Wofür brauche ich Hitzefrei - ich bin Schulleiter.
kl. gr. frosch
Zum Überstundenabbau im Kollegium
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Wofür brauche ich Hitzefrei - ich bin Schulleiter.
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Preisfrage: In Vorbereitung des Themas Shakespeare habe ich in meinem häuslichen Arbeitszimmer an dem von mir privat angeschafften PC an neueren Verfilmungen im Internet gesucht. Dazu habe ich mir privat eine DVD Box mit 3 Verfilmungen angeschaut. Und jetzt habe ich vor 3x2h diese Verfilmungen auf meinem privat angeschafften DVD Player anzuschauen. (Eventuell werde ich dabei auch Popcorn essen)
Was meint ihr: Ist das nun Arbeitszeit oder nicht?
P.S. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich mir aus privaten Interessen eine DVD-Box mit 3 Shakespeare-Theaterstücken-Verfilmungen angeschafft hätte: 0% !!
Weil im Zusammenhang mit der Arbeitszeit gerne der Begriff der Mehrarbeit herangezogen wird, die bei Beamten aber voraussetzt, dass sie explizit auf Weisung des Dienstherren erfolgt und in zwingenden Fällen ohnehin ohne Anspruch auf entsprechende Vergütung zu erbringen ist:
Ja, das ist meines Erachtens Arbeitszeit und Nein, das ist meines Erachtens keine angeordnete Mehrarbeit. Anders ausgedrückt: wenn du es in deine zur Verfügung stehende durchschnittliche Wochenarbeitszeit noch unterbringen kannst, DVDs zu schauen, dann steht dem nichts im Wege. Solltest du diese damit aber bereits überschreiten, müsstest du eigenverantwortlich entscheiden, dass diese Tätigkeit (oder andere) im Moment nicht sinnvoll zu leisten ist und andere Tätigkeiten priorisiert werden müssen. Und genau diese Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Einteilung der Arbeitszeit und Priorisierung von Tätigkeiten darf man von uns in unseren Besoldungsgruppen durchaus erwarten.
Natürlich gibt es dazu eine Rechtsgrundlage. Rechtsgrundlage für meine Präsenz an der Schule sind Pflichtstundenverordnung, die den Umfang meiner wöchentlichen zu haltenden Unterrichtsstunden definiert und die Dienstordnung, die die Art und Umfang der Tätigkeiten definiert, zu denen ich auch in Form von Präsenz verpflichtet werden kann. Däumchen drehen im Lehrerzimmer steht in keiner mir bekannten Dienstordnung. Abiturstreiche auch nicht. Präsenzpflichten außerhalb der dienstlich definierten Tätigkeiten gibt es nicht.
Stimmt! Genauso sind aber auch nur tatsächlich gehaltene Pflichtstunden anzurechnen, anders als im Arbeitsrecht. Weist der SL aber Anwesenheit und entsprechende Tätigkeiten als Ersatz an, müssen die Stunden doch angerechnet werden. Finde ich persönlich attraktiver als Minusstunden.
Ich empfehle eine Tätigkeit als Schulhausmeister. Da respektieren Dich alle, bis hinauf zum Schulleiter, und Du musst gar nicht mehr unterrichten. Davon abgesehen: an allen Schulen, die ich bis jetzt kennenlernen durfte, war das dickste Auto auf dem Parkplatz das des Hausmeisters.
Bei uns gehört das dickste Auto immer noch dem Schulleiter. Und so große Sprünge sind als Hausmeister mit (i.d.R.) Entgeltgruppe E5 auch nicht drin.
Falsch!Deine Ansage gilt nur so lange du damit Single-Haushalte oder Ein-Verdiener-Familien meinst. Arbeiten beide an unterschiedlichen Orten, kommt es zwangsweise zur Pendelei. Oder forderst Du etwa, daß KuK die Scheidung einreichen sollen, um näher an die Schule ziehen zu können?
Das ist das blöde, wenn Zitate aus dem Zusammenhang gerissen werden. Ich schreibe im weiteren Verlauf doch eindeutig, was gemeint ist. Das sind Kosten, die sich rein aus der privaten Lebensführung ergeben und nicht Kosten, die der Arbeitgeber indirekt auferlegt, weil er selbst nicht dafür aufkommen will. Und auf letzteres bezieht sich ja letztendlich das "Herumkotzen" hier in diesem Thread.
Zudem die Kosten für die Werkzeuge und Produktionsmittel, die in der Industrie von der Firma gestellt werden, die du als Lehrer jedoch selbst bezahlen musst: Medien, Bastelmaterial, Kopierpapier, Kosten für den selbst zu finanzierenden Arbeitsplatz Zuhause, ... Das Finanzamt hat mir bei der Steuerfestsetzung 4035 € Werbungskosten (=beruflich bedingte Ausgaben) anerkannt. Das sind nochmal monatlich 330 € weniger Netto.
Allein das Arbeitszimmer mit anteiligen Heizungs- und Reinigungskosten, Fahrten zur Arbeit und Aufwendungen für Fachliteratur bringen einen guten Teil der 4000 €.
Die meisten Kollegen beachten auch nicht, wie stark das "Kleinvieh" zum Gesamtmist beiträgt. Ich bin bei den Werbungskosten "Erbsenzäzhler" und lege dem Finanzamt nicht nur den Beleg für das Kopierpapier für meinen Drucker vor - sondern auch die Fahrtkosten, um das Papier zu kaufen und den Bleistift obendrauf. Wenn man die Kosten schon zusammenstellt, muss man das auch korrekt und pingelig machen.Ich halte mich an Jesus, Er meinte im Tempel: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist." Ich füge hinzu: "Aber keinen Cent mehr!"
In diesem Zusammenhang muss ich meine o.g. Aufrechnung korrigieren. Ich gebe zwar 4000 € für Werbungskosten aus. Bekomme jedoch (weil man beim letzten Einkommenseuro auch bei der Erstattung immer mit der Progression rechnen muss) von 4000€ abzgl. rund 1000 € Werbekostenpauschale = 3000 € knapp 40% davon als Steuerrückzahlung - also 1200 € vom Finanzamt erstattet.
Bleiben 2800 Abzug netto vom Netto - da ist schonmal das 12. Monatsgehalt weg, wo andere ein dreizehntes obendrauf bekommen.
Ich finde es etwas absurd, sich über angeblich vom Arbeitgeber verursachte Kosten und damit eine Besoldungsminderung zu beschweren, gleichzeitig aber zu erklären, dass ein erheblicher Teil der Aufwendungen für Fahrtkosten zur Arbeit anfällt. Niemand zwingt einen Arbeitnehmer dazu, weit von der Dienststelle entfernt zu wohnen. Das sind nun wirklich Kosten, die zwar steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden können, aber rein privat verursacht werden. Und ob man wirklich ein eigenes häusliches Arbeitszimmer braucht (wenn man es drauf anlegt und sich stur stellt, um möglichst alle berufsbezogenen Kosten zu reduzieren) oder für die Korrekturen nicht auch der Esstisch ausreicht, sei mal dahingestellt. Es ist doch kein großes Geheimnis, dass wir oft so oder so ein Zimmer als Arbeitszimmer unterhalten würden und gerne die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung mitnehmen.
In Baden-Württemberg sind folgende Tagessätze gültig:mindestens 24 Stunden 24,00€
weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden 12,00 €Bei einer 5-Tage-Fahrt nach Berlin gibt es also pro Tag 19,20 €. Wenn du mit Schülern den ganzen Tag unterwegs bist, brauchst du mindestens eine Hauptmahlzeit und drei Zwischenmahlzeiten. Plus Getränke. Wo bekommst du das in Berlin für jeweils weniger als 5 €?
5 Tage Döner mit Cola? Nein danke.
Ich halte das für eine Verletzung von "Schutz und Fürsorge"
Naja, man muss fairerweise berücksichtigen, dass man sich, wenn man nicht mit Schülern unterwegs, sondern zu Hause ist, auch nicht für 0€ versorgen kann.... Dass 19,20€ nicht dafür ausreichen, auf AG-Kosten 3-4x am Tag essen zu gehen ist auch klar. Dafür ist die Pauschale aber nicht vorgesehen.
Zudem die Kosten für die Werkzeuge und Produktionsmittel, die in der Industrie von der Firma gestellt werden, die du als Lehrer jedoch selbst bezahlen musst: Medien, Bastelmaterial, Kopierpapier, Kosten für den selbst zu finanzierenden Arbeitsplatz Zuhause, ... Das Finanzamt hat mir bei der Steuerfestsetzung 4035 € Werbungskosten (=beruflich bedingte Ausgaben) anerkannt. Das sind nochmal monatlich 330 € weniger Netto.Wenn du in der Industrie auf Fortbildung / Weiterbildung geschickt wirst, bezahlt dir das der Arbeitgeber. Als Lehrer geht das auf deine Kappe und findet zudem vermehrt außerhalb der regulären Arbeitszeit am Freitag / Samstag statt.
Falls du auf Dienstreise gehst - zum Beispiel mit 45 Neuntklässlern - wird erwartet, dass du deine Verpflegungskosten selbst trägst, weil du Zuhause ja auch etwas essen müsstest. Da wird nicht berücksichtigt, dass du im Hotelzimmer nicht selbst kochen darfst. In der Industrie sind die Kosten für das Mittag- und Abendessen im Restaurant Spesen. Im Lehreralltag Eigenbedarf.
Irgendetwas scheint bei euch in BW dann grundlegend anders zu laufen als hier:
1) Niemand zwingt uns wirklich dazu, Arbeitsmittel selbst anzuschaffen. Wir könnten uns auch stur stellen und auf Anschaffung der benötigten Arbeitsmittel bestehen. Nur muss man das halt auch mal durchziehen und nicht selbst vorschnell anschaffen. Zumindest Kopierpapier, Stifte, Kreide usw. werden hier bei uns gestellt, wenn man energisch genug fragt, auch Schulbücher usw.
2) Bisher sind bei mir alle Fortbildungen incl. Fahrt- und Übernachtungskosten anstandslos gezahlt worden. Jedenfalls, wenn sie vorab beantragt und genehmigt wurden.
3) Auch Verpflegungskosten sind im Reisekostengesetz mit erfasst. Das gilt nicht nur für mehrtägige Fahrten, sondern auch für Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden. Auch diese habe ich bisher immer anstandslos erstattet bekommen.
Quatsch. Die maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden. Ich kann nicht 2 Wochen lang 32 Stunden täglich arbeiten, damit ich mir die 6 Wochen Ferien auch verdient habe. Da hat SteffdA durchaus Recht.
Hast du meinen Post überhaupt gelesen? Nichts anderes steht doch dort! Ich nehme doch explizit Bezug auf zulässige Wochenhöchstarbeitszeiten.
Ja, durchschnittlich ist alles ok, so denken viele. Ist es aber nicht!Du kannst nicht an einem Tag 32 Stunden arbeiten und an den folgenden 3 Tagen frei machen, damit du auf eine druchschnittliche Arbeitszeit von 8h/Tag kommst.
Früher (ich weiß, da hatten wir auch mal 'nen Kaiser) hatte man gesagt:
"Im Durchschnitt war der Dorfteich 1m tief und trotzdem ist die Kuh ersoffen."
Was soll denn dieses Extrembeispiel? Das ist doch nicht zielführend. Kiggie hat doch vollkommen Recht, wenn sie darauf verweist, dass Belastungsspitzen (bis zur zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit) aufgefangen werden können durch weniger arbeitsintensive Phasen im Schuljahr (z.B. unterrichtsfreie Zeit außerhalb der 30 Tage Urlaub).
Das denke ich auch. Genauso wie bei der Arbeitszeitverordnung in NRW, die für normale Beamte gilt und für Lehrer eben nicht.
Warum bloß habe ich gerade echt Lust auf eine Musterfeststellungsklage, um erst einmal durchgesetzt zu bekommen, daß die EU-Arbeitszeitverordnung auch für uns verbeamtete Lehrer gilt und in nationales Recht umzusetzen ist?![]()
--> https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=398204Also §1, Absatz 2 gehört meiner Meinung nach ersatzlos gestrichen.
Naja, so ganz stimmt das nicht. Über eine Hintertür in der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG, die die Arbeitszeit der Lehrkräfte regelt, und im Tarifvertrag der Länder wird gerade wieder der analoge Bezug zur Arbeitszeit der sonstigen Beamten genommen. Dort heißt es jeweils, dass "eine Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen ist, die der fürBeamtinnen und Beamte des Landes geltenden regelmäßigen wöchentlichenArbeitszeit entspricht."
Was heißt, sie konnten nicht aushebeln, es wird genauso ignoriert, wie bei Beamten oder hast du schon mal erlebt, dass Klassenfahrten im drei-Schicht-System stattfinden?
Gehört wohl ähnlich zu den Ausnahmen, wie der medizinische Bereich mit den längstens 10 Stunden usw.
Und auch das Problem ist zwar subjektiv vorhanden, aber weitem nicht zwingend normiert. Einerseits gibt es bereits Urteile, die die nächtliche Ruhezeit (z.B. zwischen 22 Uhr und 7:30 Uhr) explizit nicht als Arbeitszeit anerkennen (Beispiel: LAG Niedersachsen, Urteil v. 10.2.2012, 12 Sa 597/11) und andererseits verweisen Gerichte bezüglich der Mindestruhezeiten darauf, dass Klassenfahrten eben nicht alleine durchgeführt werden sollen, sondern jeweils mit 2-3 Aufsichtspersonen. Dann ist nämlich auch ein kleines Schichtsystem abends und morgens in der Restaufsicht möglich, so dass theoretisch alle Beteiligten auf ihre 11 Stunden Mindestruhezeit kommen können. Dann klinken sich 1-2 Aufsichten eben bereits 20 Uhr oder so aus, die andere(n), die bis zur Bettruhe Aufsicht führen, dürfen dafür morgens bis 9 Uhr ausschlafen.
Ich selber habe zwar noch nie erlebt, dass die Begleitperson tatsächlich so ein Schichtsystem durchziehen, aber den Schuh muss man sich dann ggf. eher selbst anziehen, als dies dem Arbeitgeber anzulasten. Dieser hat aber dafür Sorge zu tragen (und muss unter Verweis auf die Arbeits- und Mindestruhezeiten daran deutlich erinnert werden), dass genügend Begleitpersonen vorhanden sind.
Aussitzen!
also als Kernaufgaben sehe ich:
- Unterrichten
- Noten ermitteln
- Zeugnisse ausstellen
Alles Andere kann ggf. wegfallen. Ja, damit meine ich auch ausdrücklich im Notfall die Beratungsgespräche mit Eltern und Betrieben.
Also das sieht die ADO NRW deutlich anders.
Ich gehe mal vorsichtig davon aus, dass du als Lehrkraft keine Leistungen nach SGB II beziehst, sondern relativ gut verdienst. Abgesehen vom Familienzuschlag und Kindergeldanspruch dürftest du dementsprechend keine weiteren Ansprüche haben. Ansonsten wäre das zuständige Jobcenter der Ansprechpartner.
Die Argumentation muss andersherum erfolgen: Zumindest bei Beamten ist Dienstanweisungen zunächst Folge zu leisten. Bestehen rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit dieser, muss remonstriert werden.
Insofern stellt sich also eher die Frage: Ist es rechtlich unhaltbar, von Beamten zu verlangen, bis 17 Uhr auf dienstlichen Geräten dienstliche Mails abzurufen? Mir ist jedenfalls keine solche Regelung bekannt. Vor allem ergibt sich noch keine Kollision mit Mindestruhezeiten.
Auch bei Konferenzen ist das so: Bei uns an der Schule werden zum Glück nur wenige Konferenzen abgehalten. Die sind meistens auch gut strukturiert und in zwei bis drei Stunden erledigt. Sitzen aber in der Lehrerkonferenz 100 Kollegen und verdienen alle nur den Stundensatz A13/5, kosten drei Stunden Konferenz schon 7500€ - oder eben gar nichts, wenn die Zeit nicht erfasst wird.
Solange unsere Arbeitszeit nicht erfasst wird, wird das genauso weitergehen.
Diese Überlegungen finde ich persönlich auch immer sehr sinnvoll zur Selbstdisziplinierung bei Konferenzen. Und doch trifft auch das nicht ganz den Kern der Sache. Dauert eine Konferenz eine Stunde länger als üblich, heißt das trotz Arbeitszeiterfassung nicht automatisch, dass jede Lehrkraft eine Überstunde gemacht hat oder in der Wirtschaft diese Kosten (hier z.B. 7500€ zusätzliche Überstundenauszahlungen) anfallen. Es heißt, dass jede Lehrkraft zunächst eigenverantwortlich Aufgaben so umzuschichten hat, dass die Arbeit in der noch zur Verfügung stehenden Arbeitszeit machbar bleibt (z.B. indem die Unterrichtsvorbereitung für die nächsten 2-3 Tage um 1 Stunde gekürzt wird und mal nur aus dem Buch unterrichtet wird) oder, falls das nicht mehr möglich ist, eine Überlastungsanzeige zu stellen. Das ist der vorgesehene Weg, um zu signalisieren, dass die Arbeitszeit überschritten werden muss, um die Aufgaben zu bewältigen.
Doch genau dies tun wir alles und der Dienstherr sagt eben, dass das illegitime Aufgaben sind! Was ist daran so schwer zu verstehen? Und nein, die Aufgabe wird dadurch auch nicht legitim, wenn dies angeordnet wird (ist es ja jetzt auch nicht), sondern es kommt nur noch eine dazu. Soll er doch Leute einstellen, die das dokumentieren.
Ich denke, hier sollte noch einmal sehr genau hingeschaut werden, welche Aufgaben denn wirklich illegitim sind und welche nicht. Die Vergabe von Noten, die Dokumentation der entsprechenden Vorgänge, das Erstellen von Zeugnissen und Vorgänge im Rahmen der Erziehungsarbeit usw. dürften auch in Berlin im Rahmen der definierten Kernaufgaben (Förderung persönlicher Entwicklung der S., Unterrichtung, Erziehung, Beurteilung und Bewertung, Beratung und Betreuung in eigener pädagogischer Verantwortung) zu den legitimen Aufgaben von Lehrkräften gehören.
Illegitim sind Aufgaben, die entweder objektiv unnötig sind (z.B. Dokumentation von Prozessen, die aber tatsächlich nicht weiterverwendet werden oder z.B. Archivieren/Umsortieren von Akten, obwohl längst ein sinnvolles elektronisches Ablagesystem vorhanden ist) oder unzumutbare Aufgaben, die mit der Berufsrolle nicht vereinbar sind (Klassenraumreinigung usw.).
Könnte man also sagen: A hat Geometrie sehr gut, die Prozentrechnung aber nur ausreichend verstanden. Insgesamt finde ich seine Leistung befriedigend. B hat jeweils beides gut gemeistert und schlägt sich auch mündlich gut, Zeugnis: gut. Darf ich das auch so bei den Eltern begründen? Scheint mir zwar realistisch aber doch klingt's arg vage.
In Kurzform: Ja. Denn genau diese argumentative Beurteilung der Fachleistung nach pädagogischen und nicht rein rechnerischen Gesichtspunkten ist die letztlich geforderte Art der Notenbildung (zumindest hier in Niedersachsen). So wie du das geschrieben hast, finde ich die Noten auch gut nachvollziehbar. Was da natürlich nicht passieren darf, ist etwas wie "naja...eigentlich die ganze Zeit befriedigende Leistungen, einmal eine ausreichende Klausur...im Zeugnis gibt es ein mangelhaft".
Ganztag und digitale Endgeräte bringen genau nix, wichtiger sind Lehrer, die vollen gesellschaftlichen Respekt genießen, und Schüler, die lernen WOLLEN und schlichtweg sich in der Öffentlichkeit an Regeln halten können. Halb Asien schafft das, aber in Deutschland soll das nicht gehen? Das alleine wäre für mich Grund, einen solchen Preis abzuerkennen...
Damit verkennst du aber völlig, dass die ausgezeichneten Schulen i.d.R. Schulen sind, die es gerade geschafft haben, dass ihre Schüler trotz problematischer Ausgangsbedingungen wieder gerne zur Schule gehen, lernen wollen usw. Schulen also, die deine Bedingungen gerade erfüllen und genau dafür einen solchen Preis als Wertschätzung erhalten.
ich hatte sowas im Hinterkopf, aber wohl nicht richtig verstanden, wo das Problem liegt. Dann aber die Frage: wie kommst du auf eine Gesamtnote?
Indem man sich an den eigentlichen Bedeutungen der Noten orientiert. Das was wir z.B. oft mit "4" abkürzen (und was dadurch erst zum unzulässigen rechnen einlädt) ist offiziell die Note "ausreichend", die erteilt werden soll, wenn die Leistungen zwar Mängel aufweisen, aber im Ganzen den Anforderungen (noch) entsprechen. Was das genau für ein Fach bedeutet, lässt sich unter Bezugnahme auf die zu erreichenden Kompetenzen und Anforderungsbereiche aus den KCs ableiten und durch die Lehrkräfte einschätzen.
Das kommt tatsächlich darauf an, ob eine halbwegs dauerhafte Lösung oder eine "Kurzzeitlösung" (die dann auch dauerhaft ist) kommen soll. Aber auch Container kosten mit notwendigen Erschließungsarbeiten schnell 6-stellige Beträge. Wie schnell das realisiert wird, hängt immer vom Schulträger, vermuteten künftigen Schülerzahlen, Schulnetzplanung usw. ab.
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