Beiträge von Seph

    Lassen wir mal beiseite, dass Deutschland massiv von der Autoindustrie abhängt (ca. 800.000 Arbeitsplätze direkt und ca. 1,8 Mio Arbeitsplätze insgesamt mit den indirekten sind alleine an diesen Industriezweig gekoppelt) und Investitionen in diesen Sektor kaum so zu bezeichnen sind:

    Und noch nie hat es Sinn gemacht.

    Für das Forum hier ist der andere Teil der Diskussion wahrscheinlich der spannendere:

    Und es gibt zig Studien, die zeigen, dass das Geld an den Schulen und in Lehrkräften sehr wohl gut investiert wäre. Gerade wenn man seine Scheuklappen ablegt und ein wenig Übertrag leistet. Nicht nur in Fortbildungen.

    Das soll nicht provokant klingen, sondern ehrlich interessiert: Welche denn? Die größere Metastudie als Zusammenfassung sehr vieler Studien weltweit zeigt ja nun gerade das Gegenteil. Ich bin sehr dankbar für Hinweise auf entsprechende Untersuchungen.

    Mal abgesehen von dem willkürlich gewähltem Beispiel der Autoindustrie: Es ist noch nicht einmal sicher, dass mehr Geld im Bildungssystem auch zu einer nenneswert höheren Qualität im Bildungssystem führt. Die direkt damit beeinflussbaren Variablen wie Klassengröße, Co-Teaching, Finanzielle Ausstattung der Schulen usw. haben laut Hattie-Studie keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss auf die Schulleistung von Schülerinnen und Schülern. Erfolgversprechender scheint da der Ansatz, Lehrkräfte gezielter zu qualifizieren. Zumindest an den Schulen, an denen ich bisher war, ist aber beispielsweise der bereits verfügbare Fortbildungsetat selten ausgeschöpft worden.

    An anderen wahrscheinlich aussichtsreichen Stellschrauben kann man auch im bisherigen System gut drehen. Dazu gehören z.B. metakognitive Strategien, Feedbacksysteme für Evaluation und Selbsteinschätzung, Klarheit der Lehrperson u.ä.

    Sinnvoll könnte mittels höherer Zuweisungen die Reduktion des Stundendeputats sein, um mehr Zeit für Beziehungsarbeit u.ä. zu haben, welcher auch ein hoher Stellenwert zugeschrieben wird. Ob in der Bevölkerung vermittelbar ist, dass die "faulen Säcke" weniger Unterrichtsstunden haben sollen, wäre spannend zu sehen.

    Der Lerneffekt tritt bei Klassenfahrten massiv in den Hintergrund. Ein bißchen durch ein Dorf in Frankreich laufen und französisch sprechen erzeugt doch keinen wirklichen Lerneffekt. Klassenfahrten (und deswegen mag ich sie auch nicht) sind reine Spaßveranstaltungen unter dem Deckmantel von Lernzuwachs.

    Naja, das scheint mir doch etwas einseitig. Zum einen ist die Aufgabe von Schule nicht darin erschöpft, Fachkompetenzen zu vermitteln, sondern zielt gerade auch auf das Erlernen sozialer Fähigkeiten und zum anderen kann der Lerneffekt bereits nach vorne verlagert werden, indem man anhand der gemeinsamen Planung von Klassenfahrten mit der Klasse Methoden des Projektmanagements übt und Entscheidungsprozesse und deren Abläufe thematisiert.

    Aber ja, auch ich bin bei dir: dieses Potential wird häufig nicht genutzt.

    Die Weisung für die Lehrkräfte trug ja den Zusatz "wenn zumutbar". Wo Zumutbarkeit anfängt und aufhört, kann man in so einem Fall ja gerne im Fall des Falles juristisch klären (aber wer macht das schon?).


    Ich kam prima durch, wir saßen 2 Stunden unbeschäftigt rum und dann wurde die Präsenzpflicht vernünftigerweise beendet.


    Interessant finde ich, dass auch für diese 2 Stunden verpflichteter Anwesenheit Minusstunden anfallen.

    Das mit Minusstunden geht natürlich gar nicht bei angeordneter Anwesenheit (und Einsatz). Bei uns waren heute viele der Lehrkräfte anwesend und haben den Tag für Teamabsprachen, gemeinsame Unterrichtsvorbereitung u.ä. genutzt.

    Was soll denn schon groß passieren, wenn man halt nicht hinkommt?

    In der Praxis: meist wenig. In der Theorie: Einleitung eines Disziplinarverfahren aufgrund grober Pflichtverletzung des AN. Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim AN, dem AG kann egal sein, wie der AN zur Arbeit kommt. Mir sind einige wenige Fälle bekannt, in denen dann z.B. nur der Sold für die betreffende Zeit aberkannt wurde, wenn nicht bereits ein Wiederholungsfall vorlag.

    So wie Verspätungen unter drei Minuten bei der Bahn keine Verspätungen sind. Definiert? Ja. Konsistent? Nein. Geht man auf die Bedeutung des Wortes zurück, ist es sehr wohl Mehrarbeit, wenn man mehr arbeitet.

    Aber genau darin liegt doch der Fehler. Warum sollte man denn über das Jahr gemittelt mehr arbeiten, nur weil man auf Klassenfahrt fährt? Das ist überhaupt nicht nötig. Schulfahrten sind nun einmal bereits in der Lehrerarbeitszeit eingepreist und in Eigenverantwortung bei der Planung zu berücksichtigen. Warum scheuen sich denn einige Kolleginnen und Kollegen hier vor dieser Verantwortung?

    Anders sieht das aus, wenn man eine Kollegin oder einen Kollegen in Elternzeit vertritt, indem man zusätzlich zu seinem Deputat noch 2 weitere Stunden pro Woche bei Beibehaltung des sonst üblichen Tätigkeitsumfangs übernimmt. Das ist dann tatsächlich auch angeordnete Mehrarbeit im Sinne der Definition.

    Als Lehrer auf einer Klassenfahrt ist man mehrere Tage lang 24h entweder im Dienst oder in Bereitschaft. Dafür gibt es keine Entlastung oder Bezahlung. Wie kommt man auf die Idee, dass das keine unbezahlte Mehrarbeit darstellt?

    Ich wiederhole mich: Weil der Begriff der Mehrarbeit genau definiert ist, siehe oben. Man beachte auch die gängige Rechtsprechung zum Thema Klassenfahrten und Arbeitszeit. Und weil diese Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in der Klassenfahrtswoche durch Unterschreitung in anderen Wochen selbständig auszugleichen ist.

    Ergänzung: Weil das für TZ-Lehrkräfte naturgemäß schwieriger als für VZ-Lehrkräfte ist, muss damit entsprechend umgegangen werden. In Niedersachsen werden TZ-Lehrkräften für die Klassenfahrtswoche z.B. Stunden entsprechend eines VZ-Deputats angerechnet, um sie hier mit VZ-Lehrkräften gleichzustellen. Eine andere Steuermöglichkeit besteht darin, dass TZ-Lehrkräfte mit einer niedrigeren Frequenz (z.B. nur alle 3 statt alle 2 Jahre) auf Fahrt gehen.

    Ich weiß, dass das hier im Forum nicht salonfähig ist, aber wie so oft vermisse ich in dieser Diskussion wieder die Übernahme von Verantwortung für die eigenen Arbeitsbedingungen. Das reine Beschweren ist nur wenig konstruktiv beim Verbessern dieser:

    Wie kommt ihr eigentlich auf die Idee, dass Klassenfahrten grundsätzlich unbezahlte Mehrarbeit auslösen? Diese Haltung entspricht gerade nicht der Rechtsprechung in diesem Bereich. Die Lehrerarbeitszeit ist nicht auf einen festen Wert pro Arbeitswoche festgelegt, es liegt in der Natur unseres Berufs, dass diese Zeiten von Woche zu Woche schwanken können. Der Begriff der Mehrarbeit bei Lehrkräften bezieht sich explizit nur auf eine Erhöhung der (Unterrichts-)Stundenzahl, während die Teilnahme an Sprechtagen, Schulfahrten, Konferenzen usw. keine vergütbare Mehrarbeit darstellen, sondern bereits in das Verhältnis von Pflichtstundenzahl und durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit eingepreist sind.

    Die Aufgabe der eigenverantwortlichen Lehrkraft ist es, ihre Arbeitszeit so zu steuern, dass in der Gesamtschau auf das Schuljahr die mittlere Arbeitszeit pro Woche wieder passt. Dabei sind Überschreitungen aufgrund von Klassenfahrten und Abschlusskorrekturen bereits zu berücksichtigen. Diese kann man durchaus eigenverantwortlich durch Unterschreitung in anderen Wochen ausgleichen. Geht das definitiv nicht, liegt es in unserer Verantwortung, das Gespräch mit der SL bezüglich Entlastung zu suchen und/oder formal eine Überlastungsanzeige zu stellen.

    wie könnte sowas heißen, bzw. wer würde derlei organisieren?

    Und danke nochmal für eure Anregungen!

    Mir fallen (für Niedersachsen) da spontan zwei Dinge zum Nachschauen ein: Arbeitsgruppen, die wie Fortbildungen auch in einen zentralen Katalog wie VEDAB eingestellt sind (z.B. im Bereich der Medienbildung , Planungsgruppen zur Umsetzung bestimmter Konzepte usw.) und Stellen am Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

    Klar. Forscher in der Antarktis oder im Dschungel auch. Hat aber genau so wenig mit Lehrern zu tun.

    Das hat sogar einiges damit zu tun. Wenn man den Beruf als Bundeswehroffizier, Forscher in der Antarktis oder im Dschungel oder eben auch Lehrer ergreift, weiß man, dass damit die ein oder andere Dienstreise einhergeht und diese typischerweise nicht in 5 Sterne Hotels stattfinden. Es ist irgendwie schräg, sich im Nachgang darüber zu beschweren.

    Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es immer noch in der Hand der Lehrkräfte liegt, nicht gerade die mieseste Absteige herauszusuchen und sich damit unnötige Unannehmlichkeiten zu ersparen. Das gilt übrigens auch für das Rahmenprogramm und den zeitlichen Ablauf der Fahrt (Stichwort: Ruhezeiten schaffen).

    Weiterbildung kostet IMMER Geld. In der freien Wirtschaft gehört es zum unternehmerischen Risiko, ob sich eine Weiterbildung langfristig bezahlt macht. Schließlich kann jeder unbefristet Beschäftigte nach einer Weiterbildung plötzlich kündigen. Pech dann halt für den AG.

    In der Wirtschaft wird das dadurch geregelt, dass vertraglich eine Sperrfrist für Kündigungen bei Kostenübernahme des AG von längeren Fortbildungen vereinbart wird. Kündigt der AN vor Ablauf dieser Frist, ist er bzgl. der Fortbildungskosten schadensersatzpflichtig. So etwas ist im öffentlichen Dienst nicht so einfach möglich und damit fallen konsequenterweise Vertretungslehrkräfte aus diesen Qualifizierungsmaßnahmen heraus.

    Ich kenne keine Akademiker, die bei einer Dienstreise in einer Jugendherberge unterkommen müssen und sich von so billigem Essen ernähren.

    Wer sagt denn, dass die Fahrt unbedingt in eine billige Jugendherberge gehen muss? Man kann durchaus kostengünstig in brauchbaren Hotels mit ordentlichem Frühstück etc. absteigen. Das andere Extrem ist aber auch unzutreffend: die wenigsten Dienstreisenden in der freien Wirtschaft steigen dabei in 4-5 Sterne Hotels ab. Üblicher sind da die einfachen Hotelketten wie Ibis und Co. Auch dort gibt es für Verpflegung oft genug Tagespauschalen usw.

    Fortbildungen und Tagungen sind dafür sicher gut geeignet, so wie goeba auch schon schrieb. Auch die Mitwirkung in (über-)regional aufgestellten Netzwerken im Bereich der Schulentwicklung ist hier m.E. gut geeignet, um in Kontakt mit Schulleitungsmitgliedern und politischen Entscheidungsträgern zu kommen. Übernimmt man innerhalb der eigenen Schule in einem solchen Bereich Verantwortung, stärkt das nicht nur das eigene Profil, sondern kann auch bei entsprechenden Gelegenheiten einen direkten Zugang zu Dezernenten mit sich bringen.

    Bei allem muss ich aber auch feststellen, dass diese persönlichen Netzwerke in Schule zwar nicht ganz unwichtig, aber auch nicht überzubewerten sind. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf weiterführende Positionen sind die (anlassbezogene) Beurteilung, die bisherigen beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen oft wichtiger. Persönliche Erkundigungen werden dann direkt über die (bisherige) Schulleitung eingeholt. Mit dieser sollte man es sich i.d.R. also nicht ganz verscherzen - oder so stark, dass sie einen los werden möchte ;)

    Doch die Bezirksregierung lehnt dies ab, da OBAS eine Ausbildung ist. Doch rein rechtlich gesehen war ich doch Lehrer, wenn ich im normalen Dienst gearbeitet habe oder nicht?

    Damit hat die Bezirksregierung doch recht. Während OBAS warst du gerade noch keine voll ausgebildete Lehrkraft, sondern im berufsbegleitenden Ausbildungsverhältnis. Diese wird, genau wie ein Referendariat, ja gerade erst mit dem Erwerb der Lehrbefähigung abgeschlossen und ist damit abgesehen von der höheren Stundenzahl und dem damit verbundenen höheren Einkommen nicht so viel anders zu betrachten als der Vorbereitungsdienst.

    Niedliche Reaktion der Eltern. Dabei scheint mir das auch nach modernen Maßstäben eines der wenigen adäquaten Mittel bei einem massiv gestörtem Vertrauensverhältnis zwischen Lehrkräften und Schülerschaft zu sein. Hut ab vor der Schulleiterin, sich hier schützend vor die betroffenen Lehrkräfte zu stellen!

    Wer dürfte denn wohl meine Tasche kontrollieren? Ich habe z.B immer zusätzlich zu meiner Schultasche meine Handtasche dabei, darin befindet sich neben meinem Portemonnaie, meinem Privatschlüssel und diversen anderen Utensilien auch mein privates Handy. Das geht doch keinen was an, was ich mit mir rumtrage? Solange es lautlos oder ganz ausgeschaltet ist.

    Im Lehrerzimmer lassen? Und die Schulleitung garantiert, dass die 120 Lehrerhandys nicht geklaut werden? Da läuft doch ständig jemand rum, den keiner so genau kennt und auch sonst. Nee, das trage ich lieber bei mir.

    Da bin ich vollkommen bei dir. Gleiches gilt übrigens auch für Schülerhandys.

    Dies hat aber einen tatsächlichen Sachgrund, da alle Elektrogeräte geprüft sein müssen (DGUV V3) und der Dienststellenleiter die Unternehmerhaftung hat.

    Hmm, und eine Weisung, während der Arbeitszeit keine privaten Gespräche o.ä. zu führen, ist sachgrundlos? Mich wundert wirklich die Rechtsauffassung einiger hier, dass man wie selbstverständlich während der gebundenen Arbeitszeit privaten Tätigkeiten nachgehen und der AG im Rahmen seines Direktionsrecht dies nicht einschränken dürfe.

    Wenn überhaupt müsste m.E. das Bundesland den Handygebrauch mittels Verordnung verbieten. Dass Alkohol etc. im Dienst verboten sind ist irgendwo geregelt, dafür bräuchte es keinen extra Schulrechtsparagraphen. Von Handys wüsste ich so eine Regelung nicht.

    Interessanter Ansatz, dass alles, was nicht bereits in Gesetzen und Verordnungen verboten wurde, nicht mehr eingeschränkt werden darf. Ich fürchte nur, dass diese Annahme fehlgeht. Ich gehe zum Beispiel davon aus, dass du in keiner Verordnung o.ä. finden wirst, dass Lehrkräfte ihre privaten Endgeräte nicht in der Schule aufladen dürfen. Und dennoch ist das im Arbeitsrecht abmahnungswürdig und kann zur Kündigung führen, im Beamtenrecht zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen.

    Darf sie d.M.n. auch anordnen, dass ich ihr einen Kaffee zu bringen habe?

    Schade, dass du den Unterschied nicht selbst siehst, aber das würde die Polemik stören. Im Unterschied zur legitimen Weisung, keine privaten Geräte während der Arbeitszeit zu nutzen, ist die Weisung, Kaffee zu bringen natürlich illegitim. Das ist sie aber vor allem, weil diese Tätigkeit nicht zum üblichen Tätigkeitsumfang von Lehrkräften gehört.

    auf welcher Grundlage gehst du davon aus?

    Hm. Generationen von Schulleitern haben sich schon davon ernährt, dass Lehrer lieber davon ausgehen, der SL dürfe dieses oder jenes schon anordnen, anstatt es zu hinterfragen.

    Komischerweise scheint es nicht in Frage zu stehen, Schülerinnen und Schülern die (private) Nutzung des Handys während des Unterrichts zu verbieten. Neben dem durchaus sinnvollen Vergleich mit der freien Wirtschaft (Stichwort "Direktionsrecht des AG"), möchte ich dazu einladen, sich das Beamtenrecht in Erinnerung zu rufen: Einer Dienstanweisung des Vorgesetzten (hier: "Nutze dein Handy nicht privat während deiner Unterrichtszeit") ist erst einmal Folge zu leisten, es sei denn, sie ist offensichtlich rechtswidrig. Hat man selbst den Eindruck, dass eine Anweisung nicht rechtskonform ist, müsste man remonstrieren (und die Anweisung dann ggf. dennoch befolgen).

    Was ich damit eigentlich sagen möchte: Die "Beweislast" der Rechtsgültigkeit ist hier umgekehrt. Auf welcher Grundlage darf die SL so etwas also nicht anordnen?

    Du bist also der Meinung, das alles, was ich oben geschrieben habe, nicht der Wahrheit entspricht? Obwohl Du sowohl in einem anderen Bundesland als auch an einer anderen Schulform arbeitest?

    Falls du mich damit meinst: Mein Beitrag ist doch gar nicht auf die von dir beschriebenen Arbeitsbedingungen, sondern lediglich auf den etwas gefärbten Blick auf die Gymnasien bezogen. Ein Blick in Stella zeigt recht schnell, dass auch für die Gesamtschulen eine Reihe von A14 und A15-Stellen ausgeschrieben sind, deren Stellenprofil kaum Unterschiede zu den Stellen an Gymnasien aufweisen. Und ja, ich kenne beide Systeme ganz gut.

    Ich finde, dass die geringe Summe nicht aus der Luft gegriffen ist.

    Und dass diese Summe aus der Luft gegriffen ist, wurde hier bereits nachgewiesen. Es passt natürlich nicht zum Eigenbild, dass man es an Gesamtschulen so viel schlechter hat als auch den anderen Schulformen.

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