Rechtlich ist eine Stellenzulage wesentlich einfacher umzusetzen, da diese an konkreten Tätigkeiten orientiert werden kann und nicht an einem haushaltsrechtlich festgesetzten Stellenkegel. Insofern gehe ich eher von einer Stellenzulage aus...wenn überhaupt. Ich muss aber auch erwähnen, dass meine Glaskugel bereits vor einigen Jahren kaputt gegangen ist. In Thüringen wird das ja bereits seit einiger Zeit so gehandhabt: Mit "A13 für alle" kam auch "Beförderungen für fast niemanden", entsprechend herausgehobene Stellen wie Fachleiter an Studienseminaren oder Fachberater werden entsprechend mit Stellenzulagen abgespeist.
Beiträge von Seph
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Ich empfinde den Hinweis auf ein schlechtes und suggestives Design einer Umfrage als Basis für weitere Diskussionen überhaupt nicht nebensächlich.
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Dass Jugendliche über die Norm psychisch belastet waren ist Fakt, die Kinder- und Jugendpsychiatrien sind deutlich über ihren Kapazitätsgrenzen. Dass das 20-25% der hier Anwesenden auffällt, sollte alarmierend sein und die Frage aufwerfen, was das für uns als Schule bedeutet und nicht benutzt werden, um sich mit zurückliegenden Entscheidungen zu befassen.
Dass das 20-25% der an der Umfrage Teilnehmenden (nicht der hier Anwesenden!) ankreuzen konnten, liegt auch am Design der Umfrage. Genau darauf wollte ich dich hinweisen.
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Ich hatte auch noch kein Corona und ich testete und teste mich bei jedem Halskratzen oder Schnupfen oder whatever.
Seit März 2020 hatte ich keine Erkältung mehr, die über leichtes Halskratzen hinausging.
Bei mir genauso. Im Übrigen finde ich die Umfrage etwas tendentiös. Wenn schon ein Punkt
ZitatMir bekannte Jugendliche leiden unter einer psychischen Belastungsreaktion, die wahrscheinlich durch den Lockdown entstanden ist (z.B. Essstörung).
auftaucht, dann doch bitte auch "Mir bekannte Personen leiden unter Long Covid, welches sicher auf die Infektion mit Covid-19 zurückzuführen ist". Diesen Punkt könnte ich im Übrigen ankreuzen.
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Man spart Geld!?
Das mag ein angenehmer Nebeneffekt sein, ich denke aber nicht, dass es eine Verwaltungsvorschrift dazu gibt, die Beförderungsverfahren absichtlich um x Monate zu verzögern...dann kann man auch später ausschreiben. Die Ersparnis ergibt sich bei Beamten ja schon daraus, dass selbst nach erfolgter Besetzung der Stelle noch nicht unmittelbar die Beförderung stattfindet, sondern erst einmal eine Probezeit zu absolvieren ist.
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Kann ich ebenfalls nur bestätigen. Gerade Gruppengrößen von unter 10 sind echt nervig und können zäh zu unterrichten sein. Der Korrekturaufwand ist natürlich gering

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Krass, dass das so lange dauert. Woran liegt das denn vermutlich? Hier sind die Verfahren eigentlich relativ schnell entschieden, lediglich die eigentliche Besetzung kann sich etwas verzögern, da teils der Ablauf von Schulhalbjahren abgewartet wird für sauberere Übergaben. Im Fall von Konkurrentenklagen kommt es natürlich zu deutlichen Verzögerungen.
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Das hatte sie doch durch Einführung von Opal weitgehend in den Griff bekommen....
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Also nach Vorschrift.
Ja, genau. Nur dass der Begriff "Dienst nach Vorschrift" häufig in einem Kontext verwendet wird, der gerade nicht einem Dienst nach Vorschrift entspricht.
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Wie kommen diese Arbeitszeiten bei dir zustande Angryvarier ? Welche Anteile sind davon tatsächlich gebunden (Unterricht/DBs...), welche nicht? Ich finde es so gar nicht natürlich, auch am Samstag oder Sonntag zu arbeiten und kann selbst beeinflussen, da alles liegenzulassen.
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!Achtung: Sarkasmus
Naja, da ja alle Lehrkräfte aufgrund ihrer vergleichbaren Ausbildung und Arbeit unabhängig von der konkreten Tätigkeit A13 erhalten sollen, ist es quasi nur konsequent, das auch auf diejenigen auszudehnen, die einen Teil ihrer Arbeitszeit statt mit Unterricht und dessen Vorbereitung mit anderen Aufgaben ausfüllen. Warum also nicht konsequent alle Lehrkräfte auf A13 einstufen und dort behalten? Thüringen hat es ja vorgemacht: Streichung quasi aller Funktionsstellen außer die expliziten SL-Stellen.
Ernsthafte Antwort:
Ich bin mir übrigens sicher, dass du Super112 in eine Planstelle der Besoldungsstufe A13 eingewiesen wurdest und nicht in eine Stelle "des 1. Beförderungsamtes deiner Laufbahn". Das müsste so auch in deiner Urkunde stehen. Insofern ändert sich - zumindest zunächst - nichts an der Besoldung. Es ist kein Automatismus vorgesehen, der zur unmittelbaren Höhergruppierung bisheriger Stelleninhaber führt.
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Was sind denn die "üblichen Regeln", abgesehen von den Fächern?
In der Privatwirtschaft würde man da nach Betriebszugehörigkeit, sozialen Faktoren etc. schauen.
Ich würde mal denken, dass an Schulen ähnlich verfahren wird.. also die junge Kollegin, Beamtin, ohne Kinder, ledig und mit überbesetzten Fächern vllt eher gehen muss als der ältere Kollege mit 2 schulpflichtigen Kindern, der noch Angestellter ist, selbst wenn er die gleichen Fächer unterrichtet?
Nach meinem Gefühl ist die größte Angst von KuK in der Situation, an Schulen hinversetzt zu werden, wobei sie auf diese Wahl keine Mitsprachemöglichkeit haben und dann z.B. an einer Gesamtschule im Brennpunkt zu landen. Dies, obwohl sie vorher jahrelang nur in der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg oder Weiterbildungskolleg gearbeitet haben. Und, schlimmer noch, von dieser zugewiesenen Stelle nicht mehr wegzukommen, weil an der Schule Lehrermangel herrscht. Wer geht auch freiwillig an eine Schule mit vielen Problemen.
Eine berechtigte Angst?
Ich habe den Eindruck, dir ist überhaupt nicht klar, wie das ganze Prozedere rund um Abordnungen und Versetzungen läuft. Es geht hier nicht um Kündigungen überzähliger und gleich einsetzbarer Mitarbeiter einer Abteilung, sondern lediglich um Umstrukturierungen, die mit Blick auf den Stundenbedarf der eigenen und umliegender Schulen erfolgen muss. Auch in der Privatwirtschaft ist die Einbeziehung sozialer Faktoren lediglich bei betriebsbedingten Kündigungen, nicht aber bei einfachen Abordnungen zu anderen Abteilungen notwendig. Das liegt schlicht weitgehend im Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Im Kontext deiner früheren Aussagen ist es natürlich interessant, dass sich erst nicht um Schülerzahlen und die damit verbundenen Anstrengungen geschert wird, nun aber die Angst vor damit einhergehenden personellen Änderungen umgeht.
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Nein, wie ich schrieb, es ist keine Kulanz der gesetzlichen Kassen, sondern reguläre Kassenleistung und als Indikation reicht „möchte ich machen“. Es ist KEINE Igel-Leistung.
Diese Aussage ist nicht korrekt. Auch die GKV übernimmt die Kosten seit 01.07.2022 lediglich in begründeten Einzelfällen, also z.B. weil ein auffälliger Ultraschallbefund abgeklärt werden soll oder weil es eine familiäre Vorbelastung gibt.
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Ich sehe den Widerspruch nicht. Im BGH-Urteil ging es ganz konkret darum, dass 15-jährige eben nicht einfach "mitbeaufsichtigt" werden können. Im Einklang mit der zitierten Regelung aus BW kann man hier wohl von einer "höheren notwendigen Aufsichtsintensität" sprechen. Bei einem Kurs der Q-Phase mit 12 Schülern, die sehr selbständig und ruhig arbeiten, mag man zu einem anderen Ergebnis kommen.
PS: Ich stimme mit dir darin überein, dass man die (unzumutbare) Situation und damit die Unmöglichkeit der rechtssicheren Mitbeaufsichtigung möglichst konkret beschreiben sollte.
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Genau so ist es in NDS auch organisiert. Damit kommen die Schüler in der Q-Phase je nach Zusatzwünschen auf mind. 32 Wochenstunden im Durchschnitt aller 4 Halbjahre. Einzige Ausnahmen sind Sport und das Seminarfach, die i.d.R. 2h sind, als Prüfungsfach bei Sport 4h oder 6h.
Edit: ...und neu begonnene Fremdsprachen ab 11, die dann als Grundkurs 4h statt 3h unterrichtet werden.
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Ich meine die Lego Creator Expert 10214 Tower Bridge. Hat beim Bauen viel Spaß gemacht, sieht beeindruckend aus, lässt sich trotz ihrer Größe gut unterbringen, da sie relativ schmal ist und macht sich umgebaut auch als Modular Building gut

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Dritter LK? Verwirr doch nicht den Rest der Republik mit dieser weiteren RLP-Eigenart

Gibt es so u.a. auch in NDS und Schleswig-Holstein. Brandenburg und Thüringen scheinen sogar noch mehr als 3 Fächer auf "erhöhtem Niveau" statt auf "grundlegendem Niveau" zu haben.
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Naja, für Lehrkräfte finde ich das gar nicht so abwegig. Zwar haben wir teils auch Nachmittagsunterricht, aber es klappt dann doch an einigen Tagen, dass das Auto bereits am Nachmittag, wenn die PV-Anlage am meisten leistet, auch vor Ort geladen werden kann.
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Ok, das kann ich nachvollziehen, dass bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung ohne AG-Anteil da wirklich so wenig übrig blieb. Dann hätte ich mir aber ehrlich gesagt gewünscht, dass du in deinem Beitrag #178 auch dazu schreibst, dass das der Stand von vor 10 Jahren und mit freiwilliger gesetzlicher Versicherung ist.
Denn aktuell steigen bei euch in NRW A13er in Stufe 5 ein und erhalten vor Abzug der Krankenversicherung in Steuerklasse 1 über 3500€, nach Abzug der PKV als Berufseinsteiger also um die 3200-3300€ "Netto". Das rechtfertigt dann eine solch allgemeine Aussage wirklich nicht:
Bei einem Nettogehalt nach Krankenkasse von unter 2000€ ist die Enttäuschung bei einem frisch gebackenem jüngerem a13 Lehrer auch groß.
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Das halte ich für unwahrscheinlich. Die Schule hätte von einer solchen Manipulation gar nichts, da damit der Eindruck eines zu geringen Engpasses in der Unterrichtsversorgung entsteht und gerade keine Vertretungsstellen oder gar feste Stellen zugewiesen werden müssten. Nach außen ist es wesentlich zielführender, den enormen Vertretungsbedarf auch sichtbar zu machen.
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