Ich habe Zweifel, ob dies überhaupt zulässig wäre. Laut Rd.Erl. "Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen" sind schriftliche Arbeiten von allen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig, unter gleichen Bedingungen und unter Aufsicht anzufertigen. Mich würde da durchaus interessieren, wie Aufsicht und gleiche Bedingungen (z.B. bzgl. erlaubter/nicht erlaubter Hilfsmittel) sichergestellt werden sollen.
Ergänzung: Für nicht stattfindende "reguläre" Klausuren sind explizit Möglichkeiten für Ersatzleistungen vorgesehen, die durchaus online erbracht werden können. Dazu gehören z.B. mündliche Prüfungen oder die Erstellung einer Ausarbeitung/Präsentation. Hierfür bietet auch IServ geeignete Module an.