Mal abgesehen davon, dass ich Jogginghosen in der Schule außerhalb des Sportunterrichtes auch für...sagen wir grenzwertig...halte, kann ein von der Schule erlassenes Verbot nicht der richtige Weg sein. Die freie Kleiderwahl ist genau wie die freie Wahl der Frisur geschützt durch Art. 2 GG (1) : "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Das Tragen von Jogginghosen verstößt weder gegen SIttengesetze, noch stört es den Schulfrieden in irgendeiner Form. Natürlich können und sollten Bekleidungskonventionen angesprochen und diskutiert werden, aber ein direktes Verbot von Jogginghosen dürfte einer juristischen Prüfung kaum standhalten.
Beiträge von Seph
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Mein Gedankenspiel ist dieses:
Ab sofort gibt es keine Singles mehr, alle Pärchen bekommen 1 oder mehr Kinder.
Diese sind neben den jeweiligen PartnerInnen alle in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert, sie beziehen alle Kindergeld, Erziehungsgeld und dgl., keiner bezahlt mehr Steuern der Steuerklasse 1.
Da es keine Singles mehr gibt, die per Steuer und höherer Beiträge in die Krankenversicherung diejenigen unterstützen, die keine Singles sind, geraten Krankenversicherungen und Staat innerhalb kürzester Zeit in die Zahlungsunfähigkeit, die bestehende Gesellschaft zerbricht.Viel Spaß beim weiterdenken.

Ich empfehle, selbst einmal genauer nachzudenken! Die Steuerklasse bestimmt lediglich die Abschlagszahlungen der Einkommenssteuer im laufenden Jahr. Nach der Steuererklärung spielt es keine Rolle mehr, welche Steuerklasse gewählt wurde, denn der Einkommenssteuertarif bestimmt sich nun einmal ausschließlich aus dem zu versteuernden Einkommen. Siehe hierzu auch §32a EstG. Auch bezahlen Singles eben NICHT mehr in die Krankenversicherungen ein als Nichtsingles, denn auch hier bemisst sich der Beitragssatz ausschließlich aus dem Arbeitsentgelt/der Rente (siehe hierzu $226 SGB_V). Hiervon werden bei ALLEN beitragspflichtig Versicherten 15,5% der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Eine Unterscheidung nach Familienstand erfolgt nicht! Zudem kann eine beitragsfreie Mitversicherung der Partner nur dann erfolgen, wenn diese kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. Sie unterstellen hier also, dass es ausschließlich Partnerschaften geben würde, in denen nur ein Elternteil arbeitet. In Anbetracht der gesellschaftlichen Realität ist diese Annahme äußerst verwegen.
Insofern ist der o.g. Beitrag entweder sehr schlecht recherchiert oder bewusst polemisch gehalten.
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Am Besten geht das über die Operatoren in den Aufgabenstellungen. Ich gebe mal typische Operatoren an (laut Kultusministerkonferenz)
Bereich 1: Angeben, Nennen, Beschreiben, Zeichnen, Erstellen
Bereich 2: Begründen, Berechnen, Bestimmen, Ermitteln, Darstellen, Entscheiden, Erklären, Interpretieren/Deuten, Untersuchen, Skizzieren, Vergleichen
Bereich 3: Auswerten, Beurteilen, Beweisen, Widerlegen, Verallgemeinern
Kleine Warnung: Je nach Klasse und dem erteilten Unterricht können sich die Anforderungsbereiche leicht verschieben. Wenn ich mit einer Klasse z.B. den Satz des Pythagoras im Unterricht bewiesen habe (vlt. sogar auf verschiedenen Wegen) und dann in der Arbeit einen entsprechenden Beweis verlange, ist dies kein Anforderungsbereich 3 mehr.
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In vielen Bundesländern gibt das Schulgesetz nur ungefähre Grenzen wieder. Festgemacht werden diese aber weniger an Prozentzahlen, sondern (so wie es sein sollte) am Erfüllen oder nicht Erfüllen der verschiedenen Anforderungsniveaus.
Wer nur Anforderungsniveau 1 (Reproduktion) kann, DARF (!!) keine 4 bekommen. Wer das höchste Anforderungsniveau 3 nicht packt, DARF keine 1 bekommen.Ist eine Klausur nun so aufgebaut, dass Aufgaben des Niveaus 1 z.B. 60% der Punkte geben, dann darf es die 4 halt erst ab über 60% geben

Natürlich sollte man eine solche Klausur gar nicht erst entwerfen. Normalerweise legt die Fachschaft einer Schule die Notengrenzen intern fest (dort einmal nachfragen). Arbeiten müssen dann in ihrem Anforderungsgrad darauf angepasst werden.Dementsprechend kann ich nur 2 Empfehlungen geben: 1) Fachschaftsleitung der Schule nach festgelegtem Notenschlüssel fragen und 2) die betreffende Arbeit auf die Anforderungsbereiche hin prüfen. Sollte der Bereich 1 mehr als die Hälfte der Punkte ausmachen, ist es durchaus zulässig (eigentlich sogar zwingend ^^), dass bei 50% der Punkte nur eine 5 erteilt wird.
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Das mit dem Tag frei bei voller Stelle ist doch häufig absoluter Zufall und hängt an Zwängen des Stundenplans. Bei uns haben auch Kollegen mit Kernfächern manchmal diesen Umstand. Das bedeutet natürlich an anderen Tagen auch mal 8 Stunden am Stück...ob das viel entspannter ist, mag jeder selber beurteilen.
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Ich sehe das ähnlich wie andere: Kopien, die dienstlich benötigt werden (dazu gehören insbesondere Klassenarbeiten u.ä.) hat der Dienstherr zu zahlen, andernfalls wird nichts mehr kopiert. Bei uns wird dies zum Glück auch so gehandhabt.
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Laut §8 Abs.2 der hessischen Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiter sind Lehrer in Hessen zur Mitwirkung bei Veranstaltungen der Klasse verpflichtet! Das betrifft eben unter anderem auch Klassenfahrten. Eine zeitliche Einschränkung per Gesetz ist hier lediglich für Teilzeitbeschäftigte vorgesehen, deren Mitwirkungsumfang auf den Grad ihrer Teilzeitbeschäftigung zu reduzieren ist. Das Vorhandensein von eigenen Kindern spielt hingegen keine Rolle. Andersherum ist der Dienstherr aber verpflichtet, alle Kosten für diese Dienstreisen zu tragen. Er kann nicht einfordern, dass auf deren Rückerstattung verzichtet wird.
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Das Schriftstück, da du meinst, könnte die Berechnung deines Besoldungsdienstalters sein. Diese muss gegengeprüft werden und spielt ja für die Einstufung in die Erfahrungsstufen und damit die Besoldungshöhe eine Rolle.
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Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass der Bank so etwas ausreicht (wenn du überhaupt eine entsprechende Bestätigung erhalten würdest). Denn dann ist auch nur das nächste Erwerbsjahr gesichert...der Kredit wird aber sicher deutlich länger laufen. Daher muss die Bank bei befristeten Arbeitsverhältnissen noch stärker als sonst davon ausgehen, dass eines eurer Einkommen wegbrechen wird und die Tilgung des Kredites entsprechende Schwierigkeiten machen wird. Aber mal kurz weg von der Bank: Habt ihr für euch schonmal überlegt, was passiert, wenn dein Vertrag einmal nicht verlängert wird? Ist der angepeilte Kredit dann wirklich noch stemmbar?
Eine mögliche Lösung kann sein, die Kreditsumme deutlich zu mindern, so dass dein Lebensgefährte diesen alleine bedienen (und alleine aufnehmen) kann. Das wird dann aber sicher nicht für ein Haus ausreichen

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