Beiträge von Seph

    Nein, keine Sorge. Der Studienabschluss sollte in allen Bundesländern problemlos anerkannt werden. Probleme kann es höchstens in einzelnen Fächern geben, die es in manchen Bundesländern gibt, in anderen jedoch nicht. Ich denke da z.B. an das Fach Wirtschaft/Recht in Bayern und Thüringen, während andere Bundesländer wie Niedersachsen eher Politik/Wirtschaft kennen.

    Fördervereine von Schulen unterstützen explizit Institutionen, keine einzelnen Personen. (Das wären dann gut begründete Ausnahmefälle.)


    Also braucht man über das Thema "Förderverein zahlt die Klassenfahrt für einen Lehrer" nicht diskutieren - der Förderverein würde damit ggf. die Gemeinnützigkeit verlieren.

    Ich sehe darin offen gestanden keine Förderung einer einzelnen Person. Die Lehrkraft hat keinerlei persönlichen Vor- oder Nachteil ob sie nun fährt und die Kosten erstattet bekommt oder nicht fährt und keine Kosten zu tragen sind. So oder so wird die Lehrkraft keinen finanziellen Benefit neben ihrer normalen Besoldung haben und so oder so wird sie während ihrer Arbeitszeit arbeiten.

    Man kann das Konstrukt natürlich etwas sauberer gestalten, indem der Förderverein - sofern er denn wirklich fördern möchte, dass mehr Fahrten stattfinden als normalerweise möglich wären - einen allgemeinen zweckgebundenen Zuschuss in das Fahrtenbudget der Schule leistet, aus der dann wiederum die Fahrtkosten der Lehrkräfte insgesamt getragen werden. Dann ist man etwas weg von den Einzelpersonen.

    Ein Wechsel zwischen Studium und Referendariat und zwischen Referendariat und Übernahme einer festen Stelle ist jeweils ziemlich einfach zu bewerkstelligen. Schwierig sind spätere Wechsel im Beruf, da es hier i.d.R. erst der Freigabe und eines geeigneten Tauschpartners bedarf. Ein Hochschulwechsel ist aber nicht notwendig.

    Ergänzung: Der "beste Zeitpunkt" liegt m.E. zwischen Studium und Referandariat, da man so den Vorbereitungsdienst bereits im Zielbundesland absolviert und die länderspezifischen Besonderheiten gleich kennenlernt. Ich selbst habe den Wechsel erst nach dem Referendariat gemacht, was auch relativ problemlos war, aber an einigen Stellen etwas Umgewöhnung mit sich brachte. Das alles gilt aber ohnehin nur, wenn man nicht ortsgebunden ist und da nicht ein "Rattenschwanz" an weiteren Problemen wie Zweitwohnung, lange Pendelzeiten u.ä. mit dranhängt.

    Abgesehen von der Rechnerei (denkt ihr eigentlich auch so ein bisschen über euren Kontostand hinaus?) ist das mit dem Jobrad längst überfällig. Mein Partner ("freie Wirtschaft") hat inzwischen eins mit Wartungsvertrag und alles. Etwas knackt? Spiegel gesprungen? Kein Problem.

    (...)

    Ich bin sicher, dass ein Dienstrad manch einen motivierten würde, umzusteigen, und je mehr Leute Rad fahren, desto dringender wird es, die Städte radfreundlich und somit die Welt ein bisschen schöner zu machen. Am Supermarkt traf ich mal mehrere E-Bike-Fahrerinnen, auch schon nicht mehr ganz jung, mit denen ich mir völlig einig darüber war, wie erstaunlich viel man mit so einem Rad transportieren kann.

    Dafür braucht man doch aber kein "Dienstrad", sondern einfach nur ein Fahrrad. Mir leuchtet wirklich nicht ein, warum man ein Rad leasen sollte, welches man sich genauso gut auch kaufen könnte. Beim Leasing habe ich letztlich immer einen Finanzierungspartner dazwischen, der selbst noch verdienen möchte. Dass die angebliche Steuerersparnis nach hinten losgehen kann und vor allem dem Arbeitgeber nützt, haben wir weiter oben aufgezeigt.

    Die Satzung dürfte wohl nicht darüber entscheiden, was eine Vorteilannahme (oder -gewährung) ist.

    Das hatte ich auch nicht geschrieben. Wir müssen hier ganz deutlich 2 Ebenen unterscheiden: einerseits die Frage, inwiefern ein Förderverein in Einklang mit seiner Satzung auch personengebundene Zuschüsse zu Fahrten durchführen darf und andererseits, ob sich eine Lehrkraft der Vorteilnahme im Amt schuldig macht, wenn sie die dienstlich veranlassten Kosten nicht privat trägt. Letzteres würde ich klar mit nein beantworten.

    Ich meine die Bezahlung eines dienstgeschäftes (Klassenfahrt), für deren Genehmigung und Vergütung der Arbeitgeber verantwortlich ist…..privat von einem Förderverein bezahlen zu lassen.

    Das dürfte nicht satzungskonform sein. Eine Vorteilsnahme im Amt seitens der geförderten Lehrkraft ist das jedenfalls nicht.

    Zu dritt macht es nicht so viel Spaß, aber zu viert ist Dog auch super, kennt ihr das?

    Das stimmt. Und Dog ist ein schönes Beispiel für die Weiterentwicklung von Spielmechaniken, wenn auch auf noch sehr einfachem Niveau. Es macht aber erheblich mehr Spaß als das klassische Mensch-ärger-dich-nicht.

    Es spricht auch wenig gegen die Gestaltung des Raumes, um eine anregende Lernatmosphäre zu schaffen. Nur muss sich weder die Lehrkraft alleine darum kümmern, noch muss sie dies selbst finanzieren.

    In der pädagogischen Fachliteratur wird der Raum oft als "Dritter Pädagoge" bezeichnet - der sich messbar auf den Lernerfolg auswirkt. Was man dort investiert, bringt Zinsen. Dazu muss man gar nicht tief in die Tasche greifen. Man sollte jedoch diese Tatsache gegenüber SL und Kostenträger immer wieder zur Sprache bringen.

    Da bin ich voll bei dir. Wir stellen unseren Jahrgängen einen Teil des selbsverwalteten Budgets der Schule tatsächlich auch für kleinere Posten zur Ausgestaltung der Räume zur Verfügung. Bei größeren Posten ist der Schulträger gefordert, der aber ebenfalls hierzu jährlich ein Teilbudget reserviert.

    Hm - da ich das ja nicht ständig mache und der Beamtenstatus dagegensteuert, bin ich da ganz entspannt.

    Das kannst du bei einer einmaligen Nutzung einer solchen Option sicher auch sein. Ich wollte aber zumindest einmal darauf hinweisen, dass eine konsequente Nutzung der inzwischen oft angebotenen 0%-Finanzierungen deutliche Tücken haben kann, die man so zunächst nicht wahrnimmt.

    Das ist für mich der Punkt.

    Warum sollte ich 4.000 € aus der Bargeldkasse berappen, wenn ich auch einen 0%-Kredit bekommen kann.

    Weil sich ein Kredit - gerade eine 0% Finanzierung im Konsumentenkreditbereich - i.d.R. ungünstig auf den eigenen Score bei Auskunfteien auswirkt. Bei Leasing per Gehaltsumwandlung kann es zudem negative Effekte auf Rentenpunkte/Pension geben, auch wenn diese in Grenzen halten.

    Im ersten Jahr musste ich in einem meiner Fächer (Englisch) mehr unterrichten, da eine Kollegin, die nur Religion unterrichtet, da war und ich dadurch nur wenige Stunden in diesem Fach bekam. Mir war es von Anfang an ein Anliegen nur Religion zu unterrichten. Englisch macht mir aufgrund des Charakters als Korrekturfach mit all den Fristen leider kaum mehr Spaß.

    Es ist ein absoluter Ausnahmefall, dass Lehrkräfte mal nur in einem ihrer Fächer eingesetzt sind. Insofern ist ein Einsatz in beiden deiner Fächer keine Schikane, sondern der ganz normale Regelfall.

    Zusätzlich „durfte“ ich meine Klassenleitung mit vier Stunden Englisch behalten und on top eine 9. Klasse mit drei Stunden übernehmen.

    Mich wundert auch nicht, dass du deine Klassenleitung weiterführen und dafür auch in einem Kernfach eingesetzt werden sollst. Auch das ist der Regelfall und berücksichtigt, dass möglichst nicht zu viele schnelle Wechsel in Lerngruppen stattfinden.

    Ob Kurse geteilt werden können oder nicht, hängt neben der reinen Kursgröße in Bezug auf den normalen Teiler auch von den Einsatzmöglichkeiten des Kollegiums ab. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass in einigen Fächern größere Kurse in Kauf genommen werden müssen, um an anderer dringenderer Stelle Einsatzmöglichkeiten nutzen zu können. In der Priorität sehe ich das übrigens ähnlich:

    Ob man jetzt aber bei schwierigen Klientel unbedingt einen Religionskurs teilen muss?! Da würde ich eher mal Mathe, Englisch oder Deutsch teilen.

    Ja, was mir fehlt ist die Personalnummer, ich bin neu und habe seit 2 Monaten noch keine Abrechnung wo so etwas draufsteht.

    Ich musste noch nie meine Personalnummer für einen Antrag auf Genehmigung einer Schulfahrt angeben. Und auch euer entsprechender Antrag in Sachsen enthält nirgendwo ein solches Feld zur Eintragung.

    (vgl. https://www.schule.sachsen.de/zvv/zvv_strukt…v_04_08_002.pdf)

    Ich mag Retro bei Videospielen ganz gerne, Brettspiele haben aber innerhalb der letzten 10-15 Jahre eine unglaubliche Entwicklung durchgemacht. Die meisten, die davor rauskamen, sind von den Mechanik einfach stark veraltet. Es gibt Ausnahmen, aber im Schnitt sind doch moderne Brettspiele besser bis deutlich besser.

    Das kann ich nur bestätigen. Es gibt einige wenige Klassiker, die wirklich gut gealtert sind. Bei vielen anderen Spielen sind die Mechaniken derart überholt, dass ich mich im Nachgang frage, wie die jemals Spaß gemacht haben können. Vermutlich, weil man da noch nicht erahnen konnte, was noch so möglich ist. Dazu gehören auch absolute Klassiker wie Siedler von Catan und erst Recht Monopoly u.ä.

    Ältere Spiele haben wir auch viele. Kaufen fast jedes Jahr ein Neues. Oft eins aus der "Spiel des Jahres" Serie.

    Da fällt mir aktuell tatsächlich noch Dorfromantik von 2023 ein. Sehr einfach zu lernen, durch das schrittweise Freischalten von Material mit flacher Lernkurve komplexer werdend und zudem zur Abwechslung mal kooperativ anstatt kompetitiv.

    An BKs sind die Schüler 16 Jahre und älter, folglich müssen sie nicht mehr beaufsichtigt werden sondern sich nur noch beaufsichtigt fühlen, was per Verordnung so zu definieren ist, dass der Lehrer rausgehen darf, aber in jeder Sekunde wieder reinkommen könnte. Also gilt das Urteil nicht für BKs in NRW.

    Den Schluss halte ich für gewagt ;) Wenn ein Lehrer parallel Fachunterricht hat, ist gerade nicht sichergestellt, dass "er in jeder Sekunde wieder reinkommen könnte". Das wissen auch die unbeaufsichtigten Schüler. Daher möchte ich auch den BK-Kollegen empfehlen, gegen eine solche Anweisung zu remonstrieren. Was die SL dann damit macht, liegt in ihrem Verantwortungsbereich.

    Exkursionen, Essensbegleitung, Projektarbeit, Klassenfahrt, etc. - Mehrstunden werden kaum ausgeglichen.

    Die genannten Punkte lösen i.d.R. mit Ausnahme der Klassenfahrten, für die neben dem stundenplanmäßigen Unterricht eine weitere Deputatsstunde je Tag anzurechnen sind, auch keine anrechenbare Mehrarbeit aus.

    Dass tatsächlich angefallene Mehr- und Minderarbeit zu dokumentieren ist, steht natürlich außer Frage. Hier ist es sicher sinnvoll, wenn der PR darauf hinwirkt, mit der SL eine für das Kollegium transparente Lösung zu erarbeiten.

    „Catan“ und „Zug um Zug“ bislang nur in den Juniorversionen. Erwachsenenausgaben stehen schon bereit, sind aber noch nicht (wieder) im Einsatz.

    Probiere das gerne mal aus, zumal auch die Erwachsenenversionen noch vergleichsweise einfache Spiele sind. Meine Kids sind auch im Grundschulalter und brettspielbegeistert. Wir spielen seit geraumer Zeit auch in den "Kennerspiel"-Bereich hinein, das größere Kind teils auch Expertenspiele. Neben den von dir genannten und weiteren Klassikern wie Carcassonne, Dominion, Stone Age etc. stehen bei uns auch mit dem jüngeren Kind (1. Klasse) gerade hoch im Kurs:

    -> Flamecraft (niedliches Design, relativ einfach zu lernen und am Übergang Familien- zu Kennerspiel)

    -> Mycelia (recht leicht zu lernendes Deckbuilding-Spiel und gut für Kinder geeignet)

    -> Quacksalber von Quedlinburg (quasi auch ein Deckbuilder, den die Kinder gerne mit Freunden auch ohne Erwachsene spielen und der recht vielseitig variiert werden kann)

    -> Everdell mit Erweiterungen (ebenfalls sehr niedlich, aber definitiv schon ein Kennerspiel, was der Sache keinen Abbruch tut, dass die Kids das auch alleine immer wieder spielen)


    Einen gewissen Spaß haben die beiden auch mit Spielen entwickelt, die ich eigentlich eher im Erwachsenbereich sehe und wir dennoch gerne immer wieder auf den Tisch bringen, z.B.

    -> Viticulture (Worker-Placement rund um ein Weingut)

    -> Unfair (Aufbauspiel mit viel Interaktion, eine gewisse Frusttoleranz ist wichtig, da diese auch fies ausfallen können)

    -> Flügelschlag (kartenbasierter Engine-Builder mit nettem Design)

    u.v.m.

    Wie Brettspiel-affin sind die 3 Personen? Und soll es eher etwas "einfaches" sein oder darf es komplexer werden? Davon hängt etwas ab, ob es Richtung Familienspiel oder Kennerspiel gehen soll und wie dehnbar man die Altersangaben sieht ;)

    Da wurde auf mich eingeprügelt, weil ich als Schulleiter ein nicht genutztes privates Konto mit passender Buchführung nutze, um Klassenfahrten zu ermöglichen (den Fall müssen wir hier jetzt aber nicht diskutieren), weil ich damit verhindern würde, ein Konto des Schulträgers zu bekommen. .... Inzwischen habe ich eins. Denn das eine schließt das andere nicht aus. Scheinbar.

    Von "einprügeln" würde ich in dem Zusammenhang nicht sprechen, sondern von deutlichen Hinweisen auf die Problematik einer solchen Konstellation. Und dass das eine das andere nicht zwingend ausschließt, ist mit Sicherheit kein Argument, weiter so zu verfahren. Denn dass sich die eigentlich Verantwortlichen durch das Engagement vieler Lehrkräfte einen schlanken Fuß machen können, ist naheliegend. Ich habe das damals ja selbst durch und bin überzeugt davon, dass erst ein gewisser Druck auf das Land durch immer mehr Lehrkräfte, die dabei nicht mehr mitgespielt haben, zu einer entsprechenden Klarstellung führte. Ähnliches gilt für private Beschaffungen für den Beruf. Hier ist ganz klar der Schulträger in der Pflicht. Dessen Versäumnisse privat auszugleichen wird nicht gerade dazu führen, dass der Schulträger ein schlechtes Gewissen bekommt und daran etwas ändern wird. Seltsamerweise funktioniert das schlechte Gewissen andersherum noch immer bei zu vielen.

Werbung