Hallo,
vor einiger Zeit hatte ich schon einmal gepostet, dass ich einen sehr aggressiven Schüler in meiner Klasse habe.
Ich werde nun, ein AO-SF Verfahren beantragen, da Unterricht so nicht mehr möglich ist. Falls sich noch etwas anderes ergibt (Einweisen in Kinder- und Jugendpsychiatrie), kann ich es ja jederzeit stoppen.
Ich habe Hinweise zur Antragsstellung vorliegen, finde die Auflistung über Fördermaßnahmen aber im Fall von Erziehungsschwierigkeiten aber extrem schwierig.
Was oder wie soll man etwas zu diesen Punkten in Bezug auf Wutanfälle, Aggressionen und Gewalt schreiben?
- innere und äußere Differnzierung
- Fördermaßnahmen (außer meine Smilies als Belohnung, wenn er mal etwas geschafft hat)
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Soll ich da etwa schreiben: Pausenverbot, vorübergehend zum Arbeiten in eine andere Klasse gehen...?) So pädagogisch ist das doch nicht, oder?
- intensive kollegiale Beratung auf der Grundlage schrifltich fixierter Verhaltensbeobachteungen... Hä? Wir beraten uns immer in unserem kleinen Kollegium locker in den Pausen
Hat sowas schon jemand geschrieben? Kann mir jemand helfen?
Alema
Beiträge von alem2
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Hallo,
wir sind keine integrative Grundschule. Die Schulleitung meinte, ich sollte selbst entscheiden, ob mir der Junge im Blick auf meine Schwangerschaft zu gefährlich wird und dann Bescheid sagen. Dann kommt er in die Parallelklasse. Für den Jungen wäre das natrülich noch mehr Unruhe und meine Kollegin wäre auch sauer. Bis jetzt ist auch noch nichts passiert und die Tritte beschränkten sich auf mein Schienenbein.
Zum abholen lassen: einmal wollten meine Kollegen und ich ihn abholen lassen. Es war aber keiner erreichbar. Die Großeltern, die sich in Notfällen und Krankheitsfällen kümmern, waren nicht zu Hause und die Eltern arbeiteten (Vater während der Woche in der Schweiz, Mutter in 150km Entfernung).
Alema -
Hallo,
ja, der Junge lebt erst seit zwei Jahren in Deutschland. Er muss wahnsinnig intelligent sein, denn er spricht bereits fließend und akzentfrei Deutsch. Er versteht auch alles.
Bei der EInschulungsuntersuchung haben sich alle beteiligten Personen bis auf die Eltern von einer Einschulung abgeraten. Die Situation im Kindergarten war aber für alle Beteiligten so unterträglich (genau wie jetzt), dass dies den Eltern als einzige Lösung erschien, ihrem Jungen aus der Situation heraus zu helfen.
Die Diagnose des Kinderpsychiaters wird erst am Montag gestellt. Ich hoffe, die Eltern teilen mir dann auch die entsprechenden Informationen mit. Sie haben panische Angst, dass der Junge ihnen wieder weggenommen wird und wollten sich bisher die Probleme nicht im gesamten Ausmaß eingestehen. Sie haben 15 JAhre lang auf ein Kind gewartet, erst auf ein eigenes, was nicht klappte, dann auf ein Adoptivkind. Nun sind sie wahnsinnig enttäuscht, dass das Leben mit Kind gar nicht so wie in ihren Träumen ist.
Warum die Pfelegemutter wieder arbeitet und unter gegebenen Bedingungen nicht aufhört, kann ich nicht verstehen. Ich kann sie ja schlecht zwingen, zu Hause zu bleiben.
Meinst du mit KJP Kinder- und Jugendpsychiatrie? Wie komme ich an eine solche Einweisung? Die Pfelgeeltern verschließen vor dem Ernst der Lage wie gesagt die Augen. Sie glauben, sie bekommen es mit Ergotherapie wieder hin.
Seit dieser Woche beginnt der Junge übrigens, auch gegen sich selbst aggressiv zu werden. Heute hat er sich im Unterricht aus Wut kahle Stellen in die Haare geschnitten. Außerdem zeigte er mir blaue Flecken am Arm. Er sagte, er hätte sich mit seiner Kugelbahn gehauen, weil er immer so böse ist.
Das mit den farbigen Punkten habe ich auch probiert, fruchtet aber selbst bei den kleinsten Zielen nicht. Er springt darauf überhaupt nicht an.
Kann man einfach verkürzten Unterricht einführen? Ist das erlaubt?
An wen kann ich mich noch wenden, außer an die Pfelgeeltern und den schulpsychologischen Dienst?
Alema -
Hallo,
in meiner 2. Klasse befindet sich ein sehr aggressiver Junge mit miserablen bzw. eigentlich gar keinem Arbeitsverhalten. Er ist vor 2 Jahren aus Russland adoptiert worden und hat eine sehr schwere Vergangenheit hinter sich. Im 1. Schuljahr war er schon schwierig, aber mit Unterstützung der Eltern und überdurchschnittlicher Zuwendung und Unterstützung meinserseits in der Schule, haben wir beschlossen ihn erstmal ins 2. Schuljahr "mitzunehmen". Er ist nicht dumm, aber seine emotionale, psychische und soziale Entwicklung ist auf dem Stand eines Dreijährigen geblieben. Er macht Ergotherapie und besucht auch einen Kinderpsychiater, der aber bisher nicht über eine Diagnose hinaus gekommen ist, weil die Termine so spärrlich sind.
Inzwischen arbeiten seine Pfelgeeltern wieder fast voll und er geht in die OGS (Super-Gau). Mittlerweile ist es im Unterricht soweit, dass er bei Aufforderungen meinerseits (sei es Aufräumen, Hausaufgaben aufschreiben, arbeiten o.ä.) stets mit trotzigen Wutanfällen reagiert, mich mit grausamen Schimpfwörtern beschimpft und nach mir tritt. Auch die anderen Kinder müssen Schläge einstecken. Ich nehme das nicht persönlich, jedoch ist seit einigen Wochen kein normaler Unterricht mehr möglich, so lange er da ist. Die Situationen eskalieren täglich. Die Mitschüler leiden sichtlich unter ihm und teilen mir stets mit, dass sie sich wünschen, dass er nicht mehr in unsere Klasse kommt.
In Abstimmung mit Schulleitung und Kollegen haben wir entschieden, nach den Ferien ein Verfahren einzuleiten, um ihn evtl. auf eine Spezialschule schicken zu können, wo ihm besser geholfen werden kann.
Nur wie überbrücke ich die Zeit bis dahin? Alle Schüler, Kollegen und ich leiden unter der Situation. Hinzu kommt, dass ich schwanger bin und stets bange, dass er irgendwann meinem Bauch einen kräftigen Tritt erteilt.
Was würdet ihr machen?
LG Alema -
Hallo,
an deiner Stelle würde ich die Situation beim Schulamt schildern. Die geben dir doch sicherlich auch Auskunft. Ich weiß aber 100%ig, dass das Land verpflichtet ist, wenn Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen sind, auf die Betreuungszeiten der Kinder und die Vereinbarkeit individuell Rücksicht zu nehmen ist, egal ob Vollzeit oder Teilzeitkraft.
Also schildere denen auch, dass du dich nachmittags ab so und soviel Uhr um deine Tochter kümmerst.
Ich würde mir außerdem auf jeden Fall eine Gewerkschaft suchen und eintreten. Solche Fragen und Fälle werden sicherlich noch öfter vorkommen.
LG Alema -
Hallo,
also ob das rechtlich möglich ist weiß ich nicht. Bei uns ist dieses Vorgehen und diese Planung jedenfalls seit zwei Jahren gang und gäbe.
Meine eine Kollegin wollte sich weigern, weil sie sich zu diesen Zeiten um ihre eigenen Kinder kümmern musste. Ihr blieb nichts anderes übrig, als ihre Stunden wieder zu reduzieren, weil sie eben keine Hausaufgabenbetreuung machen konnte. Aber ob das rechtlich abgeklärt war?
LG ALema -
Hallo,
bin zwar in NRW, bin aber in der gleichen Lage und beschäftige mich mit dem gleichen Rätsel. Alle, die ich an der Schule fragte, wussten keine Antwort. Ich habe auch schon einige Zeit vorher ein Thread gestartet (siehe unten). Vielleicht am besten beim Schulamt nachfragen. Obwohl, eigentlich müsste man darüber ja auch in Schriftform etwas finden können.
LG Alema -
Hallo,
ich glaube, da hast du etwas missverstanden.
1. schließt das Arbeiten ein genussvolles, intensives, vertrauensvolles Leben mit Kindern nicht aus, sondern ergänzt es und tut oft beiden Seiten gut.
2. ist meist der 1. Gedanke.... mmmh, wie lange kann ich mir es wohl finanziell leisten, ohne Arbeiten und Lohn, meinen Kindern und der Familie eine erfüllte und gute Kindheit zu ermöglichen?
Von einem Gehalt können je nach Wohnort die wenigsten Familien leben.
Das finde ich nicht eine besonders gewöhnungsbedürftige Einstellung.
LG ALema -
Hallo,
würde bei beiden fragen. Lieber zu viel fragen als zu wenig - kann ja auch unbegründet sein. Ich habe, wie gesagt, nicht genauer nachgefragt.
LG Alema -
Hallo,
ich würde auch für die Zeit vor der Geburt noch einmal nachfragen, ob du dann im Falle eines Falles auch versichert bist.
Bei mir gab es damals Lücken (war es Krankenversicherung??? Ich weiß nicht mehr), so dass ich selbst zahlen hätte müssen, wenn an diesen Tagen etwas geschehen wäre, was meine Gesundheit oder die des Babys beinträchtigt hätte. Der Arzt hatte mich darauf aufmerksam gemacht.
Alema -
Hallo,
na meine Schulleitung sieht da keine Probleme. Also dann wird wohl nichts auch meinem Kaffee im Lehrerzimmer. Ab in die große Pause.
LG Alema -
Hallo,
na klar geht das. Die Probezeit wird dann irgendwie anteilig, je nach deinem Stundenumfang, verlängert. Das klamüsert das Schulamt auseinander.
LG Alema -
Hallo Nora,
kannst du mir sagen, wo das mit der Pausenaufsicht steht?
Ich kenne nur den Abschnitt, wonach man sich auf Antrag von der Pausenaufsicht befreien lassen kann, wenn entsprechende gesundheitliche Probleme vorliegen.
LG Alema -
Hallo,
herzlichen Glückwunsch. Das ging mir bei meiner 1. Schwangerschaft auch so. Hat sich auch niemand an der Schule für mich gefreut. Ist dennoch alles glatt gelaufen. Die Revision konnte ich sogar noch einen Tag vor Beginn des Mutterschutzes machen und zur Geburt habe ich sogar die Verbeamtungsurkunde ins Krankenhaus bekommen.
Wie du es sagst hängt vor allem von der Art deiner Schulleitung ab. Du musst dich auf keinen Fall dafür entschuldigen oder sonstwas. Wo kommen wir denn dahin? Ich würde einfach die Schulleitung abpassen und mitteilen, dass du eine neue Nachricht hättest und raus mit der Sprache.
Eine schöne Schwangerschaft.
LG Alema -
Hallo,
herzlichen Glückwunsch. Bin auch schwanger und habe mich gerade mit dem Thema auseinandergesetzt, allerdings in NRW, aber das Mutterschutzgesetz gilt ja überall.
Du musst keine Elternabende mehr machen und kannst nicht mehr dazu gezwungen werden. Du darfst aber Elternabende abhalten, wenn es die gesundheitlich gut geht.
Pausenaufsichten machst du ganz normal weiter. Du hast allerdings die Möglichkeit, wenn es gesundheitlich nicht mehr möglich ist, bei der Schulleitung Befreiung von der Pausenaufsicht zu beantragen. Das wird dann in der Regel auch genehmigt.
Ich glaube, die Schulleitung, von der du gehört hast, reagiert ein wenig übervorsichtig oder es liegen bereits Komplikationen in der Schwangerschaft deiner Freundin vor, so dass dies erforderlich ist.
LG Alema -
Hallo Micky,
herzlichen Glückwunsch!!! Die Übelkeit liegt zum Glück hinter mir.
Doch du bist beihilfeberechtigt, so lange du in Elternzeit bist. Das ist doch in jedem Bundesland so. Ich habe da noch nie etwas anderes gehört.
Deinen Teil für die PKV musst du wie bisher allerdings weiter zahlen, auch wenn du kein Gehalt bekommst. Das macht es mir nämlich so gut wie unmöglich bis nach den Sommerferien zu Hause zu bleiben. 230€ zahlen ohne Geld verdienen ist schon happig.
LG Alema -
Hallo,
in meiner Klasse gibt es große Verhaltensprobleme mit einem Schüler und ich möchte gerne, dass jemand vom schulpsychologischen Dienst in meinen Unterricht kommt, sich den Sch ansieht und mit mir ggf. über die weitere Schullaufbahn berät. Muss ich die Eltern davon in Kenntnis setzen, müssen Sie dem Unterrichtsbesuch zustimmen oder geht das auch so? Haben Sie gar das Recht, dann auch dabei zu sein? Es handelt sich um ein Kind in der 2. Klasse, Grundschule, NRW.
LG Alema -
Hallo,
also unser Nachwuchs wird im März 2009 das Licht der Welt erblicken. Ich würde dann 2 Jahre Elternzeit beantragen und nach den Osterferien 2010 wieder mit einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit beginnen wollen. Geht das? Oder darf ich nur zum Halbjahr oder Schuljahr wieder einsteigen?
LG Alema -
Hallo,
weiß jemand, wo ich Informationen finden kann, welche Rechte ich habe, in Elternzeit wie und wo zu arbeiten? Ich bin Grundschullehrerin in NRW.
Kann ich mitten im Schuljahr wieder einsteigen?
Habe ich ein Anrecht darauf, dass ich weniger als die Hälfte der Pflichtstundenzahl geben kann?
Besteht Anspruch darauf, dass ich an meine alte Schule zurückkomme?
Ich finde dazu keine Informationen.
LG Alema -
Hallo Nani,
ich habe in diesem Schuljahr zum ersten Mal ein 2. Schuljahr.
Wir arbeiten in Mathe mit dem Zahelnbuch 2, das ebenfalls ausgeliehen ist. Zusätzlich kopiere ich Arbeitsblätter zu Übungszwecken (die Übung kommt darin meist zu kurz).
In Deutsch wird bei uns an der Schule nicht mit der Lernwortmethode gearbeitet, da die meisten Kinder damit irgendwie unterfordert sind. Laut Schulleitung und jahrelanger Praxiserfahrung werden hier größerer Lernerfolge erzielt mit:
Abschreibetexten,
einer Rechtschreibkartei, die im individuelle Tempo bearbeitet wird und in der bestimmte Regeln und Phänomene immer wieder geübt werden
Schreibenüben von lautgetreuen Wörtern (1 Buchstabe = 1 Kästchen)
Lautgetreue Wort- und später Satzdiktate
Thematisierung wichtiger Grammatik- und Rechtschreibphänomene als Unterrichtseinheit (z.B. Doppelkonsonanten, Nomen, Verben, Adjektive..)
jede Menge freie Schreibanlässe (zu Büchern, Bildern, Satzanfängen, Gedichten..)
Ob das aufgeht, weiß ich irgendwie auch nicht richtig. Ich denke, dass ich mir für schwächere Schüler mit Rechtschreibproblemen dennoch die Lernwortmethode im Hinterkopf behalte. Dafür habe ich auch die MAterialien von nikeao bestellt, die ich aber leider bis heute noch nicht erhalten habe. Villeicht werden sie noch pünktlich zum Schulanfang geliefert?
LG Alema
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