Beiträge von Seph

    Ich versuche mal, kurz auf deine Fragen einzugehen:

    1) Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird (rein) auf Basis des Unterrichtsdeputats berechnet. Bei 50% des Normdeputats hast du auch eine 50%-Stelle mit entsprechender Bezahlung. Diese Stelle sollte einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von ca. 20-21 Stunden entsprechen.

    2) Das ist nicht verhandelbar. Einschlägig dürfte in deiner Konstellation die Entgeltordnung für kommunale Lehrkräfte in Bayern sein (TVEntgO-kL), die Eingruppierung erfolgt analog zum TVoeD. Mit 1. Staatsexamen, aber ohne abgeschlossenes Referendariat sollte das der EIngruppierung in E9 oder E10 entsprechen. (vgl. 3.1.Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder, auf die der TVEntgO-kL explizit Bezug nimmt). Vielleicht weiß jemand genaueres, welche der beiden Stufen nun genau zutrifft.

    3) Das entzieht sich leider meiner Kenntnis. Zumindest für BaWü weiß ich, dass diese zweifelhafte Methode noch immer Anwendung findet.

    4) Mich würde kaum wundern, wenn der Arbeitsvertrag erst zum 1. Arbeitstag vorliegt und vor Ort vor Dienstantritt unterschrieben wird. Mir sind auch Fälle bekannt, die wieder nach Hause geschickt wurden und aufgrund verspäteter Vorlage des Vertrags erst einige Tage später anfangen durften.

    Es reicht - und ist nebenbei bemerkt auch Pflicht jedes Beamten - gegen die rechtswidrigen Dienstanweisungen zu remonstrieren. Eine Anweisung einfach nicht auszuführen ohne Remonstration kann wiederum einen eigenen Dienstpflichtverstoß darstellen und ist daher eher nicht zu empfehlen.

    Du hast ja sinnvollerweise den zuständigen Fachdezernenten bereits kontaktiert, um dies an höherer Stelle zu klären. Wäre dies nicht bereits erfolgt, hätte ich sonst mit Blick auf die vorliegende Einschätzung der Rechtswidrigkeit seitens des Vorsitzenden Personalrats von NRW eine Remonstration gegen diese Dienstanweisung nahegelegt.

    Ich verstehe halt nicht warum die zweitklassige Behelfsalternative OBAS erstklassig bezahlt und abgesichert wird, wohingegen die erstklassige (leider wohl nicht verfügbare) Alternative der bodenständigen Lehramtsausbildung nur drittklassig bezahlt wird und der Kandidat, obwohl er sich dem Arbeitgeber Staat bedingungslos ausliefert, bis zum Ende (Bewerbung nach bestandenem 2. Staatsexamen) das volle Risiko der Nicht-Einstellung trägt.

    Eigentlich müßte es genau andersrum sein. Die passgenaue erste Wahl müßte wesentlich besser gestellt sein als die Behelfs-Alternative.

    Verkennst du dabei nicht völlig die sehr unterschiedliche Unterrichtsverpflichtung von Lehramtsanwärtern und OBASlern? Während die einen tatsächlich noch in der Ausbildung sind und sich vorsichtig herantasten dürfen, üben die anderen tatsächlich bereits den Vollzeitjob aus. Man darf auch nicht vergessen, dass der Quereinstieg eine Personalgewinnungsmaßnahme darstellt, um gerade in Mangelfächern zusätzliches Personal zu erhalten, welches sonst komplett fehlen würde. Diesen Weg deutlich unattraktiver zu machen, ist wohl kaum die Antwort auf den bestehenden Mangel.

    Mich stört ehrlich gesagt schon die Suggestion, Bewerber in der 2. Runde seien grundsätzlich schlechtere Lehrkräfte. Dabei wird vollkommen verkannt, wie die Ausschreibungen und Besetzungsrunden - insbesondere an den weiterführenden Schulen mit ihren Fächerkombinationen - tatsächlich ablaufen. Aber ja, diejenigen, die nun bereit sind, auch Stellen in Betracht zu ziehen, die vorher zu unattraktiv schienen, erhalten zeitlich befristet einen kleinen Gehaltszuschlag.

    Ich sehe das Problem darin für kommende Einstellungsrunden nicht. Insbesondere sehe ich keine Gefahr, dass jemand eine feste Stellenzusage in der 1. Runde (und damit ein sicheres Jahreseinkommen von mind. 46,7k) an seiner Wunschschule ausschlägt, um darauf zu spekulieren, in der 2. Runde eine Stelle, welche vermutlich nicht am Wunschort liegt, zu erhalten, nur um insgesamt über 24 Monate 3,6k-9,6k Brutto mehr zu erhalten. Das steht in keinem Verhältnis zueinander.

    Warum ist dabei die Zuordnung falsch?

    Wer wollte, konnte im 1. oder 2. Durchlauf eine Stelle bekommen, nun werden sie umgewidmet, in größere, beliebtere Städte gezogen … und mit Prämien versehen.

    Diese Prämien gehen also nicht an die Referendar:innen, die besonders gut waren und in der Auswahl oben standen oder die sich im 2. Durchgang flexibel mit einer Stelle arrangiert haben.

    Weil du damit suggerierst, dass diese Prämien den Besten enthalten werden und sie daher (ungerechtfertigt) leer ausgehen. Dabei stimmt diese Kopplung nicht. Die Besten haben bereits ihre sicheren Stellen an den (meist) Wunschstandorten und sind daher bereits gut versorgt. Die nun noch offenen Stellen werden gerade nicht wie von dir suggeriert in größere, beliebtere Städte gezogen. Diese sind doch bereits versorgt.

    Attraktiver gemacht werden müssen die Stellen, die bislang noch ohne Bewerber blieben und gerade nicht von den bisherigen Bewerbern angewählt wurden...weder von den Besten noch von den anderen. Dass man dann die Attraktivität der bisher nicht attraktiven Stellen erhöhen muss, ist nur folgerichtig.

    NDS lobt auch gerade Prämien aus.

    Wer noch übrig ist und die aller-allerletzten Stellen annimmt, bekommt zusätzliches Geld.

    Diejenigen, die ein gutes Ref gemacht haben und sofort eine Stelle finden konnten, werden keine Prämie erhalten.

    Diese Zuordnung ist falsch. Diejenigen, die ein gutes Ref gemacht haben, haben bereits in der 1. Runde zugeschlagen, eine sichere Stelle erhalten, die mit hoher Sicherheit an ihrer Wunschschule liegt. Die nun ausgelobte Prämie dient vor allem dazu, bislang ohnehin offen gebliebene Stellen attraktiver zu machen.

    Den Bereich sucht letztendlich die SL in NRW aus. Es gibt bei A14/A13-Aufstiegsstellen keine fest vorgegebene Tätigkeitszuschreibung.

    Die SL guckt, welchen Bereich sie benötigt und für eine Aufstiegsstelle geeignet sieht und schreibt dann die Stelle mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich aus.

    Das führt dann in der Praxis im Vergleich zwischen unterschiedlichen Schulen unter Umständen zu einer ziemlichen Ungleichbehandlung.

    Das ist in NDS zumindest an den Gymnasien und Realschulen auch so. An den Gesamtschulen hingegen sind die Stellen fest an die Übernahme einer Jahrgangsleitung oder einer Fachbereichsleitung gekoppelt und daher auch die Aufgabenbeschreibung entsprechend transparent. Das bedeutet andersherum aber, dass andere Aufgaben nicht mit Stellen unterfüttert werden können. Irgendetwas ist halt immer :(

    Ist das wirklich so? Oberstufekoordination kenne ich nur als A15-Stelle.

    Ja, in Thüringen sind die Oberstufenleiter A14 und haben die einzige Funktionsstelle, die keine direkte Schulleitungsstelle (SL, stellv. SL) ist. Alle anderen Funktionsstellen wurden ja mit der Einführung von "A13 für alle" endgültig wegrationalisiert.

    Fairerweise muss man dazu sagen, dass Thüringer Gymnasien nicht selten deutlich kleiner sind (500-700 Schüler) als man das so aus anderen Bundesländern kennt. Die Oberstufe ist dann eher 2-3 zügig und damit überschaubar.

    Dann skizziere ich das hier auch nur an, Basis sind dabei selbst durchgeführte Fahrten aus der Praxis und keine reinen theoretischen Überlegungen.

    Mir ist durchaus bewusst, dass die folgenden Rahmenbedingungen gerade nicht typischerweise bei Fahrten anzutreffen sind. Letztlich ist es ja aber auch so, dass man selbst die Fahrt (mit) gestaltet und beantragt...oder dies eben lässt und darauf hinweist (als Beamter sogar muss), wenn sie den rechtlichen Regelungen widerspricht.

    Als geeignete Bausteine zur Balancierung von Arbeits- und Ruhezeiten haben sich u.a. erwiesen:

    -> Fahrtziele mit einfachen Aufsichtsverhältnissen

    -> Zusammenlegen von Gruppen (nicht nur 1 Klasse), dann auch mehr Lehrkräfte dabei

    -> Absprachen von Bereitschaftszeiten mit dieser höheren Anzahl von Lehrkräften

    -> Einbau von Freizeiten, in denen die Gruppen nicht beaufsichtigt werden müssen (einfacher mit höheren Jahrgängen)

    -> konsequenter Dienstschluss (nur noch Rufbereitschaft ab späterem Abend), ggf. ergänzt mit rotierendem Bereitschaftsdienst in den Randbereichen der Nacht

    -> individuelle Speisezeiten ohne notwendige direkte Beaufsichtigung

    -> Unterstützung durch pädagogisches Personal vor Ort

    usw.

    Wie gesagt: Wenn es da (auch von anderen) noch Interesse gibt, mehr ins Detail zu gehen, können wir das gerne auslagern und dort einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen zu Arbeits- und Ruhezeiten bei Dienstreisen und konkrete Ausgestaltungen von Fahrten werfen.

    Bei Lehrkräften stellt sich ja erstmal die spannende Frage, wie man mit Klassenfahrten arbeitszeitrechtlich umgeht.

    Ich hatte im Herbst schon einmal darauf hingewiesen, dass auch eine Klassenfahrt so gestaltet werden kann, dass sie den Regelungen der Arbeitszeitverordnung entspricht. Statt einem konstruktiven Austausch über entsprechende Möglichkeiten gab es leider eher einen Shitstorm. Sofern hier ein ernsthaftes Interesse an einer Ideenbörse rund um die Gestaltung von Fahrten herrscht, greife ich das gerne in einem Thread auf.

    Das war hoffentlich ironisch gemeint. Sonst :autsch:

    Nein, wieso denn? Es handelt sich hier um Spesenbetrug, der alles andere als ein Kavaliersdelikt ist. Einerseits kann das dadurch erschütterte Vertrauensverhältnis zurecht zur Entlassung aus dem Dienst führen und andererseits kann dieses Handeln auch von strafrechtlicher Relevanz sein.

    Mir ging es lediglich darum, ob es in Bayern - insbesondere an der LMU - ein höheres Niveau ist als in Niedersachsen. Das hört man ja immer wieder.

    Das betonen bayerische Bildungspolitiker gerne, um sich selbst auf die Schulter zu klopfen, ist aber nicht zu halten. Es wurde hier bereits zurecht darauf hingewiesen, dass die Streuung durch einzelne Dozenten erheblich größer ist als ein möglicherweise vorhandener Unterschied im Mittelwert.

    Joar und wenn das eben nicht grob fahrlässig war sondern einfaches "Pech", dann ist mir das herzlich egal :D

    Die grobe Fahrlässigkeit bei Schlüsselverlust ist schneller erreicht, als man so gemeinhin denkt. So haben Gerichte eine entsprechende Schadensersatzpflicht u.a. in folgenden Fällen mit Schlüsselverlust bejaht:

    (1) Lehrkraft lässt Schlüssel nach aufschließen der Tür stecken, da sie später die Tür zuschließen wollte. (VG Lüneburg, AZ. 1 A 253/05)

    (2) Lehrkraft verwahrt Schlüssel in Hosentasche in unverschlossener Umkleidekabine (OLG Naumburg, AZ. 6 U 41/96)

    (3) Lehrkraft legt Schlüssel kurz ab und vergisst ihn auf Bank. (VG Augsburg, AZ. 2 K 11.1231)

    Seph:

    Ich fange mal hinten bei Punkt 2 an. Zumindest für verbeamtete Lehrer in NRW ist die Richtlinie nicht umgesetzt, weil im entsprechenden Beamtenstatusgesetz wir Lehrer ausdrücklich ausgenommen werden. Wir reden also nicht über einzelne Differenzen sondern überein komplettes Unterlassen.

    Da die Richtlinie nicht umgesetzt wurde und auch die Nachfrist der Kommission zur Umsetzung schon lange abgelaufen ist, gilt die Richtlinie direkt. So ist jedenfalls mein letzter Stand. Schließlich bricht EU-Recht regelmäßig das Länderrecht.

    Was ich nur nicht verstehe: Warum klagen die Lehrerverbände nicht im Sinne ihrer Mitglieder gegen das Land NRW (bzw. entsprechend auch andere Bundesländer) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Umsetzung der Richtlinie im Landesrecht.

    Auch die Wiederholung dieser Aussage macht sie nicht richtig. Eine EU-Richtlinie stellt kein geltendes Recht dar, welches Landesrecht brechen könnte. Sie ist ein Auftrag an die Mitgliedsstaaten, entsprechende Umsetzungen im nationalen Recht zu schaffen (vgl. Art. 288 AEUV).

    Daraus, dass die (normale) Arbeitszeitverordnung nicht für Lehrkräfte gilt, lässt sich zudem noch nicht folgern, dass es keine entsprechende Umsetzung für verbeamtete Lehrkräfte gibt. Einschlägig ist hier u.a. die Verordnung zur Ausführung des §93 Abs. 2 SchulG i.V.m. §60 LBG NRW.

    Angesichts der sanften, mit Baumruinen bestandenen Hügel und des Kanals würde ich spontan raten: Oberharzer Wasserkunst.

    Ja, der Vermutung schließe ich mich an. Sieht verdächtig nach dem Dammgraben aus, aber damit lehne ich mich vlt. zu weit aus dem Fenster. So unterschiedlich sind die verschiedenen Gräben nicht.

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