Beiträge von Seph

    Die Behandlungskosten der Unfälle sind abgesichert, aber nicht der Arbeitsausfall dann wirklich und Ausfälle durch UNfall sind einfach bei vielen viel häufiger als durch Krankheit (je nach Hobbys usw.)

    Ok, als Angestellte an Privatschulen mögen Arbeitsausfälle aufgrund von Unfällen wirklich eine Rolle spielen im Sinne der Entgelt-Fortzahlung, für Beamte ist das eher unerheblich. Ob Arbeitsausfälle aufgrund von Unfällen, die dann nicht über Krankheit mit abgedeckt sind, wirklich häufiger sind als durch Krankheit wage ich zu bezweifeln.

    Selbst die DU finde ich nicht notwendig, sondern würde eher die Unfallversicherung nehmen, aber das muss jeder für sich entscheiden.

    Warum denn die Unfallversicherung? Berufsunfälle sind über den Dienstherren abgesichert, Behandlungskosten nach Unfällen im Privatbereich durch die Krankenversicherung. Nicht abgesichert sind über die Unfallversicherung hingegen Dienstunfähigkeiten, die nicht auf Unfälle zurückzuführen sind, was für die Mehrzahl gelten dürfte. Von den DU-Fällen machen Unfälle nur 11% aus.

    Danke vorab für die zahlreichen Antworten😊 mir geht es um die Versicherungen, die eine Lehrkraft, als Quereinsteigern ab September, und als Referendarin ab Januar nächsten Jahres, haben muss. Was auf jeden Fall sinnvoll ist? Wie chilipaprika meint, nur die private Haftpflichtversicherung oder gibt es auch noch andere?

    Ich bin da vollkommen bei MrsPace: Unabdingbar sind erst einmal Versicherungen gegen Risiken, die einen wirtschaftlich ruinieren können:

    Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung (auf Klausel achten!), Private (+ggf. berufliche) Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung (bei Immobilienbesitz)

    Darüber hinaus können Versicherungen wie Hausrat und Rechtsschutz sinnvoll sein, sind aber nicht zwingend.

    Nicht sinnvoll sind i.d.R. Versicherungen wie Unfallversicherung, Ratenschutzversicherung, Handyversicherung usw.

    Mal so ganz allgemein gefragt: wo steht eigentlich überhaupt geschrieben, welche Aufgaben ein Schulleiter und welche das Kollegium hat? Ich habe den Eindruck, dass immer mehr auf die KuK abgewälzt wird, mit dem Argument, die Aufgaben der Schulleiter würden zunehmen. Aber es ist ja nicht so, dass man als normale Lehrkraft zu wenig zu tun hätte und nicht auch ausgepowert wäre ...

    Bundesland? In Niedersachsen z.B. ergeben sich die Aufgaben insbesondere aus §43 NSchG "Stellung der SL" und mehreren zugehörigen Runderlassen, die die einzelnen Aspekte ausschärfen. Die SL trägt letztlich für nahezu alle Prozesse in Schule die Verantwortung, was aber gerade nicht bedeutet, dass sie diese auch alleine zu bearbeiten hätte. Das Delegieren von Aufgaben gehört zur Leitung zwingend dazu und nur vergleichsweise wenige Aufgaben (hier vor allem dienst- und personalrechtliche Befugnisse) sind zwingend auf der Leitungsebene angesiedelt.

    Hi Seph,

    doch, mit längerer und schwerer Krankheit bekommst du natürlich eine Wiedereinstellungszusage in B.-W..

    Ich habe mich diesbezüglich schon informiert :), trotzdem danke :).

    Der Fall liegt doch bei dir aber gerade nicht vor laut Fallbeschreibung.

    Edit: So wie das oben zu lesen ist, geht es dir darum, einen Trick zu finden, wie ein Härtefall konstruiert werden kann, der gar nicht gegeben ist. Das wird m.E. nicht funktionieren.

    Ich führe hier keinen Monolog. Viele diskutieren dieses Thema. Du kannst gerne andere Themen einwerfen bezüglich Lehrermangel. Ansonsten steht es dir frei meine Beiträge zu ignorieren

    Eine Diskussion entwickelt sich schrittweise weiter, die Teilnehmer gehen auf die Argumente der anderen ein. Von dir hören wir eigentlich in Dauerschleife nur immer wieder das gleiche Argument ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit denen der anderen Teilnehmer.

    Der ist aber günstiger als das Ding von der Schule. Und mit dem Gerät, welches wir gestellt bekommen, würde ich meine Arbeit gar nicht schaffen. Solange die ein solches nicht stellen, nehmen die doch in Kauf, dass ich Schul-Emails dann mit meinem Gerät empfange und somit den Datenschutz missachte.

    Warst du es nicht, die sich hier vor nicht allzu langer Zeit über die Datenschutzproblematik im Zusammenhang mit Videokonferenzen ausgelassen hat? Jetzt erzählst du, dass du selbst bewusst den Datenschutz missachtest und damit einen deutlichen Dienstpflichtverstoß begehst. Ich bin offen gestanden verwirrt...

    Zur eigentlichen Thematik: lieber hafte ich de facto gar nicht für Dienstgeräte, als selbst eigene Geräte voll gegenfinanzieren zu müssen. Aber mal im Ernst: was für - scheinbar unzumutbare - Geräte werden euch denn gestellt?

    Ich sehe in der hier beschriebenen Fallkonstellation eher keine Möglichkeit für eine Wiedereinstellung, schon gar nicht mit Garantie. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das 2. Staatsexamen in BW führt gerade aus, dass eine Wiedereinstellung nach Entlassung nicht vorgenommen werden soll, es sei denn das Referendariat hat zum Zeitpunkt der Entlassung nicht weniger als ein Unterrichtshalbjahr angedauert. Das ist hier aber bereits deutlich überschritten.

    Sie sind miteingewürfelt 🎲8o

    Kleiner Tipp zum Würfeln von Noten: Nicht mit einem Würfel würfeln, das ergibt bei hinreichend vielen SchülerInnen eine annähernde Gleichverteilung und fällt mathematisch halbwegs Begabten auf. Lieber mit drei Würfeln arbeiten und die Augenzahlen um jeweils 1 reduzieren. Dann erhält man die Skala mit 0-15 Notenpunkten und eine annähernde Normalverteilung, wie sie zu erwarten wäre ;)

    Da ich schon angesprochen wurde: Als einzelne Lehrkraft kannst du ohnehin kein Attest von SchülerInnen verlangen, auch eine pauschale Attestpflicht für alle SchülerInnen bei Klausuren ist eigentlich nicht vorgesehen, wird aber an vielen Schulen dennoch so praktiziert.

    Die Schulleitung (!) kann entsprechend der "Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht - hier: §§58 bis 59a, §§63 bis 67 und §70 NSchG" bei längerer Erkrankungen, bei längerem Fernbleiben oder in sonstigen begründeten Fällen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen, bei Kombination der letzten beiden Fälle auch eine amtsärztliche Bescheinigung. Das Auferlegen einer "Attestpflicht" (eigentlich: Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung) wird demnach individuell in entsprechenden Fällen durch die SL auferlegt.

    Die o.g. ergänzenden Bestimmungen regeln im Übrigen auch das Vorgehen bei unentschuldigten bzw. ungeklärte Fehlzeiten. Hierauf ist jeweils sofort zu reagieren. Im konkreten Fall sind die Erziehungsberechtigten ja offenbar bereits informiert, daher würde ich den Ball auch erst einmal flach halten und der Schülerin einfach unmittelbar bei Wiederantritt des Unterrichts die Gelegenheit geben, ihre Fachkompetenzen sichtbar zu machen. Sollte es hier um Wiederholungsfälle gehen, geht man halt die nächsten Schritte.

    Genau deswegen muss ja A13 für alle kommen. Man soll die Schulform auswählen, für die man sich am ehesten bereit fühlt und nicht dann mit dem Gehalt jahrelang drauf zahlen. Dass das noch kein Politiker verstanden hat ist einfach unfassbar

    Auch jetzt schon können sich Interessierte am Lehramt frei nach Wunschschulformen entscheiden und tun das auch. Ich weiß, anekdotisch, aber dennoch: Ich kenne bislang noch keine einzige Lehrkraft, die mal gesagt hätte "Ach, ich wäre so gerne an die Grundschule gegangen, aber ich wollte unbedingt A13 und deswegen habe ich Lehramt Gymnasium studiert, obwohl ich das eigentlich nicht wollte". Dafür kenne ich sehr viele Lehrkräfte, die genau an der Schulform sind, an der sie sein wollten und dort jeweils sehr gute Arbeit leisten.

    Der m.E. eigentlich kritische Punkt in der Diskussion um die Bezahlung von Lehrkräften sind die häufig fehlenden Aufstiegschancen und die damit verbundene Wertschätzung von Engagement und sehr guter Arbeit.

    Ich weiß das sagt sich immer so leicht. Aber sowas hört man immer von A13ern, die stets ihr Häppchen mehr aufs Konto bekamen für ihr Masterstudium. Man muss A12 ebene erlebt haben für 7 Jahre Ausbildung. Dann würdest du sicher nicht so entspannt urteilen

    Und schon wieder disqualifizierst du einen Beitrag hier im Forum mit dem Muster "Du erhälst A13, also sei einfach ruhig. Du hast hier nicht mitzudiskutieren". Das ist nicht zielführend.

    Anders lernen die es aber nicht im Schulministerium. Und kannst ja trotzdem an die GS hinterher

    Du verkennst dabei deutlich die demographische Entwicklung. Während derzeit noch ein leichter Mangel an GS-Lehrkräften herrscht, dreht sich das ab Mitte der 2020er Jahre um. Gegen Ende des Jahrzehnts sind dann schrittweise auch die weiterführenden Schulen betroffen. Gerade in den ohnehin überlaufenen Fächern wie Deutsch, Geschichte usw. kann man derzeit wohl kaum die Aufnahme eines Studiums für das Lehramt an Gymnasien empfehlen. Wenn es unbedingt diese Fächer sein sollen, bietet sich das Studium eher für den Sek I-Bereich an.

    Edit: Je nach Quelle dreht sich die Entwicklung auch erst gegen 2030 um.

    Wenn jemand seinen Job aufgrund der Entscheidung gegen eine Impfung verliert, ist das eine Impfpflicht. Und wir reden von einem Schauspieljob, kein Job in der Intensivmedizin oder so.

    Wenn sich jemand aktiv dafür entscheidet, alle anderen MitarbeiterInnen, zu denen berufsbedingt enger Kontakt bestehen muss, zu gefährden, dann ist es nachvollziehbar, dass der Arbeitgeber dem Schutzgedanken für seine Arbeitnehmer einen höheren Stellenwert einräumt. Mit Impfpflicht hat das allerdings nichts zu tun.

    Ich muss vlt. dazu sagen, dass wir seit Beginn die Kohorten auf dem Schulhof räumlich und/oder zeitlich entkoppelt haben, daher entfällt die MNB-Pflicht hier in Einklang mit der Allgemeinverfügung. Diese schreibt im Übrigen vor, dass ab Inzidenzen von 35 auch am Sitzplatz Masken zu tragen sind, was nicht grundsätzlich ausschließt, dies auch bei niedrigeren Inzidenzen zu tun. Der Unterschied zum von dir aufgeführten Fall liegt darin, dass dies nun keine Neueinführung ist, die damals als unangemessen empfunden wurde, sondern ein Beibehalten des derzeitigen Standards. Ich nehme aber an, dass auch dies bald entfallen kann.

    Das ist an meiner Schule ab morgen auch der Fall: keine Maskenpflicht sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen eines MSB im Unterricht am Sitzplatz, da die Inzidenz seit einer Woche unter 35 liegt. Der Unterricht findet hier in NDS an den meisten Schulen auch wieder in voller Klassenstärke statt, da die meisten Landkreise schon seit Längerem wieder unter der Inzidenz von 50 sind.

    Wir haben uns dafür entschieden, die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen vorerst aufrecht zu erhalten, auf dem Schulhof nicht mehr. Irgendwie würde ich mich persönlich trotz der nun geringeren Zahlen auch unwohl fühlen, mit vollen Klassen ohne Masken zusammen zu sein, bis die 2. Impfung mit 2 Wochen Abstand durch ist.

    Ja, er benimmt sich bei allen Kollegen so. Ich bin scheinbar der einige den das so absolut nervt. Und natürlich haben wir schon darüber geredet. ADHS ist die Ausrede oder es gibt dann immer einen Grund.


    Er ist volljährig. Berufskolleg, in Vollzeit.

    Das mit dem Vor die Tür setzen habe ich mir tatsächlich überlegt. Ich darf das nur nicht, solange der Gute nicht beaufsichtigt wird. Gerade in der Probezeit verkneife ich mir so etwas.

    Mal abgesehen davon, dass eine Aufsichtspflicht bei Volljährigen ohnehin nicht mehr wirklich greift, verletzt man seine Aufsichtspflicht auch bei jüngeren SchülerInnen nicht bereits pauschal durch das "vor die Tür setzen". Wenn das Problem derart massiv ist, scheint mir dieses milde Erziehungsmittel im Übrigen auch nicht ausreichend. Sollte so etwas auch nicht wirklich fruchten, wäre der Weg über Ordnungsmaßnahmen zu gehen. Der Fokus sollte dann auf dem Schutzaspekt für die MitschülerInnen liegen, die ein Recht auf Bildung haben, welches durch das beschriebene Verhalten nachhaltig gestört wird.

    Anschließend haben wir unseren Steuerberater nach Rat gefragt. Er war überfragt und konnte uns nicht weiterhelfen.

    ...dazu fällt mir ehrlich gesagt nichts mehr ein, außer vlt. die Suche nach einem neuen Steuerberater.

    Zum Thema: Ein Wechsel kann ggf. dann sinnvoll sein, wenn in Zukunft weiterer Nachwuchs geplant ist. Den Grund hat Mueller Luedenscheidt bereits erläutert. Für die aktuelle Elternzeit bringt das allerdings nichts mehr. Ansonsten ist die Wahl der Steuerklasse wirklich nur die Frage, wann man wieviel Steuern zahlt, die Höhe der Steuerschuld ist davon unabhängig.

    Normal wird man ja mit Master im höheren Dienst eingruppiert. Hier könnte das Beamtenrecht gebrochen sein.

    Auf diesen Fehlschluss habe ich dich vor Kurzem bereits einmal hingewiesen. Das Laufbahnrecht formuliert Mindestvoraussetzungen (!) und keine zwingende Abhängigkeit in beide Richtungen. Auch Master-Absolventen dürfen in den gehobenen Dienst einsteigen.

    Und was willst du jetzt als Sek2 Lehrer sagen? Lass mich raten: Kein A13 für Masterabsolventen an der Grundschule bitte. A13 nur für mich...

    Das habe ich an keiner Stelle behauptet und ist wieder einmal ein (oben angesprochener) Versuch der Diskreditierung.

    Edit: In dem von dir - möglicherweise ohne ihn gelesen zu haben - verlinkten Beitrag von mir weise ich selbst darauf hin, dass die ungleiche Einstufung aus heutiger Sicht kaum nachvollziehbar ist. Unabhängig davon zeige ich dir dennoch deine Fehlinterpretationen der Rechtslage und die unglückliche Verknüpfung von "Wertigkeit" von Personen und deren Besoldung auf, die jeder Grundlage entbehrt. Das vor allem, da du dich hier bereits öfter als Opfer der Umstände dargestellt hast.

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