Beiträge von Seph

    Ich finde es pädagogisch falsch jemanden (und vor allem einen Erwachsenen) zu Nachhilfe zu zwingen, wenn er partout nicht will.
    Andererseits will ich nicht für einen einzelnen Schüler eine Ausnahme machen oder gar "ein Auge zudrücken". Das ist der Konflikt.

    Mach dir bitte klar, dass keineswegs du den Schüler zur Nachhilfe zwingst, sondern höchstens der Ausbildungsbetrieb. Und auch da würde ich aus der Ferne eher vermuten, dass das lediglich die Darstellung des Schülers ist und keineswegs eine vertragliche Verpflichtung - wie auch immer eine solche verbindlich aussehen sollte.

    Mach dir bitte ebenfalls klar, dass die Einschätzung der Fachleistung keineswegs von solchen Begleitumständen abhängen darf!


    Schüler XY wird nicht versetzt. Folge: Er erhält eine Förderempfehlung in den entsprechenden mangelhaften Fächern.

    Wie sieht es es bei einem Schulwechsel aus ? Müssen dann auch FÖrderempfehlungen geschrieben werden. U.U. kann es ja sogar sein, dass in der anderen Schule das entsprechende Fach nicht unterrichtet wird.

    Die individuelle Förderempfehlung nach §50 Abs. 3 SchulG NRW richtet sich doch direkt an den Schüler und ist natürlich von der Schule zu erstellen, an der der Schüler zum Ende des entsprechenden Halbjahres auch Schüler ist. Darin sind mit hoher Sicherheit nicht nur rein schulinterne Maßnahmen festgehalten, sondern auch Aspekte, die vom Schüler und dessen Eltern selbst angegangen werden können.

    Insofern kann man die erhaltene Förderempfehlung im Falle eines Schulwechsels der aufnehmenden Schule auch vorlegen und gemeinsam besprechen, wie diese möglichst sinnvoll umgesetzt werden kann.

    Sowieso, das wissen wir alle. Manche Kinder aber nicht und die versuchen es mit Verhandlungen, deswegen passt der Vergleich schon.

    Es kann durchaus zum Bildungsauftrag von Schule gehören, diese Fehldeutung zu korrigieren ;)

    Ne. Nur Lehrer.

    Völlig unpassend, auch wenn es sein mag, dass es vereinzelt Lehrkräfte gibt, die keine Akademiker sind. Die allermeisten hier sind es aber und brauchen sich auch im Vergleich mit anderen Akademikern nicht zu verstecken.

    Wenn der Frauenarzt bei seinem Kollegen über die Patientin meckert, ok, aber wenn er das bei 'nem Patienten macht, ist das für mich z.B. so als ob ich mit Eltern über andere Eltern lästere oder mit Schülern über einen anderen Schüler oder einen Kollegen.

    Nein, es ist so, als würdest du mit guten Bekannten anonymisiert über Vorkommnisse mit Schülern von dir sprechen....was du mit hoher Sicherheit auch wirklich tust und vollkommen ok wäre. Die beiden kennen sich schon länger und es liegt gerade nicht nur ein distanziertes Arzt-Patienten-Verhältnis vor.

    Solche Versicherungen gibt es durchaus, allerdings sind sie gedeckelt. Das entstehende Kostenrisiko ist letztlich nicht seriös kalkulierbar, da die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens sehr selten bei gleichzeitig extrem hohen Schäden ist. Ohne vernünftliche Kalkulation kann aber auch eine Prämie nicht sinnvoll bestimmt werden.

    Warum müssen Eltern die Lehrer "kennenlernen" und dann gerade am Elternsprechtag, wenn wichtige Gesprächstermine anstehen? Kennst du alle Eltern deiner Schüler?

    Das frage ich die Eltern vor Gesprächsanmeldungen oft auch und manchmal hat sich der Gesprächswunsch dann schon erledigt. Aber ja: auch Eltern "unproblematischer" Schüler haben ein Recht auf gemeinsame Besprechung und nicht nur einseitige Information. (vgl. für NDS z.B. §55 Abs. 2 NSchG).

    Wenn nämlich das ganze Kollegium aus Leuten besteht, die wegen Kindern und Pflege und anderen rechtfertigenden Gründen nur Teilzeit arbeiten, ist die Schule personell auf dem Papier voll besetzt, de facto vielleicht zur Hälfte. Und alle diejenigen, die vielleicht aus Gründen einer alternativen Lebensgestaltung auch mal in Teilzeit gehen wollen, schauen sowieso in die Röhre.

    Das stimmt doch schlicht nicht. Wenn mein ganzes Kollegium aus Teilzeitkräften besteht, habe ich halt entsprechend mehr Kollegen. Entscheidend für die Anzahl von Stellen/Kollegen ist die Abdeckung der Soll-Stunden und nicht die Vollzeitäquivalente. Im Übrigen kann es aus Sicht der einzelnen Schule durchaus attraktiv sein, eher Teilzeit- als Vollzeitkräfte zu haben. Ausfälle einzelner Kollegen schlagen dann nicht so durch. Wir hatten zuletzt 2-3 dauerkranke Kollegen, die natürlich alle Vollzeit waren. Das zu kompensieren ist erheblich schwieriger als Ausfälle von Teilzeitkräften. Zugegeben: bei mehr Leuten können auch mehr ausfallen.

    PS: Fairerweise muss man sagen, dass ich das aus Sicht einer Region mit guter Gesamtversorgung schreibe. Das bedeutet bei uns konkret tatsächlich, dass wir trotz hoher Teilzeitquote nahezu 100% Unterrichtsversorgung haben. Mir ist natürlich auch klar, dass aus Sicht der Bundesländer selbst eine hohe Teilzeitquote mit Blick auf die gesamte Unterrichtsversorgung in der Breite nicht wünschenswert ist.

    Tiernamen für Kollegen und ähnliches Nachtreten habe ich schon öfter in Abizeitungen gelesen, selbstverständlich wurden die "Späße" ohne ihre Urheber abgedruckt.

    Nur als Hinweis: das verhindert jedenfalls keine Strafverfolgung im Falle strafrechtlich relevanter Handlungen. Erste Ansprechpartner sind hier die für die Abizeitung verantwortlichen Personen im Sinne des Presserechts. Auch darüber klären wir unsere Schüler auf, die seitdem sehr bedacht mit solchen Veröffentlichungen umgehen ;)

    Samstags vormittags ist bei mir keine übliche Dienstzeit

    Bei uns findet die Zeugnisausgabe Donnerstag oder Freitag am frühen Nachmittag statt.

    Doch. Uhren laufen nur vorwärts. Jede Stunde Dienstzeit kann ich nur einmal verbringen.

    Das bestreitet auch niemand. Gleichzeitig kann ich mir meine Arbeitszeit über das Schuljahr durchaus so verteilen, dass mich eine bereits zu Schuljahresbeginn bekannte schulische Abschlussfeier im Rahmen von ca. 2 Stunden nicht ins Schwimmen bringt, weil ich dann für andere Dinge keine Zeit habe. Und nein, die 2 Stunden weniger Vorbereitungszeit im gesamten Schuljahr haben keinen nennenswerten Einfluss auf meine anderen Schüler.

    Ist so ein Verhalten also kein Einzelfall?

    Was genau meinst du mit "so ein Verhalten"? Krasse Vorkommnisse sind sicher Ausnahmefälle, gleichzeitig ist jungen Erwachsenen oft noch nicht ganz klar, wo genau die Grenze zwischen einem Scherz und strafbarer Körperverletzung/Sachbeschädigung und zwischen Satire und ehrverletzenden Straftaten verläuft. Darüber proaktiv aufzuklären, sehe ich durchaus auch im Bildungsauftrag von Schule :)

    Wir lassen uns die Abizeitung vor dem Druck vorlegen, wir sind in intensivem Kontakt mit den Komitees, die die einzelnen Feierlichkeiten organisieren und bitten auch darum, dass „Abrechnungen“ mit den Lehrkräften nicht bei den offiziellen Anlässen erfolgen sollen. Gelegentlich meint eine Gruppe, es doch tun zu müssen, das bleibt dann aber ein Einzelfall.

    Wir handhaben das ähnlich und setzen uns proaktiv noch zu Beginn der Planungen mit den entsprechenden Komitees zusammen, um den rechtlichen Rahmen und Fallstricke abzustecken. Das wird i.d.R. sehr ernst genommen, sodass wir anschließend kaum mit ehrverletzenden Delikten u.ä. zu tun haben.

    Stimmt, allgemeinbildende Gymnasien machen ja nur eine Sache. Und wenn die halt so wichtig ist, fällt mir die Entscheidung, ob ich mich um die kümmere, die den Abschluss schon haben, oder die, die noch auf dem Weg dorthin sind, leicht.

    Das ist doch keine Entweder-oder-Entscheidung. Wir reden hier schlicht von einem äußerst langfristig bekannten Termin zur üblichen Dienstzeit, der je nach Schule zwischen 1 und 3 Stunden dauert und insofern sehr gut in die eigene Arbeitszeitverteilung eingeplant werden kann. Wir müssen doch nicht so tun, als würden die Lehrkräfte, die diesem Termin fernbleiben, die entsprechende Zeit am Ende des Schuljahres für strukturierte Unterrichtsvorbereitung benötigen, weil sie vorher in keiner Weise über das Schuljahr verteilt, entsprechende Planungen vornehmen konnten.

    Um den Altersversorgungsunterschied zwischen A13 und A15 zu erreichen bedarf es in der gesetzlichen Rentenversicherung auf jeden Fall jahrzehntelanger Beitragszahlung (nicht wenige erreichen den Unterschied im ganzen Erwerbsleben nicht).

    Der Vergleich hinkt noch immer. Die Gehaltssprünge bei Beförderungen in Führungspositionen sind in der freien Wirtschaft erheblich höher als im öffentlichen Dienst. Die Differenz hierzu kann dann gut in private Altersvorsorge, Betriebsrente o.ä. gesteckt werden. Leitende Angestellte gehen mit hoher Sicherheit nicht nur mit der gesetzlichen Rente in den Ruhestand.

    Vielleicht ist das inzwischen organisatorisch wirklich einfach zu schwierig?

    Es erfordert vlt. ein kleines bisschen mehr Planungsaufwand, ist aber durchaus machbar. Mir scheint, die SL macht sich das Leben hier etwas zu einfach. Du selbst musst dich übrigens nicht aktiv nach einer anderen Schule umsehen, sondern meldest einfach ganz formal deinen Wiedereinstieg und die Teilzeitquote an. Im Regelfall dürftest du dann dennoch an deiner bisherigen Schule wieder landen, es sei denn, diese hätte nun wirklich keinen Stundenbedarf mehr.

    Es geht auch weniger um irgendwelche Kugelschreiber oder andere Geschenke. Gleichzeitig finde ich es auch eher seltsam, dass zur offiziellen schulischen Entlassfeier (nicht Abiball) kaum Lehrkräfte anwesend sind.

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