Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.
Vielleicht magst du da mal etwas konkreter werden!? Mal abgesehen vom Streikrecht und der höheren Anzahl von "Kindkranktagen" vermag ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Vorteile in der Tätigkeit als Angestellter erkennen, die in der Praxis de facto auch zum Tragen kommen.
So sind zum Beispiel die Hürden für die Versetzung von Angestellten scheinbar etwas höher, eine entsprechende Abwägung der Angemessenheit muss aber rudimentär auch bei Beamten vorgenommen werden. Die mir bekannten Fälle, bei denen eine Versetzung von Angestellten wirklich wieder einkassiert wurde, waren eher Extrembeispiele wie eine kurzfristige Versetzung von Berlin nach Dresden (LAG Berlin-Brandenburg, Az. 2 Sa 965/17). In der Praxis kommt bei Lehrkräften gerade in Berlin wohl so oder so nur eine innerstädtische Versetzung in Frage, die sowohl bei Angestellten als auch bei Beamten gut möglich scheint.
Was ich hingegen leicht finde, sind die Nachteile im Angestelltenverhältnis, die deutlich über die Sache mit dem Nettogehalt hinausgehen. Ich denke da u.a. an die deutlich kürzere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die geringeren Hürden zur Kündigung.