Es kam jetzt heraus, dass der Spruch wohl auch von Dorothee Bär (CSU) und Cathy Hummels (Moderatorin) verwendet wurde. Denkt ihr, dass dies nachträglich irgendwie das Urteil bei der eingereichten Revision beeinflussen wird?
Nein. Und anders als das in diversen Netzwerken schon wieder zu lesen ist, muss sich Höcke hier auch nicht in der Opferrolle sehen, der für etwas (m.E. zurecht) bestraft wird, während bei anderen angeblich darüber hinweggesehen wird. Die Wahrheit ist aber, dass er sich mit seinem Ausspruch erkennbar strafbar gemacht hat, Hummels und Bär mit hoher Sicherheit hingegen nicht.
Zum Hintergrund: Der BGH hatte sich bereits in den 70er Jahren mehrfach (u.a. BGH Urt. v. 18.10.1972, Az 3 StR 1/71 I) damit auseinandergesetzt, welche Voraussetzungen eigentlich für die Strafbarkeit wegen öffentlicher Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach §86a StGB gegeben sein müssen und verschiedene Ansätze hierfür gegeneinander abgewogen. Dabei hatte der BGH insbesondere den mit §86a StGB verfolgten weitgespannten Schutzzweck für den demokratischen Rechtsstaat betont und daraus eine Vermeidung der Überdehnung des Tatbestands durch Ausschluss einer Kennzeichenverwendung, die diesem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderläuft, von diesem Tatbestand abgeleitet.
Weder Bär noch Hummels haben ersichtlich mit ihren Aussagen den Schutzzweck des §86a StGB unterlaufen. Das sieht bei Höcke im Kontext seiner Rede ganz anders aus.