Fällt das nicht unter Glaubensfreiheit?
Scientology ist in Deutschland keine anerkannte Religionsgemeinschaft, sondern ganz klar eine Sekte, die zudem totalitäre Strukturen aufweist und aufgrund der vermutlichen Verfolgung verfassungswidriger Ziele seit geraumer Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Eine Tätigkeit in dieser Organisation dürfte schwer mit dem Amtseid eines Beamten vereinbar sein.
Im Kern ging es mir auch gar nicht um das konkrete Beispiel, sondern lediglich darum, dass es im Einzelfall Themen gibt, die auch eine sonst unkritische Dozententätigkeit nicht genehmigungsfähig machen. Wie fossi74 das aber schon festgestellt hat, ist das i.d.R. unkritisch. Nur muss die Genehmigung dieser Tätigkeit dennoch vorab beantragt werden und kann nicht einfach so ausgeübt werden.