Beiträge von Seph

    Du musst die "fachlichen Voraussetzungen" haben

    Die hat man i.d.R. durch den Nachweis von mindestens der Übungsleiterlizenz C oder entsprechend höherer Trainerlizenzen. Sportlehrkräfte erwerben die C-Lizenzen bzw. gleichwertige Sachkundenachweise durch ihr Studium und das Referendariat, fachfremde Lehrkräfte müssen dies i.d.R. für die jeweilige Sportart vorweisen können.

    Das spielt vor allem in Haftungsfragen bei Sportunfällen eine Rolle. Eine reine Freigabe der Schulleitung ohne die entsprechende Sachkunde reicht da m.E. noch nicht aus, um im Fall der Fälle unbescholten aus der Nummer rauszukommen.

    Hallo,

    ich bin Lehrer an einem Gymnasium, und habe mehrere Schüler in verschiedene Klassen, die oft den Unterricht stören.

    Ich wollte mal fragen: Ob ihr vielleicht Strafarbeiten kennt die pädagogisch gut und Ziel führend sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bennet

    Gute Erfahrungen für sinnvolle Erziehungsmittel findest du wahrscheinlich am ehesten in deinem Kollegium, hier gibt es manchmal auch schulinterne Interventionskonzepte. Die zulässigen Ordnungsmaßnahmen findest du im Schulgesetz deines Bundeslandes.

    Grundsätzlich gibt es, wie oben bereits beschrieben wurde, in Schule keine Strafen, sondern lediglich Konsequenzen für Regelverstöße. Für strafrechtlich relevante Vorfälle ist i.d.R. die Polizei hinzuzuziehen.

    In Niedersachsen erhalten meines Wissens Fachleiter*innen an den Studienseminaren für zukünftige Gymnasial- und BBS-Lehrkräfte auch A15 (mit den andernen Lehrämtern kenne ich mich leider gar nicht aus). Es gibt in den Seminaren aber auch eine Menge sog. "mitwirkende Lehrkräfte", die weiterhin A13 und m. E. eine Stellenzulage erhalten. Wo genau der Unterschied in der Tätigkeit der Fachleiter*innen und der Mitwirker*innen ist, weiß ich allerdings nicht; dazu bin ich selber schon zu lange aus dem Ref. 'raus und ich kenne niemanden näher, der im Studienseminar tätig ist.

    Das trifft so vollkommen zu. Inzwischen ist der Großteil der Ausbilder am Studienseminar nur noch als Mitwirker in A13 tätig, in einigen Fächern gibt es je nach Seminar gar keine/n Fachleiter/in in A15 mehr. Die Mitwirker erhalten neben einigen Abminderungsstunden noch die Stellenzulage von 150€, die aber nicht relevant für die Pension ist. Einen nennenswerten Unterschied in den Tätigkeiten von Fachleitern und Mitwirkern konnte ich noch nicht feststellen. Selbstredend übrigens, dass für die zwingend nötigen Dienstreisen die Nutzung des Privat-Kfz vorausgesetzt wird...

    Ähnlich sieht es übrigens in Thüringen aus, nur dass es da außer der Seminarleitung gar keine Beförderungsstellen am Seminar gibt.

    Dass der/die Prüfer*in und der Protokollant*in Fachlehrer*innen sein müssen, wird nicht durch "in der Regel" ausgehebelt und sonst nehme ich mir halt jemanden anderen, der auf dem Flur spaziert. Ich bin sicher, dass es ein Klagegrund darstellt, wenn es 1) andere Möglichkeiten gibt, 2) nicht mal Versuche gegeben hat, sich anders zu helfen.

    Da bist du dir zurecht sicher. "In der Regel" entfaltet eine vergleichbare Bindungswirkung wie "soll", d.h. es muss so verfahren werden, außer es geht unter zumutbaren Zuständen nicht anders. Wir hatten in Rücksprache mit der Schulbehörde mal die Ausnahmeerlaubnis, eine fachfremde Lehrkraft, die das Fach im Studium aber teilweise hatte, Protokoll schreiben zu lassen, als niemand anderes zur Verfügung stand. Um solche Notfallausnahmen nicht von vorneherein zum Fehler im Prüfungsverfahren zu machen, ist die strikte Vorgabe etwas aufgeweicht, was aber nicht das Ermessen freigibt, beliebig zu verfahren.

    Wenn du verbeamtet bist, dann schließt du keine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Diese ist verpflichtet zu zahlen wenn die Dienstunfähigkeit festgestellt wird und du frühzeitig in den Ruhestand versetzt wirst. Völlig egal aus welchem Grund das geschieht.

    Grundsätzlich stimmt das zwar, es gibt am Markt aber m.W.n. praktisch keine echte Dienstunfähigkeitsversicherung mehr.Sie leisten gerade nicht mehr in jedem Fall der Versetzung in den Ruhestand. Im Gegensatz zur früheren echten DU-Klausel sind weder Entlassung noch Versetzung in den Ruhestand aus beliebigem Grund versichert. Die inzwischen verwendeten Klauseln zielen auf die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähgkeit als vollständige Berufsunfähigkeit und setzen daher die BU voraus. Dennoch bin ich voll bei dir: Die DU ist auch mit unechter Klausel der BU vorzuziehen, wenn auch die Unterschiede nicht mehr so groß sind. Immerhin wird hier das Ermessen des Dienstherrn noch berücksichtigt.

    PS: Ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Wenn jemand noch eine DU mit echter Klausel am Markt kennt, dann bitte posten.

    Es ging aber eben nur um die berufliche Schulen...

    Nachdem du meine Aussage, die gar nicht auf berufliche Schulen bezogen war, weiter oben unter Bezug auf berufliche Schulen als falsch bezeichnet hast, war es mir durchaus ein Anliegen, klarzustellen, dass ich über allgemeinbildende Schulen rede.

    Nein das ist nicht der Grund. Es gibt in der Berufsfachschule, der Berufsfachschule und der Fachschule einfach das Fach Physik nicht. Es werden zwar viele physikalische Zusammenhänge vermittelt. Das geschieht im Anwendungszusammenhang mit der entsprechenden beruflichen Fachrichtung.

    Das mag an beruflichen Schulen stimmen, an allgemeinbildenden Schulen nicht. Hier gehört Physik zum regulären Fächerkanon, aber es gibt kaum Lehrkräfte hierfür am Markt. Im Ergebnis sollen dann physikalische Fachinhalte oft von v.a. Biologielehrkräften vermittelt werden...

    Vielleicht ist das aber ja gerade dem Mangel an KuK mit dem Unterrichtsfach "Physik" geschuldet?! Das kann ich leider nicht sagen.

    Das kann gut sein, ist es doch auch eine der Motivationen in einigen Schulformen oder Jahrgangsstufen in manchen Bundesländern "Naturwissenschaft" (o.ä.) statt Biologie, Chemie und Physik zu unterrichten. Der Unterricht wird dann häufig nicht gerade von Physiklehrkräften erteilt.

    Es gibt Schulbehörden wie z.B. das MSB, die sind so organisiert, dass die Referatsleitung A16 bzw. B2 erhält. Darunter ist in der Regel die Position des Referenten, die bis A15 geht. Es gibt somit Posten ohne direkte Führungsverantwortung, die mit A15 dotiert sind.

    Danke. Argumentiert man so, gelten dann natürlich auch Koordinatoren und stellvertretende Schulleiter als Beamte ohne (direkte) Führungsverantwortung. Immerhin sind Referenten i.d.R. Vertreter der Referatsleitung und Sachbearbeitern gegenüber i.d.R. weisungsberechtigt.

    Bitte was? Zeiterfassung haben wir doch im Lehrerberuf auch nicht. Gerade im Lehrerberuf ist dieses "open end" Arbeiten eine absolute Katastrophe und ein Nachteil gegenüber anderen Berufen mit festen Anwesenheitszeiten.

    Es ist doch sogar so, als Lehrer hast du teilweise Tage mit Konferenzen, da bist du den ganzen Tag außer Haus. Und dann musst du oben drauf noch Unterrichtsvorbereitung machen, das erfässt keiner.

    Das kannst du, wie in anderen Branchen mit teilgebundener Arbeitszeit ebenfalls üblich, selbst erfassen und für dich steuern. Aber das erfordert die Übernahme von Eigenverantwortung statt reinem Beschweren.

    Die werden doch wie Hühner in großen Legebatterien gehalten, nur, dass man das nicht Käfighaltung sondern Lehrerzimmer nennt.

    Polemischer geht es heute nicht, oder? Ich war als Lehrer noch nie gezwungen, mich im - zugegeben sehr engen - Lehrerzimmer aufzuhalten. Ein Spaziergang oder der Rückzug in die Sammlung, die du als Bio/Ch-Lehrerin ja auch kennst, hilft auch dabei, eine echte Pause zu haben. In der Sammlung steht übrigens ein sehr gemütliches Sofa neben der Kaffee-Maschine :)

    Nichtführungspositionen in der Behörde gehen auch bis A15...

    Da geht es mir wie Th0r5ten: mich würde brennend interessieren, welche Jobs in A15 es ohne nennenswerte Führungsaufgaben gibt. Mir fallen spontan nur (Fach-)ärzte ein, die in entsprechenden Behörden oder Anstalten (z.B. JVA oder Schulpsychologie) als Beamte arbeiten. In der Verwaltung befindet man sich auf der Stufe i.d.R. mindestens bei Referatsleitungen, die häufig genug auch tiefer eingruppiert sind.

    Durch Home Office spart man diese Wege und hat zudem viel mehr Freiraum zuhause. Außerdem kann man z. B. Gehälter einer Großstadt kassieren, wohnt aber auf dem Land. Insgesamt ist der Job eines Büromitarbeiters so wesentlich angenehmer geworden. Wie seht ihr das?

    Zum Thema: Das sind Vorteile, die man als Lehrer im ländlichen Bereich schon immer haben konnte. Im Übrigen wird durch diesen leichten Trend unser Beruf nicht unattraktiver, sondern lediglich andere Berufe ein bisschen attraktiver. Ich bin aber nicht Lehrer geworden, um möglichst nicht Büromitarbeiter zu sein, sondern weil ich Lehrer werden wollte.

    Zu deinem Zitat des GG ein Hinweis: In Katastrophensituationen (Krieg, Umweltkatastrophen, Pandemien, ...) kann das GG durchaus ausgehebelt werden. Es gibt auch genug Beispiele für Nicht-Katastrophensituationen seit 1949, in welchen das GG umgangen wurde, was auch von verschiedenen Fachleuten (u.a. Rechtswissenschaftler) entsprechend kritisiert wurde.

    Das GG wird hier nicht ausgehebelt. Es liegt schlicht kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte vor. Die Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurde bereits mehrfach von Gerichten als zulässig erkannt. Ein Beispiel für ein entsprechendes Urteil kannst du meinem Beitrag weiter oben entnehmen.

    Die Kombination eines der Fächer mit Mathe hat neben dem Einsatz in einem Kernfach und entsprechend weniger Lerngruppen bereits im Studium einen weiteren Vorteil: Sowohl in Informatik als auch in Physik ist gerade anfangs der Anteil von Mathematik relativ hoch. Man muss also ohnehin Mathe-Vorlesungen besuchen, die bei Mathe als Fach bereits angerechnet werden. Anders ausgedrückt: Mit Informatik/Physik hat man einen erhöhten Aufwand im Studium, da man sich einiges an mathematischen Inhalten ohnehin aneignen muss.

    Bei entsprechendem Interesse kann es sinnvoll sein, erst einmal Mathe/Physik zu studieren, da Informatik als Fach oft nur wenige Stunden hat. Der Bedarf an Lehrkräften ist in Physik und in Informatik bundesweit relativ hoch, in Informatik reichen aber oft 2-3 Lehrkräfte pro Schule aus. Anders als für Physik gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, sich auch berufsbegleitend für Informatik nachzuqualifizieren, wenn man das möchte. Hat die Wunschschule Bedarf, unterstützt sie das meist gerne.

    Hallo zusammen,

    ich bin Referendar an einer beruflichen Schule in NRW.

    wahrscheinlich stehe ich auf weiter Flur relativ alleine da, aber ich habe gegen die neue Verordnung in NRW bzgl. der dauerhaften Maskenpflicht in weiterführenden Schulen remonstriert.

    Es wird dich sicher beruhigen, zu erfahren, dass sich das OVG NRW bereits am 28.07.2020 mit der Problematik der Rechtmäßigkeit einer Maskenpflicht beschäftigt hat und diese als rechtmäßig eingestuft hat (AZ 13 B 675//20.NE). Dabei hat das Gericht explizit auch darauf hingewiesen, dass der Verordnungsgeber seinen Entscheidungsspielraum nicht dadurch verletze, dass es in der wissenschaftlichen Debatte auch gegensätzliche Stimmen gäbe.

    Kurz gesagt: Die Remonstration, die sich i.d.R. ohnehin nur gegen direkte Anweisungen von Dienstvorgesetzten richten kann, kannst du dir m.E. getrost sparen, da bereits gerichtlich entschieden ist, dass dies zulässig ist.

    Du müsstest doch eigentlich eine Namensliste mit Temperaturangabe führen und dann sind wir wieder bei der DSGVO, oder? Das meinte ich mit der Grauzone.

    Die müssten nicht erfasst werden. Personen mit zu hoher Temperatur werden direkt nach Hause (oder zum Arzt) geschickt, die anderen dürfen rein. So läuft das in einigen Ländern ja auch an Flughäfen etc. Die Methode ist alleine natürlich nicht ausreichend, kann aber ein sinnvoller Baustein sein, der sich zudem relativ einfach umsetzen lässt.

    Eine Grenze muss es allerdings geben, weil es nur so und so viele Ärzte und Juristen (als Beispiele für gutbezahlte Akademikerberufe) geben kann und im Gegenzug auch weniger beliebte, aber für die Gesellschaft notwendige, solide Ausbildungsberufe besetzt werden müssen.

    Mit einer solchen Steuerung befindet man sich irgendwie im Konflikt mit Art. 12 GG. Jedenfalls dann, wenn man den Zugang bereits sehr früh endgültig verbaut. Im Übrigen herrscht gerade ein Ärztemangel, der Flaschenhals sind die Ausbildungskapazitäten, v.a. in der klinischen Phase. Es ist schon gut, dass es mehrere Wege zu bestimmten Zielen gibt, um verschiedenen Lebensentwürfen und -umständen Rechnung zu tragen.

    Mag ja sein, aber zumindest für die Jahre 2013-2015 gab es niedersachsenweit bei 2946 Ausschreibungen überhaupt nur 8 Fälle, in denen Beförderungsstellen entgegen dem Vorschlag des Schulvorstandes besetzt worden, 4 davon für sonstige Beförderungstellen, die an Grundschulen nicht existieren. Das ist mit Sicherheit nicht alles auf Grundschulausschreibungen mit nur 1 Bewerber*in zurückzuführen.

    Ich habe eine Reihe von Bewerbungsverfahren mit erlebt, in der deutlichen Mehrheit der Fälle ist der vom Schulvorstand bevorzugte Bewerber nicht zum Zuge gekommen. Im letzten mir bekannten Fall mit 15 Stimmen zu 1, hat der Bewerber mit der einen Stimme die Stelle bekommen.

    Der Schulvorstand votiert oft für den Kandidaten von der eigenen Schule, gleichzeitig ist es zumindest im Gym/GS Dezernat Politik, dass Hausbewerber nur berücksichtigt werden, wenn es sonst niemanden geeigneten gibt.

    Das sind bemerkenswerte Erfahrungen, der Verallgemeinerung muss ich aber widersprechen. Eine kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert bei der Landesregierung am 04.10.2016 zu genau dieser Thematik hat zwar bestätigt, dass die Schulvorstände in der weit überwiegenden Zahl aller Verfahren, in die sie eingebunden waren, auch interne Bewerber*innen vorgeschlagen haben (ca. 89-100% je nach Regionalabteilung) . Gleichzeitig wurde aber auch offengelegt, dass in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle die vorgeschlagenen Bewerber*innen auch ausgewählt wurden.

    ( vgl. Drucksache 17/6873 vom 14.11.2016)

    Aktuellere Zahlen habe ich auf die Schnelle leider nicht gefunden, wären aber interessant.

    Also hier musste ich schon schmunzeln: Natürlich ist es uns bewusst, dass man weiterhin gut ausgebildete Lehrer*innen braucht und nicht nur für die Schulgründung in den ersten Jahren, schließlich sind wir eine Schulgründunginitiative. Wir möchten ja nicht KEINE Lehrer*innen, sondern eben gerade, weil wir Lehrer*innen möchten, schreibe ich hier ja

    Man kann eurer Homepage sehr gut entnehmen, dass ihr jetzt für die Gründungsphase zwei Lehrkräfte mit 2. STEX sucht, für später aber gerne auf Lehrkräfte ohne 2. STEX und auf Personal mit deutlich anderer Ausbildung zurückgreifen möchtet (Tänzer*innen, Sozialpädagog*innen, Handwerker*innen usw.). Das liest sich nicht so, als würde angestrebt werden, die Betreuung der Kinder in der Hauptsache durch ausgebildetes Lehrpersonal sicherzustellen.

    Als Ersatzschule darf man nicht weniger als 80% des Haustarifs zahlen. Der ggf. unspezifische Begriff "Haustarif" ist bei unserer Stellenausschreibung bewusst so gewählt worden und nicht näher beschrieben, weil nicht das Geld entscheiden soll und weil das Gehalt bis zu einem gewissen Grad Verhandlungssache sein kann.

    Es ist eine Typsache, ob man eine geregelte Routine, die meist sehr gleichbleibend ist mit eher kurzfristigen oder oberflächlichen Kontakten über Jahre zu einem hohen Gehalt haben möchte oder, ob man sich auf neue, intensive Erfahrungen und Verantwortung freut, zu einem Gehalt, mit dem man gut leben kann.

    Sorry, aber das liest sich für mich, als würdet ihr am unteren Minimum bleiben wollen. Das wären dann 80% von E11 oder E13 je nach Qualifikation. Ob man davon im Raum Frankfurt gut leben kann, mag ich bezweifeln. Gleichzeitig scheint die Expertise der Lehrkräfte gerade nicht benötigt zu werden, wenn grundsätzlich Fachgrenzen aufgelöst werden und erwartet wird, auch deutlich fachfremd zu "unterrichten". Im Regelsystem erhalten die gleichen Lehrkräfte gleich volles A12/A13 Gehalt mit vollem Kündigungsschutz und definitiv ebenfalls keiner gleichbleibender monotoner Tätigkeit.

    Ist euch übrigens bewusst, dass eine staatlich anerkannte Ersatzschule den Unterricht nicht nur in der Gründungsphase, sondern auch langfristig durch grundständig ausgebildete Lehrkräfte mit 2. STEX oder entsprechendem Quereinstieg abdecken muss? Es reicht gerade nicht aus, dies nur zur Bewilligung sicherzustellen.

Werbung