Beiträge von kurtila28

    Hallo,


    habt ihr ein "System" bzw. ein Maßnahmenrepertoire für
    a) nicht erledigte Hausaufgaben
    b) generelle Unterrichtsstörungen (wie z.B. Reinrufen, Schwatzen, Kippeln...)?



    Wie handhabt ihr das?
    Habe schon viel im Forum gesucht, aber es scheint kein Patentrezept zu geben.
    Ich würde bei Störern generell für Zusatzaufgaben plädieren; bei den HA finde ich es schwer, eine gute Lösung zu finden.
    Wie differenziert ihr außerdem hinsichtlich nicht gemachter HA und Klassenstufe? (bei den "Kleinen" sollte man ja noch strenger sein als in der Oberstufe, denke ich...)


    Danke für eure Beiträge!

    Hallo liebes Forum,


    nach den Sommerferien trete ich meine erste Vollzeit-Stelle als Gymnasiallehrerin an. Meine Frage: Habt ihr euch darauf irgendwie vorbereitet und wenn ja, was habt ihr konkret getan?
    Es gibt ja sicher ein paar Dinge, die man machen kann... (denke da an Lehrpläne besorgen und lesen, Schulbücher besorgen, ...)
    Wie habt ihr euch vorbereitet?
    Also, ich freue mich über eure Ideen und Vorschläge!

    Hallo,
    ich unterrichte Fremdsprachen und stehe immer wieder vor dem gleichen Problem: Wie kann man möglichst abwechslungsreich neue Texte bzw. Lektionen einführen? Bisher habe ich es immer so gehandhabt, dass ich neue Vokabeln und Wendungen an der Tafel festgehalten habe und mich dann mit den Schülern an den Text gemacht habe, gehört, gelesen etc.
    Doch das kann und möchte ich nicht jedes Mal so machen. Wie macht ihr das so? Welche Methoden nutzt ihr?
    Danke für eure Tipps!

    Weiß wirklich niemand, wie das mittlerweile in Sachsen-Anhalt gehandhabt wird? Braucht man für das Ref. ein amtsärztliches Gutachten oder nicht und wenn ja: Was ist, wenn man irgendwelche gesundheitlichen "Mängel" hat - kann man dann das Ref. überhaupt im Beamtenstatus machen???


    Danke für eure Antworten :)

    Mich würde mal interessieren, wie das mit den Studienseminaren so läuft, also was man alles an den Seminartagen macht, wann sie immer sind, wieviel Stunden pro Woche man anwesend sein muss etc.


    Was kommt da speziell bei der ersten Sitzung auf einen zu?


    Danke schonmal :)

    Danke für eure Antworten.


    ellah, du schreibst, dass das amtsärztliche Gutachten für Sachsen-Anhalt erforderlich ist. Ich habe nun die Information, dass man es fürs Ref nicht braucht. Weiß jemand zufällig, wie die Gegebenheiten in SA tatsächlich sind? Es kann sich in den 5 Jahren ja auch geändert haben...


    Beste Grüße

    Hallo,


    angenommen, man "besteht" den amtsärztlichen Test für das Referendariat NICHT (z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung) - würde das dann bedeuten, dass man das Ref. im Beamtenstatus auf Widerruf nicht ableisten kann und stattdessen dieses im Angestelltenverhältnis absolviert? Geht letzteres überhaupt, da ich sowas noch nie in den jeweiligen Unterlagen gelesen habe?! Oder bezieht sich das nur auf eine spätere, nach dem Ref. bezogene Verbeamtung?
    Weiß jemand, welche Bundesländer das wie handhaben?


    Besten Dank.

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