienpolitische Leistung hätte tatsächlich nichts in der Besoldung zu suchen.

    Ich glaube wir müssen hier deutlich zwischen der Methodik an sich und der Umsetzung mittels zur Verfügung stehender Werkzeuge unterscheiden. Ich bin wie oben beschrieben vollkommen bei dir, dass eine saubere Ergebnissicherung des Unterrichts nach wie vor sehr wichtig ist und man sich damit auseinandersetzen muss - egal ob jung oder alt. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass sich Lehramtsanwärter heute z.B. nun echt nicht mehr mit der Bedienung und Vorbereitung entsprechender Folien eines OHPs auseinandersetzen müssen.

    Nebenbei: auch als gestandene Lehrkraft kann man gerade von den Anwärtern noch so einiges lernen - genau wie andersherum natürlich auch.

    Es geht dabei ja gar nicht mal um das Tafelbild als solches. Aber eine der ersten Sachen, die ich bei Betreuung mit frischen Anwärtern durchgehe, ist die saubere Vorüberlegung der Dokumentation des Unterrichts für die Schüler. Das kann der Entwurf eines geeigneten Tafelbilds sein, das Zurverfügungstellen entsprechender Präsentationen, das Erstellen eines passenden Arbeitsblatts u.v.m. Das konkret verwendete Medium ist am Ende gar nicht so wichtig, viel wichtiger finde ich, dass sich vorher klar überlegt wird, wie die Sicherung der Arbeitsergebnisse erfolgen sollen.

    Ich bin da bei dir, dass dieser Vergleich der eigentlich relevante hier sein sollte. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass es auch außerhalb unserer Bubble durchaus familienbezogene Leistungen von privatwirtschaftlichen Arbeitgebern gibt. Dass andersherum im öffentlichen Dienst bei gleicher Tätigkeit unterschiedliche Modelle existieren, mag sehr verwundern und Fragezeichen auslösen, liegt aber wie gesagt an der deutlich unterschiedlichen rechtlichen Grundlage von Arbeitsentgelt und Besoldung. Dennoch wäre es hier sicher sinnvoll, auch in den Tarifverträgen nachzujustieren.

    Ja, aber das interessiert mich nicht. Egal ob Beamter oder Angestellter: Ich tausche Zeit/Arbeit gegen Geld und dafür werde ich entlohnt/besoldet.

    Ähm nein, dann hast du den Unterschied gerade nicht verstanden ;) Nebenbei: auch in der freien Wirtschaft sind familienbedingte Leistungen nicht so selten, wie das hier dargestellt wird. Das können zusätzlich gewährte Urlaubstage, die Übernahme der Kita-Gebühren u.ä. sein. MIt zunehmenden Fachkräftemangel in bestimmten Branchen wird dieses Modell vermutlich noch auszubauen sein.

    Die einen machen ihren Unterricht mit Tafelbild und Buch.

    Die anderen mit Powerpoint und QR Code

    (vereinfacht dargestellt)

    Und genau diese Vereinfachung dürfte nicht zu halten sein. An unserer Schule arbeiten inzwischen sehr viele Lehrkräfte gezielt (!) mit den Möglichkeiten digitaler Werkzeuge im Unterricht. Das bedeutet aber gerade nicht, dass nicht auch das klassische Lehrbuch (oder dessen digitale Variante) und gemeinsam erarbeitete Tafelbilder genutzt werden. Kritisch ist doch viel eher die verweigernde Haltung einiger Lehrkräfte, die sich strikt gegen die Verwendung der "neuen" Werkzeuge sperren.

    Wer für seine drei Kinder mehr als 1300 netto plus 750 Kindergeld braucht, macht das, weil er oder sie es gerne macht (also Hobby) und nicht, weil es sein muss.

    Das entspricht dann aber wohl kaum einer amtsangemessenen Alimentation, um die es hier geht. Und nein, das hier so oft unterstellte Ausnutzen familienbezogener Zuschläge ist kein Geschäftsmodell, da die damit verbundenen Kosten noch immer über den Einnahmen liegen. Dabei und auch mit der Bezeichnung als "Hobby" werden die tatsächlichen (auch finanziellen) Belastungen von Familien völlig verkannt. Das eignet sich also nur für billige Hetze.

    Kinderreiche Familien und kinderlose Singles dürften kaum um den gleichen Wohnraum konkurrieren. Die Anhebung der familienbezogenen Zuschläge beruht auf der Feststellung des BVerfG, dass gerade kinderreiche Beamte bislang unteralimentiert waren. Die Höhe der notwendigen Anhebung hingegen ist sicher diskussionswürdig. Meines Erachtens hat NRW hierbei "etwas" übertrieben. Den Forderungen einzelner Forenteilnehmern nach einer generellen Streichung von Familienzuschlägen oder der Darstellung, man selbst sei dadurch diskriminiert, trete ich allerdings deutlich entgegen.

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