Mir erschließt sich nicht, wie du aus den obigen Ausführungen ableitest, generell keine Vertretungsstunden machen zu müssen. Gleichwohl gibt es je nach Bundesland hier manchmal leichte Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten. Um welches Bundesland handelt es sich denn eigentlich?
Beiträge von Seph
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Nachdem rechtlich nicht einmal die Einschulung des eigenen Kindes einen hinreichender Grund für einen Anspruch auf Freistellung darstellt, gilt dies wohl für Elterngespräche, die noch dazu auch zu anderen Zeiten geführt werden könnten, analog.
Ich stelle mir vor, dass es Berufe gibt, in denen man nicht einfach Urlaub nehmen kann.
Ja, die gibt es. Wir haben einen von diesen Berufen. Es führt m.E. kein Weg an einem ergebnisoffenem Gespräch mit der Schulleitung vorbei, wenn du das wirklich über Stundentausch o.ä. machen möchtest. Manchmal findet man hierfür Möglichkeiten im Plan. Einen Anspruch darauf hast du aber m.M.n. nicht.
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Warum vertrösten wir nervige nicht Eltern mit "dafür bin ich nicht zuständig" oder lehnen ein Gespräch erstmal ab und vergeben einen neuen Termin irgendwann einmal später. So machen das doch auch andere Beamte und die haben auch alle nicht solche Stresskrankheiten. Nein, es ist ja bestimmt dringlich, da müssen wir noch abends zurückrufen.Genau so handhabe ich es. Es gibt gar keinen Grund, sofort zu springen, wenn es ein Anliegen überengagierter Eltern gibt. Die dürfen sich bei dringenden Fällen gerne per Mail melden, die ich beantworte, wenn ich gerade mal Zeit habe oder aus von mir vorgeschlagenen Terminen, die für mich günstig liegen, einen auswählen. Machen sie das nicht, war das Problem wohl nicht wichtig genug. Im Übrigen sind das immer Termine mit Anschlussterminen, sodass die Redezeit bereits vorab begrenzt ist.
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Mails würde ich auch in eine andere Kategorie setzen als meine Unterrichtsvorbereitung.
Wenn ich weiß, dass ich Dienstag und Mittwoch Nachmittag was anderes vorhabe, kann es gut sein, dass ich montags länger am Schreibtisch sitze. Gerade diese Freiheit der teilweise freien Zeiteinteilung mag ich an diesem Job.
Aber ich darf nicht erwarten, dass ich eben nachts oder allgemein zu bestimmten Uhrzeit meine Mails abrufe oder antworte.
Daher hinkt der Vergleich mit den Beratern etwas.
Wenn ich 4 Stunden Anwesenheit in der Schule habe und den nachmittag dann für Freizeit nutze um dann abends bis 24 Uhr am PC zu sitzen ist ein Unterschied zum Berater der tagsüber 10 Stunden unterwegs ist und nachts dann noch Mails abruft.In der Praxis läuft dies so und auch ich mag diese Freiheit. Das ist sicher auch einer der Gründe, warum zumindest in Niedersachsen die Arbeitszeitverordnung explizit nicht auf (verbeamtete) Lehrkräfte angewendet wird. Für Angestellte gilt aber das Arbeitszeitgesetz, welches tatsächlich eine einzuhaltende Mindestruhezeit vorschreibt. Diese fängt neu an zu laufen, wenn sie auch nur kurz unterbrochen wird. Daher müssen Angestellte nachweisbar darüber belehrt werden, dass sie nach einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr arbeiten dürfen. Dazu gehört auch das Prüfen von Mails. Sollten sie dann dennoch dagegen verstoßen, kann das nicht mehr zulasten des AG gehen, sonst durchaus.
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Das ist falsch. Was meinst du warum Unternehmen wie McKinsey, KPMG, pwc ihren Beratern inzwischen unter Strafe verbieten zu spät abends oder nachts auf ihre berufliche eMail zuzugreifen. Der Arbeitgeber ist auch bei Homeoffice-Aufgaben für die Einhaltung der Ruhezeiten gemäß ArbZG verantwortlich (gilt nicht für Beamte).
Naja, ganz so hart formuliert mag ich das nicht stehen lassen. Zwar entbindet die Tätigkeit im Homeoffice den AG nicht von der Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten. Diese kann er aber auch dem AN selbst übertragen und sich in regelmäßigen Abständen berichten lassen. Die Ausgestaltung der Arbeitszeit (z.B. Überschreitung der täglichen Stundenzahl bis maximal 10 Stunden und Ausgleich an anderen Tagen) kann genau wie die inhaltliche Verteilung von Aufgaben (U-Vorbereitung, Korrekturen usw.) durchaus in der Eigenverantwortung des AN verbleiben. Verbinden würde ich das dann auch mit der Belehrung zur Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten. Im Rahmen einer Dienstvereinbarung ist es sicher auch in Schulen sinnvoll, einen spätesten Zeitpunkt für das Prüfen von Mails festzulegen und dies entsprechend auch anzuordnen.
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Inwiefern ist eine Cloudlösung bei OneNote vorgeschrieben? Ich nutze es und es wird nicht mit der Cloud synchronisiert, wenn ich mich jetzt nicht völlig täusche. Und ich nutze nicht die 2016 Version.
Wenn du wirklich ohne die Bezahlversion von OneNote2016 (ausschließlich) lokal speichern und öffnen kannst, würde mich das brennend interessieren. Alle Quellen, die ich bislang gefunden haben, gestehen das nur noch der kostenpflichtigen Version von OneNote2016 zu. Würde mich über eine PN hierzu sehr freuen.
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In NRW liegen zwischen Schuljahresbeginn und Weihnachtsferien 14 Wochen Schule (abzüglich der Herbstferien).An meiner Schule sind es sogar nur 13 Wochen wegen der Projektwoche.
Und in meinem Fall sogar nur 12, weil die erste Schulwoche Klassenlehrerunterricht in der neuen 5 war.Gehen wir mal von einem Vollzeitkollegen mit 4 Oberstufenkursen und 2 Unterstufenklassen aus. Der muss dann in diesem Zeitraum 8 Oberstufenklausuren und 6 Unterstufenklassenarbeiten schreiben. Also mehr als 1 pro Woche.
Wenn man jetzt aber mal davon ausgeht, dass man ja in den ersten 2-3 Wochen des Schuljahres keine ARbeiten schreiben kann, weil ja auch noch gar kein Stoff da ist, dann bleiben effektiv zwischen 9 und 11 Wochen für 14 Arbeiten / Klausuren.
Wo soll es denn da eine Entzerrung von Belastungsspitzen geben? Ich sehe da gar keinen Spielraum!!!
Lass uns doch einmal sauber unterscheiden zwischen :
1) den zwingenden beruflichen Aufgaben, die wir im Lehramt nun einmal haben und die zwar belastend sein mögen, aber noch lange keine Belastungsspitzen sind und
2) der Möglichkeit, diese so zu verteilen, dass man Belastungsspitzen glättet, also vermeidbare Überlastungen vermeidet.Dass Korrekturen zum Berufsbild einer Lehrkraft gehören, ist hinlänglich bekannt und dass diese nur eingeschränkt reduziert werden können (und ja, das geht: Fachkonferenzbeschluss her für Minimum der zulässigen Arbeiten und Zeitumfang reduzieren, soweit möglich) ebenfalls.
Es ging aber darum, dass man dann nicht noch 5 Klausuren in die gleiche Woche legt. Mir kommen übrigens 3 Klassenarbeiten nur für den Zeitraum von Sommer bis Weihnachten etwas arg viel vor, in Niedersachsen reden wir von 3-5 Klassenarbeiten/Schuljahr für Kernfächer und 2-3 für Fächer geringerer Stundenzahl in Sek I und lediglich 1-2 Klausuren/Kurs in Sek II als zulässiges Minimum. -
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Gleichungen markieren und lösen.
Brauchbares Lineal
Brauchbarer Winkelmesser
Brauchbarer Zirkel
Cloudsynchronisation über mehrere Geräte hinweg.
[Ich nutze zur Zeit das kostenlose Microsoft Onenote. Es erfüllt meine Anforderungen bestmöglich. Und ich bin ich mir bei Microsoft recht sicher, dass der Hersteller nicht in Kürze bankrott geht oder die Entwicklung der Software einstellt.]
Nein, das nicht. Dafür ist man zwingend an die Cloudlösung gebunden, da bei Onenote das Abspeichern auf dem eigenen System ja nicht mehr möglich ist (außer Onenote2016). Von dort ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Einführung eines kostenpflichtigen Abomodells für Onenote ab Datum xy oder man hat keinen Zugriff mehr auf seine bisherigen Tafelbilder usw. Das scheint im Moment zumindest der Trend vieler größerer Softwareunternehmen zu sein, siehe z.B. Adobe.
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Wir z.B. dürfen die Klassenarbeiten und Klausuren gar nicht anders verteilen, das wird von der Abteilungsleitung vorgegeben. Außer in Klasse 5 und 6, wo noch nicht differenziert wird.
Aber mal ehrlich: Wie viele Möglichkeiten hat man denn schon??? Ich hatte zwischen Schuljahresbeginn und Herbstferien genau 4 (!!!) Wochen Unterricht, in denen ich in jeder meiner Lerngruppen eine Arbeit / Klausur schreiben musste. Da ist nicht mehr viel mit verteilen. Und wenn man dann Vollzeit arbeitet und 6 Korrekturgruppen hat, dann ist das doch klar, dass man irgendwann am Krückstock geht.Das ist bei uns zumindest in der Sek II auch zentral vorgegeben. Als guter Koordinator behält man dabei im Blick, wann bei bestimmten Kolleginnen und Kollegen Häufungen auftreten. Ansonsten helfen gerüchteweise Gespräche deutlich bei der Entzerrung von Belastungsspitzen. Einfach zu Hause zu bleiben, um zu korrigieren, ist jedenfalls nicht die Lösung!
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So ist es!
Schon einmal darüber nachgedacht, dass eine Kollegin mit zwei Korrekturfächern, wenn sie mehrere geschrieben hat und die alle korrigiert, vollkommen überlastet ist? Kein Wunder, dass man bei so einer Belastung krank wird.
Schon einmal darüber nachgedacht, dass das auch viel mit effektiver Arbeitsorganisation zu tun hat. Ich lege mir doch sicher nicht freiwillig mehrere Klassenarbeiten genau in den Zeitraum, in dem dann auch noch Konferenzen usw. anstehen. Ich verteile mir die Klassenarbeiten so über das Schuljahr, dass Zeiten anderer Spitzenbelastungen dabei nicht tangiert werden. Dann muss ich auch nicht vor dem Stapel mit 5 Klausuren kapitulieren.
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@Seph wie soll das mit dem KFZ gehn? Muss ja auch irgendwie an die Schule kommen... die andere Lehrerin wohnt 2 min Fußweg weg....Es gibt einen riesen Unterschied zwischen Weg zur Arbeit und von der Arbeit wieder nach Hause, dessen Ausgestaltung eine rein private Angelegenheit ist und einer dienstlich angeordneten Reisetätigkeit, für die der AG den entsprechenden Zeitrahmen und/oder Transportmöglichkeiten zur Verfügung stellen und finanzieren muss.
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Das heißt für Dich konkret, dass Du alles ablehnen solltest, was in irgendeiner Weise freiwillig ist oder dem ArbZG zuwiderläuft. Unterricht ab 8 Uhr? Dann abends Elternsprechtag maximal bis 18 Uhr. Klassenfahrt? Sorry, geht nur, wenn Deine nächtliche Ruhezeit von elf Stunden eingehalten werden kann, sprich: wenn Beamte mitfahren, die die entsprechenden Aufsichten sicherstellen können und für die das ArbZG nicht gilt. Wenn Protest kommt: Munter auf Deinen Minderverdienst hinweisen. Außerdem keine Vertretungsstunden akzeptieren: Dein Deputat ist auf die Stundenzahl ausgerichtet, für die Du bezahlt wirst.
Ich fürchte, ganz so einfach ist es nicht. Zum Einen greifen auch im ArbZG Ausnahmeregelungen in Einrichtungen zur Betreuung von Personen. Ob damit auch Schulen erfasst sind, vermag ich spontan nicht zu verneinen. Zum anderen wird sich der Arbeitgeber regelmäßig erfolgreich darauf zurückziehen können, dass bei Mitfahrt von mehreren Aufsichtspersonen, diese ihre nächtliche Ruhezeit so ausgestalten können, dass eine versetzte Ruhepause von 11h gewährleistet ist (so z.B. geschehen LAG Nds.AZ 2 Sa 597/11). Spannend dürfte aber auch das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22.08.2001 sein, nachdem Teilzeitbeschäftigte Angestellte für den Zeitraum der Klassenfahrt Vollzeit zu bezahlen sind( 5 AZR 108/00).
Im Übrigen bedeutet ein Arbeitsbeginn um 8 Uhr ein notwendiges Arbeitsende um 21 Uhr am Vorabend, nicht 18 Uhr. Hierfür ist im Rahmen der Eigenverantwortung bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit die Lehrkraft mit verantwortlich. Soll z.B. heißen: niemand kann argumentieren "Sorry Chef, ich kann morgen erst 11 Uhr mit Unterricht beginnen, weil ich bis 24 Uhr noch Unterrichtsvorbereitung gemacht habe". Ordnet der SL trotz entsprechendem Hinweis dennoch eine Arbeitszeit bis nach 21 Uhr an, sieht das selbstverständlich anders aus. -
Das mag vielleicht verlockend bei der Einstellung klingen... Aber wie willst du das dann im Alltag umsetzen? Das würde zu riesiger Diskussion führen. Es würde dann z.B. der eine D/G Lehrer, der im Jahr x eingestellt wurde, mehr verdienen, als der aus dem Jahr y.
Da würde es dann heißen, soll C doch Klassleitung, Abschlussfahrt... machen, die bekommt mehr für die gleiche Arbeit.Vielleicht entspannt es die Stellensituation aber nicht den Arbeitsalltag.
Zumindest das ließe sich über -wegen mir auch nicht ruhegehaltsfähige- Boni auf die normalen Sätze erledigen, analog zu außertariflicher Bezahlung in der freien Wirtschaft. Und warum sollte Lehrkraft x denn erfahren, ob Lehrkraft y ohne Aufschlag oder mit 10% Aufschlag eingestellt wurde?
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Hallo,
ich versuche trotz minderjährigem Kind auch seit 5 (!) Jahren versetzt zu werden, leider wegen des """Lehrermangels""" lässt man mich nicht gehen.....
da die Schule mit Dopelklassen, d.h. 2 Schulstufen auf einmal --> doppelte Arbeit etc. + Inklusion "ohne Konzept" (blindes Kind, authisten, schwierige Schüler, Lernschwäche etc.) auch noch dazu kommt sowie 2 Standorte --> nie Pausen da ich immer hin und herfahren muss (einziger Lehrer mit Volldeputat an der Schule bze. die andere Lehrerin mag an den schwierigen Standort nicht fahren und hat ihre 2 Autos "verliehen" damit sie nicht rüber muss und flüstert bei der Stundenplanplanung eh immer dem Rektor ins Ohr...), zusätzlich für alle dann noch "Postbote" und Papier hin und herfahren etc. spielen muss und noch die üblichen 1000 Dienste (HP, BFC, 1. Helfer etc. etc. etc.) übernehmen muss, der Rektor auch alle Arbeit sehr gern abwälzt etc. und wegen der Familie natürlich will / muss ich da endlich weg, sonst bin ich in einem Jahr Burnout reif

daher wäre nun auch meine "letzte Option" kündigen und mich neu verbeamten lassen... über google etc. finde ich da leider nichts... außer dieses Thema hier
Leider gibts diesen Blog etc. nicht mehr....daher rmeine Frage - auch wenn das Thema schon älter ist - hat da noch jdn (genaue) Infos etc. ? Die GEW hat halt leider - wie so oft und wie von so viel - keine Ahnung.....

Die erste, sinnvolle und schnelle Zwischenlösung für dich wäre wohl, dem Rektor und Stundenplaner klar zu machen, dass dein Privatfahrzeug ebenfalls nicht mehr für Dienstfahrten zur Verfügung steht. Das ergibt sich m.E. bereits aus Versicherungsgründen, meine Kfz-Versicherung deckt beispielsweise nur den privaten Gebrauch ab. Dann hilft es sehr, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und bei Überbelastung auch einmal Nein zu sagen.
Das klingt erst einmal nicht nach Antworten auf deine Frage, ich befürchte anhand der Schilderung aber, dass eine Versetzung nicht unbedingt die Lösung ist, wenn du an der neuen Schule wieder alles mit dir machen lässt.
Daher nun zur Frage: Werden nach der erfolgreichen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach wie vor die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt (Alter, Gesundheit, Führungszeugnis...), dann steht einer erneuten Verbeamtung grundsätzlich nichts im Weg. Problematisch könnte aber der Umgang mit den Altersrückstellungen in PKV und vor allem der Pensionsanspruch sein, da die erworbenen Ansprüche i.d.R. erlöschen dürften und man mit der Entlassung in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird. -
zur blau machenden kollegin: scheißverhalten. petzen ist aber auch scheiße. und zwar sowas von.
Das Decken von Dienstvergehen aber auch. Und zwar sowas von. Im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist aber sicher ein Gespräch direkt mit der Kollegin über die Beobachtungen und die Chance zur Abänderung des Verhaltens sinnvoll, bevor man die nächste Stufe geht.
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Das ist durchaus möglich. Ich erinnere an den Fall der Kollegin, die sich krankschreiben lassen hat, um ihre Tochter ins Dschungelcamp zu begleiten. Ansonsten ist die ganze Palette von Keine Reaktion über Dienstlicher Verweis, Bezügekürzung, Herabstufung bis zur Entfernung aus dem Dienst denkbar. Gerade die Häufung dieser Vorfälle lässt sich m.E. nur mit einer der höheren Stufen adäquat beantworten.
Zumindest das VG Trier hat am 22.09.2015 in einem Fall festgestellt, dass bei amtsärztlich festgestellter Dienstfähigkeit der Nichtantritt des Dienstes trotz privatärztlicher Dienstunfähigkeitsbescheinigungen zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst führen kann. Das dürfte sich auch ohne Konsultation des Amtsarztes übertragen lassen, wenn anderweitig beobachtbar war, dass offensichtlich keine Dienstunfähigkeit vorgelegen haben kann.
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Wenn der Lehrerberuf von der Politik ernst genommen werden würde, würde es, analog wie es in anderen Ländern teilweise und in vielen anderen akademischen Berufen der Fall ist, einen zugehörigen Assistenzberuf geben, der durch eine Lehre erlernt wird. Diese Person würde den Lehrer insbesondere bei Punkten, die außerhalb des reinen Unterrichtshaltens liegen, unterstützen, und die Zuteilung könnte nach Schulgröße oder Standorttypen erfolgen. Vlt. kommen wir da mal hin, aktuell sehe ich das leider noch nicht...
Ich wiederhole es gerne: solche Assistenzberufe und unterstützende Berufsgruppen gibt es längst. Dazu gehören neben den eigentlichen Schulassistenten, die für ihr Tätigkeitsspektrum keine spezielle Lehre durchlaufen müssen, noch Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Einzelfallhelfer usw....ach, und die Sekretärinnen und Hausmeister nicht zu vergessen.
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Es geht nicht darum, dass du mal eben die Tafel wischst. Es geht um den Aufgabenbereich eines CTAs, so wie er in der "freien" Wirtschaft üblich ist. Aber scheinbar verstehst du das nicht.
Lehrer sollten genausowenig dafür zuständig sein, Chemiesammlungen in einem arbeitsfähigen Zustand zu halten, wie z.B. die IT zu warten!Andere Länder haben das verstanden, frage einfach Wollsocken...
An den Hochschulen gibt es doch auch Labor-Ingenieure, die eben genau diese Arbeiten (Experimente vorbereiten, Praktika betreuen, Sammlung organisieren, ...) erledigen... Oder wurden die mittlerweile auch eingespart?
An Schulen nennt sich so etwas (zumindest in Niedersachsen) Schulassistent, der mit einer guten Reihe von Aufgaben betraut werden kann. Dazu kann auch der Versuchsaufbau und das Organisieren von Sammlungen gehören.
(siehe hierzu http://www.schure.de/personal/clerk01.htm)
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Was würdest du sagen, wenn der Dienster folgendes (fiktionales) Angebot machen würde:
Du musst 2 Stunden weniger unterrichten und bist dafür für das reinigen der Sammlung und Nachbestellungen verantwortlich. Der Arbeitsanteil (rund 7% der Wochenarbeitszeit), die mit dem Reinigen der Sammlung etc. verbracht wird, wird nicht mit A13 sondern nur mit A7 besoldet.Ich sehe das andersherum: Wenn der Dienstherr darauf besteht, dass ich meine Arbeitszeit auch mit anspruchsloseren Aufgaben verbringe und dafür dennoch einen Sold aus dem höheren Dienst erhalte, ist das doch ok. Man kürzt dann in Absprache eben an anderen Stellen. Seitdem ich meine Arbeitszeit erfasse, fühle ich mich da auch ganz wohl damit, da ich damit meine Wochenarbeitszeit sehr gut kontrollieren kann. Im Übrigen ist es auch in anderen Berufen nicht so unüblich, einen kleinen Teil der Wochenarbeitszeit mit Aufgaben zu verbringen, für die man überqualifiziert ist.
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Remonstrieren gerne auch nach Unterlassung der Anordnung, falls diese offensichtlich illegal ist. Ich muss nicht dem Chef seine Bleistifte spitzen, im Unterricht nicht auf die Toilette gehen dürfen oder eine Schulaufgabe am Sonntag schreiben müssen. Das waren jetzt eher an den Haaren herbeigezogene Beispiele, aber ich bin sicher, wir sind uns einig, dass es Anweisungen gibt, die nicht befolgt werden müssen. Da werden auch Unterlassungen keinerlei Konsequenzen haben, weil sie Grundrechten widersprechen.Aber das soll nicht zu weit weg führen, was die Anordnung dieses Threads betrifft.
Nichts anderes habe ich geschrieben, wenn ich explizit auf offensichtlich rechtswidrige Anweisungen hinweise. Für das Ausgangsbeispiel hier im Thread passt das aber gerade nicht und ich wollte mich darauf beziehen, dass bei einer solchen nicht offensichtlich rechtswidrigen Anweisung der Weg nicht sein kann,
einfach nicht aufzutauchen.
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