Beiträge von Seph

    Ja, und? Der Langsam-Akten-Abarbeitende hat auch die gleiche Arbeitszeit wie der, der Akten oberflächlich abhakt oder ewig liegen lässt.

    Nicht die Zeit zu erfassen und nur Unterrichtsstunden am Kind als Mehrarbeit zu vergüten bietet zahlreiche Möglichkeiten, Arbeit in die Schulen und an die Lehrkräfte zu delegieren, die zeitlich gar nicht zu schaffen ist, wobei es auch nicht um Spitzenzeiten geht - siehe Studien des ISF Bremen.

    Da muss man gar nicht langsam korrigieren, es gibt genug Aufgaben.

    Und wie man damit im Rahmen der wöchentlichen Arbeitszeit umgehen kann, hatten wir hier doch nun wirklich oft genug thematisiert. Dass nicht angeordnete Mehrarbeit keine Ausgleichsansprüche auslöst, ist im Übrigen keine Besonderheit des öffentlichen Dienstes.

    Dazu kommen noch 2 Tage Nachmittagsunterricht bis kurz vor 16 Uhr. Da hat man die Wahl, bleib ich in der Woche bis spät Abends am Schreibtisch sitzen oder schiebe ich manches auf den Samstag bzw. Sonntag. Alles unter dem Deckmäntelchen "zum Wohle der Schüler".

    Bei 2 Tagen Nachmittagsunterricht bleiben noch 3 weitere Werktage in der Woche, an denen man Nachmittags entsprechende Aufgaben erledigen kann. Wenn man diese anderweitig nutzen möchte, kann man natürlich auf den Samstag zurückgreifen. Aber am Sonntag muss nun wirklich niemand arbeiten. Ich erinnere in dem Zusammenhang auch an die Mindestruhezeiten zwischen Dienstschluss und erneutem Dienstbeginn.

    WillG Es ging dabei weniger um die reine Arbeitszeiterfassung und den Umgang mit Minderleistern. Es ging darum, dass man nicht einfach im Nachgang behaupten kann "Chef, ich musste übrigens aufgrund der Korrekturen im letzten Monat täglich 10 statt 8 Stunden arbeiten....bitte sorgen Sie dafür, dass ich jetzt auch 25% mehr Gehalt überwiesen bekomme".

    Dann bekommt ja der ineffiziente Langsamkorrigierer noch Geschenke, das kann nicht des Rätsels Lösung sein.

    Das trifft es auf den Punkt. Das dürfte einer der Gründe sein, warum der ungebundene Teil der Arbeitszeit nicht zu Mehrarbeit führen kann, sondern dieser durch die jeweilige Lehrkraft so zu gestalten ist, dass die damit verbundenen Aufgaben auch innerhalb des Arbeitszeitkontingents erledigt werden können.

    Edit: ....oder eben Aufgaben priorisiert bearbeitet werden und andere dafür liegen bleiben müssen und notfalls Überlastung angezeigt werden muss.

    Kapa Ich mache das - ebenfalls als Teil einer erweiterten SL - schon einige Zeit mit dem Tracking der Zeit und kann dazu sagen, dass mir das unglaublich bei der Organisation meiner Arbeitszeit hilft. Ich habe daher auch ganz gut im Blick, wann Belastungsspitzen auftreten (u.a. zum Schuljahresstart, in den Abschlussprüfungen und rund um die Zeugnistermine) und lege mir dann entsprechend in anderen Zeiten meine Arbeitszeiten so, dass ich dort nicht auf 40 Stunden/Woche komme. Dazu gehört auch eine strikte Priorisierung von Aufgaben und das bedeutet auch, dass unwichtige Dinge auch mal liegen bleiben dürfen.

    Auch aus dem Runderlass Arbeitsschutz an Schulen ergibt sich die Pflicht. Dann wäre nur die Frage, wann eine Gefährdung vorliegt.

    Genau dann, wenn die in der ArbStättVO genannten Werte überschritten werden. Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ergibt sich bereits aus dieser. Der Erlass regelt dann lediglich das entsprechende Verwaltungshandeln, indem er die Verantwortlichkeiten etwas ausschärft.

    Offensichtlich gilt das Arbeitsrecht nicht für Lehrer…

    Das gilt tatsächlich nicht für (verbeamtete) Lehrkräfte. Entsprechende Pflichten lassen sich aber auch aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, insbesondere aber auch aus der ArbStättVO i.V.m. ASR A3.5 ableiten. Nur sind die entsprechenden Anforderungen daran nicht allzu hoch. So hat der Dienstherr erst ab Raumtemperaturen von 30°C Maßnahmen wie Jalousien, schattensprendende Bepflanzung, Lüftung in den frühen Morgenstunden usw. zu ergreifen. Erst ab 35°C gilt der Arbeitsraum ohne entsprechende Maßnahmen als unzumutbar.

    Nein, für normal halten sie es nicht. Aber es wird halt gemacht mit einem Schulterzucken und der lapidaren Aussage, dass sonst nix da ist.

    Angeblich ist das in anderen Schulen genauso.

    An meiner vorigen Schule gab es standardmäßig eine normale Ausstattung für alle Klassenräume.

    Ich kann dir versichern, dass das auch in NDS in anderen Schulen nicht genauso ist. An keiner meiner bisherigen Schulen war es auch nur ansatzweise ein Problem, neben Tafeln, Tischen und Stühlen auch Regale, abschließbare Schränke oder höhenverstellbare Lehrertische zu erhalten.

    Wir haben zwar bei uns an der Grundschule hitzefrei, das gilt aber nur für die Kinder. Die Lehrer haben bis Dienstschluss vor Ort zu sein.

    Ihr habt dann sicher auch individuelle Arbeitsplätze für jede einzelne Lehrkraft, an denen ihr den dienstlichen Aufgaben vor Ort nachkommen könnt, oder? Dort werden dann grundsätzlich alle nötigen Vor- und Nachbereitungen erledigt, sodass tatsächlich nichts mehr zu Hause erledigt werden muss. Ein häusliches Arbeitszimmer ist daher auch nicht notwendig. Eure Arbeitszeit beginnt und endet täglich zu fest definierten Zeitpunkten in der Schule.

    Anders kann ich mir nicht erklären, was denn ein "Dienstschluss" sein soll.

    Mir bei fast allen Praxen auch nicht. Ausnahme hiervon war lediglich eine fachärztliche Praxisgemeinschaft, die tatsächlich eine separate Privatsprechstunde hatte. Diese war aber auch als solche ausgewiesen und zeitlich tatsächlich als Zusatz zu den - für alle offenen - normalen Behandlungszeiten eingerichtet.

    Man darf bei den Preissteigerungen von Immobilien der letzten 10 Jahre nicht vergessen, dass diese fast ausschließlich durch den bis Anfang des Jahres sehr niedrigen Zinssatz begründet waren. Wir hatten letztes Jahr noch unser Haus gekauft und ich habe natürlich sehr geschluckt, als ich gesehen habe, was die Vorbesitzer 10 Jahre früher zahlen mussten.

    Dann habe ich aber mal in die Besoldungstabellen von vor 10 Jahren geschaut, die Tilgungsrate an das damalige Einkommen angepasst und den damaligen Zinssatz zu Grunde gelegt. Und Überraschung: die Gesamtkosten der Finanzierung wären in diesem Modell mit dem damaligen Preis genauso hoch gewesen wie unsere Gesamtkosten jetzt. Das gilt zugegeben nur für unsere konkrete Immobilie im Speckgürtel einer größeren Stadt und sieht in anderen Lagen möglicherweise anders aus. Interessant fand ich es dennoch.

    PS: Man kann auch noch weiter zurück: meine Eltern hatten ihr Haus in den 90er Jahren gekauft und renoviert. Der Gesamtpreis dafür erscheint aus heutiger Sicht lächerlich niedrig. Ihre anteilige Belastung des Einkommens für den Schuldendienst war aber auch bei ihnen bereits vergleichbar zu unserer Konstellation heute...bei ganz ganz anderen Preisen...aber eben auch Einkommen und Zinsniveaus.

    Du hast doch schon den entscheidenden Hinweis selbst zitiert (Hervorhebung durch mich):

    Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand.

    Es gibt da schlicht kein festes Datum. Es ist andererseits auch nicht besonders anspruchsvoll, die ungefähre Mitte eines Halbjahres zu bestimmen. Eine taggenaue Bekanntgabe von Zwischennoten ist überhaupt nicht gefordert.

    Ich persönlich halte die Leasing-Option für die denkbar schlechteste. Warum sollte denn die Schule (vergleichsweise teuer) Ipads leasen, um diese (ebenfalls teuer) an die Familien weiterzuvermieten? Dann kann man auch gleich auf eine elternfinanzierte Lösung abstellen.

    Man muss sich mal klar machen, dass die typischen Leasingangebote über 36 Monate bereits dann 50% mehr Kosten verursacht haben, als das entsprechende Gerät neu kosten würde. Die Nutzungszeit für die Schüler liegt aber - insbesondere bei Beginn in der 5. Klasse - deutlich über 3 Jahren.

    sondern halt die Sicht gerade zu rücken, dass 100 K Jahresgehalt eine absolute Seltenheit ist bzw. große Entbehrungen mit sich bringen.

    Nur mal kurzer Faktencheck: Ein Einkommen von 100k Brutto p.a. entspricht als Angestellter ungefähr einem Nettoeinkommen von 4600 € pro Monat. Damit gehört man zu den oberen 5% der Einkommensverteilung in Deutschland. Das mag zwar keine absolute, zumindest aber eine relative Seltenheit sein und ist mit Sicherheit nicht typisch für Akademiker. Selbst unter diesen erreichen nur 11% höhere Einkommen.

    (vgl. hierzu u.a. https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user…lung/index.html)

    Link?

    https://www.lto.de/recht/feuillet…chter-zu-wenig/

    Leider hatte @Janm "vergessen", gleich den zweiten, aber entscheidenden, Absatz des Artikels zu erwähnen:

    Man muss daher davon ausgehen und einkalkulieren, dass Fragen nach der "Angemessenheit" von Einkommen stets in hohem Maß von Interessen bestimmt sind, die nicht unbedingt etwas mit rationalen Kriterien zu tun haben und sich nur schwer objektivieren lassen.

    Es ist durchaus interessant, wenn sich ein 2. Vorsitzender des BGH mit einem monatlichen Einkommen von über 11.000€/Monat über eine zu geringe Bezahlung aufregt. Irgendwie scheint auch da der Bezug zur Einkommensverteilung in Deutschland verloren gegangen zu sein.

    Humblebee

    Avantasia

    Tom123

    Der hier verlinkte Erlass zur Konferenzordnung ist zwar im Rahmen der Einführung der eigenverantwortlichen Schule außer Kraft getreten, aber nur, um den Schulen die nun im Schulgesetz ermöglichte Schaffung einer eigenen Konferenzordnung zu ermöglichen (GK-Beschluss!). Sollte es eine solche eigene Konferenzordnung nicht geben, ist die "alte" Konferenzordnung aus dem Erlass noch immer eine gute Orientierung und m.E. anzuwenden.

    Für Gesamt- und Teilkonferenzen gibt es die Notwendigkeit einer entsprechenden Ladungsfrist (die im Ausnahmefall auch verkürzt werden darf), für Dienstbesprechungen gibt es eine solche Frist nicht. Eine Dienstbesprechung kann auch vollkommen spontan einberufen werden, was bei akuten Ereignissen sinnvoll ist, nicht jedoch Regelfall sein sollte.

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