Du musst die "fachlichen Voraussetzungen" haben
Die hat man i.d.R. durch den Nachweis von mindestens der Übungsleiterlizenz C oder entsprechend höherer Trainerlizenzen. Sportlehrkräfte erwerben die C-Lizenzen bzw. gleichwertige Sachkundenachweise durch ihr Studium und das Referendariat, fachfremde Lehrkräfte müssen dies i.d.R. für die jeweilige Sportart vorweisen können.
Das spielt vor allem in Haftungsfragen bei Sportunfällen eine Rolle. Eine reine Freigabe der Schulleitung ohne die entsprechende Sachkunde reicht da m.E. noch nicht aus, um im Fall der Fälle unbescholten aus der Nummer rauszukommen.