Ja, und? Der Langsam-Akten-Abarbeitende hat auch die gleiche Arbeitszeit wie der, der Akten oberflächlich abhakt oder ewig liegen lässt.
Nicht die Zeit zu erfassen und nur Unterrichtsstunden am Kind als Mehrarbeit zu vergüten bietet zahlreiche Möglichkeiten, Arbeit in die Schulen und an die Lehrkräfte zu delegieren, die zeitlich gar nicht zu schaffen ist, wobei es auch nicht um Spitzenzeiten geht - siehe Studien des ISF Bremen.
Da muss man gar nicht langsam korrigieren, es gibt genug Aufgaben.
Und wie man damit im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit umgehen kann, hatten wir hier doch nun wirklich oft genug thematisiert. Dass nicht angeordnete Mehrarbeit keine Ausgleichsansprüche auslöst, ist im Übrigen keine Besonderheit des öffentlichen Dienstes.