Beiträge von Seph

    Wir hatten mal eine FK, wo die Entscheidung fürs Buch unter den Kollegen schon gefallen war und die Elternvertreterin dann in epischer Länge Plädoyers für das Buch der Konkurrenz hielt... der Seehund ist süß, das Layout gefällt ihr und ihrer Tochter besser, ebenso die Farbgestaltung... das eigentliche 2-Minuten-Thema blähte sich letztlich auf +30 Minuten aus.

    Ein schönes Beispiel für den Sinn vorentlastender Gespräche der Konferenzleitung mit einzelnen Personen.

    Nein, deutlich kürzer. Wenn die mal an eine 1 Stunde heranreichen, dann ist das viel. Hilfreich hierfür sind u.a.:

    -> vorherige Rundmail mit den wichtigsten reinen Infos

    -> klare strukturierte Planung der TOPs

    -> Vorgespräche mit einzelnen Kolleginnen und Kollegen zu antizipierten schwierigen Punkten

    -> Sitzungsdisziplin der Kolleginnen und Kollegen (es müssen wirklich nicht 3-4x die gleichen Dinge gesagt werden)

    Fachkonferenzen in dem Sinne finden im Übrigen nicht vor Schuljahresbeginn statt. Kurze zielgerichtete Dienstbesprechungen zum Auftakt hingegen schon.

    Wenn ich für zusätzliche Aufgaben, die großzügig verteilt werden: Sekretariat, Putzen, Möbel schleppen, Tische reinigen in Mensa wenn Aufsicht, Ganztagskonferenzen, Projekte, Schulentwicklungsplan, Funktionen usw., die die 16 Zeitstunden definitiv sprengen, steht mir Freizeitausgleich zu, den ich aber nicht nehmen kann, weil ich in den Ferien vorbereite, o.g. Aufgaben übernehme usw.

    Der erste und auch notwendige Schritt wäre in einem solchen Fall erst einmal die (möglichst dokumentierte) Meldung an den Vorgesetzten, dass die übertragenen Aufgaben nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit zu erledigen sind und die Bitte um Rücksprache, an welchen Stellen gekürzt werden soll. Auch kann der AN nicht einfach ohne Rücksprache mit dem AG Überstunden leisten und diese später ausgezahlt bekommen möchten.

    Im Übrigen möchte ich mit Blick auf diese Formulierung - sollte diese wirklich so pauschal gefasst sein - noch auf eines hinweisen:

    "Die regelmäßige Arbeitszeit entspricht 16 h, entspricht in Schulwochen 10 UE mit 45 min Umfang. Der Angestellte ist zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, die in Freizeitausgleich abgegolten wird. Wann dies der Fall ist, legt der AG fest."

    Klauseln, die keine Höchstzahl der zu leistenden Überstunden und Mehrarbeit vorsehen, sind nicht selten unwirksam. Ohne wirksame arbeitsvertragliche Vereinbarung zu Überstunden und Mehrarbeit hingegen, hat der AG es äußerst schwer, eine solche außerhalb von Notlagen auch wirklich anzuweisen. Bei Notlagen reden wir von Katastrophen u.ä., nicht jedoch von absehbaren Ereignissen und Arbeitskräftemangel.

    Wieso geht ihr nicht auf die Inhalte meiner Schreiben ein? Das sind keine Beleidigungen, sondern Fakten und Zusammenhänge. Schreibt doch bitte wenigstens, in welchen Punkten ich in euren Augen falsch liege. Dann lassen wir Hitler und den Stammtisch fallen und reden wie erwachsene Menschen.

    Dann gehe ich mal kurz inhaltlich ein: Die Verknüpfung von gendergerechter Sprache mit Hitler ist ziemlich daneben. Das gilt umso mehr, als dass die nationalsozialistische Ideologie eine klare binäre Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen vorsah. Von Gleichbehandlung aller Geschlechter und deren Ausdruck durch sprachliche Mittel war man dort meilenweit entfernt. Insofern ist diese Aussage hier absolut nicht zu halten:

    Hitler genderte als einer der Ersten.

    Die förmliche Anrede an zumindest die binären Geschlechter ist im Übrigen wesentlich älter und findet sich nicht erst im 3. Reich. Mit gendergerechter Sprache hat das jedoch ohnehin herzlich wenig zu tun.

    Der letzte Screenshot ist dein Ernst? Dieser Spagat zwischen der Herabwürdigung anderer und deinem an Profilneurose grenzenden Geltungsdrang ist im Grunde ja pathologisch. Das tut mir leid. Wenn du kein gelangweilter Troll sein solltest: such dir Hilfe. Alles Gute!

    Das war doch lediglich schnell in Word zusammengetippt :)

    PS: Danke an die Mods! Dann können wir zur eigentlichen Frage zurückkehren. Ich hoffe Timbu hält uns auf dem Laufenden.

    Bereitschaftstunden: die sind bei uns jetzt auch neu. Werden die ins Deputat angerechnet? Bei uns lt. Aussage nicht. Aber ich muss anwesend sein. Rückfrage von mir: SL:"na da können sie ihre Vorbereitung machen, das ist keine Arbeitszeit, wird daher nicht vergütet".

    Die SL hat in einem gewissen zeitlichen Rahmen die Möglichkeit, den Ort und die Tätigkeiten der Arbeit vorzugeben. Insofern sind Bereitschaftsstunden zwar eindeutig als Arbeitszeit zu berücksichtigen und werden sehr wohl "vergütet", sie sind aber keine extra Deputatsstunden. Sie gehören einfach als eine Art teilgebundene Zeit zur typischen Arbeitszeit der Lehrkräfte.

    Im Fakepost vom TE scheißt sich in der Geschichte die Person in die Hose ein, weil ein 18-Jähriger jammert, da seine Spielekonsole abhandengekommen ist. Jeder mit etwas Lebenserfahrung bemerkt intuitiv das Machtverhältnis. Man muss schon sehr unreif sein, die Situation so zu lösen, wie hier vorgeschlagen wurde: der wird jetzt u.U. erst zur ernsthaften Bedrohung gemacht.

    Abgesehen davon, dass ich dich aufgrund deines Sprachgebrauchs nicht ernst nehmen kann, musstest du offensichtlich noch nie Erfahrungen mit aggressiven Angehörigen im Schulkontext sammeln. Diese können durchaus auch in einer "Qualität" vorkommen, die rechtliche Schritte unbedingt notwendig werden lassen. Das scheinst du nur leider nicht verstehen zu können. Deine Relativierung des Sachverhalts als "Dummer Junge Streich" ist ohne Kenntnis der konkreten Situation nicht nur daneben, sondern geht auch an der Realitität und den Erfahrungen, die sicher einige der vielen richtigen Lehrkräfte hier in ihrer Berufslaufbahn machen mussten, vorbei. Diese können im Übrigen auch Streiche von ernsteren Bedrohungen gut unterscheiden.

    Vorsicht, bei uns müsste man das beim Studienseminar machen und meine Seminarleiterin war zu tiefst beleidigt als ich bei der Schulleitung das geklärt hatte.

    Das mögen persönliche Befindlichkeiten einer speziellen Seminarleiterin sein. Bei Problemen mit schulischen Terminen spricht man sinnvollerweise mit der SL. Darüber hinaus zusätzlich mit dem Seminar zu sprechen, kann angezeigt sein. Das betrifft aber eher Kollisionen von Terminen des Seminars und der Schule.

    Ist das unzutreffend?

    Kurze Antwort: Ja! Es suggeriert bereits in der Einleitung des Videos (und damit ist die Tendenz auch klar), dass Personen (nicht existente) Behinderungen zugeschrieben würden. Desweiteren decken sich die Begriffe der Behinderung im Sinne des §2 Abs. 1 SGB IX und des sonderpädagogischen Förderbedarfs keineswegs. Ein solcher kann auch für Kinder ohne Behinderung in diesem Sinne bestehen.

    Das ist vielleicht das, was du wahrnimmst - an einer städtische SekII-Schule, die sicher Bewerbungen erhält.

    Ja, tatsächlich rede ich hier von einer Sek II-Schule. An einer solchen ist auch Friesin , auf deren Beitrag ich mich bezog. Eine solche Schule hat je nach Größe um die 50-100 Lehrkräfte. Wenn dann zu den Sommerferien noch 1-2 Stellen unbesetzt sein sollten und sich kurzfristig noch Änderungen ergeben, ändert das die Unterrichtsverteilung für die meisten Lehrkräfte an der Schule nicht mehr und für die wenigen, die es betrifft, meist nur in 1-2 Lerngruppen. Insofern kann die vorläufige Unterrichtsverteilung (nicht der Stundenplan!) durchaus frühzeitig bekannt gegeben werden, sodass sich alle weitgehend auf ihren Einsatz vorbereiten können.

    Meine Kritik bezog sich auch darauf, dass Thüringen (zumindest in den 2000ern und frühen 2010er Jahren noch) die unangenehme Angewohnheit hatte, Lehrkräften erst rund 2-3 Wochen vor Beginn eines Schuljahres überhaupt Einstellungsangebote zukommen zu lassen. Und dabei rede ich nicht von kurzfristigen Nachrückverfahren, sondern vom regulären Einstellungstermin.

    ...und schon damals wurde dieser Beitrag als zu undifferenziert und tendenziös kritisiert. Das fängt damit an, dass Monitor in seiner Videobeschreibung die Feststellung von Förderbedarf als Zuschreibung einer Behinderung bezeichnet.

    Ehrlich gesagt finde ich das keineswegs normal. Das liegt aber vlt. auch daran, dass Thüringen möglicherweise noch immer nicht aus den Fehlern der letzten Jahre gelernt hat und scheinbar noch immer Einstellungsangebote erst kurz vor Beginn des Schuljahres unterbreitet. In Niedersachsen (und soweit ich weiß in vielen anderen Bundesländern) sind diese Einstellungsrunden deutlich früher abgeschlossen und die Unterrichtsverteilung steht bei uns i.d.R. bereits einige Wochen vor Ende des vorherigen Schuljahres weitgehend fest, sodass die Lehrkräfte auch planen können. Umbesetzungen aufgrund kurzfristiger Änderungen wie Elternzeiten o.ä. werden dann in den betreffenden Einzelfällen noch kommuniziert.

    Ich vermag hier nicht zu erkennen, inwieweit ein LL.B oder LL.M oder ein Doktortitel den jeweiligen Aussagen per se mehr Autorität beimessen. (Ich muss in meiner künftigen Funktion auch ohne diese "Titel" Rechtstexte verstehen, auslegen und entsprechend handeln können - so wie Tausende andere Personen in schulischen Führungspositionen.)

    Nur kurz zur Einordnung: Die Diskussion rund um LL.B oder LL.M erfolgte von ihm zu keiner Zeit mit einem Bezug, selbst einen solchen Titel erlangt zu haben. Es wurde von ihm einfach nur schlicht am dargestellten Sachverhalt vorbei argumentiert. Das lässt sich auch durch den anschließend versuchten "Schwanzvergleich" nicht verdecken.

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