Meiner Meinung nach muss der Schulleiter der Fortbildung zustimmen wenn nicht schwerwiegende schulische Gründe dagegen sprechen. 1 Tag Unterricht würde ausfallen.
Nein, die Meinung teile ich nicht. Weder muss die Schulleitung einem Fortbildungswunsch zustimmen noch müssen die Kosten hierfür zwingend übernommen werden. Ich wage natürlich nicht zu vermuten, wie das genau bei euch an der Schule gehandhabt wird, daher nur kurz ein Blick auf unsere interne Regelung.
Wir schauen bei Fortbildungswünschen genauer auf die Themen und gleichen diese mit den aktuellen Entwicklungszielen der Schule ab. Dadurch ergibt sich vereinfacht eine Einteilung in eine der folgenden 3 Kategorien:
1) hohes dienstliches Interesse -> Freistellung und (meist) vollständige Kostenübernahme
2) teils dienstliches Interesse -> i.d.R. Freistellung ohne Kostenübernahme
3) überwiegend eigenes Interesse -> Freistellung wenn dienstlich nichts entgegensteht, keine Kostenübernahme