§4 CoronaSchV normiert doch gerade, dass dienstliche Versammlungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen erlaubt sind. Dabei sind Infektionsrisken möglichst zu reduzieren. Einschränkungen ergeben sich, wenn diese lediglich sozial-kommunikativen Charakter haben. Das ist doch der ideale Aufhänger, um reine "Wir treffen uns mal zum sprechen, weil wir uns alle so lieb haben" - Veranstaltungen zu vermeiden und nur die nötigsten Sitzungen abzuhalten.
Beiträge von Seph
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Mal abgesehen davon, dass eine Klausur nicht einfacher oder schwerer wird, wenn sie länger dauert, da ohnehin alle Anforderungsbereiche abgedeckt sein müssen, gibt die VO-GO gerade keine minutengenaue Klausurdauer vor. Ich sehe aber kein Problem darin, diese auch durch die Pausen durchschreiben zu lassen. Das gilt insbesondere für die 4- und 6-stündigen Vorabiturklausuren. Da die Abiturklausuren 220min bzw. 300min dauern, lassen sich Klausuren unter Abiturbedingungen auch nur dann sinnvoll in den Tagesablauf integrieren (Aufsichten usw.), wenn die Pausen inkludiert sind.
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Neuerdings wird mir unterstellt ich zitierte in böser Absicht falsch, dabei habe ich nicht mehr gesagt, als dass das was du sagtest in dem Artikel nicht belegt wird. Habe sogar im letzten Posting genauer ausgeführt, dass das Phänomen durchaus existiert. Zurück kommt ohne nähere Begründung und unter Ignoranz meines erklärenden Posts, dass ich diskussionsunfähig sei und offenbar alle meine Links das Gegenteil aussagten, von dem was ich behaupte (da wirds langsam absurd).
Es ist in den von kleiner gruener frosch angesprochenen Zitaten sehr gut nachvollziehbar, dass durch das Weglassen wesentlicher Bestandteile der Aussagen anderer Diskussionsteilnehmer der Bedeutungsinhalt deutlich verfälscht wird. Angemahnt wurde m.E. zurecht, das in Zukunft zu unterlassen. Nicht vorgeworfen wurde dir dabei eine böse Absicht und die Unterstellung von Diskussionsunfähigkeit. Schade, dass du das daraus liest.
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In Ämter dürfen nicht mehr als 4 bis 5 Besucher zur gleichen Zeit. Ich habe das Dilemma erlebt, als ich vor 4 Wochen meinen neuen Personalausweis beantragt habe. Ich musste extra einen Termin ausmachen, wartete mit 3 anderen Passanten vor dem Gebäude, wurde rein geholt und hinter einer Glasscheibe bedient. Gleiches erlebe ich beim Tierarzt, beim Zahnarzt, in anderen Bereichen. Oftmals sitzen nicht mal 3 Leute mit mir in einem Raum. Meine Eltern haben keine Glasscheibe, sollen nicht mal die Maske im Unterricht tragen und vor ihnen sitzen 25 Kinder
Ob du nun im Laufe des Tages Kontakt zu 25+ Personen hast, die aber zeitversetzt kommen oder zu einer Gruppe von 25 Personen, die in immer gleicher Zusammensetzung sind, macht nicht wirklich einen Unterschied. Auch für Schulen gibt es Hygienekonzepte, die je nach Inzidenzrate in der Region adaptiv angepasst werden. Hier von Freiwild zu sprechen ist reine Polemik und geht irgendwie auch an der Realität anderer Berufsgruppen vorbei.
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Ich finde, das Forum bildet ganz gut die Vielfalt in unserem Berufsstand ab, der gerade davon lebt, unterschiedlichste Charaktere zusammen zu bringen und "auf die Schülerinnen und Schüler loszulassen". Das macht Schule irgendwie auch aus. Dazu gehört auch der ein oder andere Streit. Mich nervt, dass das manchmal in ein persönlich verletzendes Verhalten abgleitet und weg von der Sache geht. Zum Glück gibt es hier viele engagierte Foristen, die eine Diskussion auch auf die Sachebene zurückbringen.
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Aufgaben, die mit Autokorrektur abzuhandeln sind, greifen doch ohnehin etwas kurz, oder nicht? Abfragen lassen sich damit effektiv doch nur Kompetenzen im Anforderungsbereich I (Reproduktion) und ggf. fertige Ergebnisse im Anforderungsbereich II, bei denen der individuelle Lösungsansatz aber verdeckt bleibt. Aufgaben im Anforderungsbereich III, wie z.B. eigene Beurteilungen, Herleitungen usw. kann ich mir mit Autokorrektur ehrlich gesagt nicht vorstellen. Insofern würde eine solche Klausur doch ohnehin nicht alle geforderten Bereiche abbilden können.
Für Kurztests und unbenotetes Zwischenfeedback zum Lernstand von Grundbegriffen, für Vokabeltests usw. mag das anders aussehen.
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Ich habe Zweifel, ob dies überhaupt zulässig wäre. Laut Rd.Erl. "Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen" sind schriftliche Arbeiten von allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig, unter gleichen Bedingungen und unter Aufsicht anzufertigen. Mich würde da durchaus interessieren, wie Aufsicht und gleiche Bedingungen (z.B. bzgl. erlaubter/nicht erlaubter Hilfsmittel) sichergestellt werden sollen.
Ergänzung: Für nicht stattfindende "reguläre" Klausuren sind explizit Möglichkeiten für Ersatzleistungen vorgesehen, die durchaus online erbracht werden können. Dazu gehören z.B. mündliche Prüfungen oder die Erstellung einer Ausarbeitung/Präsentation. Hierfür bietet auch IServ geeignete Module an.
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Wenn eine Frau Merkel das auch nur einsehen würde.
...um dann gar nicht auf die steigenden Infektionszahlen zu reagieren und sich vorwerfen lassen zu müssen, komplett untätig zu bleiben? Irgendwo muss man doch ansetzen und es ist sicher nicht so, dass an öffentlichen Orten mit Hygienekonzept gar kein Infektionsrisiko besteht.
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Weiterhin berücksichtige ich die Situation bei der Klausurerstellung und Bewertung natürlich. Etwas geringerer Umfang und etwas mildere Bewertung sind bei den Rahmenbedingungen schon angemessen finde ich.
Was denn für (veränderte) Rahmenbedingungen? Regelmäßiges Lüften bei Klausuren ist nun absolut nichts neues.
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Hm, wer glaubt, dass da mit Augenmaß und Rücksicht auf den entsprechenden Kollegen gehandelt wird, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten! Nein, das System ist insgesamt, da es ja jeder Schule selbst obliegt, die Aufgaben zu bewerten, willkürlich, insbesondere für den Kollegen, der an seiner Schule z.B für die Buchausleihe und eine Fachleitung keine Entlastungsstunden erhält und dann erfährt, dass für die exakt gleiche Aufgabe bei gleicher Schulgröße an der Nachbarschule 4 Entlastungsstunden gegeben werden. Das kann man auch nicht mehr damit begründen, dass eine Schule "Akzente setzen" wolle.
Zum Einen kann derjenige auch an einer Schule sein, die das mit viel Augenmaß und durch Konsensbildung im Kollegium sehr transparent handhabt. Einer solchen Person Naivität zu unterstellen, ist absolut nicht zielführend und zeigt nur die eigene eingeschränkte Perspektive. Zum Anderen kann man von außen auch bei scheinbar gleichen Aufgaben kaum abschätzen, ob Aufgaben auch wirklich gleiche Belastungen mit sich bringen. Um dein Beispiel aufzugreifen: An der einen Schule ist eine Lehrkraft möglicherweise komplett alleine mit allem, was an der Buchausleihe dranhängt, an der anderen Schule wird er/sie unterstützt durch z.B. Schulassistenz, eine/n Koordinator/in usw. Im Übrigen ist mir keine Schule bekannt, die für so etwas 4 Entlastungsstunden vergibt, erst recht nicht für Fachleitungen. Diese polemische Überspitzung läuft ins Leere.
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Im entsprechenden Erlass sind dann aber nur Pauschalen genannt. Mehr wird auch nicht erstattet. Daher ist das eher eine Halbwahrheit.
Damit wird bei den Abrechnungen gerne getrickst und versucht, nur die Pauschalen zu erstatten. Diese Pauschalen gelten aber (nur) für den Fall, dass die tatsächlichen Kosten nicht genau bekannt sind oder aufgeschlüsselt werden können. Entstehen notwendigerweise höhere Kosten - was bei Übernachtungen nahezu zwingend ist - sind diese natürlich auch zu erstatten, sofern die Dienstreise entsprechend genehmigt war. Diese darf auch nur genehmigt werden, wenn bereits gesichert ist, dass das Budget der Schule hierfür ausreicht.
Eine mögliche Anwendung der Pauschalen ergab sich für mich bislang bei Fachexkursionen, die länger als 8h gedauert haben (Dienstbeginn bis Dienstende). Da war es deutlich einfacher, die Pauschale für Verpflegung in Anspruch zu nehmen, als herumzudiskutieren, welche Kosten für Essen und Trinken tatsächlich entstanden sind.
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Ab 50, oder habe ich mich verlesen?
Du hast Recht, ich habe das mit der Grenze für die erleichterte Freistellung vom Präsenzunterricht für SuS mit vulnerablen Angehörigen verwechselt. Danke für den Hinweis!
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Nun frage ich mich ernsthaft, ob wir es überhaupt schaffen, die Schulen angesichts der steigenden Zahlen den ganzen Winter offenzuhalten. Sind eigentlich überall bei euch die Schulen voll geöffnet? Ich habe da eigentlich gar kein Überblick, wie es in anderen Teilen in Deutschland so aussieht. Gibt es bei euch einen Plan B und auch einen Plan, wann der in Kraft treten soll?
Ich habe gerade die neue Rundnachricht von Herrn Tonne erhalten. Für Niedersachsen ist die Aufnahme von halbwegs normalen Unterricht ("Szenario A") ab Montag geplant, ab einer Inzidenz von 35 Infizierten/100.000 EW werden Masken auch im Unterricht empfohlen. Es soll versucht werden, möglichst lange im Szenario A zu bleiben und lieber flankierende Maßnahmen ergriffen werden, bevor es zu einem Wechselmodell oder gar Schließungen kommt.
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Der Vergleich ist doch aber ziemlich unfair. Fairer ist der Vergleich in gleicher Wohnlage. Wenn jemand in Stuttgart 2000€ Kaltmiete bezahlt, möchte diese Person vlt. auch in Stuttgart wohnen bleiben und nicht auf dem Land. Die Wohnung in Stuttgart ist mit 2000€ pro Monat aber nicht in sinnvoller Zeit finanzierbar.
Äh, ja, mit dem Unterschied, dass dem einen am Ende ein Haus gehört und dem anderen nüscht!Im Moment sind Immobilien im Vergleich zu Mieten deutlich überteuert, die Differenz zwischen Miete und notwendiger Finanzierungsrate kann man wie gesagt auch in andere Anlageklassen stecken. Dann hat der andere am Ende auch etwas mehr als "nüscht". Ob Immobilienpreise auch weiterhin so stark steigen wie bisher, darf mit ruhigem Gewissen mit einem Fragezeichen versehen werden. Wir stehen einerseits bereits bei nahezu 0% Finanzierungsraten und haben nahezu das prognostizierte Bevölkerungsmaximum in Deutschland erreicht. Die Mieten müssen sich marktgerecht andererseits am (durchschnittlichen) Einkommen orientieren und werden wohl eher nicht so stark aufholen können, dass wir wieder bei Immobilienpreisen um 15-25 Jahreskaltmieten landen.
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Du kannst auch statt Miete zu bezahlen, ein Haus oder eine Wohnung abbezahlen und damit dein eigenes Vermögen aufbauen (jede Cent Tilgung wird zu deinem Vermögen). Kaufen statt mieten bedeutet nicht, reich zu sein.
Naja, bei Immobilenpreisen jenseits von 50 Jahreskaltmieten kann man auch mieten und die Ersparnis in Aktien etc, stecken. Damit dürfte man langfristig besser fahren.
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Das meine ich ja gerade. Die Schulkonferenz dürfte in Niedersachsen so etwas entgegen der Vorgabe des MK gar nicht beschließen. Auch darf kein impliziter Zwang auf die Schülerinnen und Schüler ausgeübt werden bzw. dürfen diese nicht mit Konsequenzen belegt werden. In NRW hingegen ist für die Zeit nach den Herbstferien offenbar eine solche Maskenpflicht wieder generell vorgeschrieben.
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Aber die meisten Schulen in meiner Umgebung hatten auch schon vor den Herbstferien durchgehend Masken"pflicht" - also "freiwillige Pflicht".
Das haben in Niedersachsen auch einige Schulen versucht. Das Kultusministerium sah sich dann nach Elternbeschwerden veranlasst, die betreffenden Schulen zurückzupfeifen und eine Klarstellung auf der Homepage zu veröffentlichen.
(siehe https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/akt…len-186236.html )
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Darüber sind die SuS selbstverständlich belehrt worden
Im Übrigen stimmt das ganz pauschal auch nicht. Verlassen Sie das Gelände beispielsweise zur "Nahrungsbeschaffung", um dann konzentriert weiterarbeiten zu können, greift die gesetzliche Unfallversicherung durchaus. Im Übrigen sind die SuS während privater Tätigkeiten häufig über ihre Eltern versichert (zumindest Haftpflicht- und Krankenversicherung). -
Was für mich allerdings ein Hauptkriterium gegen die Gesamtschule war, war der Ganztagsbetrieb. Dass wir keinen Ganztag haben, ist für mich immer noch einer der positivsten Aspekte meiner jetzigen Schule.
Soweit weg von Ganztagsschulen sind doch auch die Gymnasien nicht. In Anbetracht der notwendigen Stundenslots in der gymnasialen Oberstufe und von weitreichenden AG-Angeboten sind diese (hier) zumindest offene Ganztagsschulen.
Ich bin mir sicher, es gibt in ländlichen Regionen erheblich leistungsstärkere Gesamtschulen mit unproblematischerem Klientel, als es an so manchem Innenstadtgymnasium der Fall ist.
Das sehe ich auch so.
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Streng genommen gilt für Volljährige keine (allgemeine) Aufsichtspflicht mehr. Aus dem Schulverhältnis ergibt sich aber darüber hinaus eine Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht, sodass eine gewisse Präsenz von Lehrkräften gerade in Pausensituationen dennoch angezeigt ist. Gerade durch das Auftreten von Personengruppen ist dann eine Aufsicht zur Vermeidung von Unfällen u.ä. sicher ratsam. Das ist auch der entscheidende Unterschied zur Situation der Eltern.
Die Art der Aufsichtsführung ist aber auch entscheidend durch das Alter und die geistige Reife der Schülerinnen und Schüler geprägt. Bei uns dürfen die Volljährigen zudem das Schulgelände verlassen, für die betreffenden Schülerinnen und Schüler entfällt in diesem Moment auch die Aufsichtspflicht.
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