Beiträge von Seph

    Selbstverständlich mußten wir in der Folge das private Gerät abgeben, damit die Schule es verdongeln konnte… MDM halt.

    Wie absurd ist das denn? Entweder das Gerät ist privat und damit ganz sicher nicht zentral durch die Schule zu verwalten und zu überwachen. Oder es handelt sich um ein (von der Schule anzuschaffendes) Leihgerät, welches dann auch zentral administriert wird.

    War es die Debeka oder eine andere?

    Das dürfte bei allen Versicherern recht ähnlich sein und dient durchaus auch dem Schutz der Versichertengemeinschaft.

    Man wollte die Behandlungen nicht zahlen, als er erkrankt ist und hat ihn letztendlich rausgeworfen, weil er die Krankheit angeblich hätte vorher ahnen (ach nee, wissen) müssen :autsch:

    Das klingt nach einer Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten und ist auch nicht spezifisch für einen speziellen Versicherer.

    Nuja, die offenen Schulleiterstellen rühren ja auch daher, dass keine ADÄQUATEN Bewerber zur Verfügung stehen. Man darf ja nicht vergessen, dass die Auswahl von ungeeigneten Bewerbern fatale Folgen haben kann und kaum rückgängig gemacht werden kann. Da kann man ein 'Zögern' der Schulbehörden bei der Auswahl gut nachvollziehen.

    Mir wäre nicht bekannt, dass es die zuständigen Behörden in einer nennenswerten Anzahl von Fällen geschafft hätten, bereits laufende Bewerbungsverfahren abzubrechen, weil ihnen die Bewerber "nicht gefallen" haben. Ähnlich selten dürfte der denkbare Fall sein, dass die Beurteilung des einzigen Bewerbers wirklich mit "nicht geeignet" ausging. In der Mehrzahl der Fälle dürfte sich tatsächlich schlicht kein Bewerber gefunden haben.

    Spielt natürlich auch eine Rolle, dass A13 schon ganz auskömmlich ist und auch die weitgehende Feminisierung des Lehrerberufs. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist zudem 'Karriere' finanziell völlig uninteressant.


    Man kann jetzt aber auch Grundschulleitern schlecht per se A16 geben, da fehlt einfach die Relation zur Besoldung anderer Führungspositionen im öffentlichen Dienst (jenseits des Schuldienstes).

    Diese Einschätzung teile ich.

    Nun - vielleicht solltest du die Verordnung von Anfang an lesen und zitieren - das geht mit §1 los. Nicht mit § 12. ;)
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…r=2&menu=0&sg=0

    Und was willst du uns damit jetzt genau sagen? Dass die hier im Zusammenhang mit Nebentätigkeiten von Beamten zitierte Verordnung tatsächlich für Beamte gilt? Ich glaube, soweit waren wir hier auch ohne diesen Hinweis schon.

    Hast du für diesen Zusammenhang Belege?

    Alleine in NDS sind seit Jahren um die 150-170 SL-Stellen vakant (natürlich nicht immer die gleichen). Das betrifft die Sek II Schulen - insbesondere die Gymnasien - kaum, sondern eher sehr ländliche Schulen und dabei v.a. Grundschulen.

    (vgl. u.a. https://www.haz.de/der-norden/meh…L2VZO33ETU.html von 2019 und auch 2 Jahre später nahezu das gleiche Bild https://www.haz.de/der-norden/in-…XBCRF56SSY.html).

    PS: Mich würde wundern, wenn das in den anderen Bundesländern signifikant anders wäre.

    PPS: Das Gehalt mag dafür nicht der alleinige Grund sein. Wir hatten hier im Thread aber bereits schon, dass sich die wenigsten durch die paar Hundert Euro mehr davon locken lassen, wenn sie es nicht ohnehin schon vorhaben, SL zu werden. Mich persönlich schreckt das Missverhältnis von zusätzlicher Bezahlung zu zusätzlicher Verantwortung und Belastung jedenfalls ab.

    Die Sache mit der Versetzung und Freigabe ist z.B. eine andere, dann sind da noch die Sachen mit den Arbeitszeiten und eben auch diverse Regelungen, die für Beamte nicht gelten aus dem Arbeitsrecht.

    Vielleicht magst du da mal etwas konkreter werden!? Mal abgesehen vom Streikrecht und der höheren Anzahl von "Kindkranktagen" vermag ich auf den ersten Blick keine nennenswerten Vorteile in der Tätigkeit als Angestellter erkennen, die in der Praxis de facto auch zum Tragen kommen.

    So sind zum Beispiel die Hürden für die Versetzung von Angestellten scheinbar etwas höher, eine entsprechende Abwägung der Angemessenheit muss aber rudimentär auch bei Beamten vorgenommen werden. Die mir bekannten Fälle, bei denen eine Versetzung von Angestellten wirklich wieder einkassiert wurde, waren eher Extrembeispiele wie eine kurzfristige Versetzung von Berlin nach Dresden (LAG Berlin-Brandenburg, Az. 2 Sa 965/17). In der Praxis kommt bei Lehrkräften gerade in Berlin wohl so oder so nur eine innerstädtische Versetzung in Frage, die sowohl bei Angestellten als auch bei Beamten gut möglich scheint.

    Was ich hingegen leicht finde, sind die Nachteile im Angestelltenverhältnis, die deutlich über die Sache mit dem Nettogehalt hinausgehen. Ich denke da u.a. an die deutlich kürzere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder die geringeren Hürden zur Kündigung.

    Und die Seite ist legal??? :dollar:

    In den USA (Sitz des Unternehmens) möglicherweise. Nach deutschem Recht wäre es zumindest spannend, ob sich die Betreiber tatsächlich der Urkundenfälschung strafbar machen oder dies aufgrund der Konstruktion der Seite (Generierung der Dokumente durch den Kunden) auf den Kunden abwälzen. Die dort eingepflegten Hinweise auf Urteile deutscher Gerichte zur angeblichen Rechtmäßigkeit der Verwendung dieser Dokumente sind jedenfalls weitgehend unhaltbar, da zu stark verkürzt.

    Rechtlich ist die Pension wie keine andere Altersversorgungsform geschützt (man sieht es ja auch mit der Besoldung, aktuelle Diskussion mit 'Amtsangemessenheit')

    Diese Gewissheit nimmst du genau woher? Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2005 entschieden, dass der Gesetzgeber weder verpflichtet ist, bei Anpassung der Bezüge auch eine strikte parallele Anpassung der Versorgungsentwicklung zu gewährleisten noch dass der Höchstversorgungssatz mindestens 75% der ruhegehaltfähigen Bezüge betragen müsse, wie es vorher noch war. Das Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes, welches zu dieser Anpassung mit Ziel einer zur damaligen Rentenform adäquaten Kostensenkung kam, wurde damit für verfassungsgemäß erklärt.

    Dabei wurde u.a. darauf abgestellt, dass die Frage der amtsangemessenen Alimentierung nicht an der (durch einfachgesetzliche Änderung mögliche) Ausgestaltung des prozentualen Höchstsatzes hängt, sondern am zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen und dass die Beurteilung der Amtsangemessenheit einen gewissen Ermessensspielraum hergibt. Es wurde explizit auch darauf eingegangen, dass die absehbare Verringerung des Versorgungsniveaus im Hinblick auf die Entwicklung des Alterseinkommens der Rentner gerechtfertigt sei.

    So ein Unsinn. Welcher laden denn? Alsob das Land pleite gehen könnte. Der Schuldenberg wächst natürlich weiter. Aber das wird sich eh nie ändern bis zur nächsten Währungsreform. Und dann fängt das Spiel von vorne an.

    Es braucht keine Glaskugel, um sich klar zu machen, dass ein Pensionsniveau von 71,75% nicht zu halten sein wird. Dass eine Absenkung des Höchstsatzes durchaus erfolgen kann, konnte man Anfang der 2000er Jahre gut beobachten.

    Das irritiert mich offen gestanden, wenn in einem Personalentwicklungsgespräch nicht auch über persönliche Ziele gesprochen werden kann, sondern dafür ein weiterer Extratermin notwendig ist. Das erscheint mir eine unnötig künstliche Trennung zu sein.

    PS: Ich meine damit nicht ein mögliches Gespräch aus Anlass der Bewerbung auf eine bereits existierende Ausschreibung, sondern tatsächlich das Verbalisieren eigener Karriereziele und Gespräch über mögliche Wege dahin. Aus meiner Sicht gehört so etwas genau in ein solches Personalentwicklungsgespräch hinein.

    Naja, mit Blick darauf, dass gerade die Funktionsstellen des 1. Beförderungsamts ziemlich maßgeschneidert ausgeschrieben werden, sollte man ein solches Gespräch durchaus auch dazu nutzen, eigene Ambitionen auch zur Sprache zu bringen. Dass das nicht der Hauptinhalt der Gespräche sein muss, steht dazu ja nicht im Widerspruch.

    Naja, aber eure Beispiele sind alle "von oben" organisierte. Dass ein Lehrer irgendwo anruft und fragt, ob er sich mal eine Stunde angucken darf, weil er ein neues Schulbuch nutzt, habe ich noch nie gehört. Ich sage nicht, dass ich Hospitationen nicht befürworte, im Gegenteil. Ich weiß aber, welche Angst diesbezüglich herrscht, sich reingucken zu lassen.

    Hospitationen kommen grundsätzlich nur bei Kolleginnen und Kollegen in Frage, die dafür Bereitschaft signalisiert haben. Das ist also nicht der Punkt. Entscheidend ist aber die Einhaltung des Dienstweges, der es geradezu erfordert, dass solche Besuche eben nicht auf der Ebene "Lehrkraft Schule A -> Lehrkraft Schule B" ablaufen darf.

    Das macht man an deutschen Schulen gar nicht. In Deutschland bekommen Lehrkräfte schon Herpes, wenn ein Kollege aus den eigenen Reihen mit im Raum ist.

    Ich hatte sowohl während einer berufsbeleitenden Zusatzqualifizierung die Möglichkeit in verschiedene Schulen reinzuschnuppern als auch derzeit wieder im Zusammenhang mit einem Vorhaben im Bereich der Schulentwicklung. Gerne laden wir auch Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen zur Hospitation bei konkreten Fragestellungen zu uns ein.

    Eine ältere befreundete Kollegin hielt davon gar nichts und riet mir, die "mir zustehende A13-Stelle direkt einzufordern"! Ist das rechtlich irgendwie abgedeckt oder eher gefährliches Halbwissen?

    Das ist gefährliches Halbwissen, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Wenn eine Stelle für eine Sek I Lehrkraft als A12 ausgeschrieben ist, wird daraus nicht auf einmal eine A13-Planstelle, nur weil sich eine angehende Lehrkraft mit dem 2. Staatsexamen für das Lehramt Sek II darauf bewirbt.

    Es spricht eigentlich nichts dagegen, ein entsprechendes Angebot für vertiefende Fertigkeiten in der Rhetorik zu platzieren, außer dass es einerseits bereits entsprechende Angebote gibt und diese nicht selten auch Bestandteil der berufsbegleitenden Qualifizierung sind. Ob es daher eine hinreichende Nachfrage nach einem weiteren kostenpflichtigen Angebot gibt, kann ich nicht einschätzen.

    Wäre die Erstellung didaktischen Zusatzmaterials nicht besser in den Händen erfahrener Lehrkräfte aufgehoben als in den Händen von Anwärtern, die gerade erst die notwendigen didaktischen Fertigkeiten erlernen?

    Du warst offenbar nie an einer freien Schule mit einem besonderen Konzept, sonst wüsstest du, dass viele Lehrkräfte dort arbeiten, weil es ihnen wichtig ist, wie die Schule arbeitet. Ich kenne Lehrpersonen, die freie Schulen mitgegründet und Abend für Abend in Planungstreffen investiert haben. Zusätzlich zum geringeren Gehalt. Mancher überschätzt auch den Wunsch nach Beamtentum und co, weil es für ihn überdurchschnittlich wichtig ist, oder es hier ständig thematisiert wird.

    Doch, war ich und ich habe im Bekanntenkreis auch nach wie vor Leute, die das aus genau diesen Gründen tun. Man muss sich aber eben auch klar machen, dass das die Minderheit der Lehrkräfte ist und die meisten sehr wohl auf die damit verbundenen Arbeitsbedingungen schauen. Das mag an Schulen, die wirklich nach Tarif bezahlen noch stimmig sein, gerade an den Waldorfschulen liegt aber i.d.R. ein völlig anderes Gehaltssystem vor, welches zu m.E. nach sittenwidrig niedrigen Gehältern führt....zumindest für vollausgebildete Lehrkräfte.

    Viele Privatschulen haben leider das Pech, dass viele Lehramtsstudent*innen direkt nach dem Referendariat an einer staatlichen Einrichtung bleiben und die freien Schule gar nicht so richtig in Betracht ziehen können, da der klassiche Weg ein anderer ist.

    Nein...nicht weil der klassische Weg ein anderer ist, sondern weil die allermeisten Privatschulen keine konkurrenzfähigen Bedingungen bieten, insbesondere in Bezug auf die Vergütung. Gerade in Zeiten des Personalmangels auch an öffentlichen Schulen muss man sich ja die Frage stellen, warum man statt einer Verbeamtung bei vollen Bezügen und Sicherheit eine (teils befristete) Anstellung "in Anlehnung an den TVL" an einer Privatschule vorziehen sollte.

    Jeder Schüler darf 2 Wochen pro Halbjahr fehlen, egal aus welchem Grund. Überschreitet er diese Frist, ist das Schuljahr automatisch zu wiederholen, egal wie gut oder schlecht die Klausurnoten waren. Ähnliches gilt für Klassenarbeiten. Atteste fürs Nachschreiben müssen nicht mehr eingereicht werden, der Nachschreibtermin ist aber wahlweise samstags um 8.00 Uhr wie an unserer Nachbarschule oder abends um 18.00 Uhr, wie bei uns.

    Ich kenne viele Lehrkräfte, die mehr als 2 Wochen pro Halbjahr fehlen. Löst das dann automatisch einen Anspruch auf Wiederholen für alle ihre Schüler aus? Wie soll dann mit dem massiven Mehrbedarf an Personal umgegangen werden? (usw.) Daran wird vlt. schon deutlich, dass so etwas nicht sehr sinnvoll wäre.

    Im Übrigen würde man damit gerade nicht die versuchte Ferienverlängerung einiger Familien in den Griff bekommen. Der Verwaltungsaufwand und die "Nachverfolgung" von Absentismus lässt sich bereits entscheidend durch Nutzung digitaler Klassenbücher in den Griff bekommen, da hier viel schneller auffällt, ob es Muster beim Fehlen gibt und wo das alles vorkommt.

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