Beiträge von Seph

    Ist dann vermutlich eine Frage der eigenen Nerven in der Auseinandersetzung mit oben, wie weit man das Lehrerstundenbudget überzieht oder sich mit Aufsetzerkursen und anderen Sachen behilft, damit die Schüler nicht nur Mathe, Englisch, Deutsch, Bio als LF wählen können.

    Eine weitere Möglichkeit ist, sofern lokal möglich, die Kooperation mit benachbarten Schulen zum gegenseitigen Austausch von SchülerInnen auf einzelnen Kursbändern, um die Wahlmöglichkeiten zu erhöhen.

    Wie gesagt: Für KfW-Studienkredite scheint es ohnehin keine Vorfälligkeitsentschädigung zu geben.

    Für andere Kredite habe ich gerade noch einmal nachgeschaut. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist tatsächlich nahezu identisch mit den noch zu zahlenden Zinsen bis zum Ablauf des 10-Jahres-Zeitraums zzgl. eines Bearbeitungsentgelts abzgl. einer anzurechnenden Risikoersparnis und einer Verwaltungskostenersparnis, die zusammen je nach Bank aber nur etwa 0,05-0,15% der Kreditsumme ausmachen.

    Das Warten auf entschädigungsfreie Ablösung kann zumindest wenige Monate vor Ablauf der 10-Jahres Frist (+6 Monate Karenz) Sinn ergeben, da das Bearbeitungsentgelt dann i.d.R. höher ist als die Summe aus Risiko- und Verwaltungskostenersparnis.

    Ich denke am meisten lohnt es eben das ohne Vorfälligkeitszinsen hinzubekommen, indem man eben guckt, wann das geht, wie gesagt nach spätestens 10 Jahren muss es auf jeden Fall gehen!

    Nur mal so: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist gerade so kalkuliert, dass sie nahe an den noch zu zahlenden Zinsen innerhalb der 10 Jahres-Frist liegt. Anders ausgedrückt: Zu Beginn ist sie noch fast so hoch, wie die Gesamtzinssumme für die 10 Jahre, nach 9 Jahren auch nur noch fast so hoch, wie für das restliche Jahr. Es lohnt sich insofern immer, den Kredit vorzeitig abzulösen, wenn man das Kapital ohnehin frei rumliegen hat. Große Zinsersparnisse ergeben sich daraus aber nicht, da man entweder die (je nach Restlaufzeit unterschiedlich hohe) Vorfälligkeitsentschädigung oder eben die Zinsen bis zur Ablösung zahlt.

    Beim KfW-Studienkredit scheinen Sondertilgungen wirklich frei von Vorfälligkeitsentschädigungen zu sein, insofern würde sich die frühere Rückzahlung durchaus lohnen. Der Blick in die genauen Vertragsbedingungen sollte das aber aufzeigen. Im Übrigen wäre auch eine noch zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung nicht höher als die noch zu zahlenden Zinsen während der Restlaufzeit, sodass sich die frühere Ablösung so oder so lohnt.

    NRW. Ich wüsste nicht, wo man konkret beschriebene Aufgaben der SL nachlesen kann. Das ist vielleicht auch so gewollt. Dass immer mehr Aufgaben an die KuK delegiert werden, finde ich nicht in Ordnung. Ich frage mich, wo das noch hinführen soll.

    (Das Phänomen der zunehmenden Arbeitsbelastung scheint für mich die Folge des Trends der "eigenverantwortlichen Schule" zu sein.)

    Die sind in NRW ziemlich detailliert in der ADO unter §§20ff aufgeführt. Auch dort findet sich das weiter oben geschriebene wieder: Die SL trägt die Gesamtverantwortung für schulische Prozesse, leitet bestimmte Gremien und arbeitet in vielen Bereichen mit internen und externen Partnern zusammen und delegiert dabei im Rahmen der Leitungsverantwortung Aufgaben.

    Um welche Aufgaben geht es dir denn beispielsweise, die du direkt bei der Schulleitung statt im Kollegium siehst?

    Natürlich war das richtig so. Aber wenn die Risiko-Kanditaten einen Impfschutz haben und die übrigen aufgrund dessen keinen Impfschutz brauchen, weil sie nicht einmal nennenswert Symptome entwickeln, dann kann man bei Jugendlichen auf eine Impfung verzichten. Dann würden die Impfrisiken (ich weiß: bei den meisten von euch ist auch das eine Verschwörungstheorie, solche Risiken überhaupt in Erwägung zu ziehen) den Impfnutzen deutlich überragen. Und das ist eine sehr schlüssige Argumentation der Stiko, die im Übrigen durch Statistiken gut zu untermauern ist.

    Ui, her damit. Auf die Statistiken bin ich gespannt, die bei Jugendlichen das Überwiegen von schwerwiegenden Impfrisiken gegenüber den Risiken bei Erkrankung mit Covid-19 zeigen.

    Ui... :( Das ist bei uns nicht der Fall. Wir haben zwar auch viele KuK, die in TZ sind, aber den Großteil macht das nicht aus. Eher so ca. ein Drittel würde ich meinen. Wir haben auch viele KuK, die trotz Kindern die volle Stundenzahl arbeiten.

    Ist hier genauso. Auch die Funktionsstelleninhaber und die Leitungsebene arbeiten mehrheitlich in Vollzeit, auch mit Kindern. Ein Faktor hierfür ist wahrscheinlich auch das strikte Einhalten verlässlicher Zeitfenster für Besprechungen, sodass das die Kinderbetreuung gut planbar ist.

    Ich konnte bisher auch in keinem Kollegium einen entsprechenden Zusammenhang wahrnehmen. Ich habe einige männliche Kollegen (gehabt), die noch kleiner sind als 1,74 und keiner von denen hatte nennenswerte Disziplinprobleme zu erleiden. Die Persönlichkeit ist erheblich wichtiger als die Körpergröße, also keine Sorge.

    Ach so. Ja, wir hatten auch Sport. Ich werde nie verstehen, wie das zusammenhängt: Ich erkläre den Schülern, wie Weitwurf geht und selbst die Zweitklässler (meistens die Jungs) werfen doppelt so weit wie ich. :(

    Die Schüler haben sich total gefreut, dass endlich wieder Sport War!

    Die haben halt einfach eine tolle Lehrkraft, wenn das nach kurzer Erklärung so gut funktioniert ;)

    Daaaanke, Herr Frosch. Bitte sag das mal den Leuten, die jetzt fordern, im nächsten Schuljahr sollte in der Grundschule fast nur Deutsch und Mathe sein. Die haben keine Ahnung! :neenee:

    Das wäre auch aus Sicht weiterführender Schulen fatal.

    Zum Thema: Ich freue mich heute über das schöne Wetter und endlich wieder gemeinsamen Mannschaftssport :D

    Teilzeitanträge werden problemlos bewilligt. Unser Personalrat (!) empfiehlt es sogar, zu reduzieren: Eine Vollzeitstelle sei kaum zu schaffen.

    Der Personalrat empfiehlt den Lehrkräften auf Gehalt zu verzichten, anstatt dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbedingungen ermöglichen, eine Vollzeitstelle unbeschadet bewältigen zu können? Das empört mich dann doch.

    Die Behandlungskosten der Unfälle sind abgesichert, aber nicht der Arbeitsausfall dann wirklich und Ausfälle durch UNfall sind einfach bei vielen viel häufiger als durch Krankheit (je nach Hobbys usw.)

    Ok, als Angestellte an Privatschulen mögen Arbeitsausfälle aufgrund von Unfällen wirklich eine Rolle spielen im Sinne der Entgelt-Fortzahlung, für Beamte ist das eher unerheblich. Ob Arbeitsausfälle aufgrund von Unfällen, die dann nicht über Krankheit mit abgedeckt sind, wirklich häufiger sind als durch Krankheit wage ich zu bezweifeln.

    Selbst die DU finde ich nicht notwendig, sondern würde eher die Unfallversicherung nehmen, aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Warum denn die Unfallversicherung? Berufsunfälle sind über den Dienstherren abgesichert, Behandlungskosten nach Unfällen im Privatbereich durch die Krankenversicherung. Nicht abgesichert sind über die Unfallversicherung hingegen Dienstunfähigkeiten, die nicht auf Unfälle zurückzuführen sind, was für die Mehrzahl gelten dürfte. Von den DU-Fällen machen Unfälle nur 11% aus.

    Danke vorab für die zahlreichen Antworten😊 mir geht es um die Versicherungen, die eine Lehrkraft, als Quereinsteigern ab September, und als Referendarin ab Januar nächsten Jahres, haben muss. Was auf jeden Fall sinnvoll ist? Wie chilipaprika meint, nur die private Haftpflichtversicherung oder gibt es auch noch andere?

    Ich bin da vollkommen bei MrsPace: Unabdingbar sind erst einmal Versicherungen gegen Risiken, die einen wirtschaftlich ruinieren können:

    Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung (auf Klausel achten!), Private (+ggf. berufliche) Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung (bei Immobilienbesitz)

    Darüber hinaus können Versicherungen wie Hausrat und Rechtsschutz sinnvoll sein, sind aber nicht zwingend.

    Nicht sinnvoll sind i.d.R. Versicherungen wie Unfallversicherung, Ratenschutzversicherung, Handyversicherung usw.

    Mal so ganz allgemein gefragt: wo steht eigentlich überhaupt geschrieben, welche Aufgaben ein Schulleiter und welche das Kollegium hat? Ich habe den Eindruck, dass immer mehr auf die KuK abgewälzt wird, mit dem Argument, die Aufgaben der Schulleiter würden zunehmen. Aber es ist ja nicht so, dass man als normale Lehrkraft zu wenig zu tun hätte und nicht auch ausgepowert wäre ...

    Bundesland? In Niedersachsen z.B. ergeben sich die Aufgaben insbesondere aus §43 NSchG "Stellung der SL" und mehreren zugehörigen Runderlassen, die die einzelnen Aspekte ausschärfen. Die SL trägt letztlich für nahezu alle Prozesse in Schule die Verantwortung, was aber gerade nicht bedeutet, dass sie diese auch alleine zu bearbeiten hätte. Das Delegieren von Aufgaben gehört zur Leitung zwingend dazu und nur vergleichsweise wenige Aufgaben (hier vor allem dienst- und personalrechtliche Befugnisse) sind zwingend auf der Leitungsebene angesiedelt.

    Hi Seph,

    doch, mit längerer und schwerer Krankheit bekommst du natürlich eine Wiedereinstellungszusage in B.-W..

    Ich habe mich diesbezüglich schon informiert :), trotzdem danke :).

    Der Fall liegt doch bei dir aber gerade nicht vor laut Fallbeschreibung.

    Edit: So wie das oben zu lesen ist, geht es dir darum, einen Trick zu finden, wie ein Härtefall konstruiert werden kann, der gar nicht gegeben ist. Das wird m.E. nicht funktionieren.

    Ich führe hier keinen Monolog. Viele diskutieren dieses Thema. Du kannst gerne andere Themen einwerfen bezüglich Lehrermangel. Ansonsten steht es dir frei meine Beiträge zu ignorieren

    Eine Diskussion entwickelt sich schrittweise weiter, die Teilnehmer gehen auf die Argumente der anderen ein. Von dir hören wir eigentlich in Dauerschleife nur immer wieder das gleiche Argument ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit denen der anderen Teilnehmer.

    Der ist aber günstiger als das Ding von der Schule. Und mit dem Gerät, welches wir gestellt bekommen, würde ich meine Arbeit gar nicht schaffen. Solange die ein solches nicht stellen, nehmen die doch in Kauf, dass ich Schul-Emails dann mit meinem Gerät empfange und somit den Datenschutz missachte.

    Warst du es nicht, die sich hier vor nicht allzu langer Zeit über die Datenschutzproblematik im Zusammenhang mit Videokonferenzen ausgelassen hat? Jetzt erzählst du, dass du selbst bewusst den Datenschutz missachtest und damit einen deutlichen Dienstpflichtverstoß begehst. Ich bin offen gestanden verwirrt...

    Zur eigentlichen Thematik: lieber hafte ich de facto gar nicht für Dienstgeräte, als selbst eigene Geräte voll gegenfinanzieren zu müssen. Aber mal im Ernst: was für - scheinbar unzumutbare - Geräte werden euch denn gestellt?

    Ich sehe in der hier beschriebenen Fallkonstellation eher keine Möglichkeit für eine Wiedereinstellung, schon gar nicht mit Garantie. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das 2. Staatsexamen in BW führt gerade aus, dass eine Wiedereinstellung nach Entlassung nicht vorgenommen werden soll, es sei denn das Referendariat hat zum Zeitpunkt der Entlassung nicht weniger als ein Unterrichtshalbjahr angedauert. Das ist hier aber bereits deutlich überschritten.

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