Die SL bitten, wenn die nein sagt, dann aber im stillen Kämmerlein Lesetexte für die Kinder verfassen, die ich im Arbeitsheft für 4,95 fertig vor mir hätte, das finde ich mitnichten propagierenswert. Aber du darfst das ja gern so machen.
So muss es aber nicht laufen und auch das ist bereits vor Gericht festgestellt worden. Die tatsächliche Reihenfolge ist folgende:
1. SL bitten entsprechende Werke zu beschaffen (Anhang: Fachschaftsbeschluss)
Falls nein:
2. Dienstherrn bitten, einen mit entsprechenden Werken auszustatten (Anhang: Fachschaftsbeschluss)
Falls nein:
3. Selber beschaffen, Rechnung an Dienstherrn weiterreichen und einklagen
Es ist bereits ausgeurteilt, dass man sich mit diesem Nein nicht begnügen muss und dann auch nicht abwarten muss, bis sich mal jemand regt. Man kann für sich sofort Abhilfe schaffen und dann dennoch die Kosten erstattet bekommen. Wichtig ist nur, dass man vorab um Beschaffung bittet und nicht von Anfang an eigenmächtig beschafft.