Der durchschnittliche Jurist wird nicht Richter oder Staatsanwalt. Ein Prädikatsexamen schaffen nur etwa 15 % der Absolventen.
Und man sollte zudem auch die richtigen Besoldungsstufen miteinander vergleichen. Der überwiegende Anteil von Richtern, die ja in ihrer Zunft bereits zu den besten Absolventen gehören, wird lediglich mit den Stufen R1 oder bestenfalls mit R2 besoldet (hier bereits mit Leitungsaufgaben betraut). Diese Besoldungsstufen sind denen der A13/A14 sehr ähnlich. Die deutlich höheren Besoldungen ab R3 (Präsident eines Gerichts, Vizepräsident eines Oberlandesgerichts und aufwärts) sind wenigen Richtern vorbehalten, die im Vergleich mit Lehrern am ehesten Dezernenten in der Schulbehörde entsprechen...die wiederum auch mit Stufen A16 oder B1/B2 besoldet werden.