Beiträge von Seph

    Lebst du denn in einem kontextlosen Raum ohne Kollegium in dem du immer tun uns lassen kannst, was du willst? Ich möchte gerne mit meinem Kollegium noch halbwegs friedlich 20 oder wahrscheinlich 25 Jahre zusammenarbeiten. Wenn ich mich jedes Jahr weigere, auf Klassenfahrten zu fahren und den anderen das überlasse, ist das nicht gut möglich. Und klar, ich könnte ihnen das sagen, was du mir hier sagst, aber das ist halt keine Zusammenarbeit, es ist trotziges Gebaren. Klassenfahrten müssen stattfinden und wir haben kein Schulkonto. So der Stand der Dinge. Und den würde ich gerne verändern, aber nicht, indem ich die Arme verschränke und "mach ich nicht" grummle.

    Es geht doch gar nicht darum, keine Klassenfahrten mehr zu machen. Es geht darum, dass die damit verbundenen Finanztransaktionen nicht über Privatkonten laufen dürfen.

    Die Eltern haben das unterschrieben, auch, dass wir Lehrer nicht haften, sollte etwas wegkommen.

    Das dürfte im Fall der Fälle nicht haltbar sein, insbesondere dann nicht, wenn die Einwilligung hierzu (implizite) Teilnahmevoraussetzung an der Schulfahrt war oder die Nichtabgabe sanktioniert würde. Ich denke da auch an die beliebten Elternbriefe bei Schwimmbadbesuchen, die die Lehrkräfte von ihrer Aufsichtspflicht beim Schwimmen entbinden sollen ;)

    Nein, du hast dich ja bereits in einem Amt der Besoldungsstufe A13 bewährt und wirst lediglich versetzt. Eine erneute Probezeit ist nicht zu durchlaufen und erst Recht findet keine Rückstufung auf A12 statt. Ausnahme: Es gibt manchmal Stellen, die lediglich auf Zeit zu besetzen sind (typischerweise 2 Jahre) und anschließend neu ausgeschrieben werden. Auch diese würden aber nicht mit einer Rückstufung oder erneuten Bewährungszeit einhergehen.

    Firmen haben auch Vollzeitkräfte, die sich darum kümmern.

    ...und dann nicht selten erheblich mehr Buchungen und andere Aufgaben der Finanzverwaltung (z. B. Führen von Bilanzen, steuerrechtliche Aspekte u.v.m.) als diese so an Schulen anfallen. Wie das technisch gut auf mehrere Schultern zu verteilen ist, hatte ich oben bereits angerissen.

    Nein, also Schulkonto fällt definitiv aus, falls es nur 1 gibt, wo dann 40 Klassen und über 1000 Schüler alle einzahlen.

    Nein, das ist mit Sicherheit kein Ausschlussgrund. Viele Firmen haben deutlich mehr gleichzeitige Transaktionen über 1 Konto laufen. Es gibt tatsächlich relativ mächtige Softwarelösungen zur Verwaltung des Kontos, die auch die schnelle virtuelle Zuweisung von Zahlungseingängen zu Gruppen ermöglichen. Die entsprechenden Gruppen (z.B. Klassen) können dann durch dazu ermächtigte Personen (z.B. Klassenlehrkräfte) auch eingesehen und entsprechend nachgefasst werden. Hier sind grundsätzlich auch Zahlungsermächtigungen für bestimmte Teilbereiche denkbar.

    Seph Hattest du angenommen, im Namen der Schule ein Konto eröffnen zu können? Das macht dann vielleicht doch besser jemand, die die Schule nach außen vertreten kann.

    Nein, natürlich nicht. Es ging explizit um den Hinweis meiner damaligen SL, ich könne ja bei den ortsansässigen Banken ein Treuhandkonto für eine Klasse(nelternschaft) anlegen, es gäbe da eine Kooperationsvereinbarung. Das stellte sich schnell als Luftnummer heraus.

    Ich verstehe dein Problem nicht, die Klassenkonten sind bei uns alle als Treuhandkonten mit dem Namen des Verwaltenden geführt, kenne ich gar nicht anders.

    Geht ja nicht ums Privatkonto.

    Da mache ich offen gestanden ein Fragezeichen dran, da ich mehrfach bei verschiedenen Banken versucht hatte, ein solches zu diesem Zweck zu eröffnen. Echte Anderkonten scheinen Anwälten, Notaren usw. vorbehalten zu sein. Die mir angebotenen "Treuhand-" bzw. "Klassenfahrtkonten" waren mit Blick in die Geschäftsbedingungen letztlich nichts anderes als kostenfrei gestellte Privatgirokonten. Ich habe dann dankend verzichtet und durchsetzen können, die Gelder über das Schulgirokonto laufen zu lassen (Warum eigentlich nicht gleich so?). Ich will aber nicht ausschließen, dass es auch Banken gibt, die da etwas sauberere Konstrukte hinbekommen und es Lehrkräfte gibt, die mit den Eltern eine saubere Vertragsabwicklung zur Begründung eines echten oder unechten Treuhandverhältnisses durchführen können. Letzteres ist schon deswegen fraglich, da eine Klassenbezeichnung oder ähnliches kein Treugeber sein kann und sowohl Name, Vorname und Anschrift der Auftraggeber anzugeben sind. Bei verdeckten Treuhandkonten kommt man schnell in den Verdachtsbereich der Geldwäsche, was man sich echt nicht antun muss.

    Mal abgesehen davon, dass ich ebenfalls nicht nachvollziehen kann, warum kein solches Schulkonto zur Verfügung gestellt werden könne, gibt es noch eine weitere Alternative speziell für Fahrten. Inzwischen bieten entsprechende Veranstalter oft auch die Direktüberweisung von Eltern an den Veranstalter an. Die organisierende Lehrkraft hat über eine Art Kundenkonto Einsicht in die Zahlungseingänge und kann entsprechend informieren. So organisieren wir zum Beispiel auch - freiwillige - Sammelbestellungen von Material wie z.B. Taschenrechnern, wobei dabei die Eltern sogar direkter Vertragspartner ohne Umweg über die Schule sind.

    Klasse 5-7: Einsammeln nachts, bei Gruppenaktivitäten nur für Fotos

    Klasse 8-10: keine Beschränkung

    Ich frage mich immer, welche Lehrkraft es sich antut, die Haftung für 30 Handys zu übernehmen :staun:

    Zum Thema: Ein generelles Handyverbot auf Klassenfahrt ist weder rechtlich möglich noch in der Praxis durchsetzbar. In Folge sind diese natürlich erlaubt und bleiben als persönliche Wertgegenstände selbstverständlich auch bei den Schülern. Vor der Fahrt wird ebenso selbstverständlich mit der Klasse über mögliche Probleme im Umgang mit den Geräten und Folgen des eigenen Handelns gesprochen (z.B. Fotoaufnahmen im höchstpersönlichen Lebensbereich u.ä.).

    Ich sprach auch nicht nur über 5. oder 6. Klässler, sondern auch über angehende Abiturienten. Das sind genau die Jahrgänge, die in der GS-Zeit mitunter falsche Rechtschreibstrategien in NDS erlernt haben. Ich kritisiere auch in keiner Weise die Lehrer, die nun an den weiterführenden Schulen die Regeln der Benotung umsetzen müssen. Ich habe lediglich zu Bedenken gegeben, dass die davon betroffenen Schüler die Konsequenzen für einen gescheiterten Versuch in der Grundschulzeit tragen

    Es ist unbestritten, dass diese Jahrgänge sicher mit weniger soliden Kenntnissen aus der Grundschule in die weiterführenden Schulen kamen. Die Fehlerbilder, die man aber teils in der Sek II noch sieht, lassen sich damit nicht restlos "entschuldigen". Viele der noch immer zu sehenden Fehler würden sich durch Kenntnis und Anwendung einiger elementarer Regeln leicht vermeiden lassen. Deren Aneignung ist durchaus auch Bestandteil des Unterrichts der Sek I und man kann das von Oberstufenschülern auch erwarten.

    Das sehe ich nicht so. Ein großer Teil der jetzigen Sek1 und vor allem der Sek2-Schüler in Niedersachsen haben in der Grundschule „Schreiben nach Gehör“ gelernt. Ich kann aus eigener Erfahrung mit zwei Kindern sagen, dass die Kinder dadurch eine mehr als bescheidene Rechtschreibung haben. Korrigieren der Kinder war nicht erwünscht! Das Resultat sehen wir nun in den weiterführenden Schulen. Die Schüler, für ein nicht selbstverschuldetes Defizit, in nahezu jedem Fach mit Abzug von Notenpunkten zu bestrafen erlebe ich als demotivierend.

    Wir reden hier nicht über 5. oder 6. Klässler, sondern über angehende Abiturienten und damit bald Studierende. Nach 6 Jahren in der Sek 1 sollten langsam bestimmte elementare Regeln verinnerlicht sein.

    Berufsschule kann ich mir gut vorstellen, dass das gehobene Alter (bei entsprechender Praxiserfahrung) toleriert wird, in anderen Schulformen aber...

    Wenn es eine Branche gibt, in der das Lebensalter beim Einstieg an einer Schule völlig egal ist, dann doch unsere. Gerade an Schulen finde ich eine Altersheterogenität im Kollegium sehr gewinnbringend.

    Das würde bei uns, ländliches Gymnasium, bedeuten, dass mindestens 80% der Klausuren abgewertet werden.

    Edit: Zitat falsch übernommen, sorry.

    Wenn Schülerinnen und Schüler auch in der Sekundarstufe II noch derart viele Fehler begehen, dass im Mittel über eine ganze Klausur hinweg entsprechend viele verschiedene Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit bestehen (zur Erinnerung: Wiederholungsfehler werden gar nicht als weitere Fehler berücksichtigt), dann ist ein solcher Abzug vermutlich auch gerechtfertigt.

    Huch, das ist ja bei euch wirklich recht unkonkret. In NDS gibt es eine vergleichbare Regelung in der VO-GO, dort wird in den ergänzenden Bestimmungen eine Orientierung in Form von "1 Notenpunkt Abzug bei im Mittel mehr als 5 Fehlern pro Textseite bzw. 2 NP bei mehr als 7 Fehlern" vorgegeben, wobei ein rein quantifizierendes Verfahren nicht angemessen ist. Bezugsnorm ist eine in Normalgröße vollgeschriebene Textseite. Insofern ist ein Abzug auch gerechtfertigt, wenn in Mathe auf einer A4-Seite nur ein Antwortsatz steht, dort aber 4 Rechtschreibfehler eingebaut sind ;) Andersherum sind Wiederholungsfehler auch als solche zu berücksichtigen.

    Gibt es solche ergänzenden Bestimmungen zur APO-GOSt evtl. auch in NRW? Oder entsprechende Vorgaben in den Hinweisen zum Abitur?

    Ja mag sein, aber 10 Minuten? Ich würde als Personalrat dagegen vorgehen. Auch noch früh morgens? Not on my watch.

    Du würdest dagegen vorgehen, Konferenzen möglichst zeiteffizient durchzuführen und nicht Lehrkräfte extra am späten Nachmittag noch einmal antreten zu lassen? Seltsames Vorgehen für einen Personalrat ;)

    Im Regelfall bündelt man natürlich wichtige Entscheidungen so weit wie möglich in wenige Sitzungen, die dann naturgemäß etwas länger dauern. Eine Mindestdauer müssen diese jedoch nicht aufweisen. Wie ich weiter oben bereits schrieb, halte ich aber auch zu lange Sitzungen für unzumutbar.

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