Ich glaube kaum, dass in Bälde ein Tablet in den Hartz IV-Satz eingerechnet wird.
Schon längst geschehen: z.B. Sozialgericht Hannover, Beschluss v. 06.02.2018 – S 68 AS 344/18 ER : "Der Antragsgegner wird einstweilen unter dem Vorbehalt der Rückforderung verpflichtet, der Antragstellerin zu 2) Leistungen für den Erwerb eines iPad 9,7 WiFi 32 in Höhe von 369,90 EUR zu erbringen." 
Ja, ich bin bei dir, dass die Öffnung hin zu allen Geräteklassen/Betriebssystem ganz spezifische Probleme mit sich bringt, aber das hängt auch stark davon ab, was man nun mit Schülern machen will. Oft genug werden digitale Endgeräte derzeit nur für Online-Recherche, ggf. einige Lernplattformen, Textdarstellung und -bearbeitung und ggf. mal ein Video drehen benutzt. Das leisten mit kostenfrei verfügbarer Software/Apps quasi alle Geräte. Es gibt inzwischen auch Versuche, eine Sammlung von plattformübergreifender kostenfreier Software für diese Anwendungsfelder aufzubauen. Und mal Hand aufs Herz: Bei vielen Anwendungen sind die Schüler deutlich fitter als wir Lehrkräfte. Dann arbeiten eher die uns ein als andersherum.