Den Rest regeln sowieso Gerichte und der Widerspruch zum Versetzungsbescheid kann im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung eine aufschiebende Wirkung haben.
Das stimmt natürlich, für eine einstweilige Verfügung bestehen aber relativ hohe Hürden. Mögliche Gründe, warum einer solchen stattgegeben werden kann, wären eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Versetzung (nach bisheriger geschildeter Sachlage eher unwahrscheinlich...jedenfalls, dass diese bereits offensichtlich rechtswidrig ist) oder unzumutbare Härten durch die Versetzung (die aber z.B. durch einen bloßen Ortswechsel i.d.R. nicht gegeben sind). Versuchen kann man es natürlich mal. Was sich auch lohnen kann, wäre zu prüfen, ob der Personalrat hinreichend beteiligt wurde. Falls nicht, wäre das der Hebel, gegen die Versetzung vorzugehen.