Das mag sein, weiter oben wurde aber behauptet, die Aussage "Ein Anruf befreit noch nicht (pauschal) von der Aufsichtspflicht" sei Blödsinn. Es mag durchaus Konstellationen geben, in denen ein Anruf eben nicht ausreicht. Ich räume aber gerne ein, dass diese Konstellationen im schulischen Alltag kaum vorkommen, was sicher auch an den sich daraus ergebenden Konsequenzen der Dienstpflichtverletzung liegt.
Stell Dir einfach einen Fall vor, in dem die Schule zunächst überhaupt nicht benachrichtigt wird (Lehrkraft verunfallt auf dem Weg in die Schule schwer oder tödlich - wann erfährt die Schule das wohl?).
Der Fall ist gar nicht so abwegig und relativ einfach. Man würde erkennen, dass eine Aufsichtspflichtverletzung der Lehrkraft vorliegt, die aber aufgrund der Verwicklung in den schweren Unfall nicht fahrlässig erfolgte. Insofern gäbe es auch keine Konsequenzen daraus.