Beiträge von Seph

    Genau das ist doch ein Merkmal des Lehrerberufs, dass er ÜBERALL und mobil arbeiten darf, ohne um Erlaubnis zu fragen.

    Schon weit vor digitalen Zeiten.

    Das ist ja hier auch nicht das Problem, sondern wurde nur der Vollständigkeit halber mit erwähnt. Es geht vielmehr darum, wann Wegezeiten überhaupt Arbeitszeiten sein können und wann sie es nicht sind. Dazu wurde oben einiges ausgeführt.

    Die Kopfarbeit fasse ich aber nach Gefühl zusammen, weil ich eben nicht immer auf die Uhr schau, wenn ich anfange, Unterrichtsentwürfe zu überlegen. Es wäre für mich eine Horrorvorstellung, immer auf das Handy zu drücken, wenn ich anfange, bewusst konstruktiv über die Schule nachzudenken.

    Ich kann nur anraten, eine möglichst bewusste Trennung von Arbeitszeit, zu der sicher auch "Kopfarbeit" gehört und die zu großen Teilen von uns frei verteilbar ist, von Freizeit vorzunehmen.

    Dass der Arbeitsweg nicht zählt ist sicher erfolgreich anfechtbar, wenn man im Zug korrigiert bzw. bei der Autofahrt Elterntelefonate durchführt.

    Und auch bei der geistigen Arbeit sehe ich gute Chancen beim Lehrerberuf, wenn das echt mal juristisch geklärt werden müsste, da diese die Hälfte der Arbeit ausmacht. Ein Kollege fährt jeden Tag mit dem Zug einfach eine Stunde, der erledigt sowohl die geistige Arbeit als auch Korrekturen im Zug und versucht, zuhause nichts mehr zu machen. der würde ja völlig aus dem Erfassungsschema fallen, obwohl er arbeitet.

    Das ist zumindest im Arbeitsrecht längst entschieden. Grundsätzlich zählen Wegezeiten (gerade auch aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen) nicht als Arbeitszeit. Das gilt selbst für Fahrtzeiten bei Dienstreisen, wenn es dem AN überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt. Muss der AN hingegen diese Wegezeiten zur Erledigung seiner Arbeitsaufgaben nutzen - dazu gehören auch Vor- und Nachbereitungen von Dienstgeschäften - so zählen diese vollumfänglich als Arbeitszeit. (vgl. u.a. BAG Az. 9 AZR 519/05)

    Wenn ich im Zug Arbeiten korrigiere oder meinen Unterricht vorbereite, dann ist das ziemlich sicher als Arbeitszeit anzuerkennen. Wenn ich selbst ein Auto oder Fahrrad im Straßenverkehr lenke und dabei nebenbei an die Arbeit denke, dann ist das schon sehr fraglich.

    1. Ich möchte mein Bundesland nach wie vor nicht nennen und bitte das zu akzeptieren.

    Das ist natürlich deine Entscheidung, mach dir aber bitte klar, dass wir dann deine Ausgangsfragen vermutlich nicht sinnvoll beantworten können, da sich die Bundesländer in den Möglichkeiten von Seiteneinstiegen, Anerkennung von Qualifikationen, den richtigen Ansprechpartnern usw. durchaus unterscheiden.

    Offen gestanden kenne ich aber auch kein Bundesland, welches Lehrkräften mit nur einem Fach des Fächerkanons allgemeinbildender Schulen (hier Englisch) eine dauerhafte Festanstellung anbieten würde. Insofern verkürzt sich die ganze Überlegung von dir eigentlich auf folgende Fragen:

    1. Möchte ich eine dauerhafte Festanstellung an einer berufsbildenden Schule entsprechend meiner Qualifikation? oder

    2. Erwerbe ich noch die benötigten Qualifikationen für das LA RS? oder

    3. Reichen mir auch weiterhin befristete Vertretungsstellen an (immer wieder verschiedenen) allgemeinbildenden Schulen aus?

    Ich hab mich ja initiativ beworben. Hätte ich das mal gelassen und gleich direkt die Schulen angeschrieben.

    Eine Initiativbewerbung an Schulen hätte an der Situation nichts geändert. Auch die einzelnen Schulen sind genau an die gleichen Bedingungen zur Einstellung gebunden, wie bei Einstellung direkt über das "Schulamt". Je nach Bundesland geht ohnehin auch nur eine von beiden Varianten.

    Es waren keine vier Jahre und es ist nur die Stellvertretung.

    Ihr dürft mich aber dann wohl trotzdem ab dem neuen Schuljahr steinigen. Manchmal frage ich mich, wie solche Dinge passieren. Vielleicht frage ich mich aber auch besser nicht mehr. Es war doch ursprünglich kein Ziel mehr...

    Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank, dass du uns auf dem Laufenden hälst. Es ist einfach spannend, wie sich der Thread über die Jahre mit deiner beruflichen Laufbahn mitentwickelt hat und man sieht hier sehr gut die ganzen damit verbundenen Überlegungen, Vor- und Nachteile.

    Er/sie hat doch jetzt 2x geschrieben, dass darüber nicht spekuliert werden soll, kann man ja dann auch respektieren, finde ich.

    Ich bin da grundsätzlich ganz bei dir, befürchte gleichzeitig aber, dass es bei der Frage, inwiefern eine Anstellung auch an einer anderen Schulform möglich ist und wen man dafür am besten kontaktieren müsste, wie so oft stark bundeslandabhängig sein dürfte.

    Frage: wenn ich meine Arbeit auf einem speziellen Arbeitsplatz mit Ergometer indoor verrichte (das gibt es, sogar für Schüler im Klassenzimmer laut Medienberichten), ist das dann Radfahren oder Arbeitszeit?

    Den Unterschied zwischen indoor auf einem Ergometer und draußen im Straßenverkehr fahren bzgl. der dafür notwendigen Aufmerksamkeit sollte unmittelbar einleuchten. Bei ersterem verkommt das fahren an sich zur Nebenbeschäftigung ohne Ablenkung, bei letzterem sind eher die Gedanken an Arbeit die Nebenbeschäftigung, die stark durch die im Verkehr gebotene Aufmerksamkeit eingeschränkt wird.

    @Midnatsol

    Moin, ich habe mir diese Frage auch gestellt und eine Kategorie "Krank" erstellt. Diese ist dann gleichrangig mit den Kategorien AZ in der Schule-AZ daheim. In dieser Kategorie verzeichne ich dann nur die Unterrichtsstunden, die ich nicht habe unterrichten müssen, sonst nichts.

    Genauso mache ich das auch. Wenn ich krank bin, erfasse ich unter der Kategorie "Krankheit" die sonst am entsprechenden Tag üblicherweise anfallende Arbeitszeit. Dazu gehören aber auch andere fixe Termine, die an dem Tag gewesen wären, nicht nur der eigentliche Unterricht.

    Nun mein Vorschlag: Ich (und vielleicht auch andere Kollegen und Kolleginnen) wäre bereit, meinen Fall öffentlich zu machen. Spiegel TV wäre bestimmt interessiert ebenso Lanz.

    Ich habe da so eine Vermutung, was in der Öffentlichkeit ankommt, wenn im TV die Headline auftaucht "Lehrkräfte weigern sich, an Arbeitszeitstudie teilzunehmen". Der geneigte Zuschauer macht daraus vermutlich eher "Sollen sich diese vollbezahlten Teilzeitjobber mal nicht so haben" ;)

    Dass im Übrigen auch Angestellte im ÖD einer besonderen Treuepflicht unterliegen und damit Veröffentlichungen, in denen sich gegen den eigenen Arbeitgeber gewandt wird, durchaus kritisch sein können, kann man sich an einzelnen Gerichtsentscheidungen klarmachen. Das betrifft dann halt nicht das Disziplinarrecht, sondern eher die arbeitsrechtliche Frage ob eine damit verbundene fristgemäße oder gar fristlose Kündigung rechtens ist. Zu einem solchen Schluss kam z.B. das LAG Baden-Württemberg 2022, nachdem sich eine Polizeiärztin in einer Sonntagszeitung zum Widerstand gegen Corona-Maßnahmen und Teilnahme an Demonstrationen unter Verächtlichmachung der Staatsorgane aufrief.

    Hier sollen Menschen gezwungen werden an einer Studie teilzunehmen, die äußerst umstritten ist und eine App verwendet, die ich nicht auf meinem privaten Handy benutzen will. Das kann doch nicht sein, dass man keinerlei Möglichkeiten hat, sich gegen so eine Anordnung zu wehren.

    Der Ausweg wurde hier schon mehrfach aufgezeigt: Niemand kann dich zwingen, auf deinem Privatgerät eine App zu installieren. Man teilt also schlicht nüchtern-sachlich und schriftlich mit, das private Gerät stehe für dienstliche Belange nicht zur Verfügung es stehe kein digitales Gerät zur Installation einer solchen App zur Verfügung und warte einfach ab.

    Darüber hinaus teile ich aber den Beitrag von Sissymaus vollumfänglich und möchte einmal mehr ergänzen, dass eine Arbeitszeiterfassung gerade auch für die individuelle Steuerung und damit auch Einhaltung der Wochenarbeitszeiten sehr sinnvoll ist und damit unmittelbar dazu beiträgt, nicht in überlastende Situationen zu kommen.

    1. Auch an unserer Oberschule hat es drei Kollegen erwischt - bei knapp 40000 Lehrern in SN an öffentlichen Schulen und einer Zufallsauswahl......wie kann es drei KuK an einer Einrichtung, im ungefähr gleichen Alter und an der selben Schulart (OS) erwischen?

    Das ist gerade Ausdruck einer echten zufälligen Auswahl, dass es an einzelnen Schulen auch mehrere Kollegen "erwischen" kann. Der Effekt ist von Passwörtern gut bekannt: echte Zufallspasswörter enthalten durchaus auch mal mehrere gleiche Zeichen und teils auch direkt hintereinander. Menschen versuchen oft, bei "zufälligen" Passwörtern entsprechende Muster zu vermeiden und schwächen dadurch die Sicherheit...das war übrigens auch ein entscheidender Angriffspunkt gegen die Enigma.

    Sorry, dass ich erst jetzt antworte.

    Nachdem ich nochmals ausdrücklich die Anweisung zur Fahrt von der

    Leitung erbeten habe, ging der Dienstreiseantrag dann auf einmal doch. 😂

    Die Fahrt ( war ja bei mir nur eine Nacht) lief auch gut.

    Danke nochmal für eure Hinweise. Das hat mir Sicherheit und Bestätigung gegeben.

    Danke für die Rückmeldung. Super, dass dir die Antworten hier im Forum helfen konnten und weitere Sicherheit vermittelt haben. Den richtigen Riecher hattest du ja selbst schon :)

    Ich kann dich für Brandenburg an dieser Stelle bestätigen. Küche ist Hygienebereich, für die Nutzung der Lehrküche ist ein Nachweis notwendig.

    Ich möchte mal kurz anmerken, dass hier schon wieder über etwas völlig anderes als zu Beginn der Diskussion gesprochen wird. Es ging in keiner Weise darum, dass Schüler ohne Einweisung in Hygienebereichen wie der Küche der Schulmensa tätig sein sollen, sondern schlicht um das Einräumen eines Geschirrspülers. Dabei war nie die Rede von nicht betretbaren Räumlichkeiten!

    Und gibt es bei euch in Brandenburg keine Schulen, die Hauswirtschaftsunterricht (oder wie auch immer der heißt) in Lehrküchen durchführen? Genau dafür haben wir eine entsprechende Schulküche, die selbstverständlich als Unterrichtsraum genutzt wird und werden darf. Rate mal, wo die Geschirrspüler stehen. Also könnten wir vlt. einfach mal zu der Aussage zurückkommen, "Schüler dürfen keinen Geschirrspüler einräumen".

    Ich brauche keine Quelle für die Aussage, es ist bei uns verboten, wer bist du denn, dass ich dir das beweisen muss.

    Wenn es dir nicht reicht, schön, ist dann so. Bleibt aber dabei, dir muss ich überhaupt nichts mit Quellen belegen, zumal du die letzten dann teilweise nicht mal verstanden hast.

    Aber nein, dieses Verbot hängt nur schriftlich an den Türen, wer das vorgegeben hat, keine Ahnung, interessiert mich auch nicht, ist einfach so.

    Das ist so lächerlich. Du behauptest hier wieder einmal steif und fest etwas, was es so scheinbar an keiner anderen Schule und in keinem anderen Bundesland zu geben scheint. Quellen für deine Behauptung kannst oder willst du aber auch nicht angeben.

    Und persönliche Angriffe gegen mich helfen hier auch nicht. Wie du sicher mitbekommen hast, belege ich meine Aussagen hier in guter Regelmäßigkeit mit den entsprechenden schulrechtlichen Quellen und Gerichtsurteilen.

    Die Untis-Grundschulung für Admins kostet 280€ - um dem Umgang mit einem Tool zu lernen, das zukünftig ein zentraler Pfeiler der schulischen Arbeit sein soll und bei dem du das Scharnier zwischen IT-System und Kollegium bist. Wenn man darüber mit der Schulleitung ernsthaft diskutieren muss, würde ich den Job nicht machen, weil die Schulleitung offenbar ein völlig falsche Vorstellungen oder Prioritäten hat.

    Das sehe ich genauso. Wenn WebUntis als schulweites System eingeführt werden soll - was durchaus sinnvoll sein kann - dann sollten die zugehörigen Admin-Fortbildungen für wenige 100€ echt nicht das Hindernis sein. Das selbst zusammenstückeln zu lassen, kostet unter dem Strich erheblich mehr Personalkosten.

    Ja, eine gewerbliche Spülmaschine darf nur vom Essensanbieter oder dem schulischen Personal befüllt werden, es geht nicht um so eine "Billig"-Maschine, wie man sie zu Hause hat

    Sorry, aber dafür hätte ich doch gerne mal eine Quelle. Als ob die Befüllung einer Spülmaschine eine besondere Qualifikation erfordere und als ob schulisches Personal eine solche auch wirklich bekäme...

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