Die Lehrerkonferenz ist das höchste Verfassungsorgan im Land. Weiß man doch.
Das schlimme ist, dass das in der Praxis halt wirklich manchmal so läuft. Mir ist z.B. auch eine Schule bekannt, bei der ein Beschluss erwirkt wurde, dass Lehrkräfte notwendige Auslagen (z.B. für Fahrten) nur anteilig entsprechend der Gesamtaufwendungen der Schule in Relation zum Budget erstattet bekommen.
Dass das nicht nur klar einem Urteil des BVerwG widerspricht, sondern zudem auch schlicht das entsprechende Gremium gar nicht zuständig für diese Art Fragestellung ist und nicht einfach mit Mehrheitsentscheid in Rechte Einzelner eingegriffen werden kann, schien dort kaum zu interessieren. Ich kenne einige Kollegen, die darüber zurecht stöhnen, wehren will sich aber auch kaum jemand 
Umso wichtiger finde ich den Austausch hier. Es geht ja gerade auch darum, uns untereinander durch sichere Kenntnis der Rechtslage zu stärken.