Das muss aber eine gewaltige Entlastung sein, die die 24-stündige Bereitschaft über mehrere Tage hinweg ausgleichen soll.
Mal abgesehen davon, dass man auch auf Klassenfahrt gerade nicht 24 Stunden am Tag in Bereitschaft ist (hiermit hat sich auch die Rechtsprechung bereits beschäftigen dürfen), gleicht man die entstandene Mehrarbeit in dieser Zeit natürlich durch entsprechend verteilte Minderarbeit im sonstigen Schuljahr aus. Das Thema hatten wir hier, wie du sicher weißt, auch im Rahmen der Eigenverantwortung der Lehrkräfte bei der Gestaltung ihrer ungebundenen Arbeitszeit bereits mehrfach.