Beiträge von funkmunk

    Hallo,
    ich habe seit 1. Februar eine Planstelle an einem Gymnasium in NRW und arbeite (zunbächst) in Teilzeit (20/25,5). Auf meinen Einstellungsunterlagen habe ich eine Befristung der Teilzeit bis zum 31.7.16 angegeben. Ich würde die Teilzeit eigentlich gerne verlängern, jedoch habe ich gelesen, dass der Antrag dafür spätestens 6 Monate vorher (bei der Bezirksregierung??) gestellt werden muss. Weil ich aber ja erst am 1.2. eingestellt wurde macht diese Regelung ja eigentlich in meinem Fall wenig Sinn. Weiß irgend jemand näheres hierzu? Vielen Dank für eure Hilfe!

    Also ich hatte bereits ein Angebot aus BaWü, ebenfalls an einem Berufsgymnasium an dem ich zu Beginn diesen Schuljahres hätte starten sollen, habe es aber aus privaten Gründen abgesagt. Dort wurde mir gesagt, dass im Moment alle Neueinsteiger mit 18h anfangen, man bei Bedarf aber auch "Überstunden" machen kann. Die 8% Gehaltskürzung in den ersten drei Jahren scheinen wohl nicht auszureichen um das Loch im Haushalt zu stopfen ?!


    Dass mich in Hessen "die volle Packung" erwartet habe ich mir irgendwie schon gedacht. Aber zumindest gibt es dort ja noch das "Sabbatjahr-Programm", in Niedersachsen muss man dafür erst mal zehn Jahre arbeiten um freigestellt zu werden *lol*.

    Hallo,


    ich komme aus NRW und habe vom Beamtenapparat in Hessen darum leider keine Ahnung. Weil ich eine feste Stelle an einem beruflichen Gymnasium in Hessen in Aussicht habe, würde mich nun interessieren, ob es in Hessen (ähnlich wie in BaWü) mittlerweile auch eine Kürzung des Stundendeputats beim Einstieg in eine Planstelle gibt. In BaWü darf man ja offiziell nur mit 18 Wochenstunden starten.


    Danke für Eure Hilfe & LG

    Ich habe keine Kopie erhalten, sondern ein zweiseitiges Dokument. Ich habe das Ding mal eingescannt und eine Texterkennung drüber laufen lassen. Darin heißt es explizit: "Sie haben soeben einen Antrag auf Einstellung als Vertretungslehrkraft unterschrieben". Aber eben keinen Arbeitsvertrag ...



    Hier ist der Wortlaut:



    Befristete Einstellung in den Schuldienst des Landes NRW


    Vertretungsunterricht im Rahmen des Programms "Flexible Mittel für Vertretungsunterrricht'VEIternzeitvertretung


    Anlagen: Personalbogen (4 Seiten), Beruflicher Lebenslauf (1 Seite), Info-Blatt des Landesamtes für Besoldung und Versorgung
    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,


    Sie haben soeben einen Antrag auf Einstellung als Vertretungslehrkraft unterschrieben und von Ihrer Schulleitung den Personalbogen, den Bogen „beruflicher Lebenslauf sowie ein Schriftstück betr. die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses erhalten.


    Ihre Schulleitung wird nun den Antrag auf Einstellung an mich zur Bearbeitung senden. Ein Anspruch auf Gehaltszahlung entsteht nur, wenn der Antrag von mir genehmigt, ein Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben wird und Sie Ihren Dienst angetreten haben.


    Ich bitte Sie, den Personalbogen und Bogen „beruflicher Lebenslauf vollständig auszufüllen und per Post an die


    Bezirksregierung Köln Dez. 47 - FleMiVu Zeughausstraße 2-10 50667 Köln


    zurückzusenden.


    Nachdem wir Sie beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW als zuständiger Gehaltszahlstelle angemeldet haben, erhalten Sie dann von dort weitere Nachricht.
    Bei Neueinstellung bzw. einer Einstellung nach einer Unterbrechung der Seite 2 von 2 Beschäftigung von mehr als 3 Monaten (letzteres gilt auch für pensionierte Lehrkräfte und Referendarinnen und Referendare, die nach dem Referendariat weiterbeschäftigt werden sollen), ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Bitte beantragen Sie dieses unter Vorlage des Ihnen von der Schulleitung ausgehändigten Schreibens „Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses“ unverzüglich bei Ihrer Meldebehörde. Die Kosten für das Führungszeugnis sind nicht erstattungsfähig. Der Arbeitsvertrag wird ggf. unter dem Vorbehalt geschlossen, dass das zu beantragende Führungszeugnis keine Eintragungen enthält, die der Einstellung entgegenstehen. Sollten Sie von der Beantragung eines Führungszeugnisses absehen, würde dieses einen Kündigungsgrund darstellen.
    Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, würde ich Ihre Unterlagen vernichten.


    Weitere Informationen finden Sie im Internetauftritt der Bezirksregierung Köln unter:


    http://www.bezreq-koeln.nrw.de -


    Leistungen / Schule / Dez. 47 / Lehrereinstellung / Vertretungslehrkräfte

    Der Thread hat sich verlaufen? Der ist doch noch aktiv! Du hast bereits Antworten auf deine Fragen bekommen - sie sagen dir nur nicht zu. Das ist allerdings dein persönliches Problem? Ich führe daher beide Threads wieder zusammen.


    Ich wollte die Fragestellung noch einmal knapp zusammenfassen, weil ich bisher leider keine eindeutige Antwort über die rechtlich Lage bekommen habe. Insofern hat sich meiner Meinung nach der thread schon ein wenig verlaufen. Ich sehe nicht wie das der Tatsache widerspricht, dass das Thema immer noch aktiv ist?!


    Sprich das Problem doch ehrlich in der Schule an - im Moment sitzt wahrscheinlich jemand daran, (auch) deinen Stundenplan zu basteln.


    Das, was du unterschrieben hast, hieß bei mir damals glaube ich "Vorannahmevertrag"


    Ansprechen werde ich das Problem sowieso, nur wüsste ich eben gerne vorher wie es dann rechtlich aussieht. Ich glaube nämlich nicht, dass ich gezwungen bin die Stelle anzutreten und direkt wieder für Ende August zu kündigen, ohne dass ich den finalen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Wäre ja auch irgendwie absurd ...

    Hallo,
    weil sich der letzte thread ein wenig verlaufen hat, möchte ich an dieser Stelle ein neues Thema erstellen. Die Frage ist eigentlich ganz einfach: Ich habe an einem Gymnasium in NRW einen "Antrag auf Einstellung" für eine Vertretungsstelle unterzeichnet, nicht aber einen Arbeitsvertrag. Den Arbeitsvertrag selbst werde ich wohl erst nächste Woche zu Gesicht bekommen. Da ich noch Aussicht auf eine Planstelle habe (die ca. 2 Wochen später startet als die Vertretungsstelle) würde mich nun interessieren, ob rechtlich gesehen bereits dieser "Antrag auf Einstellung" einer Arbeitsverpflichtung wie bei einem Arbeitsvertrag gleichkommt oder ob ich im Falle einer Zusage für die Planstelle auch davon absehen kann, den Arbeitsvertrag für die Vertretungsstelle tatsächlich zu unterschreiben.


    Dass die Planstelle grundsätzlich den "Vertretungs-Vertrag" bricht ist mir bekannt. Allerdings würde das in diesem Falle nicht greifen, weil der Beginn für die Planstelle erst zwei Wochen später als für die Vertretungsstelle angesetzt ist. Ich hätte logischerweise gerne diese zwei Wochen Puffer, um mir eine Wohnung zu suchen und mich auf die neuen Lerngruppen (andere Schulform: Kolleg statt Gymnasium) vorzubereiten.


    Danke für Eure Hilfe!

    So, mir wurde soeben per Post mitgeteilt, dass ich am Montag um 11.30Uhr meinen Vorstellungstermin für die Planstelle habe. Vorgestern bereits war ich bei einer anderen Schule wegen einer Vertretungsstelle und habe (nach sehr eindringlichem Wirken der Schulleiterin) direkt einen Antrag auf Einstellung unterschrieben. Weil ich den fertigen Arbeitsvertrag für die Vertretungsstelle wohl nicht vor Dienstag zu Gesicht bekommen werde und ich das Ergebnis der Auswahlgespräche vermutlich noch am Montag erfahren werde würde mich nun interessieren, ob ich im Falle einer Zusage für die Planstelle den Dienst als Vertretungslehrer überhaupt antreteten muss? Ich habe wohlgemerkt noch keinen fertigen Arbeitsvertrag unterschrieben. Vielleicht nochmal zur Erinnerung: Die Frage bezieht sich auf das Land NRW. Danke für eure Tipps!

    Ich möchte vor Anrtritt der Planstelle eine oder zwei Wochen Puffer, weil es dann 1. einen Umzug zu organisieren gilt und ich mich 2. logischerweise auch auf die neuen Lerngruppen vorbereiten muss. Die Stelle dürfte Mitte September beginnen. Weil ich aber vermutlich bereits am 12.8. eine Zusage / Absage erhalte, kann ich dann ja bereits zum Monatsende kündigen ...

    Ok, erstmal danke für diesen Hinweis, das war mir nicht bekannt. Aber bedeutet dies nicht auch, dass die "Pflichten" des Vertretungsvertrages nicht doch noch erfüllt werden müssen bis die Einstellung in die "Planstelle" tatsächlich beginnt? Mein Einstellungstermin in die Planstelle wäre ja nicht ab Schulbeginn, sondern aufgrund des Verwaltungswahnsinns erst einige Wochen später, also irgendwann Mitte September ...

    Hallo zusammen,


    leider konnte ich die Rechstberatung bei der GEW bisher nicht erreichen. Ich hätte darum mal eine rechtliche Frage, die sicherlich viele Leute aktuell interessieren dürfte. Ich habe mein zweites Staatsexamen abgeschlossen und bin eigentlich auf der Suche nach einer festen Stelle. Zum Sommer hat es bisher nicht geklappt, weswegen ich mich nun (wieder einmal) auf einige Vertretungsstellen in NRW beworben habe. Dank meiner doch recht vorteilhaften Fächerkombination (Biologie/Chemie) bin ich mir auch sicher, dass es an zumindest an einer der Schulen möglich sein sollte einen Vertrag zu bekommen.


    Nun zu meinem Problem: Tatsächlich gibt es bei LEO ja noch immer offene Planstellen. Unter diesen Stellen ist auch eine Stelle auf die ich mich beworben habe, allerdings ist das Auswahlgespräch erst am 10.8. bzw. am 11.8. !! Also sozusagen einen bzw. zwei Tage vor Schulbeginn. Weil ich nicht weiß, ob ich diese Planstelle bekomme, werde ich mich natürlich absichern mit irgend einer Vertretungsstelle. Weil die Bewerbungsgespräche für die Vertretungsstellen bereits nächste Woche sind, vermute ich mal, dass mich die Schulleiter auch drängen werden VOR dem 10.8. einen Vertrag zu unterschreiben.


    Meine Frage ist nun, wie genau es rechtlich aussieht, falls ich eine Zusage auf die Planstelle bekomme und ich dann logischerweise gezwungen bin den Vertretungslehrer-Vertrag zu kündigen. Mir ist bekannt, dass diese TVL-Verträge jeweils 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden können, allerdings müsste ich dann aber ja auch noch zwei Wochen an der jeweiligen Schule unterrichten, was ich einerseits lästig für mich und auch irgendwie als kontraproduktiv für die jeweilige Schule selbst empfinde. Oder gibt es gar eine Möglichkeit, meine Unterschrift sozusagen im Vorfeld zu "widerrufen"? Eine Zusage für die Planstelle sollte ich ja vor Vertragsbeginn (für die Vertretungsstelle) bekommen, also wäre ein "Widerruf" evtl. auch eine Option?


    Noch eins zum Schluss: Natürlich ist es mir unangenehm, eine Vertretungsstelle anzunehmen und zu verschweigen, dass ich parallel noch eine Bewerbung für eine Planstelle am Laufen habe, aber in diesem Fall geht bei mir eindeutig der Selbstschutz vor irgendwelche schulischen Belange!


    Wie gesagt: Sicherlich gibt es einige Leute die sich aktuell in derselben oder in einer ähnlichen Situation befinden, darum wäre ich um jegliche fachliche Einschätzung dankbar. Vielen Dank für eure Tipps!

    Hallo liebe Leute,


    ich bin nun seit Ende Okotober letzten Jahres fertig mit dem Ref und seit Anfang November in Vertretung an einem Gymnasium tätig. Interessieren würde mich nun folgendes: Wie ist die allgemeine Vorgehensweise bei Bewerbungen auf feste Stellen / Vertretungsstellen in Bezug auf evtl. vorhandene Schulleitergutachten? Wird allgemein bei Bewerbungen stillschweigend ein Schulleitergutachten verlangt, sofern man länger als ein halbes Jahr an einer Schule als Vertretung gearbeitet hat? Im Moment bin ich lediglich im Besitz EINES solchen literarischen Meisterwerks (nämlich das aus meinem Ref). Das ist eigentlicht ganz gut (Gesamtnote: 1,5) und ich würde es auch gerne bei nur einem Gutachten belassen, nur will ich eben nicht in irgendein Fettnäpfchen treten. Ach ja, ich unterrichte momentan im schönen NRW (sofern das hierbei überhaupt irgend eine Relevanz hat ;) Hat irgendjemand von Euch Erfahrungen zu dieser Thematik?


    Vielen Dank für Eure Tipps!

    Nach erneuter Recherche bin ich auf folgenden link gestoßen (Stand 2010):
    http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/3/01433.pdf


    Hieraus ergeben sich die folgenden Pflichtstundenzahlen:


    NRW:
    Gymnasium: 25,5
    Kolleg: 22


    Niedersachsen:
    Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs: 23,5


    Rheinland-Pfalz:
    Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abendgymnasien und Kollegs: 24


    Sachsen:
    Gymnasien: 26
    Abendgymnasien: 24


    Mecklenburg-Vorpommern:
    Gymnasien: 27
    Abendgymnasien: 27


    Sachsen-Anhalt:
    Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs: 25


    Wenn man diesen Zahlen glauben möchte, findet man eine Reduktion der Pflichstundenzahl an Kollegs (im Vergleich zu Gymnasien) somit nur in NRW und Sachsen. Allerdings sind in der Quelle für einige Bundesländer keine Angaben zu Pflichstunden an Kollegs aufgeführt (wie z.B. für BaWü). Kennt hier jemand die Zahlen?

    Ich würde mich gerne ab nächsten Sommer deutschlandweit an verschiedenen Weiterbildungskollegs bewerben. Mich interessieren daher die Pflichtstundenzahlen an dieser Schulform die man bei einer vollen Stelle zu leisten hat. Die Pflichtstundenzahl an Weiterbildungskollegs in NRW beträgt 22 Stunden und ist im Vergleich zur Pflichtstundenzahl an Gymnasien (25,5) also deutlich reduziert. Eine tabellarische Aufschlüsselung der Pflichtstundenzahlen für Weiterbildungskollegs in anderen Bundesländern konnte ich im Netz leider nicht finden. Interessiert wäre ich vor allem an den Zahlen für die Länder Bawü und Hessen. Kennt jemand die Zahlen oder einen link, der hierzu genaue Angaben macht?


    Vielen Dank & Liebe Grüße!

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