Beiträge von Seph

    Firelilly Wie so oft schon, auch an dieser Stelle: Die Dinge, über die du dich beschwerst, sind Dinge, die man nicht mitmachen muss. Man muss nicht jedem Elternanliegen nachkommen (genauso wenig, wie jemand in der Wirtschaft nicht jeder irrsinnigen Kundenanfrage nachkommen muss) und man muss auch nicht jedes angefragte Elterngespräch auch tatsächlich führen.

    Anders als von dir dargestellt, haben Eltern de facto keine Macht auf Lehrkräfte, abgesehen von der Einladung zu einem Wahlelternabend, dessen Termin ohnehin durch die Schule vorgegeben wird. Ich kann für mich sehr genau steuern, wann ich Elterngespräche zu welchen Themen führe und welche ich mit einer kurzen Rückantwort per Mail zu von mir definierten Zeiten abblocke.

    Zu Konferenzen und DBs ist dir sicher klar, dass diese zur Arbeitszeit von Lehrkräften, die sich gerüchteweise über reinen Unterricht hinaus erstreckt, dazu gehören. Und ich betone gerne noch einmal, dass es deine Aufgabe wäre, bei absehbarer Überschreitung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit gegenzusteuern und/oder zu intervenieren. Es ist natürlich einfach, aber letztlich unbefriedigend, dies dem Arbeitgeber anzulasten anstatt Eigenverantwortung zu tragen.

    Rund um die Corona-Stornierungen haben die RRVs übrigens nicht gegriffen (Pandemie ist nicht versichert), da ist sowas nur rausgeschmissenes Geld.

    Genau das meine ich. Die meisten RRVs greifen auch nicht bei nur leichten Erkrankungen, streiten sich ggf. wegen bestehender Vorerkrankungen usw. Auch ist das Nichtmitfahren aufgrund Nichtversetzung, Schulwechsel usw. nicht überall mitversichert. Im Zweifelsfall hat man als Lehrkraft nur unnötigen Ärger, wenn man selbst als Vermittler auftritt. Das können die Eltern auch direkt mit ihrer RRV regeln, wenn sie unbedingt eine benötigen.

    Da finde ich es schon selbstverständlich, dass es im Reisepreis gleich mit drin ist, und nicht alle Familien sich darum kümmern müssen.

    Warum sollten denn alle Teilnehmer gezwungen sein, eine RRV abzuschließen? Noch dazu vielleicht eine, die vor allem durch Ausschlussklauseln glänzt. Man kann Eltern durchaus die Verantwortung zumuten, selbst zu entscheiden, ob und wenn ja, welche RRV sie benötigen.

    Natürlich rechtfertigt das einen Einfluss auf die Note, aber eben nicht um eine komplette Notenstufe!

    Genau darum geht es ja: Wenn nur durch die falsche Kleinschreibung eines Wortes bereits die Note verändert wird, stimmt etwas im Testdesign nicht. Man könnte den auch danach abstufen, ob bestimmte Fehlerarten gar nicht, selten, manchmal oder oft vorkommen. Jemand, der nur selten Fehler produziert, ist in der Gesamtschau dann wahrscheinlich noch "gut", jemand bei dem das öfter vorkommt nicht mehr. Daran ändert dann auch das eine Wort nichts mehr. Zwangsläufig muss man als Lehrkraft dann vom eigenen Beurteilungsspielraum auch Gebrauch machen, der aber vor Gericht immer wieder zugestanden wird.

    Die Tatsache, dass ein halber Punkt, also irgendein kleiner Flüchtigkeitsfehler, den Unterschied zwischen "gut" oder plötzlich nur noch "befriedigend" ausmacht, ist mMn absurd. Die Leistung eines Kindes ist doch nicht grundlegend anders zu bewerten, nur weil irgendwo ein Punkt am Satzende fehlt. Abhilfe sehe ich nur in den Zwischennoten.

    Richtig, das ist absurd. Die Lösung liegt aber nicht darin, unzulässige Zwischennoten zu verwenden, sondern das Testdesign zu ändern. Das Festhalten an starren Punktgrenzen ist manchmal gerade nicht angemessen zur Beurteilung der erbrachten Leistung. Entscheidender ist, in welchem Umfang die Schülerinnen und Schüler Aufgaben bestimmter Anforderungsbereiche erfolgreich lösen konnten.

    Mach es wie Seph, nutze einen externen Notenmanager (Notenbox o.ä.) und speicher dort deine Zwischennoten.

    Mir ist dabei nur wichtig zu betonen, dass die Zeugnisnoten nicht auf Basis unzulässiger Zwischennoten, sondern auf Basis der tatsächlich erteilten Noten festgelegt werden. Insbesondere werden sie nicht berechnet. Gerade in Grenzbereichen kann dann argumentativ aber durchaus eine Rolle spielen, ob jemand oft gerade so "gut" war oder oft im Grenzbereich zu "sehr gut". Sachgerecht kann z.B. auch das Hinzuziehen von Beobachtungen des Leistungsverlaufs sein (stetige Leistungssteigerung im Schuljahr oder starker Abfall zum Ende hin usw.).

    darunter zwei Arbeiten, die beide mit einer 2 bewertet werden mussten, qualitativ aber fast eine gesamte Notenstufe auseinander liegen (eine Bewertung mit 1,5 bzw. 2,5 wäre passend gewesen

    Ich kann das gut nachvollziehen, da ich auch öfter vor diesem Problem stehe. Es spricht aber nichts dagegen, sich unabhängig von der zu vergebenden Note "gut" in den eigenen Dokumentationen diesen Leistungsunterschied zu vermerken. Das kann in Kombination mit weiteren Beobachtungen aus dem Unterricht bei der Festlegung der Zeugnisnote bei formal gleichen schriftlichen Leistungen dennoch ein sachgerechter Grund für verschiedene Zeugnisnoten sein, der auch gerichtsfest wäre. Dafür braucht es wie gesagt nicht die Ausweisung von Zwischennoten.

    Mir ist unbegreiflich, weshalb Zwischennoten unerwünscht sind, eine sinnvolle Begründung habe ich bisher noch nicht gehört. Der Mehraufwand tendiert gegen 0 (Notenrechner anschmeißen, max. Punkte eingeben, fertig). Bleibt nur die Vermutung, dass Grundschullehrkräften eine differenzierte Bewertung nicht zugetraut wird.

    Sie suggerieren eine Genauigkeit der Leistungsbewertung, die überhaupt nicht gegeben ist. Aus schriftlichen und mündlichen Leistungen lässt sich im Laufe eines Schuljahres bereits so gut genug einschätzen, ob die Gesamtleistungen eines Schülers "gut" oder "befriedigend" waren. Dafür braucht es keine Zwischennoten, die nicht wenige Lehrkräfte nur dazu verführen, Noten mit 1-2 Nachkommastellen genau berechnen zu wollen, obwohl bereits die Bildung eines arithmetischen Mittels auf Noten mathematisch totaler Nonsense ist.

    Sorry....ich verstehe das Problem nicht. Wer bei uns Teilzeit arbeitet, steht die komplette Unterrichtszeit jeden Tag zur Verfügung und der Stundenplaner bastelt war draus.

    Gibt es bei euch keine Richtlinien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Einer der Teilzeitgründe schlechthin ist doch nach wie vor die notwendige Betreuung kleiner Kinder. Dann gehen i.d.R. nicht alle beliebigen Stundenslots.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich 2016 mal mit dieser Frage auseinandergesetzt. Danach wäre Bereitschaftsdienst 1:1 durch Freizeitausgleich abzugelten. Dies gilt jedoch nicht für reine Rufbereitschaft oder die Anwesenheit am Dienstort ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit. Da Lehrkräfte anders als der damals klagende Polizist ohnehin einen Mix aus gebundener und ungebundener Arbeitszeit haben, dürfte m.E. folgende an vielen Schulen gelebte Praxis rechtmäßig sein:

    1) Ausweisen von Präsenzstunden als Bereitschaft, die nur durch vorab bekannten Plan abgerufen werden. Dann erfolgt eine 1:1 Anrechnung der

    Vertretungsstunde.

    2) Nutzen der nicht abgerufenen Präsenzstunde zur Unterrichtsvorbereitung o.ä. Damit erfolgt nur eine Verlagerung der ungebundenen Arbeitszeit und

    keine Mehrarbeit. Die Präsenzstunde ist dann bezahlte Arbeitszeit, aber keine Mehrarbeit, da lediglich eine Verlagerung der Arbeitszeit stattfindet.

    Streiten könnte man sich natürlich noch über das Bereitstellen geeigneter Räumlichkeiten usw. durch den Schulträger....

    Warum nicht? Hornissen sind natürliche Feinde der Wespen und weitestgehend ungefährlich für uns, da sie nicht sonderlich angriffslustig sind. Aber dürfte vielleicht Probleme geben, wenn man ein Hornissennest-to-go mitbringt

    Ich mag Hornissen auch und sie sind wirklich weitgehend ungefährlich.....außer man kommt zu nah an ihr Nest heran. Das könnte in diesem Fall problematisch sein ;)

    Selbst wenn dann beschlossen wird: "Für die Vertretungsplanung sind 4 Ermäßigungsstunden vorgesehen" bleibt genügend Raum zum Tricksen: Kollege XY und Kollegin XX sind für die Erstellung der Vertretungspläne zuständig. Kollege XY soll laut Schulleitung nun aber auch noch bei der Erstellung der Stundenpläne mitwirken. Schulleitung zu Kollegin XX: "Ich kann Ihnen deswegen nur noch 0,5 Entlasstungsstunden geben - das müssen Sie verstehen!" Kollege XY erhält dann zwar 3,5 Stunden, hat aber noch eine zusätzliche Aufgabe an der Backe.

    Es gibt da dieses kleine Wörtchen "Nein", was unglaublich hilft. Man kann einer SL durchaus klar machen, dass die Erstellung der Stundenpläne nicht mit 0,5 Stunden machbar ist und das weiß die SL i.d.R. selbst sehr gut. Abgesehen davon ist das zumindest hier in Niedersachsen eine Aufgabe für Koordinatoren oder stellv. SL, welche zumindest an größeren Schulen (nur) dafür bereits A15 und 5-7 Abminderungsstunden erhalten. Wie ist das bei euch in NRW geregelt? Ist das da keine Funktionsstelle?

    Ich bin da voll bei dir, aber ist das realistisch? Wenn man tatsächlich sagt "Ich kann XY nicht mehr durchführen, mein Stundenkonto ist voll", dann lässt einem das doch keine Schulleitung durchgehen. Im Gegenteil, da wird man zusammengefaltet.

    Ich weiß nicht, ich bin wegen so etwas noch nie zusammengefaltet worden. Das passiert eigentlich nur, wenn man wichtige Aufgaben liegen lässt, ohne dies rechtzeitig zu signalisieren. Ein klares Signal, wann eine zusätzliche Aufgabe gerade nicht mehr geht, gehört m.E. zum professionellen Handeln von Lehrkräften.

    Im Übrigen haben Schulleitungen i.d.R. eine gute Antenne zur Unterscheidung von Kolleginnen und Kollegen, die gerade wirklich voll sind, weil sie parallel bestimmte andere wichtige Aufgaben erledigen oder gerade eine Korrekturspitze haben und solchen, die zwar permanent am Meckern über Überlastung sind, aber ihre Arbeitszeit mit der Unterrichtszeit gleichsetzen. Dementsprechend unterschiedlich wird die SL ggf. auch reagieren.

    Ich bleibe bei meiner Empfehlung: Die Erfassung der eigenen Arbeitszeit hilft sehr, diese bei Bedarf auch ggü. der SL transparent zu machen und ein entsprechend konstruktives Gespräch über Entlastung oder Aufgabenumstruktierung zu führen.

    Wenn man durch die Belastungen des Lehrerberufs krank wird (und das ist eben sehr gut möglich), dann sollte

    1. Die Kur vom Dienstherren bezahlt werden

    Ich darf in dem Zusammenhang vielleicht daran erinnern, dass wir - anders als in der vielbesungenen freien Wirtschaft - auch bei längeren Erkrankungen die Fortzahlung voller Bezüge genießen dürfen. Darüber hinaus können Kosten für berufsbezogene Erkrankungen zumindest als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die volle Übernahme dürfte regelmäßig daran scheitern, den Nachweis zu führen, dass die Erkrankung monokausal auf einen durch den AG zu vertretenden Umstand zurückzuführen ist.

    Solange es um reine Aufsichtsführung geht (und auch nicht mehr) dürfte das keine Mehrarbeit darstellen. Wichtig wäre dann nur noch, dass die Aufsichtszeiten im Kollegium halbwegs anständig verteilt sind und natürlich, dass die sonstige Arbeit in der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bewältigbar ist.

    Dann ist die SL unter Umständen froh, dass sie überhaupt jemanden für ein Fach finden. Da kannst du nicht noch ankommen, aber du musst noch die und die Fortbildung machen. In der Grundschule unterrichten viele fachfremd.

    Das ist in Anbetracht der geringen Personaldecke vollkommen nachvollziehbar und geht in der Praxis sicher nicht anders. Wichtig ist nur, dass allen Beteiligten klar ist, was sie genau machen dürfen und was nicht. Das dient aus Sicht der einzelnen Lehrkraft dem Selbstschutz, aus Sicht der Schulleitung spielt zudem die Fürsorgepflicht eine Rolle.

    Ein im (Kleinkind-)Turnen gerne genutzter Kletterparcours aus Barren usw. ist da sicher schon hart an der Grenze, einfache Lauf- und Fangspiele, Ausdauersportarten usw. mit hoher Sicherheit unproblematisch.

    Mich würde es wenig wundern, wenn das an vielen Schulen etwas lax gehandhabt wird, aber auch für die Grundschulen gelten die Bestimmungen für den Schulsport. Unabhängig von der Sportart hat die Schulleitung sicherzustellen, dass die unterrichtenden Lehrkräfte fachlich geeignet sind, in bestimmten Bewegungsfeldern sind hierfür explizit Qualifikationsnachweise erforderlich. Das betrifft z.B. alles rund um Bewegung auf und im Wasser, (Inline-)Skaten, Fahrrad fahren, Klettern, Trampolin aber auch Geräteturnen, Akrobatik usw.

    Außerdem ist dort einfach das Problem, dass manchmal einfach keine Sportlehrkräfte zur Verfügung stehen.

    Das ist ein Problem des Dienstherren, welches man nicht dadurch lösen muss, Lehrkräfte in rechtliche Schwierigkeiten und Schüler in die Gefahr unsachverständiger Anweisungen zu bringen. Das ganze wird dann etwas entspannt, wenn man einen großen Bogen um die entsprechenden Sportarten macht. Eventuell werden auch Qualifizierungsmaßnahmen über VEDAB angeboten.

    Du musst die "fachlichen Voraussetzungen" haben

    Die hat man i.d.R. durch den Nachweis von mindestens der Übungsleiterlizenz C oder entsprechend höherer Trainerlizenzen. Sportlehrkräfte erwerben die C-Lizenzen bzw. gleichwertige Sachkundenachweise durch ihr Studium und das Referendariat, fachfremde Lehrkräfte müssen dies i.d.R. für die jeweilige Sportart vorweisen können.

    Das spielt vor allem in Haftungsfragen bei Sportunfällen eine Rolle. Eine reine Freigabe der Schulleitung ohne die entsprechende Sachkunde reicht da m.E. noch nicht aus, um im Fall der Fälle unbescholten aus der Nummer rauszukommen.

    Hallo,

    ich bin Lehrer an einem Gymnasium, und habe mehrere Schüler in verschiedene Klassen, die oft den Unterricht stören.

    Ich wollte mal fragen: Ob ihr vielleicht Strafarbeiten kennt die pädagogisch gut und Ziel führend sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bennet

    Gute Erfahrungen für sinnvolle Erziehungsmittel findest du wahrscheinlich am ehesten in deinem Kollegium, hier gibt es manchmal auch schulinterne Interventionskonzepte. Die zulässigen Ordnungsmaßnahmen findest du im Schulgesetz deines Bundeslandes.

    Grundsätzlich gibt es, wie oben bereits beschrieben wurde, in Schule keine Strafen, sondern lediglich Konsequenzen für Regelverstöße. Für strafrechtlich relevante Vorfälle ist i.d.R. die Polizei hinzuzuziehen.

    In Niedersachsen erhalten meines Wissens Fachleiter*innen an den Studienseminaren für zukünftige Gymnasial- und BBS-Lehrkräfte auch A15 (mit den andernen Lehrämtern kenne ich mich leider gar nicht aus). Es gibt in den Seminaren aber auch eine Menge sog. "mitwirkende Lehrkräfte", die weiterhin A13 und m. E. eine Stellenzulage erhalten. Wo genau der Unterschied in der Tätigkeit der Fachleiter*innen und der Mitwirker*innen ist, weiß ich allerdings nicht; dazu bin ich selber schon zu lange aus dem Ref. 'raus und ich kenne niemanden näher, der im Studienseminar tätig ist.

    Das trifft so vollkommen zu. Inzwischen ist der Großteil der Ausbilder am Studienseminar nur noch als Mitwirker in A13 tätig, in einigen Fächern gibt es je nach Seminar gar keine/n Fachleiter/in in A15 mehr. Die Mitwirker erhalten neben einigen Abminderungsstunden noch die Stellenzulage von 150€, die aber nicht relevant für die Pension ist. Einen nennenswerten Unterschied in den Tätigkeiten von Fachleitern und Mitwirkern konnte ich noch nicht feststellen. Selbstredend übrigens, dass für die zwingend nötigen Dienstreisen die Nutzung des Privat-Kfz vorausgesetzt wird...

    Ähnlich sieht es übrigens in Thüringen aus, nur dass es da außer der Seminarleitung gar keine Beförderungsstellen am Seminar gibt.

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