Beiträge von Hanni05

    Hallo zusammen,
    ich hoffe, hier bin ich mit meinem Thema richtig und ich hoffe noch mehr, dass mir der eine oder die andere weiter helfen kann!!
    Meine Situation ist folgende:
    Im Sommer 2014 bin ich von Hessen (wo ich Studium,Ref. gemacht habe und anschließend fast fünf Jahre befristete Verträge hatte) nach Bayern gezogen- mein Lebensgefährte ist hier dienstlich und so können wir nun endlich mit mit unserem gemeinsamen Sohn auch wochentags zusammen leben.
    Ich habe in Bayern einen Supervertrag bekommen, was sich erstmal (vor allem nach den ganzen befristeten Verträgen in Hessen) sehr gut angehört hat.
    Nun stellt sich mir aber folgende Frage:
    in meinem Vertrag ist das Angestelltenverhältnis auf ein Jahr beschränkt, die Übernahme in das Beamtenverhältnis "erfolgt spätestens nach zwei Jahren". Was ist dann mit dem zweiten Jahr? Verlängert sich das Angestelltenverhältnis automatisch? Oder kann das bedeuten, dass ich nach Ablauf des Angestelltenverhältnisses (also nach einem Jahr) verbeamtet werde?


    Meine zweite Frage:
    ich bin wieder schwanger (9SSW.), voraussichtlicher Geburtstermin ist Ende August.
    Wir freuen uns sehr, sind aber etwas unsicher, welche Auswirkungen die Schwangerschaft (und die daran anschließende Elternzeit) auf meinen Vertrag hat.
    Kann mir die Verbeamtung innerhalb der zwei Jahre vorenthalten werden?
    Wird das Angestelltenverhältnis verlängert, auch wenn ich schwanger bzw in Elternzeit bin?
    Welchen Status habe ich in dem zweiten Jahr, wenn ich dann noch nicht verbeamtet bin?


    Ich wäre sehr erleichtert, wenn es hier jemanden gibt, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat und/ oder sich auskennt und mir weiterhelfen kann!
    Vielen Dank schon mal für eventuelle Antworten!!

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