Eine Kollegin gibt wegen Überlastung ihre A14 Besoldung auf um eine Aufgabe loszuwerden und die Schulleitung kommt auf die Idee diese Aufgabe weiter anzuordnen? Das wäre mal wieder eine Schulleitung die so gut leitet, dass sie gefahrlos in eine Steckdose fassen könnte. Top!
Und deswegen wird das auch keine Schulleitung, die noch klar bei Verstand ist, so handhaben. Insofern handelt es sich eher um eine abstrakte Gefahr, die in der Praxis so nicht vorkommen wird. Die Formulierung "mal wieder" finde ich insofern irreführend.
Der TE möchte ich aber das offene Gespräch mit ihrer Schulleitung empfehlen. Aufgabenbeschreibungen sind - insbesondere bei Nicht-Funktionsstellen - nicht in Stein gemeißelt und können auch nachträglich im Einvernehmen so abgeändert werden, dass entweder eine ganz andere für die Schule förderliche Aufgabe übernommen wird oder die bisherige wenigstens so angepasst wird, dass sie in der regulären durchschnittlichen Wochenarbeitszeit bewältigbar ist. Diese gilt nämlich auch für die Beamten in den Beförderungsämtern.