Zum einen verstehe ich diese 3 bis 5 Jahre warten auch nicht und sehe dies wie WillG. Zum anderen: woraus leitest du hier eine Benachteiligung ab?
na ja, ich finde schon, dass das eine benachteiligung der frau ist.
so viele stillende männer habe ich bisher noch nicht getroffen...
!
Stillen hat nichts mit nicht arbeiten können zu tun, ein Paar ist nicht gezwungen, dass die Frau statt dem Mann in Elternzeit geht, selbst wenn die Frau noch stillt. Hier lohnt sich z.B. ein Blick auf §7 MuSchG, der klar regelt, dass stillenden Müttern auf Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit freizugeben ist, mindestens aber 2x 1/2 Stunde pro Tag. Meine Freundin hat diese Zeiten z.B. zum Abpumpen genutzt. Genauso hätte ich mit unserem Sohn aber auch dort vorbei gehen können zum Stillen. Diese Freistellung darf zu keinem Verdienstausfall führen und darf nicht vor- oder nachgearbeitet werden und gilt auch nicht als normale Ruhepause. Kurz und gut: Wie von Karl-Dieter bereits gesagt, steht es dem Paar frei, wer von beiden nach Ende des Mutterschutzes zu Hause bleibt. Eine Benachteiligung der Frau ist damit nicht gegeben.