Beiträge von Connect

    Wenn man selbst krank ist, muss man erst eine ärztliche Bescheinigung abgeben, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Beamte am 4. Arbeitstag, also am Mittwoch, wenn sie seit Freitag krank sind.

    Das stimmt so nicht und ich denke, dass das genau die Problematik ist, warum bei dem Thema so viel Unsicherheit besteht.

    Für Beamte, die selbst erkranken, gilt im Schuldienst die folgende Regelung, die hier nachgelesen werden kann: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VVBW-VVBW000039384

    Zitat: "Ein ärztliches Zeugnis ist stets vorzulegen, wenn die Dauer der Krankheit voraussichtlich eine Woche übersteigen wird, es sei denn, dass auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses ausnahmsweise verzichtet wird."


    Müsste folglich bedeuten, dass wenn ich von Montag bis einschließlich Freitag krank bin, noch keine Krankmeldung nötig wäre. Samstage zählen meines Wissens nach zu den Arbeitstagen und müssen mitgezählt werden.

    Für kranke Kinder in BW findet man irgendwie nur die folgende Quelle: https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news…eht,2%20AzUVO).

    Wann aber die Krankmeldung abzugeben ist, steht da auch nicht. Wir sind beide Lehrer und meine Frau arbeitet seit 2 Monaten auch wieder. Wir sind an derselben Schule und bei uns wird das mit der Krankmeldung bzgl. kranker Kinder sehr locker gehandhabt. Interessant wird es ja immer erst, wenn eine SL auf die Gesetzeslage pocht. Was gilt jetzt also genau für BW? Wo kann man die genauen Regelungen rechtssicher nachlesen? Da bin ich bisher auch nicht wirklich fündig geworden...

    Bei uns (Sek1 5-10) sitzen einzelne Schüler, mit denen es immer wieder Probleme in den großen Pausen oder Mittagspause gibt, an Einzeltischen vor dem Rektorat.

    Letztes Schuljahr saß ein besonderer Schüler fast ein halbes Jahr dort. Wer uneinsichtig und unbelehrbar ist, kann m. M. nach nicht mehr an der Pause teilnehmen. Die anderen Schüler sollen schließlich auch ungestört ihre Pause zur "Erholung" nutzen können.

    § 12

    Leitung, Einberufung, Tagesordnung

    (1) Die Lehrerkonferenzen treten nach Bedarf zusammen; die Gesamtlehrerkonferenz soll mindestens viermal - bei Schulen mit Abteilungs-, Schulart- oder Stufenkonferenz mindestens zweimal - im Schuljahr, die Klassenkonferenz und die Jahrgangsstufenkonferenz mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammentreten. Die Sitzungen finden zu Zeiten statt, in denen keine für Schüler verbindliche Veranstaltungen der Schule angesetzt sind, wenn nicht zwingende Gründe dem entgegenstehen.

    https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…nfOBW1993rahmen

    Das sollte deine Frage beantworten. Sowas wurde bei uns im Lehrerseminar behandelt.

    Du meinst sicher "OrgAdmin" ;)
    - mit verpflichtender Threema App-Nutzung (zumindest einmalig).

    In der Tat! Org/Idam/...

    Das hat jetzt aber meine eigentliche Frage nicht beantwortet :D Dein Ausgangspost las sich so, als hättet ihr schon Mailadressen über Schule@BW oder hatte ich das einfach nur falsch verstanden?

    Witzig ist ja auch, dass auf https://lehrerfortbildung-bw.de/ der DAP mit folgendem Bild beworben wird:
    dap.png

    Soweit ist das System doch noch überhaupt nicht.


    Sehr gerne! Es gab ja bei Lehrerfortbildung-BW Foren auf denen Admins wie Du und ich sich zu SCHULE@BW, Moodle usw. austauschen konnten, aber diese wurden zu Beginn der Sommerferien abgeschaltet. Warum eigentlich? Schade um das verlorene Know-How. Ob es was damit zu tun hatte, dass dort v.a. Kritik geäußert wurde?

    Das Forum hab ich mir ehrlich gesagt nie angeschaut. Bisher konnte man damit ja eigentlich nicht viel machen. Moodle ist als Notfallplan bei uns fertig, momentan läuft noch alles über Office-365. Threema bekomme ich auch ohne Schule-BW, itslearning haben wir nicht und Benutzeraccounts nur mal so zum Spaß anlegen für ein System, dass dann niemand nutzt, haben wir uns erspart.

    An die Kollegen im Ländle, deren Schulen nicht private Unternehmen bezahlen für Online-Lernplattformen und DIenst-E-Mails:

    Inwiefern nutzt Ihr die neue Plattform oder tut dies nicht (und warum)?

    Die neue Dienst-E-Mail ist ja nur per Browser abrufbar und bei jedem Login muss noch ein 2. Faktor per App generiert werden (vgl. Online-Banking).*
    Die Nutzung von E-Mail Programmen (Thunderbird, Outlook, etc.), wie dies bei jeder E-Mail Standard ist, ist bei der Dienst-E-Mail unmöglich.

    Wie geht Ihr damit um?


    * Diese Sicherheitsmaßnahme kann man übrigens mit 08-15 Browser Plugins ganz leicht umgehen

    Hallo, jetzt muss ich hier auch mal etwas dazu schreiben und mal nachfragen:

    Ich bin bei uns an der Schule der Idam-Admin und damit für Schule@BW zuständig. Bisher ist das doch nicht mehr als eine Linksammlung zu Moodle, itslearning, Threema Work, ...

    Bei uns haben alle Kolleginnen und Kollegen Dienstgeräte, daher wäre das mit dem 2. Faktor auch kein Problem, aber nervig ist es trotzdem.

    Ich bin etwas überrascht, dass Morse' die Mailfunktion erwähnt. Sind denn für euch schon Dienstmailadressen über Schule@BW verfügbar? Mir ist in die Richtung noch nichts bekannt und in Schule@BW sehe ich auch diesbezüglich nichts.

    Wir nutzen deswegen nach wie vor die Belwue-Mailadressen, sind aber parallel als Backup schon zu einem privaten IT-Dienstleister, damit wir eine Alternative haben, sobald auch der Maildienst von Belwue abgeschalten wird.

    Von einer anderen Schule vor Ort weiß ich, dass die zu keinem anderen Anbieter wechseln wollen. Wenn es das Land BW bis zur Abschaltung von Belwue nicht geschafft hat Mailadressen anzubieten, dann gibt es bei denen an der Schule erst mal keine Mails mehr. Find ich gut und konsequent.

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