Beiträge von Seph

    Irgendwie ein Scherz, dass quasi das Gegenstück an Gesamtschulen, der Abteilungsleiter, in der Sekundarstufe I mit A14 bzw A14Z schlechter besoldet wird - aber bei mehr Verantwortung.

    Das mag von der Größe der Schulen abhängen, aber hier wäre an den Gesamtschulen auch eine eventuell vorhandene Sek 1 Leitung A15, die einzelnen Jahrgangsleitungen hingegen i.d.R. A14. Gleichzeitig haben "Mittelstufenkoordinatoren" an den Gymnasien oft weitere administrative Aufgaben als "nur" die Leitung der Jahrgänge 7-10.

    Gibt es denn in Niedersachsen eine klare Regelung zur Entlastung von den sonstigen dienstlichen Tätigkeiten?

    Da diese von Schule zu Schule und von Person zu Person sehr unterschiedlich ausfallen können, bedarf es hier auch individueller Lösungen. Das wird vermutlich in allen Bundesländern so sein. Und wenn bestimmte unteilbare Aufgaben nicht reduziert werden können, dann bedarf es eben einer überproportionalen Reduzierung teilbarer Aufgaben. Auch das ist überhaupt nichts neues.

    Nur weil ein Bundesland etwas macht, heißt das nicht dass das rechtmäßig ist.

    Dass das rechtmäßig ist, ergibt sich direkt aus dem von dir zitierten Leitsatz. Das BVerwG hat hier ganz explizit auch diese Ausgestaltungsmöglichkeit eingeräumt.

    Und das ändert was daran, dass es dort eine Fachgruppe mit dem Namen "Philosophie" gibt? Die es deiner Aussage nach ja nicht gibt.

    Das ändert insofern etwas, dass auch an dieser Schule keine eigenständige Fachgruppenleitung "Philosophie" existiert. Mir ist mit Blick darauf, dass Philosophie ein rein optionales Ergänzungsfach ist, auch keine Schule bekannt, die sich das leisten kann und würde. Sofern Philosophie überhaupt existiert, wird es i.d.R. an Werte&Normen geknüpft.

    (Es gibt an Niedersächsischen Gymnasien auch keine Fachgruppenleitung Philosophie, da das Alternativfach zu Religion in Niedersachsen Werte und Normen ist, außerdem müssen Funktionsstellen an Niedersächsischen Gymn. mindestens 2 Aufgaben enthalten, bei einer sehr kleinen Fachgruppe wie WuN eher 3-4.)

    Es gibt in NDS schon das eigenständige Fach Philosophie - zumindest in der Sek II.

    Und hier gibt es zumindest eine Schule, die eine explizite Fachgruppe "Philosophie" inklusive Fachgruppenleitung hat.

    https://www.gymnasium-hittfeld.de/bei-uns-lernen…ch-philosophie/

    Nur als Hinweis: Das ist selbst an Schulen, die dieses Fach anbieten oft nur eine Fachgruppe mit 1-2 Kollegen. Dafür kann man zwar eine separate Fachgruppenleitung benennen, dafür aber eine der doch recht raren A14-Stellen bereitzustellen, wäre zumindest äußerst ungewöhnlich. Und wenn das tatsächlich wie hier von DennisCicero beschrieben vorgekommen sein sollte, dann muss einen die SL derart stark schätzen, dass sich der TE absolut keine Gedanken darüber machen müsste, was die SL nun wirklich von einem hält.

    Also ich war ziemlich überrascht, davon dann 7 Monate später zum ersten Mal zu lesen.

    Jetzt wird die Geschichte langsam sehr unglaubwürdig. Eine Beurteilung wird nicht erst 7 Monate später eröffnet und schon gar nicht, wenn man selbst der einzige Bewerber ist. Im Übrigen erfolgt die Eröffnung i.d.R. auch nicht in den Ferien per Post.

    Ich halte ehrlich gesagt das Gerede über Methodik in Entwürfen für ziemlichen hohlen Bimms und halte das deswegen auch möglichst kurz. Wenn aber offensichtlich erwartet wird, da mehr zu schreiben und auch alle möglichen Alternativen zu diskutieren, bin ich raus und sehe mich eben dafür nicht als den richtigen an.

    Die Entscheidung musst du denke ich für dich selbst treffen. Aufgrund einer banalen Formulierung jeden Monat auf mehrere Hundert Euro zu verzichten, muss man sich leisten können und wollen.

    Dass eine Fachgruppenleitung auch didaktisch sattelfest sein sollte, ist nachvollziehbar und man kann die Beurteilung auch so lesen, dass man grundsätzlich sehr gut geeignet ist und an dieser Stelle noch einmal einen Fokus der eigenen Arbeit legen könnte. Man kann sich natürlich bei einer B-Beurteilung auch als völlig ungeeignet ansehen, wenn das möchte ;)

    In den Klassenräumen befinden sich unterschiedliche Geräte, die unterschiedlich angesteuert werden. Es wurde immer die jeweils aktuelle Technik angeschafft und eben nicht die ganze Schule auf einen Schlaf mit baugleichen oder zumindest bauähnlichen Geräten bestückt. Man kann also nicht einfach den Raum wechseln. Bei Kreidetafeln geht das problemlos.

    Das mag bei euch so sein. Wir haben inzwischen in jedem Raum die exakt selbe Lösung digitaler Tafeln hängen.

    Fällt ein Gerät aus

    ...zückt man eben seinen Whiteboardmarker und nutzt die digitalen Tafeln als normale Whiteboards. Es gibt nur wenige Anbieter, bei denen das nicht möglich ist. Um die haben wir einen großen Bogen gemacht.

    Das habe ich bisher noch nicht getan. Das heißt ich kann gleich Montag am 6.1. meiner Schulleitung die Rücknahme meiner Bewerbung aussprechen, so dass die Dienstpostenübertragung gar nicht erst erfolgt und das Verfahren dann wohl nochmal neu aufgerollt wird weil ich der einzige Bewerber bin. Könnt ihr meine Entscheidung nachvollziehen?

    Nein, das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Und wenn du dich wirklich dafür entscheiden solltest, ein Verfahren noch einmal neu aufzurollen, nur weil dir eine Formulierung nicht gefällt, solltest du auch bei deiner Schulleitung nicht mit dem größten Wohlwollen rechnen.

    Das Elternzeit weder beantragt sondern nur angemeldet und auch nicht genehmigt wird, ist aber klar, oder?

    Das Thema hatten wir hier nun schon mehrfach. Zwar besteht auch für Beamte ein entsprechender Rechtsanspruch auf Elternzeit, gleichzeitig wird diese dennoch beantragt (und muss dann i.d.R. so auch genehmigt werden). Dazu nicht im Widerspruch steht, dass die Elternzeit dennoch nicht auf rechtsmissbräuchliche Art und Weise ausgestaltet sein darf (z.B. durch gezieltes Aussparen von Schulferien).

    Dass dieses System aber langfristig nicht gut geht ist klar. Jedenfalls geht es nicht die Rente bei knapp 50% zu fixieren und bei Beamten nach 40 Jahre auf 71,75% der Besoldung der letzten beiden Dienstjahre.

    Das ist absolut ungerecht.

    Es wird dabei gerne vergessen, dass die Pension sowohl die 1. als auch die 2. Säule der Altersversorgung abdeckt, die gesetzliche Rentenversicherung hingegen nur die 1. Säule. Hierzu kommt dann oft noch die betriebliche Altersversorgung hinzu. Eine weitere Angleichung erfolgt, wenn man sich die Nettobeträge nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung mal anschaut.

    Man kann sich auch außerhalb eine Genehmigung dafür geben lassen.

    Schon klar. Im hier besprochenen Kontext dürften solche Ausnahmegenehmigungen aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vorliegen. "Ich habe Lust schon vor Sylvester zu böllern" ist nämlich kein hinreichender Genehmigungsgrund.

    wobei mir gerade auffällt, dass Berufsunfähig, Dienstunfähig und Erwerbunfähig ja auch nochmal zu unterscheiden sind.

    Ja, unbedingt! Man muss dabei höllisch aufpassen, wann die Versicherung eigentlich einspringen würde und wann nicht. Sei dir bei deinem Termin mit einem Vermögens"berater" darüber im Klaren, dass dieser keineswegs objektiv im Sinne des Kunden berät, sondern ein geschulter Verkäufer ist, der provisionsbasiert arbeitet und dabei die höchsten Provisionen nicht gerade von den kundenfreundlichsten Produkten ausgehen.

    Aber klar wollen sie nicht, dass du immer zwischen den Ferien nur Elternzeit nimmst (das halten sie für rechtsmißbräuchlich).

    Das passgenaue Aussparen von Ferienzeiten bei der Elternzeiten halten nicht nur die Bundesländer, sondern auch Verwaltungsgerichte für rechtsmissbräuchlich. Gleichzeitig darf die Elternzeit natürlich auch Ferienzeiten tangieren und es sind i.d.R. keine Mindestabstände notwendig, wie manches mal zu hören ist. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Elternzeiträume an vollen Lebensmonaten des Kindes und der Elterngeldzahlung orientieren.

    PS: Es mag hier in der Bewilligung durchaus auch noch einmal Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten geben, wie wir hier im Forum auch schon mehrfach diskutiert hatten.

    Ich glaub' ich würd dann auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das Mindesgehalt ist zwar nicht besonders groß, aber immerhin bräuchte ich dann auch kein Auto und hätte keine Fahrtkosten.

    Mit einem Mindestruhegehalt von knapp 2000€ Brutto abzgl. der PKV kommt man nicht gerade weit. Ob es da sinnvoll ist, auf eine DU-Versicherung zu verzichten, muss man wohl selbst wissen. Sofern sich bereits eine Dienstunfähigkeit abzeichnen sollte, ist diese Überlegung ohnehin zu spät. Das bedeutet andersherum, dass man diesen Schritt gehen sollte, solange man noch gesund ist.

    Es müsste halt reguliert werden, kann ja dann Merz als erste Amtshandlung tun. Die Grünen dürfen natürlich nichts verbieten.

    Reguliert ist es ja bereits. Das Abbrennen von Feuerwerk ist i.d.R. nur am Silvesterabend und in der Neujahrsnacht erlaubt, außerhalb davon kann es erhebliche Bußgelder geben. Nur lassen diese sich leider kaum durchsetzen. Zumindest ist der "Fahndungsdruck" hier ziemlich gering. Die Kommunen selbst sind auch jetzt bereits in der Lage, weitere Einschränkungen zu beschließen. Auch hier ist aber gleichzeitig die Durchsetzung dieser Einschränkungen wichtig und zugleich schwierig.

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