Beiträge von sillaine

    denkt nur daran, dass das Elterngeld an die Lebensmonate des Kindes gekoppelt ist. Für deinen Beispiel Zeitraum könnte er bei dem Geburtsdatum so nicht das Geld beantragen. Das müsste dann z.b. 19.8.19 bis 18.8.20 sein.

    Wir hatten einen Lehrer, der immer einen Brustbeutel trug, weil er mal seinen Geldbeutel verloren hatte. Er war generell etwas schräg. Er wischte leidenschaftlich und sehr nass die Tafel. Als einmal kein Abzieher zur Verfügung stand, fing er an, die Tafel mit dem Geodreieck trocken zu fächern und fragte dann noch mit vollem Ernst, ob jemand einen Föhn dabei hätte.

    Ich weiß ja nicht aus welcher Ecke du kommst, aber die Uni Bielefeld ist in dem Bereich ganz gut aufgestellt.
    Die haben eine Beratungsstelle für Rechenschwäche.

    Gibt es ein zulassungsverfahren, musst du das Zeugnis schnell nachreichen. Das würdest du nicht schaffen.
    Gibt es kein zulassungsverfahren, hast du bis kurz vorm Start zeit. Das kannst du schaffen.


    Du musst dich also bewerben uns hoffen, dass alle genommen werden. Das weiß man vorher nicht, aber in den letzten Jahren gab es KEIN zulassungsverfahren und alle wurden genommen.

    Es spielt auch eine Rolle in welcher Ecke du später unterrichten willst. Bei uns ist kath. Religion nicht so verbreitet. In anderen Ecken schon eher. Und wie willst du in Zukunft Leben : solche Sachen wie mit einem Partner zusammen ziehen ohne verheiratet zu sein, kann einem z.b. die Lehrerlaubnis kosten.

    Bei jedem original englischem Kinderbuch hast du diese Diskrepanz. Und du hast eh nur die Wahl von das Buch ist inhaltlich zu einfach oder sprachlich zu schwer. Da muss man einen guten Mittelweg finden. Trotzdem haben sich meine Schüler immer über Kinderbücher gefreut.
    Den Caterpillar würde ich persönlich nur in klasse 1/2 lesen.


    Meine Lieblingsbücher zum Mitsprechen: Aaaarrgghh! Spider!
    Und
    Cook-a-moo-moo

    Beide Möglichkeiten gehen und das mit dem Recht auf die Schule stimmt auch.
    Wenn du TZ in der Elternzeit machst, kannst du auch weniger als 50% arbeiten. Das geht bei der "normalen " Teilzeit nicht soweit ich weiß. Euch stehen aber noch weitere Monate EG zu. Evtl. Kannst du dein Gehalt dann noch mit Elterngeld plus aufstocken wenn du in Teilzeit arbeitest

    Nachtrag: Du beantragst offiziell Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutz Zeit bis zum 1. Geburtstag. Elterngeld läuft offiziell ab Geburt, aber da steht dir in den ersten Wochen nichts zu, da dein Einkommen durch die Bezüge zu hoch ist.

    Du kannst ganz normal Elternzeit bis Januar 2019 nehmen. Du bekommst dann nicht 12 Monate Elterngeld wie du vermutest, sondern 8 Wochen volle Bezüge im Mutterschutz und danach weiter Elterngeld. Durch den Mutterschutz gelten die ersten 2 Monate immer als Basismonate, du bekommst danach also eh nur noch 10 Monate Elterngeld (außer man nimmt Elterngeld plus )
    Dein Plan mit 2 Wochen wieder arbeiten ist daher überflüssig.

    Naja, in der GS herrscht ja das KL Prinzip. Da macht es auch Sinn, wenn der KL möglichst viele Fächer in der eigenen Klasse unterrichtet. Üblich ist es hier, dass bis auf Sport, Schwimmen, Englisch und ggf. Reli alles auch fachfremd unterrichtet wird, obwohl man sich fragen kann, wenn man ein Fach schon jahrelang unterrichtet, es wirklich noch fachfremd ist.

    Zumindest für den Grundschulbereich wurde aber wieder etwas zurück gerudert. Da es zu wenig Sportlehrer gibt, darf man auch weiterhin mit dem ÜL-C Schein Sport unterrichten. Für den Schwimmunterricht braucht man dann zusätzlich den Rettungsschwimmer. Wenn man den ÜL-C Schein macht, muss man obligatorisch auch einen Erste Hilfe Kurs machen.
    Quelle: http://www.schulsport-nrw.de/s…iche-voraussetzungen.html
    Frage: Wer darf Sportunterricht in der Grundschule/Förderschule, also das Fach Sport gem. Stundentafel, erteilen?
    Bei Vorliegen der entsprechenden fachlichen Voraussetzungen / Kompetenzen dürfen das Fach Sport unterrichten:

    • Lehrerinnen und Lehrer mit der Fakultas Sport (Lehrbefähigung),
    • Lehrerinnen und Lehrer mit einer entsprechenden Qualifikationserweiterung (Lehrerlaubnis für fachfremd Sport unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer),
    • Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell an einer solchen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen oder an entsprechend qualifizierenden Fort- / Weiterbildungsmaßnahmen der Bezirksregierungen oder weiterer in den Fortbildungskatalogen der Bezirksregierungen genannten und damit anerkannten Träger teilnehmen.
    • Lehrerinnen und Lehrer mit Nachweis einer Qualifikation (z.B. Übungsleiter-Schein oder vergleichbare Qualifikation).

    Unabhängig davon können alle Lehrerinnen und Lehrer, die bisher Sport unterrichtet haben und sich bewährt haben, dies auch weiterhin tun. (Auszug aus der Schulmail von Staatssekretär Hecke an alle Grundschulen in NRW am 04.02.2015 und an alle Förderschulen in NRW am 09.02.2015)
    Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Schulsport werden wie bisher von den Bezirksregierungen (ggf. in Kooperation mit außerschulischen Partnern) entsprechend des anfallenden Bedarfs und der Nachfrage regional durchgeführt. Diese Maßnahmen werden verstärkt angeboten.
    Stand: 09.04.2015

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