Beiträge von Seph

    Das ändert nichts daran, dass die Aussage von O.Meier weltfremd ist. An einer Schule mit Pflichtbesuch und im LP und Schulordnungen festgeschriebenen Klassenfahrten kann man sich nur als Fachlehrer "ausklinken". Als Klassenlehrer muss man da durch - und macht es auch gern, weil die persönliche Ebene zueinander besser wird.

    Oder man ist Lehrkraft in Niedersachsen, in dem Fahrten mit Übernachtung auch für Lehrkräfte freiwillig sind ;) Im Ernst: Man kann aber sehr wohl Fahrten so gestalten - und darauf auch dringen - dass diese im Rahmen der Arbeitszeitvorgaben auch leistbar sind.

    Um den größeren Erfolg geht es dabei gar nicht. Es geht darum, dass sich scheinbar noch immer einige Schulträger und Dienstherren einen schlanken Fuß machen und erwarten, den Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Fahrten auf Privatkonten von Lehrkräften auszulagern anstatt diese gleich über das schulbezogene eigene Konto laufen zu lassen.

    Dass das Inkasso für Fahrten selbstverständlich durch (zumindest in NDS) den Dienstherrn erfolgt, sollte wenig verwundern. Und es dürfte uns allen recht klar sein, wie ein solches Verfahren abläuft, aber auch darum geht es hier nicht. Schräg wird das dann, wenn dieses Inkasso durch den Dienstherrn für Fehlbeträge auf einem Privatkonto einer Lehrkraft erfolgt....die dafür am besten bis zur Klärung der Sache auch noch in Vorleistung gehen darf. In diesem Fall - und genau darum geht es hier in dieser Diskussion - gilt das hier nämlich nicht mehr:

    Landesbeschäftigte haben mit diesen Vorgängen nichts zu tun.

    Im Ergebnis kann nur immer wieder betont werden, dienstlichen Zahlungverkehr keineswegs über eigene Konten abzuwickeln.

    Aber selbst in NDS ist die Regelung nicht einfach umsetzbar, wenn es darum geht, dass Lehrkräfte auf der Fahrt etwas bezahlen sollen.

    Da gibt es auch Konstrukte, dass die Lehrkräfte selbst das Geld vom privaten Geld vorstrecken, alternativ müssten sie eine größere Summe bar mitnehmen.

    Damit hast du sicher Recht. Insofern ist es wichtig, genau solche Fälle in der Planung bereits so weit es geht zu vermeiden. Mir fällt tatsächlich - mit einer Ausnahme - keine Situation ein, in der ich oder eine andere Begleitlehrkraft auf einer Fahrt mal Bargeld auslegen musste. Für Veranstaltungsorte (Museen, Führungen etc.) sind ohnehin vorab die Buchungen durchgeführt und entweder bereits vorab oder später auf Rechnung bezahlt worden, für spontane freiwillige Ausflüge von Teilgruppen führen die Kids Taschengeld mit.

    Das einzige Problem, was wir wirklich mal auf einer Fahrt hatten, war im Ausland ein medizinischer Notfall, dessen Kosten vor Ort liquidiert werden musste. Da waren einige Telefonate mit der Schule und den Eltern notwendig.

    Es kam jetzt heraus, dass der Spruch wohl auch von Dorothee Bär (CSU) und Cathy Hummels (Moderatorin) verwendet wurde. Denkt ihr, dass dies nachträglich irgendwie das Urteil bei der eingereichten Revision beeinflussen wird?

    Nein. Und anders als das in diversen Netzwerken schon wieder zu lesen ist, muss sich Höcke hier auch nicht in der Opferrolle sehen, der für etwas (m.E. zurecht) bestraft wird, während bei anderen angeblich darüber hinweggesehen wird. Die Wahrheit ist aber, dass er sich mit seinem Ausspruch erkennbar strafbar gemacht hat, Hummels und Bär mit hoher Sicherheit hingegen nicht.

    Zum Hintergrund: Der BGH hatte sich bereits in den 70er Jahren mehrfach (u.a. BGH Urt. v. 18.10.1972, Az 3 StR 1/71 I) damit auseinandergesetzt, welche Voraussetzungen eigentlich für die Strafbarkeit wegen öffentlicher Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach §86a StGB gegeben sein müssen und verschiedene Ansätze hierfür gegeneinander abgewogen. Dabei hatte der BGH insbesondere den mit §86a StGB verfolgten weitgespannten Schutzzweck für den demokratischen Rechtsstaat betont und daraus eine Vermeidung der Überdehnung des Tatbestands durch Ausschluss einer Kennzeichenverwendung, die diesem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderläuft, von diesem Tatbestand abgeleitet.

    Weder Bär noch Hummels haben ersichtlich mit ihren Aussagen den Schutzzweck des §86a StGB unterlaufen. Das sieht bei Höcke im Kontext seiner Rede ganz anders aus.

    Krass, 58 Seiten zu diesem Thema. Es muss doch eine rechtlich sichere Lösung geben in jedem abundesland? Gibt es in SH auch, ist etwas unbequem, aber da muss man dann eben durch. Oder bringt es euch so viel Spaß, euch auf Nebenschauplätzen mit kleinen Fechtkämpfen und Duellen ein bisschen auszutoben? 🤔

    Ich sehe das weder als Nebenschauplatz noch als kleinen Fechtkampf. Wir reden hier von einem Problem, welches fast alle Lehrkräfte betreffen dürfte und es nicht müsste, wenn die einzelnen Dienstherren oder auch Schulträger sich nicht weiterhin stur stellen würden. Für NDS gilt ganz klar, dass Gelder in Zusammenhang mit Schulfahrten auch über das Schulgirokonto zu laufen haben. Dass das also durchaus geht, ist offensichtlich.

    Womit Susannea ja Recht hat, ist dass man sich nicht schulterzuckend einfach um 21 oder 22 Uhr zurückziehen kann, unabhängig davon, was gerade um einen herum geschieht. Das bedeutet im Umkehrschluss freilich nicht, dass man sich gar nicht zurückziehen darf und ständig nachkontrollieren müsste. WillG hat ja sehr schön zusammengefasst, wie man eine gute Balance zwischen eigenem Ruhebedürfnis und den Anforderungen an die nächtliche Aufsichtsführung herstellt.

    Sollte es akute Probleme geben, wissen die Schüler*innen, wo sie mich finden. Sollte ich Lärm auf den Gängen wahrnehmen, schaue ich mal raus und sorge für Ruhe. Sollte ich tief und fest schlafen, so dass ich Lärm nicht wahrnehme, wird mich die Hostelleitung am nächsten Tag informieren und wir kümmern uns darum. Das hat bisher noch immer gut funktioniert.


    Der nächste logische Schritt muss für mich jetzt sein, dass wir im Vorfeld festlegen, welche Lehrkraft in welcher Nacht Ansprechpartner bei Problemen ist und dass diese Lehrkraft bei der Programmplanung für den nächsten Vormittag ausgeplant wird.

    Ganz genau so ist das sinnvoll, handhabbar und rechtssicher.

    Mag evtl. in der Sek II gehen, in der Grundschule wirst du damit sicher nicht durchkommen, wenn was passiert, weil man sagen wird, dass die Schüler die Auswirkungen ihres Handels ja noch gar nicht verstehen können.

    Auch in der Grundschule erfordert die Aufsichtspflicht bereits tagsüber keine "Rund-um-die-Uhr-Kontrolle" der Kinder. Das ist nachts nicht auf einmal anders. Im Übrigen würde es mich wundern, wenn sich Grundschüler zu nächtlichen Exzessen verabreden.

    PS: Ich räume aber gerne ein, dass die Anforderungen und Herausforderungen in der Aufsichtsführung altersabhängig unterschiedlich ausfallen.

    Das sehe ich etwas anders, Berlin sagt klar, durchgängig aktiv zu führen oder Vorkehrungen zu treffen. Und solange ich weiß, dass noch Schüler wach sind, kann ich eben nicht einfach schlafen gehen.

    Die aktive Vorkehrung besteht in einer - möglichst dokumentierten - Belehrung zum Verhalten in der Nacht und mind. einem Kontrollgang zur Sicherstellung, dass zum Zeitpunkt x mit Eintreten der Nachtruhe alle in ihren Zimmern sind. Die aktive Führung der Aufsicht erfordert wie gesagt das Eingreifen in besonderen Situationen, nicht jedoch die durchgängige Kontrolle der Zimmer und Gänge.

    Durchgängig die ganze Nacht wach zu bleiben hat hier auch niemand gesagt, aber trotzdem ich weiß, die Schüler sind noch wach zu sagen, meine Arbeitszeit ist beendet, wird schon nichts passieren, das ist mindestens grob fahrlässig.

    Keineswegs ist es erforderlich, so lange wach zu bleiben, bis alle Schüler auch sicher schlafen.

    Du musst nämlich entsprechende Vorkehrungen treffen, um sie vor Schaden zu bewahren, wenn du deine Aufsicht nicht mehr aktiv (was eigentlich vorgeschrieben ist) wahrnehmen kannst.
    Und "ihr habt leise zu sein" o.ä. ist sicherlich keine Vorkehrung.

    Es ist keineswegs vorgeschrieben, rund um die Uhr die aktive Aufsicht zu führen und sich die Nacht um die Ohren zu schlagen. Eine nächtliche Kontrolle oder ein nächtliches Eingreifen ist nur bei Vorliegen von Hinweisen auf besondere Gefahrenlagen erforderlich. Sich nachts über den Flur schleichende Schüler führen jedenfalls nicht zwangsläufig zu Problemen. Das mag bei einer Hausparty in einem der Zimmer mit 100 dB und Alkohol anders aussehen.

    Wie wird denn in Niedersachsen am Ende der Erprobungszeit über die Bewährung entschieden? Ist dann nochmal ein neuer Unterrichtsbesuch fällig? Oder setzt die SL dann einfach einen Zweizeiler auf...

    Es erfolgt keine weitere Überprüfung. Im Regelfall der Bewährung im übertragenen Amt reicht eine kurze Rückmeldung an das regionale Landesamt (ob das ein Zweizeiler ist oder doch ein Formular, weiß ich gerade spontan nicht) und die betreffende Person erhält dann ihre Ernennungsurkunde. Sollte sich abgezeichnet haben, dass keine Bewährung erfolgt, gab es vorher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Gespräche.

    Die auch nach eingehender Befragung fehlende oder unbegründete Nichtzahlung könnte eine Vermeidung der Teilnahme an einer schulischen Veranstaltung und somit eine Schulpflichtverletzung darstellen, insofern wird hier die Schulvewrwaltung aktiv und nennt die Frist für die ausstehende Zahlung, die zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit zur Überprüfung des Zahlungseingangs auf ein städtisches Konto erfolgt.

    Und warum sollte das in diesem Fall dann doch über ein Konto des Schulträgers funktionieren und sonst nicht bereits im Regelfall?

    Frage mich, wie das quasi alles Berufsfeuerwehren mit ihren 24-Stunden-Dienst hinbekommen. Die haben zwar Abends Bereitschaft, aber wenn der Alarm geht, müssen die trotzdem los.

    Für Feuerwehren gelten tarifvertragliche Ausnahmeregelungen gemäß §7 Abs. 2a ArbZG gerade mit Blick auf die Erfordernis von Schichtdiensten und dem in diese Arbeitszeit regelmäßig fallenden Bereitschaftsdienst in erheblichem Umfang.

    Ein Dienstplan ist zumindest unbestritten die professionelle Variante der Fahrtengestaltung. Die Abendaufsicht muss dann morgens halt erst um 11h oder 12h zum Rest dazustoßen und wer von morgens an betreut, hat entsprechend freie Abende, dann sollte es doch für alle passen.

    Ganz genauso. Und dann plant man die Tagesaktivitäten auch entsprechend um die Einsatzmöglichkeit von Lehrkräften herum und auf einmal sind Klassenfahrten auch innerhalb bestehender Arbeitszeitvorgaben möglich.

    Aber Musik ist vielerorts Mangelfach. Ich sehe die Chancen als ganz gut an.

    Dafür, dass man an einer Grundschule, die nicht selten eher wenige Züge haben und an denen Lehrkräfte mit möglichst vielen Stunden in den Klassen sein sollen, nur Musik unterrichtet? Die Einschätzung teile ich nicht. Man ist als Leitung auch nicht gut darin beraten, ein ganzes Fach von nur einer Person abhängig zu machen. Dann bietet sich ergänzend eher der fachfremde Einsatz anderer Interessierter an.

    Du vergibst also mdl. Noten rein anhand der Quantität der Meldungen? Ich glaube nicht, dass das so tragbar ist.

    Mdl. Noten sollten vor allem die Qualität der geleisteten Beiträge wiederspiegeln.

    Was sind denn deine Bewertungskriterien? Welche Deskriptoren benutzt du?

    Das kann man etwas bösartig so herauslesen, wurde von der TE aber keinesfalls so beschrieben. Sie hatte allerdings angemerkt, dass sie Englisch-Lehrerin sei und es würde mich wenig verwundern, wenn sich gerade in einer Fremdsprache die Messung von Qualität auch auf Sprechleistungen stützt.

    Könnt ihr mir vllt Tipps geben, wie ich mit dieser Mutter umgehen soll? Vllt habt ihr das ja auch mal selbst erlebt?

    Danke vorab für eure wertvollen Tipps!🙏🏻😊

    Ich habe ganz gute Erfahrung damit gemacht, die zugrunde liegenden Bewertungskriterien (vorab) bekannt zu geben, anhand dieser Kriterien kurz die Einschätzung zu erläutern und damit verbunden gleich Tipps mitzugeben, was jeweils konkret im Unterricht getan werden kann, um sich kriteriengeleitet zu verbessern.

    Na ja, ich habe 300 € mehr bekommen. Das hat nicht ansatzweise die Mehrkosten gedeckt. Wenn ich die Kinder hintereinander bekommen hätte, hätte ich viele dieser Kosten nicht gehabt und trotzdem doppeltes Elterngeld bekommen.

    Dafür hättest du zweimal unabhängig voneinander den Verdienstausfall, der durch das Elterngeld ja nur ansatzweise kompensiert wird.

    Doch. Die sind nämlich nicht in der Schublade gelandet, sondern in der Mülltonne.

    Nochmal: es ergibt wenig Sinn, in den 2020er Jahren Technik aus den 1960er Jahren nachbauen zu wollen. Die grundlegende Technologie für geeignete Trägersysteme zum Mond wäre allerdings da. Nur geht es schon lange nicht mehr darum, einfach 2-3 Menschen für wenige Tage zum Mond zu transportieren, sondern perspektivisch um dauerhafte Basen vor Ort. Das wiederum erfordert die Neuentwicklung leistungsfähigerer Trägersystem für entsprechende Nutzlasten, was derzeit auch gerade geschieht.

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