Beiträge von Seph

    Ich persönlich habe kein Problem damit, hätte aber - genau wie die TE keine Lust das für einen kompletten Jahrgang eventuell machen zu müssen.

    Soviel anders ist das doch heute schon nicht. UK gehört nicht dem Schengenabkommen an und hat nie auf Grenzkontrollen verzichtet. Auch jetzt schon müssen die Mitreisenden in der Gruppe mit Personalausweisnummer etc. vorab angegeben werden. Was soll sich durch den Brexit denn groß verändern?

    Tja, da sind sie wieder, die "Lehrer-Gehaltskönige" aus der Uckermark, aus Ostfriesland oder aus "hinter den Kassler Bergen, bei den sieben Zwergen"...
    Gruß !

    Wenn es dir so wichtig ist, mehr als dein ganzes Umfeld zu verdienen, hält dich sicher niemand auf, einen Versetzungsantrag in ebenjene Regionen zu stellen. Komischerweise verdiene ich auch in einer Großstadt mehr als ein Großteil des Bekanntenkreises (mal abgesehen von noch höher eingruppierten Beamten ;) ). Und vor allem mehr, als andere mit realen knapp 40 Stunden/Arbeitswoche Jobs.

    Bei uns grundsätzlich auch so. Man kann die Eltern vorab auf die Möglichkeit von Reisekostenrücktrittsversicherungen hinweisen, bei denen es durchaus welche gibt, die eine Nichtversetzung oder einen Schulwechsel als Abbruchgrund akzeptieren. Das sollte aber explizit in den Vertragsbedingungen festgehalten sein.

    Ich versteh's auch nicht. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis verdiene ich mit das meiste. Manche haben in etwa den gleichen Verdienst, nur Einzelne verdienen etwas mehr, aber auch nicht so viel mehr. Da sind auch viele Akademiker drunter mit spürbar weniger als ich. Der Verdienst ist es wirklich nicht, der den Lehrerberuf unattraktiv macht.


    Das kann ich nur unterschreiben, auch wenn das einige hier im Forum schon aus Prinzip heraus anders sehen mögen. Als wir im Juni/Juli hier schon einmal darüber diskutiert haben, bin ich diesbezüglich sehr scharf angegangen worden. Schön, dass es hier noch mehr Leute gibt, die nicht nur auf die oberen 5-10% der Einkommen in Deutschland schauen und die zugehörigen Arbeitsbedingungen ausblenden.

    Ich bin durchaus zufrieden mit dem Einkommens-/Arbeitszeit-Verhältnis, insbesondere wenn man doch etwas Karriere machen kann im Schulsystem. Und auch auf Funktionsstellen ist man, wenn man sich halbwegs organisieren kann, weit weg von den öfter besungenen 50-60+ Stunden/Woche als Dauerzustand.

    Sicher nein, denn beim Rechtsmissbrauch muss der Vorsatz zur Vorteilsnahme vorliegen. Den musst du erstmal nachweisen.

    In Form des Anscheinsbeweis dürfte das in einem solchen Fall überhaupt nicht schwer sein. Wer nach Verhandlungen zum 01.07. einen Job antritt, in diesem nicht arbeitet und dann direkt zum 01.08. einen Bundeslandwechsel vollzieht, hatte das mit Sicherheit bereits vorab so vor. Erzähl mir doch bitte nicht, dass hier keine vorsätzliche Vorteilsnahme stattfinden sollte.

    Edit: Und selbst wenn der Nachweis nicht gelingt mal in eine andere Richtung noch zusätzlich gedacht: Mit nur einem Monat Zugehörigkeit zum AG hat man noch keinen nennenswerten Urlaubsanspruch aufgebaut. Klar könnte man argumentieren, dass der AG in Annahmeverzug gekommen wäre. Aber hat die AN denn nachweisbar wirklich ständig ihre Arbeitskraft angeboten? Hier reicht im Übrigen kein Verweis auf die unterrichtsfreie Zeit...es gibt eine ganze Reihe sinnvoller Tätigkeiten für Lehrkräfte, die in der unterrichtsfreien Zeit, die nicht Urlaubszeit ist, angewiesen werden könnte.

    Es gibt aber auch die Konstruktion des Rechtsmissbrauchs, gerade bei einem Verstoß gegen Treu und Glauben. Einen neuen Arbeitsvertrag zu kündigen, bevor tatsächlich gearbeitet wurde und dennoch auf die Auszahlung des vollen Gehalts zu bestehen, scheint mir dazu zu gehören.

    Mal zum Nachdenken: Hier in Niedersachsen gab es mal den Fall, bei dem eine Kollegin ihre Elternzeit zu Beginn der Sommerferien unterbrechen wollte, um direkt zum Ende der Sommerferien einen zweiten Elternzeitraum zu nutzen und in dem Monat dazwischen volle Bezüge zu kassieren. Das ist von einem Verwaltungsgericht unterbunden worden mit Bezug auf oben genannte Grundsätze. Ich muss das Urteil nochmal suchen.

    Rucksäcke, die selbst stehen und reichlich Platz haben, gibt es wie Sand am Meer. Je nach Bedarf an Platz kann man sich da durch das ganze Angebot von Daypacks bis Trekkingrucksäcke wühlen. Ok, letztere sind für Schule vlt. übertrieben. Viele Kolleginnen und Kollegen, die keine Schultertaschen nutzen, verwenden aber eher Trolleys als Rucksäcke.

    Dafür hebt ein guter Handwerker heutzutage nicht einmal mehr den Telefonhörer ab... aber der hat ja auch was "Richtiges" gelernt...
    Gruß !

    Ich bin da voll bei dir. Im Gegensatz zu bestimmten handwerklichen Dienstleistungen ist für Nachhilfe aber nun wirklich kein fertig ausgebildeter Experte notwendig. Unsere Expertise können wir zu marktgerechten Preisen viel besser in der Schule einsetzen und Nachhilfetätigkeiten "Ungelernten" überlassen. Wer das dennoch unbedingt nebenberuflich machen möchte, muss dann eben auch mit marktüblichen Preisen aufgrund der "Billigkonkurrenz" leben.

    Spannend, d.h. das Land stellt und bezahlt euch z.B. einen Fachinformatiker Systemintegration pro Schule im Wert von rund 40.000€ pro Jahr (inkl. arbeitgeberseitiger Sozialabgaben), siehe https://www.gehalt.de/beruf/first-level-support
    Ich dachte NRW sei sowas von pleite...

    Gruß !

    Als ob First-Level-Support ausschließlich durch Fachinformatiker erfolgen könnte. Für diese Stufe können auch eingearbeitete Lehrkräfte dienen, die im Übrigen noch ein gutes Stück mehr als 40.000€ pro Jahr verdienen. Dass das an einer Einzelschule auch nicht den Umfang von einer Vollzeitstelle einnehmen muss, sollte eigentlich auch klar sein, womit wir wieder bei der Frage nach adäquater Ausstattung mit (Zeit-)Ressourcen wären.

    1. Für EDV im technischen Sinne ist der Schulträger zuständig, d.h. wenn irgendwo der Computer streikt, ist es erst einmal nicht Aufgabe der Lehrkräfte für einen reibungslosen Betrieb zu sorgen.

    2. Daraus folgt, dass erst einmal der Hausmeister oder der technische Schulassistent (sofern ihr einen habt) Ansprechpartner ist.

    3. Papier in einen Drucker füllen kann nun wirklich jeder selbst, dafür braucht es keinen "EDV-Beauftragten".

    4. Für die Schulhomepage (= Außendarstellung der Schule) ist zuerst einmal die Schulleitung verantwortlich, für irgendwelche "Datenpflege" auch (evt. auch das Schulsekretariat). Ich wüsste überhaupt nicht, was das eine "normale" Lehrkraft angehen sollte.

    Gruß !

    Alles zweifellos richtig. Man kann sich als Kollegium bzw. Schule natürlich entsprechend verhalten und dann damit leben, dass der Schulträger nur absolute Basisausstattung bereitstellt (1-2PCs im Lehrerzimmer vlt. und wenn man Glück hat einen Drucker und dann war es das). Man darf natürlich auch 2-3 Wochen warten, bis das neue gewünschte Programm durch den Beauftragten des Schulträgers installiert ist oder ein ggf. vorhandener PC-Raum wieder nutzbar ist. Das ist ok, man kann so natürlich auch unterrichten.

    Manche Schulen (durchaus getragen vom Großteil des Kollegiums) kommen aber zum Schluss, dass ihnen das nicht ausreicht. Dort hat man für sich ggf. festgestellt, dass es sinnvoll und entlastend sein kann, im Unterricht auf breiterer Basis zuverlässig nutzbare Technik einzusetzen, ein selbstadministriertes System zu haben usw. Dann tut das Kollegium natürlich gut daran, zusammen mit der Schulleitung zu beraten, wer das intern administrieren kann und wie die entsprechenden Personen entlastet werden. Oder man findet eben keine Lösung, begräbt die Wünsche und kehrt zum gesetzten Standard zurück. Schonmal in weiser Voraussicht: Das heißt natürlich nicht, dass sich einzelne Lehrkräfte dafür ausbeuten lassen müssen, diesen Job zu tun. Daher oben explizit der Verweis auf eine Lösung, die im Kollegium mitgetragen wird.

    Im gewissen Rahmen können Aufgaben schlicht angewiesen werden. Die Streichung von einer Entlastungsstunde ist dann aber auch so zu sehen, dass die Schulleitung der Meinung ist, dass für die EDV-Aufgaben nun ca. 1,5 Zeitstunden pro Woche weniger zur Verfügung stehen dürfen. Dem solltest du Folge leisten, auch wenn dann Teile der Arbeit in diesem Bereich liegenbleiben. Achja...falls das der Fall sein sollte und du merkst, dass die gestellten Aufgaben nicht innerhalb der üblichen Wochenarbeitszeit zu schaffen ist (im Mittel), dann nicht einfach alles liegen lassen, sondern eine Überlastungsanzeige schreiben.

    Also würdet ihr mir raten nur Lehrer zu werden, wenn man komplett hinter Kindern steht und enorm belastungsfähig ist?

    Mich würde auch interessieren, wie ihr zu Gemeinschaftsschule steht? An sich ist das ja nochmals ein erheblicher Aufwandszuschlag? (wenn man auf drei Niveaustufen Unterricht vorbereiten muss).

    Gibts auch gute Bücher, aus welchen man Unterrichtsmaterial auch mal entnehmen kann? Gerade in Mathematik müsste es sich doch anbieten

    Ein erheblicher Zusatzaufwand sicher nicht, auch an "klassischen" Schulformen kommt man m.E. nicht um Binnendifferenzierung im Unterricht herum.

    Und wie willst du im Zweifel unterscheiden UND nachweisen, dass ein Schüler sein Handy nicht "sinnvoll" genutzt hat, indem er z.B. Mitschüler fotografiert oder sich Gewaltvideos auf dem Pausenhof angeschaut hat? Du darfst das Handy nicht durchsuchen. Jedesmal die Polizei rufen, die dann ebenfalls, wenn keine "Gefahr im Verzug" ist, erst einmal einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss braucht?

    Gruß !

    Warum denn gleich so einen Kontrollzwang herbeireden? Wir durchsuchen doch auch nicht die Schülertaschen (dürfen wir natürlich auch nicht ;)), wenn die sich Zettelchen mit komischen Inhalten geschrieben haben oder vlt. ein Pornoheft (gibt es sowas eigentlich noch?) dabei gehabt haben könnten. Gegen die unerlaubte Verbreitung von Fotos u.ä. können Betroffene ganz klassisch zivilrechtlich vorgehen, bei ernsthaften Hinweisen auf Straftaten wird natürlich die Polizei hinzugezogen. Das ist doch in der Öffentlichkeit nicht soviel anders. Wir sind auch keine Staatsanwälte, die gleich alles nachweisen müssen. Man kann Schüler auch schlicht mal ansprechen, wenn etwas komisch erscheint und um ein Gerät bis zum Unterrichtsende einzuziehen, braucht es keinen zwingenden Beweis des Fehlverhaltens. Im Übrigen würde auch ein Anscheinsbeweis bereits ausreichen. Und im Unterricht sind die Geräte natürlich weggepackt und werden in dafür passenden Situationen auf Ansage der Lehrkraft hin genutzt.

    Kann ich nur bestätigen. Ich durfte über ein längeres gemeinsames Coaching mit Lehrkräften anderer Schulformen, Hospitationen in anderen Schulformen, Lehrkräfte anderer Schulformen in der Familie und die eigene Arbeit an verschiedenen Schulformen einen gewissen Einblick in die Arbeitsbedingungen erhalten. Es gibt je nach Schulformen etwas andere Belastungsaspekte in der Arbeit, ohne das nach mehr oder weniger gewichten zu wollen. Meiner Überzeugung nach unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen an verschiedenen Schulen gleicher Schulform aufgrund von Schulklima, Konzepten, Führungsstil usw. aber oft deutlicher als die Arbeitsbedingungen an Schulen aufgrund ihrer Schulform.

    Nein, das ist nicht "verlogen". Schule hat per Gesetz einen Erziehungs- und Schutzauftrag (Krabappel hat Beispiele genannt) gegenüber den Schülern. Den gibt es so NICHT gegebüber Lehrkräften. Deshalb ist es legitim, Schülern gewisse Rechte vorzuenthalten, die Lehrkräfte haben.
    Gruß !

    Ich habe, wie du sicher merken wirst, an keiner Stelle behauptet, dass dies nicht rechtmäßig wäre. Im Rahmen des Erziehungsauftrags kann man Schülerinnen und Schülern aber auch die sinnvolle Nutzung digitaler Medien beibringen und über Gefahren aufklären anstatt diese schlicht zu verbannen.

    ist für mich keine Begründung. Ich trinke auch Alkohol, meine Schüler dürfen trotzdem keinen Sekt in der Pause schlürfen.

    Lass uns doch bitte im System Schule bleiben. Ich höre im Kollegium durchaus auch viele kritische Stimmen zur Handynutzung unserer Schülerinnen und Schüler. Witzig finde ich es aber dann doch, dass diese auch von Lehrkräften kommen, die selbst in Dienstbesprechungen, in Pausen während der Aufsicht und angeblich auch im Unterricht viel an ihren eigenen Geräten hängen.

    Dagegen spricht auch grundsätzlich nichts, kann man das doch als Chance sehen, mit Schülerinnen und Schülern ins Gespräch über sinnvolle Einsatzmöglichkeiten, Schranken des Einsatzes und Abhängigkeit zu kommen. Ich empfinde es aber als verlogen, stattdessen die Nutzung zu verbieten.

    Wir opfern unsere Kinder auf dem Altar des Kommerzes. Hauptsache, die Dinger werden verkauft und es werden Handy-Verträge abgeschlossen.

    Was genau hat das mit der Nutzung innerhalb von Pausen in der Schule zu tun? Im Übrigen müssten sich hier viele Kolleginnen und Kollegen zunächst einmal selbst an die eigene Nase fassen.

    Wir erlauben es für Sek II Schülerinnen und Schüler. Ich finde es aber irgendwie auch etwas schräg, gleichzeitig die Arbeit mit digitalen Medien in Schulen anschieben zu wollen und dennoch
    weitgehend deren Nutzung zu verbieten. Wichtig finde ich aber Begleitmaßnahmen, bei denen mit den Schülern über Chancen und Risiken, rechtliche Aspekte usw. gesprochen wird und
    sie im sinnvollen Umgang mit den Geräten gestärkt werden.

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