Ist das bei euch erlaubt? Also in der Grundschule in BaWü darf ich nicht mal den Notendurchschnitt sagen......
Bei uns ist es tatsächlich noch vorgeschrieben.
Ich hab es tatsächlich extra nachgelesen gehabt: Ich kam aus Niedersachsen (verboten) und bin dann in Hessen ganz überrascht gewesen, es nun angeben zu müssen..
Ich bin doch immer wieder erstaunt, welche Interpretationen so im Umlauf sind. Aber auch in BaWü und Nds wird die Angabe eines (anonymisierten) Notenspiegels als problemlos erachtet:
1) Baden-Württemberg: "Datenschutz an öffentlichen Schulen,Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2014 "
3.3 (S.14) "Einzelne Schulnoten dürfen nicht vor der gesamten Klasse, sondern nur gegenüberder betroffenen Schülerin / dem betroffenen Schüler bekannt gegeben werden (zumBeispiel
unter vier Augen). Zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler genügtein Notenspiegel (zahlenmäßiger Überblick über die Notenverteilung ohne Namensnennung)."
2) Niedersachsachen: "Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule" , Niedersächsisches Kultusministerium, einzusehen auf Nibis
"Bei der Veröffentlichung eines Notenspiegels, d.h. der Bekanntgabe der Häufigkeit einzelner vergebener Noten in anonymisierter Form, lassen die übermittelten Daten keine direkten Rückschlüsse auf einzelne Personen zu und geben gleichwohl die erforderlichen Informationen hinsichtlich der Relation der eigenen Leistung zu den Leistungen der Mitschülerinnen und Mitschüler. Wenn sich Notenspiegel auf die Zahlenangaben beschränken und mithin nur eine statistische Auswertung darstellen, sind sie rechtlich unbedenklich."
Allerdings besteht andersherum, bis auf wenige Ausnahmefälle, kein Rechtsanspruch auf Bekanntgabe eines solchen Notenspiegels (siehe z.B. BVerwG, Beschluss v. 3.7.1978) seitens der Eltern oder Schüler.