Ich kenne dein Bundesland nicht. In der Regel gibt es irgendeine Verordnung, die die Pflichtstundenzahl für die Lehrkräfte festlegt und die auch die Mehrarbeit über diese Pflichtstundenzahl hinaus regelt (max. Anzahl; Ausgleich etc.). Die Pflichtstundenzahl ist also im eng gesteckten Rahmen flexibel, v.a. wenn dies dienstlich erforderlich ist - das gilt auch für Teilzeit.
Was nun dein Schulleiter offenbar nicht versteht ist, dass eine ärztlich verordnete Stundenbegrenzung eben nicht das gleiche ist, wie eine Pflichtstundenzahl und auch nicht das gleiche wie Teilzeit. Es ist eine Höchstgrenze, an der nicht zu rütteln ist.
Den Unterschied musst du ihm erklären. Zur Not wendest du dich an die übergeordnete Behöre (Ministerialbeauftragter, Schulamt, Bezirksregierung oder wer auch immer bei dir zuständig ist). Es ist manchmal wirklich unfassbar, was Schulleiter sich so denken.