Beiträge von Seph

    Tipps zu konkreten Versicherungen verbieten sich m.E., um Werbung zu vermeiden. Die Preise hängen erheblich vom Leistungsumfang (s.u.), den Fahrtkosten und der gewählten Selbstbeteiligung ab, insofern ist eine pauschale Antwort schwer möglich.

    Achten sollte man bei Reiserücktrittsversicherungen m.E. genau wie bei anderen Versicherungen nicht primär auf den Preis, sondern auf den Leistungsumfang. Gerade bei den günstigen Anbietern findet man in den Versicherungsbedingungen nicht selten empfindliche Leistungsausschlüsse. Reiserücktrittsversicherungen für Klassenfahrten sollten neben krankheitsbedingten Ausfällen auch Fälle wie Nichtversetzung in die nächste Jahrgangsstufe (sofern die Fahrt erst im nächsten Schuljahr ist) oder Ausfall der Aufsichtspersonen enthalten. Auch die anerkannten Krankheitsgründe variieren, das betrifft insbesondere psychische Erkrankungen und den Umgang mit gut eingestellten chronischen Erkrankungen bei Schülerinnen und Schülern.

    Zu prüfen wäre auch, ob dein Bundesland ggf. einen Rahmenvertrag mit einer Gesellschaft für RRVs abgeschlossen hat. Hier in Niedersachsen gibt es einen solchen, den Schulen dann entsprechend nutzen können. Diese RRV ist dann zwar ziemlich günstig, aber vom Leistungsumfang leider nicht optimal. Wir bieten sie daher zwar Eltern an, aber immer mit der Maßgabe, dass sich diese alternativ auch privat einen besseren Leistungsumfang durch eigene RRV sichern können.

    Kein Irrglaube, sondern Tatsache. Es gibt dort Gerichtsurteile zu.

    Ich fürchte, du verwechselst dabei zwei Sachen. In der Vergangenheit haben mehrere Gerichte zwar betont, dass Lehrkräfte verpflichtet sind, im Notfall erste Hilfe zu leisten. Das folgt bereits aus der Garantenstellung der Lehrkraft für ihre Schülerinnen und Schülern und betrifft in erhöhten Maß noch einmal vorgeschulte Lehrkräfte. Dazu gehört auch eine (einfache) Verlaufskontrolle bezüglich Atmung und Puls, wie z.B. der BGH am 04.04.2019 erst befand.

    Ein Urteil, welches eine Lehrkraft konkret dazu verpflichtet, einen Heileingriff durchzuführen, zu der sie nicht ausgebildet ist, anstatt den Notarzt zu rufen, der wahrscheinlich schneller sinnvoll helfen könnte, würde mich dann aber auch einmal interessieren.

    ... den Glucosepen musst du im Notfall setzen, das bedarf keiner Einwilligung der Eltern. Hat man Kenntnis von einer Diabeteserkrankung und macht das im Notfall nicht, macht man sich strafbar, egal ob Lehrer oder sonst wer. Das gilt als unterlassene Hilfeleistung.

    Zwar muss im Notfall entsprechende Hilfe geleistet werden, dass heißt aber nicht zwangsläufig, dass der Pen gesetzt werden muss. In Anbetracht der kurzen Anfahrtzeiten von Notärzten und der stark verzögerten Wirkung des Pens ist ein sofortiges Absetzen eines Notrufs wahrscheinlich sogar das geeignetere Mittel.

    Ich würde sie auf jeden Fall bewerten. Zum Thema "Mitgeschrieben --> Mitgezählt" wurde ja bereits etwas geschrieben, das entspricht auch den einschlägigen Entscheidungen im Prüfungsrecht. Ein Indikator kann hier zudem sein, dass die Bitte um Nichtwertung erst nach der Bewertung erfolgte und nicht bereits nach dem Schreiben der Arbeit. Die Idee, bei der Bildung der Zeugnisnote den Spielraum der eigenen pädagogischen Verantwortung zu nutzen, halte ich ebenfalls für sehr sinnvoll.

    Bestünde für eine längerfristige Unterstützung/Pflege überhaupt die Möglichkeit, seine Bezüge (zumindest teilweise) weiterzubeziehen oder garantiert der Staat mit seiner gewissenhaften Stopfung jeden (auch eingebildeten) Schlupfloches in diesem Fall die baldige Verarmung?

    Du könntest doch auch Weiterarbeiten, weiter Bezüge erhalten und damit wahrscheinlich relativ locker eine Vollzeitpflege in Rumänien für deine Mutter organisieren. Bei durchschnittlichen Vollzeitlöhnen von deutlich unter 1000€/Monat in diesem Sektor in Rumänien droht dann selbst bei voller Übernahme durch dich auch keine Verarmung.

    Bei den meisten CPUs im Office-Bereich reicht die verbaute Onboard-Grafik-GPU komplett aus, eine dedizierte Grafikkarte ist für Office und Internet nicht nötig. Falls du eine der eher seltenen CPUs ohne Onboard-Grafik haben solltest (z.B. eine gute Reihe der AMD-Ryzen-Prozessoren) oder du mehrere Monitore anschließen willst, reicht eine der einfachen Grafikkarten der etablierten Hersteller (z.B. Nividia 1030 o.ä.) im Preisbereich um ca. 100€. Und ja, das Verbauen geht sehr einfach: i.d.R. nur in den entsprechenden Slot einstecken und los geht es.

    Bla Bla.

    Hattie kann mich mal.

    Schau dir die Realität an.

    Man kann sich natürlich auch gegen jede Empirie stellen. Bei wissenschaftlich vorgebildeten Personen finde ich das allerdings erschreckend, wenn ein Weltbild kultiviert wird, indem alles persönlich unpassend erscheinende einfach mal in den Dreck gezogen wird.

    Ja, natürlich ist es für einen persönlich angenehmer, kleinere Klassen und Kurse zu unterrichten. Ob das wirklich auf den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler durchschlägt darf aber nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Debatte durchaus bezweifelt werden. Ich bitte darum, diese beiden Ebenen zu trennen.

    Nachtrag

    Wenn wir schon einmal bei (wenig sinnvollen) Einzelerfahrungen sind: Ich hatte bisher schon Kurse im Abitur mit Stärken zwischen 8 und 26 Personen. Einen signifikanten Unterschied im (durchschnittlichen) Leistungsvermögen und den erreichten Abschlussnoten konnte ich dabei über viele Jahre hinweg noch nicht feststellen. Aber vielleicht bin ich einfach nur ein schlechter Lehrer.

    Lassen wir mal beiseite, dass Deutschland massiv von der Autoindustrie abhängt (ca. 800.000 Arbeitsplätze direkt und ca. 1,8 Mio Arbeitsplätze insgesamt mit den indirekten sind alleine an diesen Industriezweig gekoppelt) und Investitionen in diesen Sektor kaum so zu bezeichnen sind:

    Und noch nie hat es Sinn gemacht.

    Für das Forum hier ist der andere Teil der Diskussion wahrscheinlich der spannendere:

    Und es gibt zig Studien, die zeigen, dass das Geld an den Schulen und in Lehrkräften sehr wohl gut investiert wäre. Gerade wenn man seine Scheuklappen ablegt und ein wenig Übertrag leistet. Nicht nur in Fortbildungen.

    Das soll nicht provokant klingen, sondern ehrlich interessiert: Welche denn? Die größere Metastudie als Zusammenfassung sehr vieler Studien weltweit zeigt ja nun gerade das Gegenteil. Ich bin sehr dankbar für Hinweise auf entsprechende Untersuchungen.

    Mal abgesehen von dem willkürlich gewähltem Beispiel der Autoindustrie: Es ist noch nicht einmal sicher, dass mehr Geld im Bildungssystem auch zu einer nenneswert höheren Qualität im Bildungssystem führt. Die direkt damit beeinflussbaren Variablen wie Klassengröße, Co-Teaching, Finanzielle Ausstattung der Schulen usw. haben laut Hattie-Studie keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss auf die Schulleistung von Schülerinnen und Schülern. Erfolgversprechender scheint da der Ansatz, Lehrkräfte gezielter zu qualifizieren. Zumindest an den Schulen, an denen ich bisher war, ist aber beispielsweise der bereits verfügbare Fortbildungsetat selten ausgeschöpft worden.

    An anderen wahrscheinlich aussichtsreichen Stellschrauben kann man auch im bisherigen System gut drehen. Dazu gehören z.B. metakognitive Strategien, Feedbacksysteme für Evaluation und Selbsteinschätzung, Klarheit der Lehrperson u.ä.

    Sinnvoll könnte mittels höherer Zuweisungen die Reduktion des Stundendeputats sein, um mehr Zeit für Beziehungsarbeit u.ä. zu haben, welcher auch ein hoher Stellenwert zugeschrieben wird. Ob in der Bevölkerung vermittelbar ist, dass die "faulen Säcke" weniger Unterrichtsstunden haben sollen, wäre spannend zu sehen.

    Der Lerneffekt tritt bei Klassenfahrten massiv in den Hintergrund. Ein bißchen durch ein Dorf in Frankreich laufen und französisch sprechen erzeugt doch keinen wirklichen Lerneffekt. Klassenfahrten (und deswegen mag ich sie auch nicht) sind reine Spaßveranstaltungen unter dem Deckmantel von Lernzuwachs.

    Naja, das scheint mir doch etwas einseitig. Zum einen ist die Aufgabe von Schule nicht darin erschöpft, Fachkompetenzen zu vermitteln, sondern zielt gerade auch auf das Erlernen sozialer Fähigkeiten und zum anderen kann der Lerneffekt bereits nach vorne verlagert werden, indem man anhand der gemeinsamen Planung von Klassenfahrten mit der Klasse Methoden des Projektmanagements übt und Entscheidungsprozesse und deren Abläufe thematisiert.

    Aber ja, auch ich bin bei dir: dieses Potential wird häufig nicht genutzt.

    Die Weisung für die Lehrkräfte trug ja den Zusatz "wenn zumutbar". Wo Zumutbarkeit anfängt und aufhört, kann man in so einem Fall ja gerne im Fall des Falles juristisch klären (aber wer macht das schon?).


    Ich kam prima durch, wir saßen 2 Stunden unbeschäftigt rum und dann wurde die Präsenzpflicht vernünftigerweise beendet.


    Interessant finde ich, dass auch für diese 2 Stunden verpflichteter Anwesenheit Minusstunden anfallen.

    Das mit Minusstunden geht natürlich gar nicht bei angeordneter Anwesenheit (und Einsatz). Bei uns waren heute viele der Lehrkräfte anwesend und haben den Tag für Teamabsprachen, gemeinsame Unterrichtsvorbereitung u.ä. genutzt.

    Was soll denn schon groß passieren, wenn man halt nicht hinkommt?

    In der Praxis: meist wenig. In der Theorie: Einleitung eines Disziplinarverfahren aufgrund grober Pflichtverletzung des AN. Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim AN, dem AG kann egal sein, wie der AN zur Arbeit kommt. Mir sind einige wenige Fälle bekannt, in denen dann z.B. nur der Sold für die betreffende Zeit aberkannt wurde, wenn nicht bereits ein Wiederholungsfall vorlag.

    So wie Verspätungen unter drei Minuten bei der Bahn keine Verspätungen sind. Definiert? Ja. Konsistent? Nein. Geht man auf die Bedeutung des Wortes zurück, ist es sehr wohl Mehrarbeit, wenn man mehr arbeitet.

    Aber genau darin liegt doch der Fehler. Warum sollte man denn über das Jahr gemittelt mehr arbeiten, nur weil man auf Klassenfahrt fährt? Das ist überhaupt nicht nötig. Schulfahrten sind nun einmal bereits in der Lehrerarbeitszeit eingepreist und in Eigenverantwortung bei der Planung zu berücksichtigen. Warum scheuen sich denn einige Kolleginnen und Kollegen hier vor dieser Verantwortung?

    Anders sieht das aus, wenn man eine Kollegin oder einen Kollegen in Elternzeit vertritt, indem man zusätzlich zu seinem Deputat noch 2 weitere Stunden pro Woche bei Beibehaltung des sonst üblichen Tätigkeitsumfangs übernimmt. Das ist dann tatsächlich auch angeordnete Mehrarbeit im Sinne der Definition.

    Als Lehrer auf einer Klassenfahrt ist man mehrere Tage lang 24h entweder im Dienst oder in Bereitschaft. Dafür gibt es keine Entlastung oder Bezahlung. Wie kommt man auf die Idee, dass das keine unbezahlte Mehrarbeit darstellt?

    Ich wiederhole mich: Weil der Begriff der Mehrarbeit genau definiert ist, siehe oben. Man beachte auch die gängige Rechtsprechung zum Thema Klassenfahrten und Arbeitszeit. Und weil diese Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit in der Klassenfahrtswoche durch Unterschreitung in anderen Wochen selbständig auszugleichen ist.

    Ergänzung: Weil das für TZ-Lehrkräfte naturgemäß schwieriger als für VZ-Lehrkräfte ist, muss damit entsprechend umgegangen werden. In Niedersachsen werden TZ-Lehrkräften für die Klassenfahrtswoche z.B. Stunden entsprechend eines VZ-Deputats angerechnet, um sie hier mit VZ-Lehrkräften gleichzustellen. Eine andere Steuermöglichkeit besteht darin, dass TZ-Lehrkräfte mit einer niedrigeren Frequenz (z.B. nur alle 3 statt alle 2 Jahre) auf Fahrt gehen.

    Ich weiß, dass das hier im Forum nicht salonfähig ist, aber wie so oft vermisse ich in dieser Diskussion wieder die Übernahme von Verantwortung für die eigenen Arbeitsbedingungen. Das reine Beschweren ist nur wenig konstruktiv beim Verbessern dieser:

    Wie kommt ihr eigentlich auf die Idee, dass Klassenfahrten grundsätzlich unbezahlte Mehrarbeit auslösen? Diese Haltung entspricht gerade nicht der Rechtsprechung in diesem Bereich. Die Lehrerarbeitszeit ist nicht auf einen festen Wert pro Arbeitswoche festgelegt, es liegt in der Natur unseres Berufs, dass diese Zeiten von Woche zu Woche schwanken können. Der Begriff der Mehrarbeit bei Lehrkräften bezieht sich explizit nur auf eine Erhöhung der (Unterrichts-)Stundenzahl, während die Teilnahme an Sprechtagen, Schulfahrten, Konferenzen usw. keine vergütbare Mehrarbeit darstellen, sondern bereits in das Verhältnis von Pflichtstundenzahl und durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit eingepreist sind.

    Die Aufgabe der eigenverantwortlichen Lehrkraft ist es, ihre Arbeitszeit so zu steuern, dass in der Gesamtschau auf das Schuljahr die mittlere Arbeitszeit pro Woche wieder passt. Dabei sind Überschreitungen aufgrund von Klassenfahrten und Abschlusskorrekturen bereits zu berücksichtigen. Diese kann man durchaus eigenverantwortlich durch Unterschreitung in anderen Wochen ausgleichen. Geht das definitiv nicht, liegt es in unserer Verantwortung, das Gespräch mit der SL bezüglich Entlastung zu suchen und/oder formal eine Überlastungsanzeige zu stellen.

    wie könnte sowas heißen, bzw. wer würde derlei organisieren?

    Und danke nochmal für eure Anregungen!

    Mir fallen (für Niedersachsen) da spontan zwei Dinge zum Nachschauen ein: Arbeitsgruppen, die wie Fortbildungen auch in einen zentralen Katalog wie VEDAB eingestellt sind (z.B. im Bereich der Medienbildung , Planungsgruppen zur Umsetzung bestimmter Konzepte usw.) und Stellen am Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

    Klar. Forscher in der Antarktis oder im Dschungel auch. Hat aber genau so wenig mit Lehrern zu tun.

    Das hat sogar einiges damit zu tun. Wenn man den Beruf als Bundeswehroffizier, Forscher in der Antarktis oder im Dschungel oder eben auch Lehrer ergreift, weiß man, dass damit die ein oder andere Dienstreise einhergeht und diese typischerweise nicht in 5 Sterne Hotels stattfinden. Es ist irgendwie schräg, sich im Nachgang darüber zu beschweren.

    Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es immer noch in der Hand der Lehrkräfte liegt, nicht gerade die mieseste Absteige herauszusuchen und sich damit unnötige Unannehmlichkeiten zu ersparen. Das gilt übrigens auch für das Rahmenprogramm und den zeitlichen Ablauf der Fahrt (Stichwort: Ruhezeiten schaffen).

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