Beiträge von Wellness

    Unser neuer Schulleiter an einer Realschule in Niedersachsen hat auf der
    Fachbereichskonferenzleitersitzung einige Änderungen vorgenommen.


    1. Die 5 vorgeschriebenen Fachbereiche sollen um einen 6. Bereich
    erweitert werden. Dazu sollen die Fächer neu zu den Fachbereichen
    zugeordnet werden.




    2. Die den FBKL offiziell zustehenden 6 Ausgleichsstunden sollen nun
    von diesen auf andere besonders engagierte Lehrkräfte verteilt werden
    und diese nicht am Stück sondern in Zwanzigsteln (20 Std= 1.
    Ausgleichsstunde). Außerdem soll das auch erst nachträglich passieren.




    Meine Fragen nun zu 1: Können die Fachbereiche einfach neu zusammengetzt werden?




    Zu 2: Kann ein Rektor einfach bestimmen, dass die offiziellen 6
    Stunden für die FBKL anders verteilt werden? Einige FBKLer würden, wenn
    diese eine Stunde wegfallen würde, ihr Amt niederlegen (so auch ich).
    Der Rektor kann die FBKL ja auch zwangsverpflichten (was uns auch schon
    angedroht wurde). Gibt es da nicht ein rechtliches Schlupfloch?




    Über einen schnellen Rat würde ich mich sehr freuen, denn die FBKLer sind ratlos.

    Unsere Realschule (Niedersachsen) muss 20 Stunden abordnen. Zu dem fehlen uns auch schon
    so Lehrkräfte. Es wurden schon die Stunden für die AGs gekürzt, so dass
    die Kollegen keine AGs mehr anbieten, wenn diese nicht bezahlt werden.
    Nun soll die Stundentafel noch reduziert werden um Lehrerstunden zu
    gewinnen, welche der Schulvorstand absegnen muss.


    Unser neuer Schulleiter möchte jetzt gleichzeitig das Förderangebot
    in Richtung Sprachlernklasse ausbauen (wir bekommen aber nicht genug
    Schüler zusammen), obwohl uns offiziell nicht eine Stunde für Fördermaßnahmen zugewiesen
    wurde. Es sollen also, laut Schulleitung, Kinder mit Problemen in der deutschen Sprache gefördert werden,
    Kinder mit z.B. LRS sollen aber bei der Förderung leer ausgehen.




    Meine Frage nun: Da wir Lehrkräfte es nicht gerecht finden, dass 750
    Schüler eventuell Stundenkürzungen in Kauf nehmen müssen, um eventuell 5
    Schüler zu unterstützen, die ggf.auch anderswo zur Unterstützung des
    Spracherwerbs unterkommen könnten, hätte ich gerne gewusst, welche
    Rechte hier der Schulvorstand hat. Kann der Schulvorstand die
    Stundenkürzungen zweckbinden bzw zeitlich begrenzen, z.B. für ein halbes
    Jahr und nur zum Ausgleich der Abordnung und/oder bis uns wieder
    Förderstunden bewilligt werden?




    Über eine hilfreiche Antwortwäre ich sehr dankbar, denn nächste Woche ist Schulvorstandssitzung.

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