Beiträge von Seph

    Die SL bitten, wenn die nein sagt, dann aber im stillen Kämmerlein Lesetexte für die Kinder verfassen, die ich im Arbeitsheft für 4,95 fertig vor mir hätte, das finde ich mitnichten propagierenswert. Aber du darfst das ja gern so machen.

    So muss es aber nicht laufen und auch das ist bereits vor Gericht festgestellt worden. Die tatsächliche Reihenfolge ist folgende:

    1. SL bitten entsprechende Werke zu beschaffen (Anhang: Fachschaftsbeschluss)

    Falls nein:

    2. Dienstherrn bitten, einen mit entsprechenden Werken auszustatten (Anhang: Fachschaftsbeschluss)

    Falls nein:

    3. Selber beschaffen, Rechnung an Dienstherrn weiterreichen und einklagen

    Es ist bereits ausgeurteilt, dass man sich mit diesem Nein nicht begnügen muss und dann auch nicht abwarten muss, bis sich mal jemand regt. Man kann für sich sofort Abhilfe schaffen und dann dennoch die Kosten erstattet bekommen. Wichtig ist nur, dass man vorab um Beschaffung bittet und nicht von Anfang an eigenmächtig beschafft.

    Arbeitsrecht ist kein Landesrecht (von daher isses nicht so bemerkenswer,t dass das BAG sich darauf nicht bezieht) - Landesgerichte heißen übrigens nicht so, weil sie für Landesrecht zuständig sind...

    Willst du mich jetzt gerade vera****? Das hat hier nirgendwo jemand behauptet. Natürlich ist Arbeitsrecht kein Landesrecht und Landesgerichte einfach nur mittlere Instanzen der regulären Gerichtsbarkeit. Darum geht es aber gar nicht. Das BAG hatte aber konkret zu einem niedersächsischen Fall zu urteilen und @samu hatte korrekt angemerkt, dass Urteile nicht per se auf andere Fälle zu übertragen sind.

    Ausgehend davon habe ich darauf hingewiesen, dass das in der Presse oft herangezogene Urteil des BAG v.a. auf Basis von Regelungen des BGB gefällt wurde und daher m.E. nicht nur landesspezifisch und auch nicht nur für Angestellte Wirkung entfaltet. Niederinstanzliche Arbeits- und Verwaltungsgerichte werden dieses durchaus mit berücksichtigen. Im Übrigen hat das BAG sehr wohl auch einen Blick z.B. in das Niedersächsische Schulgesetz geworfen und auch dieses zitiert.

    Deine Einwürfe gehen insofern vollkommen an der Sache vorbei.

    Danke dir gingergirl , aber ein Urteil ist noch kein Gesetz, heißt, ein anderes Gericht kann in anderem Kontext anders entscheiden

    Gerichte schärfen mit ihren Urteilen den Interpretationsspielraum von Gesetzen aus. Wenn man dann noch etwas auf die Hierarchie der Gerichte schaut, wird man feststellen, dass ein Urteil des BAG nicht so einfach von einem anderen Gericht ignoriert werden kann. Zwar gibt es in Deutschland keine Präzedenzfälle und Gerichte sind in jedem Einzelfall frei in der Rechtsprechung, orientieren sich aber durchaus an höchstrichterlicher Rechtsprechung, da auch anzunehmen ist, dass beim Gang durch die Instanzen diese wieder abgebildet wird. Ein Richter an einer niedrigeren Instanz wird sich daher durchaus an der Rechtsprechung höherer Instanzen orientieren.

    In der Urteilsbegründung des BAG wird sehr detailliert aufgeführt, auf welche Rechtsgrundlage sich die Entscheidung, das Land habe Lehrbücher zu stellen, bezieht. Hier bezieht sich das BAG interessanterweise kaum auf Landesrecht, sondern v.a. auf das BGB und zitiert auch einzelne Entscheidung von Landesgerichten. Man kann daher mit hoher Sicherheit annehmen, dass dieses Urteil auch für andere Bundesländer übertragbar ist.

    Du kannst doch nicht als einzige*r an deiner Schule sagen "ich kaufe den Taschenrechner nicht, auch wenn ihr den nutzt, lieber Mathe-LK.

    Ich kann doch nicht privat tief in die Tasche greifen müssen, nur weil andere Kolleginnen und Kollegen dies tun. Wir hatten die Diskussion z.B. rund um Einführung von Tablets und der Frage, ob eine BYOD-Lösung kommt oder eine zentrale. Ich nutze "natürlich" zur Vereinfachung meiner Arbeit auch ein Privatgerät, aber auf Windowsbasis. Ich würde mir mit Sicherheit nicht privat auch noch ein Ipad o.ä. anschaffen.

    Wer also an der Struktur was ändern will, beschwere sich bitte bei Presse, Kultus und sonstwem, aber werfe nicht den eigenen Kolleginnen vor, sie würden sich nicht richtig verhalten, wenn sie ihrer Arbeit nachgingen. (...) Ich empfinde die Aussage "dann müssen wohl welche beschafft werden" als ziemlich anmaßend, denn es werden eben keine beschafft. (...) Der Bumann ist nicht CDL, der Bumann ist der Schulträger.

    Du beschreibst m.E. treffend, wie die Realität aussieht. Und dennoch stehe ich auf dem Standpunkt, dass der Schulträger und das Land nur so lange nicht reagieren müssen, bis sich der Großteil der Kolleginnen und Kollegen endlich mal weigern, immer wieder aus eigener Tasche zu zahlen. Das mag bei eigenen Stiften vlt. noch verschmerzbar sein, bei Lehrbüchern oder zwangsweise zu nutzenden Geräten (z.B. weil die Schule festgelegt hat, alle arbeiten genau mit Taschenrechner A oder mit Tablet B von Firma C) ist es das nicht.

    Ich bin aber auch bei dir, dass die ein oder andere überschaubare Investition einem selbst erheblich Arbeit erspart oder diese angenehmer macht und daher manchmal auch gerne selbst übernommen werden kann. Der Unterschied besteht m.E. genau darin, ob ich zwingend bestimmte (auch teure) Dinge nutzen muss, weil es mir so vorgeschrieben wird oder ob ich mir persönlich etwas anschaffe, um mir meine Arbeit zu vereinfachen.

    Da stellte sich mir gestern die Frage, ob es mir später, also als verbeamteter Lehrer, einfach so möglich sein wird, mich auf eine andere Stelle mit Beamtenstatus zu bewerben? Z.B. in der Verwaltung oder an der Uni als akademischer Rat, Dozent, oder so...

    Die wenigen Stellen als akademischer Rat, die mir bekannt sind, setzen eigentlich immer eine Promotion voraus, sind meist befristet und dienen dabei der Vorbereitung auf eine Habilitation. Viele Hochschulen stellen zudem nur im (befristeten) Angestelltenverhältnis ein. Im Bekanntenkreis habe ich aber einige, die teilabgeordnet sind an die Universität zur Unterstützung der Lehrkräfteausbildung.

    ...und als Dozent wird auch nicht immer eine Promotion vorausgesetzt (ist ja keine Professur).

    Es mag ganz wenige Ausnahmen geben, in denen das zutrifft. Ich persönlich kenne keinen einzigen Dozenten, der nicht mindestens promoviert, meist dafür auch habilitiert ist. Dass davon nicht alle einen Lehrstuhl innehaben, liegt in der Natur der Hochschulstrukturen.

    Mind. einen schmalen Ordner, für jede Unterrichtsstunde/jedes Fach eine "Sammelmappe", Lehrbücher (da ich sie auch zur Unterrichtsvorbereitung benötige, nehme ich sie mit nach Hause), Federmappe, Block, Kalender, "Verpflegung", Taschentücher, Halsbonbons, diverser Kleinkram (wie TippEx, Tesa-Film,...) usw. Ich benötige also auf jeden Fall eine etwas größere Tasche ;) .

    Kleine Frage am Rande: Was ist denn ein "Handapparat"? Dein Fach im Lehrerzimmer?

    Das leuchtet ein, dass dann eine große Tasche nötig ist. Ein "Handapparat" ist per definitionem eine kleinere Auswahl von für einen begrenzten Personenkreis bereitgestellten Medien. In diesem Fall bedeutet das, dass wir als Fachschaft durchsetzen konnten, mindestens je 1 Exemplar des Schulbuches pro Klasse der jeweiligen Jahrgangsstufe in der Schule vorrätig haben, sodass jede unterrichtende Lehrkraft darauf zugreifen kann. Jede Fachschaft hat dann im Lehrerzimmer oder im Vorbereitungsraum etwas Regalfläche, um die Schulbücher und weitere Lernmaterialien unterzubringen.

    Was schleppt ihr denn alles mit, dass die Taschen so schwer sind? Ich benutze auch eine Ledertasche im Stil eines Messenger Bags, drin befindet sich i.d.R. nicht mehr als ein kleines Notebook und eine Federmappe. Lehrbücher u.ä. befinden sich im Handapparat in der Schule und werden dann bei Bedarf mit in die Stunden genommen.

    Sehe ich auch so. Grundlage des Unterrichts ist der Bildungsplan, dessen Inhalte zunächst verpflichtend sind. In einem schulinternen Curriculum kann dann z.B. die Reihenfolge der Themen oder besondere Schwerpunkte festgehalten werden, die auch über die Inhalte des Bildungsplans hinausgehen dürfen.

    Meines Wissens darf mir auch überhaupt nicht vorgeschrieben werden, was ich wann und wie unterrichte (solange ich mich an den Bildungsplan halte, natürlich). Gehe ich richtig in dieser Annahme?

    Grundsätzlich sind auch (rechtmäßige) Beschlüsse der Fachschaft bindend für die Unterrichtsgestaltung. Das gilt auch dann, wenn man selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht an der Schule war. Insofern ist die Annahme so pauschal nicht richtig. Wenn das interne Curriculum aber wirklich im Widerspruch zum Bildungsplan stehen sollte, dann muss das natürlich thematisiert und abgeändert werden.

    PS: Was die Fachschaft genau beschließen darf und was nicht, ist i.d.R. aus dem Schulgesetz und ggf. aus dem Bildungsplan des jeweiligen Faches abzulesen. In Niedersachsen dürfte sie z.B. die Themenreihenfolge und Grundsätze zur Bewertung festlegen, aber keine genauen Ausgestaltungen der Unterrichtsstunden, die in der pädagogischen Verantwortung der einzelnen Lehrkräfte bleibt.

    In der Regel ist die Freigabeerklärung bereits im Bewerbungsverfahren erforderlich. Wenn das Zielbundesland die zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht haben möchte, stellt es m.E. auch kein Dienstvergehen dar, sich ohne eine solche zu bewerben. Wie zielführend das ist, steht auf einem anderen Blatt. Ohne Freigabeerklärung wird ein Wechsel jedenfalls nicht möglich sein, insofern ist es durchaus sinnvoll, diese vorab zu klären.

    Mir gefällt diese Rebellion gegen das zentrale Finanzsystem übrigens sehr. DeFi wird sich in den nächsten mehr und mehr durchsetzen und den Kapitalmarkt für jeden öffnen.

    Oder wie die Dotcom-Blase 2000 zum Gegenteil führen. Einmal mehr wird leider der Eindruck vermittelt, die Börse sei nur zum Zocken da. Dass es dabei um den Handel von Unternehmensanteilen geht und damit um die Beteiligung an diesen Unternehmen, gerät dabei irgendwie aus dem Visier. Wenn ein Unternehmen, dessen Geschäftsmodell sich längst überholt hat, dann künstlich gehyped wird, kann ich da keine Rebellion gegen das Finanzsystem erkennen, sondern einen clever inszenierten Schachzug von den Initiatoren der Aktion nach genau den Regeln dieses Systems. Bitter wird das wie so oft für die "Schafe", die erst spät auf den Hype anspringen.

    Davon abgesehen würde ich ein umgedrehtes Kreuz grundsätzlich erst einmal als Petruskreuz deuten.

    Mit dieser Deutung bist du dann aber historisch betrachtet noch vor der Neuzeit stehen geblieben. Seitdem wird es eher als Inversion christlicher Vorstellungen interpretiert und in der Moderne eher zur Provokation genutzt. Das halte ich in Kombination mit schwarzer Kleidung, Stachelhalsbändern und pubertären Teenagern auch für wahrscheinlicher ;)

    Obwohl ich ein großer Fan davon bin, die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich agieren zu lassen (und vorher darauf vorzubereiten) und dann aber auch die Konsequenzen tragen zu lassen, kann ich mir schwer vorstellen, dass Schulen hinzunehmen haben, wenn strafrechtlich relevante Inhalte auf dem Schulgelände verbreitet werden. Nur ist das z.B. in NRW oder NDS - anders als z.B. in Bayern - nicht bereits explizit im Schulgesetz verankert. Ein (späteres) Verkaufsverbot in der Schule nach Bekanntwerden widerspricht m.E. auch nicht dem Zensurverbot, sondern entspricht eher einem Abwehrrecht.

    Fraglich ist übrigens auch, ob "Abizeitungen" überhaupt als Schülerzeitungen im Sinne des Gesetzes anzusehen sind. Zum Einen sind die Herausgeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unter Umständen nicht mehr Teil der Schülerschaft und zum Anderen ist auch nicht die Schülerschaft an sich die Zielgruppe dieses Erzeugnisses. Schülerzeitungen sind i.d.R. periodisch erscheinende Publikationen, die sich an die (gesamte) Schülerschaft einer oder mehrerer Schulen richten. "Abizeitungen" hingegen richten sich eher nach innen an den publizierenden Jahrgang und das Kollegium.

    Gerade in Ostdeutschland hat sich ja einiges getan. Ich würde mich freuen, wenn es bis Mitte Februar keinen LK mit Inzidenz Ü200 mehr gebe. Mit den strengen Lockdownmaßnahmen muss das langsam mal möglich sein.

    Davon gehe ich aus. Genauso gehe ich davon aus, dass eine (zu schnelle) Lockerung die Werte wieder durch die Decke schießen lässt.

    Oh Gott! Klassenbuchamt ein ganzes Halb- oder Schuljahr freiwillig geht gar nicht. Das ist doch für den/die Betreffende/n der soziale Tod. Das sieht doch aus, wie Tasche tragen!

    Bei uns routieren die Dienste und jeder ist eine Woche dran. Dann sieht es nicht nach Streben aus, weil’s jeden mal trifft.

    Das steht und fällt sicher mit dem Klima innerhalb der Klasse. Wenn man ohnehin bereits ein Klima vorherrschen hat, in dem Leistungsträger als Streber bezeichnet werden, dann ist das Klassenbuch"amt" wahrscheinlich problematisch. Ich habe bisher da gänzlich andere Erfahrungen gemacht. Insbesondere führte der wöchentliche Wechsel bisher eher dazu, dass man als Lehrkraft die ganze Arbeit mit dem Klassenbuch hat und dieses wirklich "nur" transportiert wird (wenn überhaupt).

    Neben der Tätigkeit als Klassensprecher*in, Schülermediator*in u. a. wurde auch hin und wieder erwähnt, dass die SuS "Klassenbuchführer*in" waren ;) .

    Das wird manchmal tatsächlich im Zeugnis vermerkt, wenn sich die oder der Betroffene wirklich damit ausgezeichnet hat. Wenn man das seltene Glück hat, mal eine Schülerin oder einen Schüler zu finden, die/der selbständig das Klassenbuch führt, den Lehrkräften "hinterher rennt" und man dadurch deutlich weniger organisatorische Arbeit bei der Klassenführung hat, dann darf das gerne auch lobend im Zeugnis erwähnt werden. Oft hängt da mehr Arbeit dran als als Klassensprecher/in.

    Die Verkürzung ist z.B. für Personen gedacht, die bereits vor Antritt des Referendariats längerfristig als Vertretungslehrkraft gearbeitet haben und damit bereits in den Beruf hineingewachsen sind. Hier kann eine Verkürzung tatsächlich sinnvoll sein. Der Begriff der "förderlichen beruflichen Tätigkeit" wird dabei i.d.R. auch sehr eng ausgelegt.

    In der Kursstufe gibt es doch keine Klassen mehr und entsprechend auch keine Klassenlehrer? Oder hat sich das seit meiner Schulzeit geändert?

    Nein, aber "Tutorinnen" oder "Tutoren", die de facto ähnliche Aufgaben erfüllen. Nur werden die laut Verordnung von den Schülerinnen und Schülern ausgewählt. Wir handhaben das relativ frei, an vielen Schulen wird aber einfach eine Leiste, auf der Leistungskurse mit möglichst allen Schülerinnen und Schülern eines Jahrgangs liegen, als "Tutorenleiste" bestimmt.

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