Wobei ja die wöchentliche Arbeitszeit (Hessen: 42 Stunden) im Prinzip gleich bleibt. Darin liegt ja auch ein Widerspruch, denn entweder impliziert dies, dass jemand mit A14 schneller arbeitet als mit A13, oder dass Lehrkräfte mit A13 eigentlich noch genug Zeit übrig haben.
Das ist nicht unbedingt ein Widerspruch: inzwischen gibt es ja praktisch keine Regelbeförderungen mehr, so dass die A14 Stellen typischerweise an Lehrkräfte gehen, die bereits vorher über das Kerngeschäft hinaus Aufgaben übernommen haben. Von der Prämisse ausgehend, dass alle Lehrkräfte die wöchentliche Arbeitszeit einhalten, müssen dies tatsächlich Lehrkräfte sein, die so schnell oder selbstorganisiert sind, dass sie auch die Zusatzaufgaben in der regulären Arbeitszeit unterbringen können. Soviel jedenfalls zur Theorie ![]()