etwas offtopic: wie wäre das eigentlich, wenn während der Aufsicht, für die ich eingeteilt bin, aber wegen von dir genannten Gründen (oder weil ich auf Klo muss (MUSS!)?) etwas passiert (z.B. eine Schlägerei oder ein kleinerer (durch Aufsicht vermeidbarer) Unfall, so wie es halt häufig passiert, bei dem die Eltern die Wände hoch gehen)? Aufsichtspflichtverletzung mit allen dienstrechtlichen Konsequenzen, obwohl man an seinem Vormittag zeitlich einfach nicht allem gerecht werden kann? Ich meine, es ist ja schön, wenn ich zum Stundenende den Wagen nur noch in die Sammlung fahren muss, die Tafel gewischt ist und die SuS den Fachraum bereits verlassen haben und ich sonst keine Gefahrstoffe zu verantworten habe - aber das klappt bei mir einfach oft (noch) nicht. Deshalb sehr wenig Versuche zu machen, höre ich von sehr vielen Lehrern ("...ist im Alltag gar nicht umzusetzen...").
Ich teile die Vermutung von Kris24 , dass man dann wahrscheinlich ein Problem hat, denn ich sehe hier eine zumindest grob fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung. Wenn man zur Aufsicht eingeteilt ist, muss der Unterricht so geplant werden, dass man nicht gerade die Zeit der Aufsicht zum Abbau von Experimenten, Tafel wischen usw. benötigt. Noch besser ist es, wenn dies bereits vermieden wird, indem keine Aufsichten rund um experimentellen Unterricht liegen. Auf Kollisionen im Plan (z.B. Hofaufsicht, aber gleichzeitige Notwendigkeit des Pendelns zur Außenstelle) weist man die Planer natürlich aktiv vorab hin. Und ideal ist es, wenn die Stundenplaner diese Aspekte bereits selbst auf dem Schirm haben.
Zum Thema Toilette: Von Erwachsenen kann durchaus verlangt werden, das Bedürfnis auch einmal 10-15min zu verschieben. Alternativ kann man für die Zeit kurz eine andere Lehrkraft bitten, einzuspringen.
Uns kann in unserem Beruf relativ wenig passieren, auch wenn Eltern gerne mit Anwälten drohen. Aufsichtspflichtverletzungen sind aber gerade der Bereich, in dem es durchaus unangenehm werden kann.