Beiträge von Seph

    Ginge das ohne großen Aufwand?

    Das bezweifle ich. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht immer sofort mit Anmeldung klar ist, mit welcher Motivation ein neuer User hier schreibt. Ein "Go" ist daher kein hinreichend sicheres Kriterium. Wir tun wahrscheinlich gut daran, lieber einmal zuviel nett zu antworten und anschließend nicht über jedes Stöckchen zu springen.

    Die Lehrerkonferenz ist das höchste Verfassungsorgan im Land. Weiß man doch.

    Das schlimme ist, dass das in der Praxis halt wirklich manchmal so läuft. Mir ist z.B. auch eine Schule bekannt, bei der ein Beschluss erwirkt wurde, dass Lehrkräfte notwendige Auslagen (z.B. für Fahrten) nur anteilig entsprechend der Gesamtaufwendungen der Schule in Relation zum Budget erstattet bekommen.

    Dass das nicht nur klar einem Urteil des BVerwG widerspricht, sondern zudem auch schlicht das entsprechende Gremium gar nicht zuständig für diese Art Fragestellung ist und nicht einfach mit Mehrheitsentscheid in Rechte Einzelner eingegriffen werden kann, schien dort kaum zu interessieren. Ich kenne einige Kollegen, die darüber zurecht stöhnen, wehren will sich aber auch kaum jemand :autsch:

    Umso wichtiger finde ich den Austausch hier. Es geht ja gerade auch darum, uns untereinander durch sichere Kenntnis der Rechtslage zu stärken.

    Es wäre grundsätzlich auch egal ob es der Rechtslage entspricht oder nicht, denn die KuK wollen es so haben. Wir haben versucht das zu kippen, im Interesse der „jungen“ KuK, die das so nicht möchten, es ist aber gescheitert.

    Meinst du damit ernsthaft, dass durch Mehrheitsbeschluss eines Kollegiums die Rechtslage ausgehebelt wird? Interessante Rechtsauffassung...

    Es geht dabei weniger um pro oder contra Beamtentum, sondern um die Darstellung der Unterschiede bei den Lohnkosten zwischen Beamten und Angestellten für den Arbeitgeber/Dienstherrn.

    Der Staat macht das für seine Beamten sehr wohl. Das siehst du nur nicht. Es werden für jeden Beamten Versorgungsrückstellungen gebildet.

    Hier liegt ja gerade die Krux: das tut die öffentliche Hand bei weitem nicht in erforderlichem Ausmaß. In Niedersachsen wurde eine solche Versorgungsrücklage nur in den Jahren zwischen 1999 und 2009 gebildet, seitdem erfolgt eine Entnahme von Mitteln aus diesem Sondervermögen. Die laufenden Pensionskosten müssen entsprechend nahezu vollständig aus dem aktuellen Landeshaushalt entnommen werden.

    Ich greife den alten Thread einmal auf, um die Fragestellung aus gegebenem Anlass zu wiederholen. Inzwischen sind 4 Jahre vergangen, aber mir scheint die Problematik aktueller denn je zu sein.

    An der Rechtslage hat sich seitdem nichts verändert. Noch immer kann der Dienstherr nicht verlangen, private Smartphones für dienstliche Zwecke zu nutzen. Im Gegenteil ist es nach wie vor so, dass bei Nutzungswunsch von Privatgeräten spätestens für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein Antrag und dessen Genehmigung seitens des Dienstherrn notwendig ist.

    Palim Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was an dem Beitrag verwirrend gewesen sein soll.Ich habe mir die Beiträge von Tom123 hier im Thread nochmal durchgelesen. Und die "Traumbedingungen" (vollständige Reisekostenübernahme des Landes, Vorschuss auf Antrag, mehr als eine Begleitperson pro Lerngruppe, Anrechnung eines Vollzeitdeputats zzgl. einer Deputatsstunde pro Tag), von denen er schreibt, sind tatsächlich geltendes Recht bei uns in NDS.

    An welchem dieser Punkte genau stößt du dich denn? Dann könnten wir zusammen drauf schauen, wie man den erfolgreich für die Zukunft einfordern kann.

    Wie wäre es so:

    Es gibt Reiseanbieter, die alles organisieren, ich melde die Klasse an, alles andere übernimmt das Land und der Reiseanbieter.

    Ich fahre als Bezugsperson mit, ich kann mir sogar vorstellen, einzelne Programmpunkte zu übernehmen,

    die Aufsicht 24/7 stellt aber der Anbieter, der u.a. die Reisekosten mit dem Land abrechnet.

    PS: Das gibt es zumindest näherungsweise längst, man muss es nur in Anspruch nehmen. Aus der Aufsichtspflicht an sich kommt man als Lehrkraft aber nicht heraus, auch wenn man dafür durchaus Unterstützung durch Veranstalter vor Ort erhalten kann.

    Warum wird bei Lehrkräften nicht zuerst gezahlt und erst, wenn das Geld auf das Unterkonto eingegangen ist, kann die Fahrt starten?

    Weil es niemand einfordert. Dass es einen Anspruch auf Reisekostenvorschuss gibt, hatte ich hier vor einigen Monaten schon einmal dargestellt. Nur wurde das im Forum lieber wie üblich ins Lächerliche gezogen und ich angefeindet, anstatt sich mal ernsthaft mit dieser Möglichkeit auseinanderzusetzen.

    Lies Du meine Beiträge eigentlich? Mir ist bewusst, warum die Alimentation heutzutage so ist. Aber man kann das tatsächlich ändern. Beispielsweise könnte der Staat einfach das Kindergeld für alle verdoppeln und die Kinderzuschläge für Beamte streichen. Was spricht außerhalb finanzieller Überlegungen dagegen?

    Schlicht und einfach: es widerspricht dem Alimentationsprinzip.

    Die Alimentation der Beamten ist kein Grundrecht.

    Nein, aber die in Art. 33 GG normierten Rechte werden verfassungsrechtlich als grundrechtsgleiche Rechte betrachtet. Auch gegen Verletzung dieser ist genau wie bei Grundrechten die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG statthaft.

    Bei einem Auskunftsgesuch zur Bewerbung für den Lehrgang zum staatlich geprüften Techniker (Heizung / Klima/ Lüftung) sagte man mir , der Kandidat benötige neben seinem Gesellenbrief und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule noch zusätzlich ein Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule (also Hauptschulabschluss oder höherwertig).

    Ich frage mich auch wirklich, was das bringen soll. Dass es für einen qualifizierenden Lehrgang in einem Beruf noch eine Rolle spielen kann, ob der Kandidat auch Geselle ist, leuchtet vollkommen ein. Warum aber noch ein 3 Jahre vorher erworbenes Zeugnis einer allgemeinbildenden Schule überhaupt eine Rolle für die Zulassung spielen sollte, ist mir unklar.

    Bedeutet, ich werde wohl mehr auf andere Wege ausweichen, um Fragen zu stellen. Und ich finde es schade - für die Leute, die hier aktiv sind, aber auch für mich - dass mein Eindruck ist, dass die Amerikaner auf Reddit freundlicher und sinnvoller mit Neulingen umgehen. Denn das spricht nicht für Amerika, sondern eher gegen die Community hier.

    Das wäre sicher schade. Es geht aber um einige andere Accounts, die in den letzten Wochen sehr deutlich gemacht haben, dass es Ihnen hier vielmehr um das Aufhetzen von Teilnehmenden als um sachliche Diskussionen geht. Es geht keineswegs darum, dass neue Teilnehmende hier nicht willkommen sind.

    Ich schließe mich da gerne an. Nicht selten kommen in Schule wirklich auch scheinbar absurde Situationen vor und gerade solche veranlassen jemanden vlt. erst, sich bei anderen Lehrkräften mal einen Rat einzuholen. Dem sollten wir offen entgegengehen.

    In den betreffenden Sockenpuppen-Threads in den letzten Wochen hatte ich den Eindruck, dass die betreffende Person(en) sich immer ziemlich schnell selbst entlarvt hat und das hatte zwischenzeitlich auch etwas amüsantes an sich. Ansonsten gibt es neben dem Melde-Button auch noch die Möglichkeit, bestimmte User einfach zu ignorieren. Davon darf man durchaus Gebrauch machen.

    In Bayern gibt es insgesamt fünf bestehende Gesamtschulen, alle haben eins gemeinsam: Sie gehen nur bis Klasse 10. Wie man dort also eine 11. Klasse unterrichtet haben will, bleibt ein Rätsel ;)

    Krass. Das sind in ganz Bayern nicht viel mehr Gesamtschulen als die ein oder andere niedersächsische Stadt jeweils alleine betreibt. Die dann übrigens meist alle mit eigener gymnasialer Oberstufe im Haus.

    Ich halte das auch für unabdingbar. Wir hatten hier eine Lehrkraft, die auf einmal ein halbes Jahr lang ausfiel (immer wieder tröpfchenweise verlängert). Hier nicht zu vertreten, wäre völlig fatal gewesen. Absehbar einmalige Ausfälle hingegen werden in der Oberstufe i.d.R. nicht vertreten, plötzliche kurzzeitige Ausfälle von Lehrkräften können über die Präsenzen meist gut aufgefangen werden.

    Abgesehen vom privaten Nachhilfe-Bereich wäre mir kein Träger bekannt, der Online-Lehrkräfte suchen würde. Ob eine solche Qualifikation für den Quereinstieg reicht, ist fraglich. Möglicherweise können damit aber Vertretungsstellen an Schulen übernommen werden.

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