Wenn man selbst krank ist, muss man erst eine ärztliche Bescheinigung abgeben, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Beamte am 4. Arbeitstag, also am Mittwoch, wenn sie seit Freitag krank sind.
Das stimmt so nicht und ich denke, dass das genau die Problematik ist, warum bei dem Thema so viel Unsicherheit besteht.
Für Beamte, die selbst erkranken, gilt im Schuldienst die folgende Regelung, die hier nachgelesen werden kann: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000039384
Zitat: "Ein ärztliches Zeugnis ist stets vorzulegen, wenn die Dauer der Krankheit voraussichtlich eine Woche übersteigen wird, es sei denn, dass auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses ausnahmsweise verzichtet wird."
Müsste folglich bedeuten, dass wenn ich von Montag bis einschließlich Freitag krank bin, noch keine Krankmeldung nötig wäre. Samstage zählen meines Wissens nach zu den Arbeitstagen und müssen mitgezählt werden.
Für kranke Kinder in BW findet man irgendwie nur die folgende Quelle: https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news…eht,2%20AzUVO).
Wann aber die Krankmeldung abzugeben ist, steht da auch nicht. Wir sind beide Lehrer und meine Frau arbeitet seit 2 Monaten auch wieder. Wir sind an derselben Schule und bei uns wird das mit der Krankmeldung bzgl. kranker Kinder sehr locker gehandhabt. Interessant wird es ja immer erst, wenn eine SL auf die Gesetzeslage pocht. Was gilt jetzt also genau für BW? Wo kann man die genauen Regelungen rechtssicher nachlesen? Da bin ich bisher auch nicht wirklich fündig geworden...