Beiträge von Seph

    Naja laut Stellenausschreibung werden einige Lehrer für Sozialkunde gesucht :top: Und Sozialkunde entspricht zu großen Teilen meinem Studium, wenn ich mir den Lehrplan so anschaue. Aber es wäre ja auch wie gesagt erstmal nur ein Versuch, wenn man mich nicht gebrauchen kann mit meinem "Fach", dann würde ich es so natürlich akzeptieren.

    Das mag sein, aber i.d.R. kommen bereits bei weitem nicht alle ausgebildeten Sozialkundelehrkräfte an Schulen unter, da hier oft deutlich mehr BewerberInnen als Stellen vorhanden sind. Warum sollte dann auf Quereinsteiger zurückgegriffen werden?

    Ich denke auch, dass der Weg hier nur über ein entsprechendes Zweitstudium führt. Gerade Sozialkunde ist ein Fach, welches nur in wenigen Bundesländern mit wenigen Stunden unterrichtet wird bei gleichzeitig deutlichem Überangebot an ausgebildeten Lehrkräften. Hier einen Seiteneinstieg zu finden halte ich für nahezu unmöglich.

    Unterrichtsausschluss für wenige Wochen?
    In NRW sind gemäß §53 maximal zwei Wochen möglich.

    Bei "normaler Bedrohung" eines Schülers im Bus oder ähnlichen Vorfällen wäre hier auch die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.

    In Niedersachsen ist bis zu 1 Monat möglich. Ich weiß aktuell nicht, aus welchem Bundesland Krabappel stammt. Bei der Verhältnismäßigkeit bin ich bei dir, muss dazu aber auch anmerken, dass eine Bedrohung bereits eine Straftat ist. Spätestens an dieser Stelle ist m.E. der Rückgriff auf einfache Erziehungsmittel nicht mehr ausreichend. Zumindest nach niedersächsischem Recht ist der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht dann die mildeste Ordnungsmaßnahme (welche hier auch angemessen und geeignet wäre, die Störung zu beseitigen). Aus der Konstellation der beschriebenen Tat (mehrere bedrohen einen) kann zunächst durchaus von einem gewissen tatsächlich empfundenen Bedrohungspotenzial ausgegangen werden. Mehr gibt die Fallbeschreibung aber tatsächlich nicht her.

    Okay, was wäre das genau? Also wenn welche im Schulbus auf dem Heimweg zu mehreren einen Mitschüler bedrohen darf die Schule rein rechtlich Schulausschluss anordnen?

    Ja genau. Das wäre eine angemessene und rechtlich haltbare Positionierung der Schule. Offensichtlich wird durch die Betreffenden die Sicherheit in der Schule beeinträchtigt. Das rechtfertigt auch ohne vorgeschaltete Erziehungsmittel bereits den vorrübergehenden Unterrichtsausschluss für wenige Wochen.

    Hallo,

    ich würde gerne wissen, wie ihr Konflikte bearbeitet, die zu Hause/auf dem Schulweg oder vorm Schulgelände passieren. Es geht um Sachverhalte, wie Mobbing per App, Gewalt(androhungen) durch Eltern an anderen Kindern unserer Schule, Rauchen mit 13 oder Ladendiebstahl (Anruf durch Geschäft).

    Dass wir nicht reagieren steht nicht zur Debatte, da sich jeweils Hilfesuchende an uns wenden (außer beim Rauchen vielleicht ;) ) Die Frage ist nur, ob Ordnungsmaßnahmen dann zulässig sind und wie man Eltern erzieht, die Kindern Angst machen. Polizei? Zur Anzeige raten? Selbst anzeigen...? Reden oder zur Rede stellen? Was ist möglich und sinnvoll?

    Bei schulbezogenem Fehlverhalten sind auch Ordnungsmaßnahmen möglich und anzuraten. Dafür ist unerheblich, ob das Fehlverhalten auf oder vor dem Schulgelände stattfand.

    Solche Machtkämpfe hatte ich als Anfänger auch. Irgendwann merkt man, dass diese Maßnahmen, ebenso wie Strafmaßnahmen bei nichtgemachten Hausaufgaben nur zu Stress führen. Als Konsequenz bin ich als Lehrer viel lieber geworden und erreiche wesentlich mehr.

    Solche "Machtkämpfe" hatte ich am Anfang auch....1-2x. Eine konsequente (und vorher transparent gemachte) Durchsetzung von erlaubten Erziehungsmitteln (wie hier das Nachsitzen) und nötigenfalls von Ordnungsmaßnahmen (auch als Reaktion auf nicht ernst genommene angemessene Erziehungsmittel wie hier das Verweigern des Nachsitzens) führt schnell zu einer Klärung und spricht sich herum. Dabei geht es nicht um Machtdemonstration sondern um Regelklarheit und Konsequenz. Ein Kollegium macht sich untereinander nur das Leben schwer, wenn die Einhaltung gesetzter Regeln nicht auch beachtet wird. Dann haben am Ende die Schüler die Lehrer erzogen.

    Ich gehe im Moment auch davon aus, dass das Prüfungsformat nicht so viel anders sein wird, als die bisherigen P5 Prüfungen. Letztendlich stellen auch dort die Schüler für 10min einen vorbereiteten Teil selber vor und es schließt sich daran ein freies Prüfungsgespräch mit Semesterübergriff an. Nur findet die Vorbereitung des ersten Teils nun nicht mehr unmittelbar vor der Prüfung, sondern eben zu Hause statt. Insofern werden sich die Anforderungen an die Aufgabenstellung etwas verschieben müssen.

    Ich würde es mal so formulieren: Im Brennpunkt arbeiten Lehrer, die es im System "Referendariat" nicht soweit gebracht haben.

    Das ist eine verdammt steile These, bei der du viele Punkte wie Wohnortnähe, Karrierechancen, Fachkombinationen usw. schlicht und einfach außer Acht lässt. Zusätzlich steckt noch die Fehleinschätzung drin, dass Arbeit an Brennpunktschulen per se schlechter/minderwertiger/anstrengender sei. Von einer Lehrkraft erwarte ich eigentlich mehr als oberflächliches Stammtischdenken.

    Bin ein paar Tage unterwegs, deshalb nur kurz:

    Ich glaub, ich hab mich nicht klar ausgedrückt: Es geht mir nicht um eine Zugangsbeschränkung, sondern um eine freiwillige Verifizierung von Benutzern, die schon da sind.

    Das ist m.E. das gleiche. Eine "freiwillige" Verifizierung führt zu einer Erwartungshaltung und dem Denken, warum sich denn diejenigen, die sich dem Verfahren nicht unterzogen haben, dagegen entschieden haben. Die müssen doch was zu verbergen haben. Am Ende wird es eben doch zur Pflicht, um dabei sein zu können.

    Dienst-E-Mail-Adressen? Haben wir, klar. Die Schüler übrigens auch. Und die Elternvertreter. Und die ehemaligen SuS. Die meisten Mail-Adressen (nur nicht die der Lehrkräfte) sind aufgebaut nach dem oben vermuteten Schema: vorname.nachname@schule.xyz . Mit so einer Mail-Adresse würden dann im vorgeschlagenen Modell massenweise SuS und Eltern als "verifizierter Lehrer" aufgenommen... so kann das also nicht funktionieren.

    Jupp, war bisher an allen Schulen so, die ich kenne. Abgesehen davon, dass die Verifizierung damit nicht nur Lehrkräfte durchkommen lässt, finde ich es aus einem anderen Grund problematisch. Gerade hier im Forum erfolgt auch ein Austausch über nicht so gut laufende Dinge in den eigenen Schulen, viele von uns verzichten daher aus gutem Grund auf zu genaue Angaben, um diese Probleme abstrakt darstellen zu können. Eine Zuordnung von Personen zu konkreten Schulen könnte dazu führen, dass so etwas hier nicht mehr besprochen werden kann. Und bisher hatte ich eigentlich den Eindruck, dass immer relativ schnell herauskam, wenn ein User offensichtlich keine Lehrkraft war.

    Ich muss sagen, dass ich die beachte „hobbymäßig“ von trapito mehr als unangebracht finde.
    Die Kirche ist kein hobbyverein und gibt vielen Menschen Kraft und Unterstützung (ich selbst bin kein Kirchenmitglied). Da ich einige gute Kontakte im Bereich des Vatikans habe, weiß ich, dass es auch da Kardinäle und Priester gibt, die pädophile Kollegen ablehnen und meiden. Die kotzt die Untätigkeit der Kurie sich massiv an. Deswegen mit solchen Allgemeinplätzen zu kommen findecicj jedoch für die Diskussion nicht hilfreich.

    Wie wäre es denn statt ablehnen und meiden mit aktiv anzeigen, aufdecken und dagegen vorgehen? oO

    Ich glaube kaum, dass in Bälde ein Tablet in den Hartz IV-Satz eingerechnet wird.

    Schon längst geschehen: z.B. Sozialgericht Hannover, Beschluss v. 06.02.2018 – S 68 AS 344/18 ER : "Der Antragsgegner wird einstweilen unter dem Vorbehalt der Rückforderung verpflichtet, der Antragstellerin zu 2) Leistungen für den Erwerb eines iPad 9,7 WiFi 32 in Höhe von 369,90 EUR zu erbringen." ;)


    Ja, ich bin bei dir, dass die Öffnung hin zu allen Geräteklassen/Betriebssystem ganz spezifische Probleme mit sich bringt, aber das hängt auch stark davon ab, was man nun mit Schülern machen will. Oft genug werden digitale Endgeräte derzeit nur für Online-Recherche, ggf. einige Lernplattformen, Textdarstellung und -bearbeitung und ggf. mal ein Video drehen benutzt. Das leisten mit kostenfrei verfügbarer Software/Apps quasi alle Geräte. Es gibt inzwischen auch Versuche, eine Sammlung von plattformübergreifender kostenfreier Software für diese Anwendungsfelder aufzubauen. Und mal Hand aufs Herz: Bei vielen Anwendungen sind die Schüler deutlich fitter als wir Lehrkräfte. Dann arbeiten eher die uns ein als andersherum.

    Genau so sieht es aus. Das kommt ja immer oben drauf und auf diesem Markt gibt es eine rasante Entwicklung, mit der man kaum Schritt halten kann, indem man sich nebenher damit beschäftigt. Die entsprechenden Geräte haben viele SuS zu Hause, während man in der Schule mit ollen Gurken rumwerkelt. Das kann ja auch nichts werden.

    Stimmt...und dann ist der Ansatz zur Arbeit halt BYOD. Wenn die Schüler eh die Geräte zu Hause haben (und in die Schule mitbringen ;) ), kann dort auch gleich damit sinnvoll gearbeitet werden und natürlich auch über Nutzungsverhalten usw. gesprochen werden.

    Kann bestätigen, was @Bear hierzu ausgeführt hat, möchte aber einen weiteren Aspekt ergänzen. Größere Schulen, die auch das musisch-künstlerische Profil in der Q-Phase anbieten möchten, können die Möglichkeit der Abwahl der 2. Fremdsprache auch nutzen, um mindestens 1 der 3 frei werdenden Stunden in den Bereich Mu/Ku/DS zu geben. Bisher greift sonst ab Abitur 2021 die seltsame Regelung, dass zwar zwei der Fächer in 11 belegt werden müssen, um das musisch-künstlerische Profil anzuwählen, aufgrund der nur vorgesehenen 2 Stunden in 11 das aber nur möglich wäre, wenn man je 1 Fach aus Mu/Ku/DS nur 1 Halbjahr lang besucht.

    Anders ausgedrückt: Wer Musik oder Kunst als Kurs auf erhöhtem Anforderungsniveau belegen will, kann das Fach paradoxerweise nur ein Halbjahr lang in 11 besuchen anstatt durchgängig. Außer man gibt eben hier den Wahlpflichtunterricht statt der 2. Fremdsprache hinein oder belegt über die normale Stundenpflicht hinaus freiwillig Extrastunden.

    EIn Modell wie "80+10" (oder "40+5") ist auch in Niedersachsen zulässig und findet sich als Beispiel in Publikationen der Landesschulbehörde (genauso wie andere Beispiele, um Unterrichtszeit anders zu verteilen). Es führt, wenn es z.B. so angelegt ist wie durch Xiam vorgestellt, auch nicht zu mehr Zeit für die Vor-/ Nachbereitung:

    Diese Zeit muss ja beaufsichtigt werden - durch Lehrkräfte. In der Zeit fallen somit keine zusätzlichen Klassenarbeiten an o.ä.

    Danke für den Hinweis. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass es erlassgemäß ist, die Stundenzeiten zu ändern. Das darf aber nicht dazu führen, dass das Deputat der Lehrkräfte einfach entsprechend erhöht wird. Und genau aus diesem Grund machen einige Schulen das ganz gerne :) Im Zweifelsfalls stehen die Vorgaben der Arbeitszeitverordnung über der Möglichkeit der Flexibilisierung nach Erlass. Die Betreuung einer Lernzeit ist sicher etwas anderes als 3 zusätzliche Unterrichtsstunden, insofern bin ich da bei dir.

Werbung