Beiträge von Seph

    Das muss man denke ich im Kontext der weiteren IT-Infrastruktur sehen. Auch Notebooks hätten bei uns keinen Zugriff auf das Verwaltungsnetzwerk, in dem Zeugnisprogramm u.ä. liegen. Dafür stehen genügend Workstations in der Schule zur Verfügung. Die Tablets sind eher für das mobile Arbeiten im Klassenraum in Kombination mit den dort vorhandenen digitalen Tafeln geeignet.

    An einen Laptop kann man auch ein Writing Pad anschließen. Mir erschließt sich da der Mehrwert von Tablets nicht wirklich. Mehr Smart Boards in Klassenzimmern wären sicher die bessere Investition als teure Tablets von Apple.

    Die Boards sind bei uns längst da. Im Übrigen gerade nicht von Smart, was ich sehr begrüße. Der Mehrwert von Tablets liegt in der Handlichkeit. Auch an ein Tablet kann man andersherum eine Tastatur anschließen, wie bei Humblebee war bei uns die Peripherie gleich mit dabei. Die Geräte sind jedenfalls deutlich leichter als die Notebook-Lösung und nebenbei sehr unkompliziert direkt mit unseren Tafeln zu verbinden.

    @Der Pirol

    Ich verstehe ehrlich gesagt gerade gar nicht, warum du dich angesprochen fühlst. Ich habe auf ein allgemeines Kommunikationsmuster in Internetforen hingewiesen, dass auch hier öfter mal zu sehen ist. Mehr nicht.

    Mein Tip: Radl in den Zug, das Zelt vorgeschickt und ab an die Ostsee.

    Manche Leute haben Probleme, da möcht' ich gerne tauschen:)

    Dafür müsste man erst einmal mit dem Radl in einen Zug an die Ostsee kommen ;) Zu Pfingsten war zumindest die Fahrradmitnahme etwas schwierig. Ansonsten ist das aber dennoch eine attraktive Idee.

    Moinsen,

    wir haben heute die Nachricht bekommen, dass es keine Tablets für Lehrer in Niedersachsen geben wird.

    Frag mich langsam, was unsere Regierung noch alles unter den Tisch fallen lassen will, nachdem es groß angekündigt wurde.

    Bildung ist das wichtigste Gut..................genau mein Humor!^^

    Nur mal so: Wir sind als Kollegium vollständig mit Tablets ausgerüstet worden. Das kann also so pauschal gar nicht stimmen. Kann es vlt. eher sein, dass eure SL oder/und der Träger Mist gebaut hat und diese nicht beantragt haben?

    Das sehe ich ehrlich gesagt anders: Persönliche Angriffe sind auch möglich, wenn ich einer Person nicht real begegnet bin. Und man findet diese auch hier im Forum als Strategie, um bei Mangel an Sachargumenten Diskussionspartner (dann eher -gegner) in die Enge zu treiben. Gerne verwendet wird hier die Strohmann-Taktik, bei der man nicht auf die Argumente eingeht, sondern Argumente heranzieht, die nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben oder es nur tangieren und damit zu versuchen den Standpunkt des anderen lächerlich zu machen. Ein schönes Beispiel hierfür sind die Versuche der Herabwürdigung durch Hinweis auf geringes Dienstalter, noch junge Forenzugehörigkeit o.ä.

    Darauf mit Ignorieren oder Abmelden zu reagieren ist eine Möglichkeit zur Konfliktmeidung, ich bevorzuge den Hinweis auf dieses manipulative Muster.

    Noch ein Nachtrag zur Sache:

    Der Amtsarzt darf ohne Einwilligung gar keine Daten an jemanden übermitteln. Ich habe keine Ahnung, was wirklich passiert, wenn man diese Einwilligung verweigert, aber das kann man ja im Hinterkopf behalten. (Ich habe damals meinen Amtsarzt gefragt und der wusste auch nicht, was die Schulleitung bzw. Bezirksregierung dann macht.)

    Zunächst nur zur Klarstellung: Der Amtsarzt darf in bestimmten Fällen sehr wohl auch ohne Einwilligung bestimmte Daten übermitteln. Das bezieht sich aber ausschließlich auf Fragestellungen rund um die Dienstunfähigkeit (vgl. §§44ff BBG bzw. entsprechende landesrechtliche Regelungen).

    Für die Einstellungsuntersuchung gilt das tatsächlich nicht, die Folgen sind aber klar. Der (zukünftige) Dienstherr hat das Recht und die Pflicht, die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Bewerbers zu überprüfen (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG). Zur Eignung gehört auch die gesundheitliche Eignung, die gegeben sein muss. Hierbei hat der Bewerber eine Mitwirkungsobliegenheit (vgl. u.a. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Az. 2 M 168/97). Der Bewerber kann selbst entscheiden, ob er sich untersuchen lässt und ob er der Weitergabe an die Einstellungsbehörde zustimmt, muss dann aber ggf. damit leben, dass die Einstellungsbehörde die gesundheitliche Eignung nicht feststellen und als nicht gewährleistet ansehen wird. Die Beweislast für die gesundheitliche Eignung liegt gerade beim Bewerber.

    Du hast schon an der richtigen Stelle gesucht. Für Unterrichtsgänge liegt die Aufsichtspflicht eindeutig bei der unterrichtenden Lehrkraft. Wie weit diese Aufsicht gehen muss, hängt wie immer u.a. vom Alter der Schüler, Auffälligkeiten im Gruppengefüge und dem "Setting" des außerschulischen Lernorts (Gefahrenpotential) ab und muss konkret im Einzelfall überlegt werden.

    Es besteht hierbei sicher ein Unterschied zwischen "So, geht mal die nächsten 2 Stunden in Kleingruppen in die Stadt...ich warte hier auf euch" und "Wir gehen jetzt zusammen zu Punkt X......von hier aus dürft ihr in Kleingruppen dort und dorthin gehen, wir treffen uns in 15min wieder hier und ich gehe zwischendurch mit herum".

    Lasst uns diesen Thread doch dazu nutzen zu überlegen, was jeder von uns zu einer angenehmeren Atmosphäre in diesem Forum beitragen kann.

    Um das kurz aufzugreifen: Ich war Ende letztes Jahr auch mal an einem Punkt, an dem ich mir eine mehrwöchige Auszeit vom Forum genommen hatte, die mir sehr gut tat. Der Hintergrund war auch dort, dass Diskussionen zu unseren Arbeitsbedingungen nicht etwa dazu führten, dass wir zusammen mal überlegen, was wir konkret tun können, um diese zu verbessern und uns über geeignete Ansätze auszutauschen, sondern dass auch dort im Sinne der Deutungshoheit mit persönlichen Abwertungen reagiert wurde.

    Ich persönlich würde mir wünschen, dass wir wieder verstärkt in zielführende Austausche zu möglichen Verbesserungen unseres Arbeitsalltags gehen, anstatt destruktive Debatten darüber zu führen, was alles s**** ist und warum dies und das unmöglich umsetzbar ist.

    Mich verwundert die Frage auch etwas. Natürlich geht der geplante Einsatz in der Schule erst einmal vor alles andere. Mir scheint zudem ein Missverständnis vorzuliegen: es ist nicht so, dass du die SL einfach nur informieren musst, wenn du etwas anderes vorhast. sondern du hast um Sonderurlaub bzw. Freistellung vom Dienst zu bitten. Die Genehmigung ist nur in sehr engen Grenzen überhaupt möglich. Anders sieht das nur bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus, die schien in dem beschriebenen Fall aber gerade nicht vorzuliegen.

    Was sind das denn für wichtige Termine, die es dir z.B. spontan unmöglich machen, länger als bis zur 4. Stunde zu bleiben, obwohl offenkundig der Unterrichtseinsatz laut Stundenplan länger erfolgen sollte.

    Womit sie Recht hat. Stell dir vor, es setzt sich jemand Fremdes, der zudem noch mitten in der Ausbildung ist, in deinen Unterricht rein und meint, alles besser zu wissen, Didaktik, Methodik, Lehrerverhalten...

    Die Kollegin macht leicht vermeidbare und gravierende fachdidaktische Fehler, bügelt den Hinweis darauf mit einem völlig unsachlichen Totschlagargument ab, der die Hinweisgeberin persönlich herabwürdigen soll und du findest, dass sie damit Recht hat?

    Im Eröffnungsbeitrag ist überhaupt keine Rede von "alles besser wissen".

    PS: Nur beim Anderkonto sind die darauf befindlichen Guthaben auch aus der Insolvenzmasse auszusondern, wenn es zur Insolvenz kommt. Bei anderen Formen von Treuhandkonten kann das dort befindliche Guthaben in das Vermögen des Kontoinhabers einfließen und gepfändet werden.

    Das spielt z.B. bei WEGs eine Rolle, hier gab es z.B. 2016 einen größeren Fall der Veruntreuung, bei der eine Bonner Wohnungsverwaltung massiv Gelder von Wohnungseigentümern über solch ein Konto veruntreut hat, die dann mit Insolvenz weg waren.

    Was ich damit sagen möchte: Warum sollte man sich diese unsaubere Form der nur scheinbaren Trennung von Privatvermögen und dienstlich zu verwaltenden Geldern denn antun? Dafür gibt es Schulkonten!

    Wenn man zum Gehaltskonto ein extra Unterkonto eröffnet, sind alle Ein- und Ausgänge strikt voneinander getrennt, so als ob man ein ganz anderes Konto bei einer anderen Bank hätte und man kann alles exakt nachweisen. Es gibt auch getrennte Kontoauszüge dazu.

    Sehe da jetzt nicht so den Unterschied zu "Ich gehe zur Sparkasse und eröffne dort ein neues Konto für die Klasse".

    Das Problem ist - wie oben beschrieben - die Stellung der dort liegenden Gelder als Privatvermögen. Daran ändern auch getrennte Kontoauszüge nichts.

    PS: Tom123 siehe Antwort hier. Warum sollte man sich als Beamter in ein solches Konstrukt der unsauberen Trennung von Privatvermögen und dienstlichen Geldern begeben?

    Ich finde das durchaus auch weiterhin bedenkenswert. Zwar ist es möglich, offene Treuhandkonten einzurichten und diese durch "Treuhand" zu kennzeichnen, der Bank gegenüber ist dann aber auch Name und Anschrift des Auftraggebers anzugeben. Welche natürliche Person hast du denn der Bank als Treuegeber angegeben? Würde es sich wiederum um ein verdecktes Treuhandkonto handeln, so wärst du als Privatperson der Bank gegenüber voll haftbar.

    Zumindest steht es bei mir auch auf jedem Kontoauszug und im Konto der Sparkasse so hinterlegt. Also warum sollten sie das dann nicht sein?

    Du wirst sicher nicht erwarten, dass ich ohne Vorliegen des Vertrags beurteilen kann, ob du wirklich ein sogenanntes Ander-Konto einrichten konntest oder ob dies - wie mir eben von mehreren Banken angeboten wurde mit der Aussage, man richte Anderkonten nur noch für RAs, Notare u.ä. ein - ein Privatgirokonto ist, was nur das Label "Klassenkonto" führt.

    Das klingt am Ende etwas nach Haarspalterei und das Führen eines Klassenkontos ist schon einmal besser als die Nutzung des eigenen Gehaltskontos. Dennoch ist es entscheidend, wem die darauf liegenden Gelder wirtschaftlich zuzuschreiben sind, solange sie auf dem Konto liegen. Damit meine ich explizit keine Schuldverhältnisse.

    Wenn ich meinen SuS sage, dass ich bei Leistungsnachweisen nur ärztliche Atteste akzeptiere, dann ist das eine feste Regel.

    Dann lehnst du dich bereits ohne erfolgte Beurlaubung durch den Klassenlehrer entschieden zu weit aus dem Fenster. Lediglich die Schulleitung kann bei längeren Erkrankungen, längerem Fernbleiben vom Unterricht oder in sonstigen besonders begründeten Fällen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Eine pauschale "Attestpflicht" ist nicht zulässig, schon gar nicht durch eine Fachlehrkraft.

    (vgl.Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 NSchG)

    Weißt du, für wie viele Menschen die Steuererklärung die totale Überforderung darstellt? Ich bin sehr froh, dass es so nicht gelöst wurde.

    Wenn ich sehe, dass Geringverdiener auch mal eine kleinere Reise unternehmen können, die sonst völlig unmöglich wäre, finde ich das schön. Oder meine Oma auf dem Land, wir haben ihr das Ticket gekauft, damit sie auch öfter mal einen Stadtbummel machen kann, ohne gleich 12 Euro los zu sein oder gefahren werden zu müssen.

    Dein Argument zu Geringverdienern kann ich gut nachvollziehen und im Sinne der Teilhabe ist das wirklich begrüßenswert. Das Eintragen der nötigen Werte für die Pendlerpauschale dauert in der Steuererklärung keine 2 Minuten. Man benötigt lediglich die Anzahl der Arbeitstage (für die man notfalls auch einen Pauschalwert eintragen kann, den das FA i.d.R. akzeptiert und man sucht einmal online die Entfernung Wohnort <-> Arbeitsstelle heraus). Das war es dann bereits. Zumindest beim Benzin- und Dieselpreis hätte das eine sinnvolle Lösung sein können, statt private Ausfahrten noch zu subventionieren.

    Es sieht ganz so aus, als müssten viele Menschen in Deutschland in jeweils unterschiedlicher Hinsicht an ihrer Mitnahmementalität arbeiten. Das würde eine Menge Probleme verkehrstechnischer Art zumindest verkleinern.

    Es sieht ganz so aus, als müsste der Gesetzgeber spezifischere Maßnahmen zur Umsetzung seiner Ziele suchen als Subventionen nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen.

    Wenn es z.B. um die finanzielle Entlastung der Menschen insbesondere beim beruflich notwendigen Pendeln und die Reduzierung des Energiebedarfs geht, dann ist mir völlig unklar, warum das 9€-Ticket an allen Wochentagen mit beliebigen Distanzen gilt und warum eine pauschale Steuerminderung bei Mineralölen durchgeführt wurde. Man hätte beides auch über eine - zeitlich begrenzte - deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale als wesentlich spezifischeres Mittel lösen können.

    Letztendlich ist es mir egal, ob ein Kollege eine Beurlaubung ausspricht oder nicht.

    Ein Test ist ebenso wie eine Klausur oder verabredete Präsentation ein Leistungsnachweis.

    Ein Fehlen wird nur per Attest oder ähnliches entschuldigt. Ansonsten ist der Leistungsnachweis ungenügend.

    In der Regel bin ich kulant und akzeptiere weitere wichtige Gründe. Nur eine Beurlaubung reicht mir nicht.

    Dir ist hoffentlich klar, dass das nicht einmal ansatzweise zu halten ist. Eine genehmigte Beurlaubung stellt den Schüler selbstverständlich entschuldigt frei. Die Bewertung von Leistungsnachweisen mit ungenügend wäre dann ein ziemlich klarer Formfehler, gegen den erfolgreich vorgegangen werden kann. Vielleicht besprecht ihr intern noch einmal das Beurlaubungsverfahren an sich (Wer ist zuständig, wie wird kommuniziert....).

    Wir waren heute mal mit RE unterwegs. Ja, der war zwar vergleichsweise voll, aber ehrlich gesagt auch nicht schlimmer, als ich das an einem Pfingstwochenende nicht ohnehin erwartet hätte und normal wäre. Für Sitzplätze hat es jedenfalls hin und zurück gereicht und es war definitiv angenehmer, als die Strecke mit Auto zu fahren.

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