Beiträge von Seph

    Das trifft bei uns, also bei mir und Humblebee aber deshalb nicht zu, weil ü16 Schüler nicht mehr beaufsichtigt werden müssen. Sie müssen sich nur beaufsichtigt fühlen. "Sich beaufsichtigt fühlen" bedeutet, daß jederzeit irgendein Lehrer den Raum ohne Voranmeldung betreten könnte, um zu gucken, ob noch alle da sind. Bei Volljährigen entfällt selbst das.

    Gerade dieses "beaufsichtigt fühlen" setzt aber voraus, dass eine Lehrkraft damit beauftragt ist, diese Aufsicht wahrzunehmen. Und genau eine solche Anweisung gilt als Amtspflichtverletzung.

    Dabei ist erst einmal unerheblich, ob die Aufsicht rund um die Uhr geschehen muss oder nicht. Im zitierten Urteil ging es um 14-15-jährige, die sich ebenfalls nur beaufsichtigt fühlen müssen. Eine permamente Beaufsichtigung im Sinne von ständiger Anwesenheit ist in dieser Altersklasse grundsätzlich nicht mehr nötig. Im Übrigen gibt es - außer der Volljährigkeit - auch keine festen Altersschranken bei der Aufsichtspflicht. Zur Beurteilung des nötigen Grades von Aufsicht gehören auch die Umstände. So wird man bei einem Ausflug an eine Steilklippe auch bei 17-jährigen eine präsentere Aufsicht führen müssen als beim Fangespielen von 13-jährigen auf dem umgrenzten Schulhof.

    PS. Um es in die Schule zurückzuholen: Eine Gruppe 16-jähriger wird ebenfalls einen höheren Grad der Aufsicht erfahren müssen, als EinzelschülerInnen im Flur während einer Freistunde. Eine Klasse, in der es bereits Vorfälle gab, benötigt ebenfalls einen höheren Grad der Aufsicht als eine Klasse, die bislang vollkommen unauffällig war usw.

    Wir haben bei uns ja keine Aufsichtspflicht mehr, die Schüler müssen sich ab Klasse 11 ja nur noch beaufsichtigt fühlen. In der Folge gibt es bei uns auch keinen Ausfall, weil Platty dann halt neben seinem eigenen Unterricht noch die Klassen rechts und links aufschließt und Material verteilt. Das ist dann mal wieder die "gespaltene Lehrerpersönlichkeit", frei nach Siegmund Freud. :sterne:

    Nur kurz zur Info, falls du das mal an deine Schulleitung weitertragen magst: Der BGH entschied bereits 1972, dass eine SL, die "Mitaufsicht" anderer Klassen anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht. (BGH 19.06.1972, III ZR 80/70).

    Ich habe da offen gesagt einen anderen Ansatz. Die Bewertung der sonstigen Mitarbeit ist letztlich immer noch eine Fachnote, bei der es vor allem darum gehen sollte, wie gut die SuS mit den Inhalten und Methoden klar kommen.

    So kann z.B. gut unterschieden werden, ob jemand mit (neuen) Problemstellungen immer selbständig zurecht kommt, diese nach kurzer Hilfestellung selbständig bearbeiten kann, mit Hilfestellungen nur teilweise bearbeiten kann oder auch mit Hilfen nicht mehr wirklich. Auch lässt sich gut unterscheiden, ob Beiträge zum Unterricht diesen oft deutlich voran bringen, ob Verknüpfungen mit weiteren Erkenntnissen erfolgen oder sich die Beiträge nur auf die Wiedergabe einfacher Fakten beziehen....(to be continued).

    Gerade diese Aspekte lassen sich aber kaum isoliert in Doppelstunden beurteilen, sondern im Laufe der Unterrichtssequenz insgesamt. Die Bildung von Noten für einzelne Stunden finde ich persönlich daher kaum sachgerecht. Gute Erfahrungen habe ich auch mit Selbsteinschätzungen der SuS anhand dieser Kriterienlisten gemacht, um Eigen- und Fremdwahrnehmung beidseitig abzugleichen. Schülerinnen und Schüler können ihre Mitarbeit im Unterricht anhand solcher Kriterien i.d.R. überraschend gut selbst beschreiben und einordnen.

    Neben Lehrkräften an Grund-, Haupt- und Realschulen werden auch (Diplom-)Ingenieure im öffentlichen Dienst nicht selten in Stellen eingewiesen, die dem gehobenen Dienst entsprechen (oft TVL E10 bis E12). Auch dann, wenn der Abschluss von einer Uni und nicht von einer FH stammt. Letztlich ist für die Besoldung die Einstufung der Laufbahngruppe entscheidend (für die die Mindestvoraussetzungen natürlich erfüllt sein müssen) und nicht der individuell höchste erreichte Abschluss.

    Die Vertauschung von Mindestvoraussetzung A für den Zugang zu einer Laufbahngruppe B mit einem Rechtsanspruch auf B, sofern A vorliegt, ist ein logischer Fehlschluss.

    Ist man nicht mit A13 automatisch höherer Dienst

    Ähm nein und mich wundert, dass dir das neu ist in Anbetracht der Zeit, die du in Überlegungen rund um A13 steckst. Es gibt übrigens in einigen Bundesländern auch A14-Stellen, die von Beamten des gehobenen Dienstes innerhalb ihrer Laufbahn besetzt werden können.

    Also verdienen tun sie A13. Masterabschluss haben sie auch. Damit sind die doch höherer Dienst. Wieso sollten sie es nicht sein?

    Du hast leider nach wie vor nicht verstanden, dass ein vorhandener Masterabschluss nicht automatisch zum Einstieg in den höheren Dienst führt.

    Demnach hätten also die Lehrkräfte für Gymnasium, FöS und BBS gar keinen Anspruch darauf, die für sie ausgeschriebenen Stellen an SI/SII-Schulen mit A13 und im höheren Dienst zu beginnen ?

    Der Versuch, mir die Worte im Mund umzudrehen, fruchtet nicht. Lehrkräfte für Gym, FöS und BBS sind der Laufbahngruppe des höheren Dienstes zugewiesen und erhalten daher im Einstiegsamt A13. Zugangsvoraussetzung hierfür ist der Master oder ein vergleichbarer Abschluss. Aus der (Mindest-)Zugangsvoraussetzung für eine Laufbahngruppe aber zu folgern, dass grundsätzliche alle Masterabsolventen im öffentlichen Dienst ebenfalls dieser Laufbahngruppe zuzuweisen sind, ist ein Logikfehler.

    Im Übrigen hast du mit deiner - leicht provokativen - Frage sogar teilweise Recht. Wenn sich z.B. eine Gymnasiallehrkraft Person mit 1. und 2. STEX für das Lehramt Gymnasium direkt auf eine GHRS-Stelle zum Einstieg bewirbt und genommen wird, wird diese dem Ersten Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe zugewiesen und erhält entsprechend A12. Die Kopplung der Besoldung erfolgt an das Einstiegsamt, vorausgesetzt die Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt, und nicht an die Zugangsvoraussetzungen selbst.

    Ich durfte beide Schulformen in vergleichbaren Einzugsgebieten von innen kennenlernen und habe im Bekanntenkreis auch viele Lehrkräfte beider Schulformen. Bevor ich versuche, etwas verallgemeinerndes zu sagen, weise ich dennoch wie yestoerty zurecht beschrieb, darauf hin, dass die Schwankungen an Einzelschulen gleicher Schulform oft deutlicher ausfallen, als der Vergleich der beiden Schulformen im Allgemeinen.

    1) Funktionsstellen: Die Stellenausstattung ist quantitativ ähnlich. Da jedoch viele Gesamtschulen noch relativ "frisch" sind, gab es in den vergangenen Jahren in diesem Bereich viele Aufstiegschancen auch für jüngere Lehrkräfte. Die Ausschreibungen sind transparenter und m.E. fairer (generell Fachbereichs- oder Jahrgangsleitung als 1. Beförderungsamt und Stufenleitungen, Didaktische Leitung und Schulleitungen im 2. oder 3. Beförderungsamt). An den Gymnasien werden gerade die A14-Stellen ziemlich frei und entsprechend maßgeschneidert auf einen Zielkandidaten ausgeschrieben.

    2) Unterricht: Für Sek II Lehrkräfte bringt die Gesamtschule ein höheres Deputat mit sich (24,5 statt 23,5 Stunden). Der Unterrichtseinsatz - gerade bei eigenen Fächern mit geringem Stundenumfang wie Erdkunde - erfolgt in Absprache gerne auch fachfremd in Neigungsfächern. Dafür können Gesamtschulen mit einem etwas anderen Stundenpool arbeiten und auch mal Lehrkräfte in Doppelsteckung geben - was in Anbetracht der Klassenzusammensetzung aber teils auch nötig ist. Die Sekundarstufe II unterscheidet sich de facto nicht von der an einem Gymnasium.

    Gewöhnungsbedürftig kann auch der Verzicht auf Noten in einigen der Sek I - Jahrgängen und der Verbund vieler sonst entkoppelter Fächer sein (z.B. Naturwissenschaften statt Bio, Chemie, Physik). Darin liegen aber auch gute Chancen zum fächerverbindenden Arbeiten.

    3) Schülerschaft: Mit Ausnahme einiger "Platzhirsch"-Schulen ist die Durchmischung der Schülerschaft an Gesamtschulen schon eine andere als an Gymnasien...tendentiell natürlich leistungsschwächer und v.a. heterogener. Es ist durchaus üblich, dass in einer Klasse von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis leisstungsstarken GymnasialschülerInnen alles dabei ist. Gerade dann wird aber häufig durch eine zweite Lehrkraft, pädagogische Mitarbeiter usw. unterstützt.

    4) Referendariat: Das schadet auch an einer Gesamtschule nicht unbedingt, ich persönlich würde es aber auch nicht aktiv suchen. Die Bewertung wird v.a. vom Studienseminar vorgenommen und das unterscheidet dabei eher nicht nach Ausbildungsschule. Praktika hingegen bieten sich wirklich an beiden Schulformen an, sofern möglich.

    am Ende muss man leider tatsächlich so hart sagen dass eben jene ohne Master keinen Rechtsanspruch auf A13 haben.

    Hast du nicht heute erst entschieden verneint, es sei dir egal, was mit anderen ist, solange nur du wenigstens A13 erhälst ? *grübel*

    Nebenbei: Ich habe das schon einmal geschrieben, aber irgendwie scheint das nicht angekommen zu sein. Die reine Tatsache, einen Master zu haben, begründet noch keinen Rechtsanspruch auf Einstellung im höheren Dienst. Andersherum ist die Zugangsvoraussetzung für den Einstieg in den höheren Dienst der Master. Bitte nicht verwechseln.

    Das Problem ist doch schon, dass es "Medienbeauftragte" unter Lehrern braucht. Wieso wird nicht staatlicherseits Administration in Form von IT-Fachkräften installiert? Warum muss der, der am liebsten "was mit Computern macht" sich um den Käse kümmern?

    Man muss da vlt. mal die verschiedenen Support-Level berücksichtigen. Den Support bis Tier 1 benötigt man zwingend in der Schule, hier geht es um minimale Probleme und Ansprechpartner für kleinere Fragen (z.B. "Wie logge ich mich in meinen Account ein" oder "Hey, das Papier im Drucker klemmt"). Bis man da jemanden vom Schulträger da hat, ist das Problem meist erledigt.

    Den weiterführenden technischen Support übernimmt bei uns - wie es auch sein soll - ein Experte des Schulträgers. Da die beanspruchte Zeit für den Tier 2+-Support aber wöchentlich im Schnitt unter 5 Stunden bleibt, lohnt es sich nicht, eine solche Stelle direkt einer Schule zuzuweisen. Daher kümmern sich die Experten um alle Schulen in der Region.

    Es ist eine andere Qualifikation. Genau wie die Sek I und Sek II - Kolleg*innen eine andere Qualifikation haben. Wann hören diese unsäglichen Diskussionen darüber, welche Qualifikation über welcher steht, endlich auf.

    :autsch:

    Der Blick in die angesprochene Verordnung zeigt gerade, dass das Studium im Lehramt Sonderpädagogik Inhalte des Lehramts Grundschule aufgreift und diese um weiterführende Qualifikationen in sonderpädagogischen Fachrichtungen ergänzt, die im Lehramt Grundschule fehlen. Die entsprechenden Creditpoints fließen im Lehramt Grundschule in ein drittes Fach, welches separat von Sonderpädagogen aber auch angewählt werden kann.

    Anders ausgedrückt: Grundschullehrkräfte sind fachlich breiter aufgestellt als Sonderpädagogen, diese haben dafür Zusatzqualifikationen in sonderpädagogischen Fachrichtungen.

    Mich stört daher massiv, wenn hier darüber lamentiert wird, Sonderpädagogen würden ja bei weniger Stress quasi den gleichen Job wie Grundschullehrkräfte bei höherem Gehalt erledigen, wie das Tommi gerne ins Spiel bringt. Dem ist mit Sicherheit nicht so. Anders als Grundschullehrkräfte decken Sonderschullehrkräfte zwar ein Fach weniger ab, haben dafür aber besondere Expertise in sonderpädagogischen Fachrichtungen.

    PS: Es geht dabei - anders als von euch dargestellt und polemisch verklärt - nicht um "mehr oder weniger wert". Schon gar nicht als Personen. Es geht lediglich darum, die Falschaussagen, Sonderpädagogen hätten im Wesentlichen genau das gleiche Studium und gleiche Tätigkeit wie Grundschullehrkräfte und bekämen ungerechtfertigterweise eine höhere Besoldungsgruppe in ein anderes Licht zu rücken.

    zumal ich nochmal gerne betone dass in NRW das Studium für Sopä und GS im Zuge der Anpassung 2009 quasi identisch sind...

    Wie kommst du denn zu dieser steilen These? Bereits ein flüchtiger Blick in die Verordnung über den Zugang zum Vorbereitungsdienst (NRW) zeigt auf, dass die Studiengänge sich in ihren Inhalten deutlich unterscheiden. Im Grundschullehramt sind sprachliche und mathematische Grundbildung + 3.Fach gesetzt, im Lehramt Sonderpädagogik dagegen eines der erstgenannten Fächer, ein (nahezu) beliebiges Zweitfach + 2 sonderpädagogische Fachrichtungen. Gerade diese sonderpädagogischen Fachrichtungen führen über die Qualifizierung von grundständigen Grundschullehrkräften hinaus.

    Moin Seph,

    nicht falsch verstehen - die Arbeit an sich ist schon so gut wie fertig und mein Anliegen hat nichts direkt mit der Leitfrage der Arbeit zu tun. Dieser Punkt mit dem Bildungsauftrag ist lediglich ein kleiner Teil der Arbeit, den ich etwas ausformulieren möchte.

    Ah ok, danke für die Klarstellung. Es klang zunächst wirklich so, als wäre das die Kernthese.

    Formuliert man das Thema bzw. die Ausgangsfragestellung und zugehörige Thesen nicht sinnvollerweise erst, wenn man bereits Hinweise auf entsprechende Quellen hat? Mir scheint die Gefahr relativ groß zu sein, dass das nach hinten losgeht. Im Ernst: sowohl staatliche Schulen als auch anerkannte Ersatzschulen haben sich gerade an entsprechende Richtlinien zu halten. Wie du schon treffend beschrieben hast, ist das Grundbedingung für deren (Weiter-)Existenz.

    Die Suche nach Gegenbeispielen dürfte daher im Bereich der staatlichen und der anerkannten Ersatzschulen aussichtslos sein. Eventuell lassen sich ja Schulen in den Fokus nehmen, die unter den Begriff der Ergänzungsschulen fallen. Diese sind in ihrer internen Ausgestaltung relativ frei, dafür lässt sich i.d.R. die ordentliche Schulpflicht nicht durch Besuch solcher Schulen erfüllen.

    400 Euro Netto. Mal 12 Monate. Mal 40 Dienstjahre.

    Steigt der Gymnasiallehrer in A14 auf, sinds dann sogar knapp 650 Euro Netto.

    Bei A12 zu A13 sinds auf 40 Dienstjahre dann 192000 Euro. Wie lange muss man da arbeitslos sein dass sich das rentieren würde

    Das kann man leicht ausrechnen. Vorab aber: es sind eher 300 Euro Netto Unterschied. Dann kommt man über volle 40 Jahre auf nicht ganz 150k Differenz. Und das auch nur unter der Annahme, dass man die ganze Zeit in Vollzeit arbeitet. Dann sind das etwa 3,5 Jahre Arbeitslosigkeit in der Gegenrechnung.

    In der Praxis muss man dann natürlich in die Erwägungen ggf. alternative Jobs, Vertretungstätigkeiten usw. auf der Haben-Seite einrechnen und Teilzeit, Jobwechsel aufgrund Unzufriedenheit mit der Wahl usw. auf der Soll-Seite.

    Wem die Altersklasse und die Art der Tätigkeit im Schulbereich egal ist und wer das auch ein ganzes Berufsleben lang machen möchte, ist sicher mit MINT-Fächern im Sek 2-Bereich besser aufgestellt. Wer aber lieber in Fächern mit schlechteren Einstiegschancen arbeiten möchte, lieber mit kleinen Kindern arbeiten möchte oder (....), sollte nicht zwingend auf Sek 2 schauen, nur weil da in manchen Bundesländern eine höhere Starteinstufung gegeben ist. Wenn man unbedingt in der Sek 2 arbeiten möchte, kann sich das natürlich dennoch empfehlen. Wenn man in dem Job am Ende nicht glücklich ist, bringt das gar nichts und man wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit langfristig auch keine Vollzeitstelle durchstehen.

    Das hängt schon auch von den Fächern ab. Ob sich ein Studium auf Lehramt Gymnasium in Fächern mit schlechten Einstellungschancen wirklich ggü. einer de facto sicheren Soforteinstellung im Lehramt Grundschule bezogen auf das Lebenseinkommen rentiert, ist fraglich. Desweiteren hängt das irgendwie auch von persönlichen Präferenzen ab. Eine Tätigkeit, die einem nicht liegt oder die einen nicht zufrieden macht, wird man wohl kaum 40 Jahre mit voller Arbeitskraft durchziehen.

    Auch wenn mich das ebenfalls interessieren würde, hoffe ich, dass sie das gerade nicht im Detail offenlegen. Mögliche Trolle könnten sonst ziemlich zielgerichtet entsprechende Kriterien unterlaufen. Deinen ersten Abschnitt finde ich aber auch wichtig, da mir ebenfalls aufgefallen ist, dass es hier (zum Glück wenige) User zu geben scheint, deren Forenbeiträge sich in schul- und unterrichtsfremden Inhalten erschöpfen.

    Nein. Der Grund ist, dass einige "Hinterbänkler" Angst um ihren Landtagsplatz haben.

    Nichts anderes schrieb ich. Den Unterschied zwischen den Aussagen von mir "Viele der Abgeordnete waren dafür" und der Aussage von MrJules "Alle kleben an ihrem Mandat" siehst du schon, oder?

    Ich finde es traurig, dass es dort keine Neuwahlen gibt, weil alle an ihrem Mandat kleben.

    Das ist wirklich ein Armutszeugnis. Da braucht es gar keine AfD mit ihrem Provokationen.

    Der Grund für die Absage ist ein anderer. Man wollte gerade nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein, um den Landtag aufzulösen. Viele der Abgeordneten der anderen Parteien waren dafür.

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