Beiträge von Seph

    Die von dir geschilderten Vorgänge entsprechen nicht nur fehlender Wertschätzung, sondern grenzen bereits an Diskriminierung

    Wenn man der subjektiv stark gefärbten Darstellung einfach folgen möchte, mag das so scheinen. Wir könnten aber auch versuchen, die Vorgänge mal mit etwas Abstand einzuordnen:

    1) Mama verstorben: Erst einmal mein herzliches Beileid! Es wird leider aus der Beschreibung nicht klar, ob dir auf Antrag wenigstens der vorgesehene Sonderurlaub gewährt wurde. Darauf hättest du tatsächlich Anspruch gehabt.

    2) Klasse führen: es gibt zig Abwägungen und Gründe, warum eine Klasse x im darauffolgenden Schuljahr von Kollege y geführt werden soll. Das hat i.d.R. gar nichts mit dem Kollegen z zu tun, der "leer ausging", auch wenn dieser das anders empfinden mag.

    3) Duzen/Siezen: Dass eine Schulleitung Kollegen grundsätzlich siezt, ist genauso wenig ungewöhnlich, wie dass sie mit engen Freunden auch im schulischen Rahmen die "Du"-Form wählt.

    4) Büroklammer an Urkunde : Diese wird die SL sicher nicht angebracht haben, um extra einen Knick zur Demütigung in eine Urkunde einzubringen. Dass dort ein Knick ist, mag ärgerlich sein, ist mit hoher Sicherheit aber keine Absicht gewesen.

    5) Mittagsschule: Kann ich gerade nicht einschätzen. Warum das nur "im ersten Jahr" passieren solle, klingt nach typischem Lehrerzimmergerücht. In der Regel stecken da sehr praktische Gründe den Einsatz der Lehrkräfte betreffend dahinter.

    Oh Gott... Nein, also ich weiss im August, wie viele Lektionen ich bis Semesterende habe und das ist dann auch so.

    Spätestens bei krankheitsbedingten Ausfällen ist das dann nicht mehr so. Da rede ich noch nicht von der Praxis, in der gerne auch kurzfristig mal ein Klassenprojekt, mal ein Teamtraining, mal ein unaufschiebbares Gespräch, mal eine Fortbildung, mal hitzefrei usw. dazwischenkommen.

    Freut mich, dass dich das erheitert. Aber lies dich einfach mal in den Fall von damals ein. Dort wird sehr deutlich gemacht, dass ein Teilzeitanspruch nicht daran scheitert, dass dann auch arbeitnehmerseitig Einschränkungen der Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten vorliegen können. Es ist also keineswegs so, dass der Arbeitgeber lediglich darauf zu achten hat, dass die Arbeitszeitanteile der Teilzeitquote entsprechen, sondern sich auch zeitliche Einschränkungen gefallen lassen muss.

    Erstmal herzlichen Dank, dass du deinen Post für mich in einfacher Sprache verfasst hast. Ich fasse zusammen: Das Thüringer Verfassungsgericht (besetzt aus CDU, SPD, Linke, Grüne) hat die Demokratie gerettet.

    Das Thüringer Verfassungsgericht hat schlicht klargestellt, dass keine Verletzung von Verfassungsrecht vorliegt, wenn bereits zum 1. Wahlgang Vorschläge aller Parteien vorliegen. Der sehr durchsichtige Versuch einer Minderheit, das Parlament viele Sitzungen lang durch aussichtslose Wahlgänge zu blockieren, ist damit erst einmal vom Tisch.

    Die AfD-Fraktion hat hier leider wiederholt die Begriffe "Vorschlagsrecht für ein Amt" mit "Recht auf Besetzung des Amtes" verwechselt. Ähnliches durften wir im Bundestag bei der Vizepräsidentenwahl auch bereits erleben.

    Hä? Aber so funktioniert doch Teilzeitberechnung nicht. Wie könnte man denn sonst z. B. in pflegerischen Tätigkeiten Schicht arbeiten? Da sind die Zeiten auch immer unterschiedlich.

    Auch Schichtarbeiter in Teilzeit können eine solche Verteilung der Arbeitszeit verlangen, dass sie nur noch einer bestimmten Schicht zugeordnet werden können. (vgl. LAG Köln, Az. 7 Sa 766/12).

    Gerade in Schule sehe ich wirklich keine Notwendigkeit, warum Besprechungen und Konferenzen quer über die Wochentage verteilt liegen müssten. Das gilt insbesondere bei kurzfristiger Terminierung, die dann de facto wirklich zu einer zu hohen "Bereitschaftszeit" (die gleichwohl eher keine ist) führen würde. Das Problem lässt sich einfach mit einem festen Besprechungstag lösen, der von allen Lehrkräften freizuhalten ist und an dem verlässlich diese ganzen Veranstaltungen liegen.

    Wir arbeiten effektiv mit kollegialen Absprachen, telefonieren auch manchmal miteinander und können alle anderen Dinge sehr gut per Mail klären.

    Das sind bereits "Dienstbesprechungen", zumindest wenn das mit mehreren Personen im Team erfolgt. Mir scheint, dass das Problem dann eher in der adäquaten Vorbereitung und disziplinierten Durchführung von einigen DBs in größerer Runde liegt. Daran lässt sich miteinander arbeiten.

    Meine Befürchtung ist jetzt allerdings, dass mein Schulleiter durch diese Aktion wütend wird und mir ein sehr schlechtes Gutachten geben würde (Leider ist er sehr subjektiv nicht professionell) Stimmt es, dass man mindestens ein 4-Punkte-Gutachten benötigt, um eine A-14-Stelle zu erlangen?

    Du musst dich halt mit deiner Bewerbung gegen andere Mitbewerber durchsetzen. Dafür ist eine sehr gute Beurteilung hilfreicher als eine ausreichende Beurteilung.

    Darüber hinaus frage ich mich: Könnte ich bei einer sehr schlechten Beurteilung meinen Beamtenstatus verlieren? (ähnlich wie bei einer Revision für die Verbeamtung auf Lebenszeit, wo man für "nicht geeignet" erklärt werden kann).

    Nein, keine Sorge. Dafür muss sehr viel mehr passieren als eine nicht optimale Beurteilung zu erhalten.

    Leider sind die Dienstbesprechungen wie die meisten Konferenzen einfach nur überflüssig, auch wenn diese von oben vorgeschrieben sind.

    Mir fällt es schwer, mir ein schulisches System vorzustellen, in dem keinerlei Absprachen unter Beschäftigten außerhalb des formalen Rahmens von Konferenzen notwendig wären.

    Habe so oft über diese Showveranstaltungen geflucht, die eher zur Selbstbeweihräucherung dienen und wo immer dieselben Labertaschen sich selbst gerne reden hören.

    Dienstbesprechungen in Fachgruppen, Jahrgangsteams u.ä. sind bei uns alles andere als Showveranstaltungen, sondern wichtige Gelegenheiten zum gemeinsamen Austausch und zur Vorbereitung zielführender Weiterarbeit.

    Ehrlich gesagt, habe ich in über 2 Jahrzehnten nicht eine wirklich sinnvolle Konferenz erlebt.

    Dein eigenes Empfinden kann ich natürlich nicht wegdiskutieren. Ob das den objektiven Tatsachen entspricht, halte ich für fraglich.

    Wird gerne behauptet, Belege habe ich noch keine gesehen.

    Es gibt dazu vereinzelte Untersuchungen, die mir leider nicht im Volltext vorliegen (z.B. https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/frontdoor/inde…014/docId/33022). Auch wenn das möglicherweise deiner hier immer wieder stark vorgetragenen generellen Contra-Haltung gegen Klassenfahrten widerspricht, darf den vielen Lehrkräften, die hier im Forum durchaus auch positiv von solchen Fahrten und deren Wirkung auf ihre Klassen anekdotisch berichten, durchaus auch mal Glauben geschenkt werden. Das hängt im Übrigen auch von der konkreten Ausgestaltung der Fahrt und den damit verbundenen Lernzielen ab.

    Trotzdem kann nicht mehr gefahren werden, als politisch vorgesehen ist. Der Landtag beschließt den Haushalt und gibt damit die Richtlinien vor, was Bildung einschließlich leuchtender Kinderaugen kosten darf. Da können wir anderer Ansicht sein, das ändert aber die Realität nicht.

    Damit hast du natürlich völlig Recht.

    Ja komisch, das muss jetzt alles ganz demokratisch geändert werden, wo die AfD stärkste Kraft ist. Hmmmm, kombiniere, kombiniere. :D

    Dass es von der Mehrheit der gewählten Vertreter des Landtages Vorbehalte mit Blick darauf gibt, inwiefern ein Landtagspräsident der AfD wirklich überparteilich agieren kann, mag auch davon getragen sein, dass das nicht einmal der Alterspräsident hinbekommen hatte.

    Der Landtagspräsident wird in Einklang mit demokratischen Prinzipien von der Mehrheit der Landtagsmitglieder gewählt, nicht von der stärksten Fraktion.

    dazu kommt noch, dass ja wahnsinnig viel Unterricht ausfällt und enorme Unruhe entsteht, weil gefühlt jede Woche ne andere Klasse mit ihren LehrerInnen auf Klassenfahrt ist. oder machen die dann die Schule einmal im Jahr für zwei Wochen zu?

    So machen wir das mehr oder weniger, nur dass halt bei weitem nicht alle Klassen unterwegs sind. Aber diejenigen, die fahren, fahren weitgehend in der gleichen Schulwoche. Diese Wochen wiederum sind mit den umliegenden Schulen koordiniert.

    Bei uns haben wir ein Gesamtbudget. Dia Lehrkräfte werden vorher darauf hingewiesen, dass nur dann die Fahrten genehmigt werden können, wenn freiwillig verzichtet wird. Alle machen mit und setzen damit neue Mitfahrer oder Klassenlehrer unter Druck, es ebenso so zu machen.

    Wenn jemand auf die Erstattung aller Kosten besteht, bekommt er diese auch auf Kosten der anderen, die noch weniger aus dem Topf bekommen. Alles nur, damit die geliebten Fahrten stattfinden können.


    Wie jemand , der alles einfordert, dann vor den anderen betrachtet wird, muss wohl nicht extra erläutert werden.


    Bislang haben noch alle brav verzichtet.

    Und genau wegen dieser Kopplung von enormen sozialen Druck und "freiwilligen" Verzicht haben diverse Verwaltungsgerichte bereits darauf abgestellt, dass ein "freiwilliger" Verzicht trotz entsprechender Erklärung i.d.R. nicht zu halten ist und nicht einmal ansatzweise von der SL als Bedingung suggeriert werden darf.

    Es ist sachlich und rechtlich schlicht falsch, dass Fahrten nur genehmigt werden können, wenn verzichtet wird. Korrekt wäre, dass das Fahrtenkonzept der Schule von vorneherein so gebaut sein muss, dass alle darin enthaltenen Fahrten finanziell vollständig abgedeckt sind. Und auch nur diese werden dann durchgeführt.

    Ja, ehrlich gesagt, finde ich, dass junge Eltern ihre Grenzen kennen müssen und dann halt auch kürzere Teilzeit arbeiten müssen. Dann hat man genug Puffer, um eigene kleinere Krankheiten mal auszukurieren und/oder die Kinder betreut zu kriegen und trotzdem nicht auszufallen. Dann kann man eben kein schickes Eigenheim finanzieren.

    Es soll gerüchteweise Kollegen ohne kleine Kinder gibt, die ähnlich viele Krankheitstage bereits alleine vorweisen können. Und nein, junge Eltern müssen nicht pauschal kürzer in Teilzeit arbeiten, nur damit im Krankheitsfall weniger vertreten werden muss. Die allermeisten Kollegen bekommen es übrigens hin, ihre Ausfallzeiten in Grenzen zu halten - selbst mit Kindern. Aber diese Erkenntnis eignet sich natürlich nicht so schön für ein Bashing.

    Wenn ich eine Fachgruppe als A14er leite, ist es ebenso selbstverständlich, dass ich dann auch fast alles erledige, was so an Arbeit anfällt.

    Ähm nein, ist es nicht. Auch für A14er gelten die Arbeitszeitbestimmungen und nur weil ein A14er - neben oft noch anderen Aufgaben - auch den Vorsitz einer Fachgruppe hat, heißt das nicht, dass alle anderen Fachlehrkräfte auf einmal von den eigenen Aufgaben zur Mitgestaltung in dieser Fachgruppe freizustellen sind.

    Das bedeutet, dass es bei Eltern junger Kinder regelmäßig durchaus zwingende Gründe gibt, die einen völlig freien Einsatz verhindern und die zu berücksichtigen sind. Dass das in den seltensten Fällen zu so absurden Forderungen führt wie

    Und da geht mir regelmäßig der Puls hoch, wenn die Jungmamas und -papas meinen, sie müssen 20 Stunden arbeiten, aber bitte ein Tag frei und bitte nur 3.-6. Stunde. Ja, wie soll der Stundenplaner das bitte erfüllen? 4x4 ist nur 16…

    ist dir mit Sicherheit auch klar. Es bedeutet auch, dass Zeitwünsche von Nichteltern häufig (nicht immer) deutlich weniger zwingend sind. Der Wunsch nach einem freien Tag eines Vollzeitkollegen ohne Kinder ist zwar nachvollziehbar, aber dessen Erfüllung halt weniger entscheidend. Die mir bekannten Stundenplaner versuchen dennoch im Rahmen der Möglichkeiten auch Zeitwünsche von Nichteltern zu berücksichtigen.

    Ich führe einen für den Einsatz geprüften Rettungshund. Wir machen in der Prüfung die Übung „Sitz aus der Bewegung“ immer gleich. Mal ist es ne 2, mal ne 3; es war auch schon einmal ne 5. Kommt auf den Prüfer an und hat überhaupt nix mit unserer Ausführung der Übung zu tun.

    Dass Bewertung auch Beobachtungsfehlern unterliegt, ist in der Literatur gut beschrieben und sollte nach dem Studium allen bekannt sein. Das gilt sowohl für die Eigenwahrnehmung als auch für die Wahrnehmung der Prüfer. Dass Bewertung deswegen völlig beliebig wäre, lässt sich daraus aber gerade nicht folgern. Insbesondere nicht, wenn kriteriengeleitet verschiedenste Teilaspekte zusammengefasst werden.

    Konkret für Lehramtsanwärter könnte ich mich sicher an der ein oder anderen Stelle auch gut darüber streiten, ob eine Prüfungsleistung nun wirklich "gut" oder "befriedigend" war. Solche Abwägungen kennen viele von uns sicher auch aus mündlichen Abschluss- oder Abiturprüfungen. Ich kann aber auch guten Gewissens sagen (ich weiß: anekdotisch), dass in allen mir bekannten Fälle, in denen Anwärter wirklich mal durchgefallen sind, sich dieser Befund bereits lange vorher abzeichnete und in den Lehrproben lediglich deutlich sichtbar wurde.

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