Beiträge von WillG

    Wenn es wirklich nur um ein Plakat geht bzw. hin und wieder mal ein Plakat, dann würde ich das auch noch mit Word machen.
    Sobald die Publikationen länger oder häufiger werden (Schülerzeitung; Jahrbuch; regelmäßig Plakate etc.), würde ich mich auch lieber mit einem DP-Programm beschäftigen. An meiner Schule arbeiten das Jahrbuch und die Schülerzeitung seit Jahren mit dem MS Publisher, einfach weil die Schule dafür eine Lizenz hat. Der ist dann in solchen Fällen praktischer, wenn man sich damit auskennt.

    Weißt du, Firelilly, ich möchte der Stillen Mitleserin hier zustimmen.
    In der Sache hast du ja überhaupt nicht unrecht. Die Rahmenbedingungen sind manchmal wirklich übel und dass man oft genug seine (vom Staat teuer bezahlte) Arbeitszeit mit Tätigkeiten verbringen muss, die streng genommen nicht ins eigene Aufgabengebiet fallen, ist eigentlich ein Skandal, den man dem Steuerbezahler mal so richtig bewusst machen muss.
    Das Problem ist in der Regel der larmoyante Ton, in dem du deine Kritik vorbringst, gepaart mit dem Nimbus des Naturwisschenschaftlers. Die Lösungsansätze, die du vorschlägst, sind reine Trotzreaktionen, die nichts an der Grundsituation verändern.
    Wenn euer PR ein typischer Freud&Leid-PR ist, wie es sie leider tatsächlich allzu häufig gibt, dann lass dich bei der nächsten Wahl aufstellen. Lies dich schon jetzt in die Mitbestimmungsrechte der Gesamtkonferenz in deinem BL ein und tritt dem PR kräftig in den Hintern, diese einzufordern, indem er Personalversammlungen zur Vorbereitung von entsprechenden Anträgen einberuft. Und wenn er zu träge/unfähig/schulleitungsnah ist, um das umzusetzen, dann stell die verdammten Anträge selbst. Am besten auf Basis von fundierter Kenntnis des Schul- und Beamtenrechts deines Bundeslandes, nicht nur mit ein paar falsch verwendeten Schlagwörtern in der Hinterhand ("Remonstration"). Vielleicht erstmal auf Fachkonferenzen zu Themen, die deine Fächer betreffen, um dich dann zur Gesamtkonferenz und zu allgemeinen Themen vorzuarbeiten.
    Such dir Verstärkung durch die Gewerkschaft - ihr habt doch sicher einen GEW-Obmann an eurer Schule.
    Zeig deinem Schulleiter, dass du konstruktive, durchdachte Verbesserungsvorschläge hast und die Prozesse kennst, mit denen du sie durchsetzen kannst, dann ist er vielleicht auch bereit, etwas zu ändern. Auf trotziges Jammern und auf Verweigerungshaltung wird er nicht reagieren. Würde ich auch nicht.
    Übrigens sind manche Kollegen genau deswegen in allen Steuergruppen, weil sie da an der Position sind, die Schule in ihrem Sinne zu gestalten. Auch DAS ist nämlich Schulentwicklung. Wenn dies aber pauschal als "Schulentwicklungskacke" abtut, ohne sich damit zu beschäftigen und die Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten, dann disqualifiziert man sich als Akademiker einfach nur selbst.
    Ich möchte eigentlich in keinem Job arbeiten, in dem ich den Arbeitsplatz, die "Firmenphilospohie" und die Arbeitsbedingungen nicht aktiv mitgestalten kann. Aber vielleicht bist du ja zufrieden damit, einfach nur tumber Erfüllungsgehilfe zu sein. Aber so wirken deine Posts halt nicht.
    Dann bleibt dir eigenlich als Alternative nur, diesen furchtbaren Ausbeuterjob hinzuwerfen und dir einen Job im locus amoenus der freien Wirtschaft zu suchen, wo in der Kantine Milch und Honig fließen und gut gebaute Masseure dir mit nacktem Oberkörper die Schultenr massieren, wenn sie vom Bücken über topmodern ausgestatteten Labortischen angespannt sind. Wo der Chef dich fragt, wann es genehm ist, zur Arbeit zu erscheinen und dir der gesamte Firmenvorstand jeden Tag persönlich die Hand schüttelt, um dir zu danken, dass du deine wertvolle, naturwissenschaftliche Qualifikation seinem nichtswürdigen Betrief zur Verfügung stellst.

    @TE: Sorry fürs OT

    Die Arbeitszeit von Lehrer wird nicht überwacht. Oft genug führt das dazu, dass Leher weit über die bezahlte Arbeitszeit hinaus arbeiten.
    Man kann den Spieß aber auch umdrehen. Wenn ich zur Erstellung einer Klausur mit Erwartungshorizont insg. 60 Minuten brauche (als willkürliche Zahl) und durch einen selbst angeschafftes Material aber schon nach 20 Minuten fertig bin, dann könnte ich natürlich die 40 Minuten nutzen, um eine weitere UR-Stunde zu planen. Dann bin ich blöd, weil ich notwendige Arbeitsmaterialen von meinem eigenen Geld bezahlt habe.

    Oder ich schaue eine Folge Game of Thrones. Dann habe ich mir Freizeit gekauft. Der Dienstherr erwartet von uns bzw. gibt uns die Möglichkeit, unsere Arbeitszeit selbst einzuteilen. Am Ende muss der Unterrichtserfolg stehen und die Dienstpflichten müssen erfüllt sein. Wie ich das mache, ist meine Sache. Und wenn der Unterrichtserfolg stimmt, die Dienstpflichten erfüllt sind, ich aber ich Zeit spare, indem ich Geld investiere, dann IST das meine Freizeit. Ich muss sie mir dann halt auch NEHMEN. Ist halt auch eine Frage der Souveränität und geistgen Flexibilität.
    Langsam verstehe ich, warum du so unter dem Lehrberuf leidest.

    Abiklausuren muss ich nicht entwerfen: Zentralabitur
    Klausuren korrigiere ich so, wie es meine Arbeitszeit zulässt. Inhaltlich kann ich sie sehr schnell beurteilen, denn vor dem Hintergrund meines Fachstudiums sind die meisten Schülertexte noch trivialer als die Aufgabestellung. Was Zeit kostet ist die formalsprachliche Korrektur. Und diese Zeit investiere ich eben abhängig von meiner Wochenarbeitszeit (ferien-/urlaubsanspruchbereinigt) und den übrigen Arbeiten, die ich dienstlich erledige.

    Und deine Noten sagen wirklich gar nichts über deine fachliche Qualifikation aus, wenn du nicht in der Lage bist, die fachlichen Inhalte deines Studiums für effiziente Unterrichtsvorbereitung anzuwenden.

    da ich gerne etwas aktiveres machen möchte als über büchern zu sitzen

    Ich bin nicht in der Grundschule und ich weiß nicht, ob meine Gedanken für diese Schulform überhaupt interessant sind, aber:
    Zumindest an der weiterführenden Schule kommt das "Lesen als Freizeitbeschäftigung" bzw. das "Lesen nur so zum Spaß" viel zu kurz. Ich persönlich lege ganz bewusst in allen Jahrgangsstufen sowohl in Deutsch als auch in der Fremdsprache immer mal wieder Doppelstunden ein (bspw. nach Klausuren), in denen die Schüler einfach mal nur ein wenig lesen, schmökern etc. sollen. Dazu gehen wir in die Schulbibliothek, in die Stadtteilbibliothek oder ich bringe Bücherkisten aus meinem eigenen Bücherbestand mit. Am Ende unterhalten wir uns ein wenig über das Gelesene und die SuS geben sich gegenseitig Leseempfehlungen oder raten sich von Büchern ab. Das ist immer super und der überwiegende Anteil der Schüler nutzt diese Gelegenheiten. Klar gibt es immer ein paar Abseiler, die aus Prinzip kein Buch in die Hand nehmen, aber das sind wirklich immer nur ganz wenige.

    Eine Projektwoche zum Thema lesen würde ich deshalb nicht mit Aktivitäten überfrachten, sondern ganz viele Freiräume zum einfach-nur-lesen lassen.

    Wer nach eine Fachstudium nicht in der Lage ist, ohne übermäßigem Aufwand Lösungen für die (auch in der Oberstufe) doch eher trivialen Aufgaben in Schulbüchern zu finden, sollte sich ernsthaft Gedanken über seine fachliche Qualifikation machen.

    Dass es effizienter ist, den Erwartungshorizont zu haben, will ich dabei gar nicht abstreiten. Deshalb kaufe ich auch manchmal die Handreichungen, um dann die gewonnene Zeit mit Freunden, beim Sport, auf der Couch etc. (lies: nicht für NOCH mehr und bessere UR-Vorbereitung) zu nutzen. Das finde ich okay. Ich kaufe mir Freizeit. Dafür ist der Dienstherr nicht verantwortlich.

    Man kann dich zwar drängen, aber du must ja nicht darauf eingehen. Und ich rate Ratsuchenden auch davon ab. Nicht, weil ich glaube, dass da jetzt so viel passieren kann, aber wenn was passiert, hast du null backup und bist komplett allein verantwortlich. Außerdem unterstützt man damit dieses unsägliche System, wo der Arbeitnehmer nicht nur dauernd die Arbeitsmittel aus eigener Kasse zahlt (hier: Kontoführungsgebühren) und die Verantwortung für Arbeitsprozesse privat übernimmt. Das gibt echt auf keinem Paddelboot außer auf der weiten See schulischer Beschäftigung. Ich würde zum SL gehen und sagen: es ist mir nicht erlaubt, dieses Konto zu führen. Was soll ich machen? Warte, was dann passiert. Anweisungen das Konto trotzdem zu führen schriftlich zurückweisen, auf schriftliche Weisung warten. Damit dann zum SSA...

    Ich finde diesen Ratschlag sinnvoll und bedacht.
    Ich habe allerdings noch eine ganz konkrete Frage dazu, wie an anderen Schulen in der Praxis mit der Verwaltung des Geldes auf Klassenfahrten umgegangen wird. Ich bin in Bayern, bin aber an Antworten aus allen Bundesländern interessiert, sofern sie nicht einer ganz individuellen Gesetzgebung des Landes geschuldet sind.
    Konkret:
    Wir sind in der sehr komfortablen Situation, dass die Überweisungen der Eltern für die Klassenfahrt wie auch das Bezahlen des Anbieters von der Sekretärin über das Schulkonto erfolft. Regelmäßig bekommen wir eine Übersicht über die Schüler, die noch nicht vollständig bezahlt haben etc. So weit, so vorbildlich.
    Dann kommt aber der Termin der Klassenfahrt und irgendwie müssen ja die Gelder, die vor Ort (evtl. sogar in bar) benötigt werden, verwaltet werden. Dann kann der begleitende Lehrer entweder Beträge im vierstelligen Bereich mitnehmen und in seinem Zimmer in der Unterkunft verwahren, oder er lässt sich das Geld doch wieder auf sein Privatkonto überweisen und hebt dann vor Ort die Beträge ab, die er benötigt.
    Zu diesem Zweck haben einige Kollegen doch wieder ein eigenes, kostenloses Girokonto eingerichtet. Beide Vorgehensweisen (bzw. alle drei) finde ich sehr schwierig, habe mich aber bislang damit abgefunden, da ich ja nun nicht einfordern kann, die EC-Karte vom offiziellen Schulkonto für die Klassenfahrt zu bekommen.
    Gibt es hier gute Tipps aus der Praxis?

    Okay, ja, das macht Sinn.
    Allerdings muss man dafür:

    1.fünf Vertretungsverträge in Folge bekommen; die Kultusministerien/Schulämter/Regierungen etc. sind nämlich mittlerweile so schlau, den Junglehrern nur noch eine begrenzte Anzahl von Verträgen überhaupt anzubieten. Danach gibt es gar nichts mehr, weder Planstelle noch Vertretung - eben um diese Situation zu vermeiden.

    2. sich erstmal einklagen!

    3. verstehen, dass man dann keine Verbeamtung erklagt hat, sondern "nur" einen unbefristeten Angestelltenvertrag.

    EDIT: Damit erübrigt sich aber auch die Ausgangsfrage: Wenn man in der Elternzeit keine Vertretungsverträge übernimmt, wird diese Zeit natürlich auch nicht "angerechnet", da man dann ja auch keine Kettenverträge anhäuft.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du mit "3 bis 5 Jahre warten" meinst bzw. mit "nicht gleich verbeamtet"!
    Wenn du eine Beamtenstelle bekommst, dann bekommst du eine. Es gibt keine "Höchstwartezeit", nach der dir eine Planstelle zusteht. Deshalb kann auch keine Elternzeit "angerechnet" werden.

    Wenn du aber die sog. Superverträge meinst: Da zählen meines Wissens nur die Zeiten, in denen du tatsächlich im Dienst bist. Elternzeit aber nicht. Allerdings gibt es wohl keine Mindeststundenzahl, damit diese Zeiten zu der Angestelltenzeit im Supervertrag zählen. Deshalb gibt es wohl Kollegen, die nur mit 2 Stunden oder so an der Schule sind, um diese Zeit weiterlaufen zu lassen. Frag am besten deinen Schulleiter, der muss das ja wissen.

    Ich habe mir die Frage der TE auch gestellt und mit einigen befreundeten GS-Kolleginnen darüber gesprochen, die die Lesen-durch-Schreiben Methode selbst anwenden.
    Deren Aussage war - verkürzt gesagt - dass es wohl viele GS-LehrerInnen, die diese Methode anwenden, ohne sich ernsthaft damit beschäftigt zu haben. Mit anderen Worten: Sie wenden sie falsch oder verkürzt an, so dass die Rechtschreibkompetenz auf der Strecke bleibt.
    Keine Ahnung, ob diese Aussage Sinn macht.
    Da ich aber subjektiv auch die Erfahrung der TE gemacht habe, gleichzeitig aber die Kompetenz der befragten GS-Kolleginnen nicht anzweifle und selbst keine Ahnung von der Materie habe, erscheint mir diese Erklärung sehr nachvollziehbar.

    Im Übrigen würde ich es mir verbitten, meine (gymnasialen) Unterrichtsmethoden von einem Kollegen einer anderen Schulart anzweifeln zu lassen. Und die selbe professionelle Höflichkeit gestehe ich selbstverständlich auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Schularten zu. Ich habe keine Ahnung von deren Metier und baue auf ihr professionelles Urteil.

    Ich nehme an der darauffolgende Schritt wäre dann das Remonstrieren

    *Seufz*
    Ich hatte es neulich schon mal geschrieben: Man sollte sich mit Sachverhalten und Begrifflichkeiten auskennen, bevor man große Reden schwingt.
    Man kann nur dann remonstrieren, wenn der Dienstherr eine Anweisung erteilt, bei deren Befolgung man sich illegal verhalten müsste. In diesem Fall muss man dann sogar remonstrieren. Wird die Anweisung nicht aufgehoben, muss man sie dennoch ausführen, ist allerdings dann für die Folgen nicht haftbar. Ein typisches Beispiel wäre es, wenn der Schulleiter dich anweist, mit der Klasse schwimmen zu gehen, obwohl du keinen Rettungsschwimmer hast. Hier musst du remonstrieren. Bleibt die Anweisung dennoch bestehen, wärst du nicht haftbar, wenn ein Kind ertrinkt.
    Einen Seitenhieb auf "Natuuuuuurwissenschaftler" (um es mit Fossi74 zu formulieren) spare ich mir hier mal.

    on topic:
    Der Verweis auf den PR ist trotzdem gar nicht so blöd. Zumindest sollte der wissen bzw. in Erfahrung bringen können, wie die rechtliche Lage in deinem Bundesland ist. Ich bin nicht in deinem Bundesland und kann deshalb dazu nicht sagen. Oftmals ist sowas in Lehrerdienstordnungen, Pflichtstundenverordnungen oder Konferenzverordnungen geregelt.
    Interessant kann auch der Blick ins Schulgesetz sein, um herauszufinden, in welchen Dingen die Lehrerkonferenz Mitbestimmungsrecht hat. Das ist häufig viel mehr als man als Durchschnittslehrer so denkt. Dann könnte man so eine Maßnahme mit einem einfachen Antrag in der nächsten Gesamtkonferenz ganz schnell kippen. Es empfiehlt sich aber auch in so einen Fall, das über den PR laufen zu lassen. Der ruft eine PV ein, holt ein Stimmungsbild ein, erarbeitet mit der PV den Antrag und stellt ihn dann stellvertretend für das Kollegium in der Gesamtkonferenz. Dann muss sich kein Einzelkollege aus dem Fenster lehnen.

    Aber ganz allgemein, unabhängig von der konkreten Regelung in deinem Bundesland:

    1.) Wenn der SL diese Präsenzzeiten anordnet, obwohl dies nicht zulässig ist, kann der PR eine dienstliche Beschwerde bei der übergeordneten Behörde einreichen. Das ist keine Dienstaufsichtsbeschwerde! Die kann der PR als Gremium nämlich nicht Pauschal einlegen - diese muss immer vom Einzelnen für den konkreten Fall geschehen.

    2.) Du könntest es aber beispielsweise darauf anlegen und einfach nicht zu diesen Präsenzzeiten erscheinen. Will der SL dann Sanktionen gegen dich verhängen, könntest du auf diese konkreten Sanktionen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde reagieren. Im großen Stil, also wenn sich hier mehrere Kollegen zusammentun, kann das schon auch Wirkung zeigen, weil der SL dann möglicherweise in Erklärungsnot gegenüber der übergeordneten Behörde kommt.

    3.) Egal ob die Maßnahme zulässig ist oder nicht, ihr könntet als Kollegium auch geschlossen Überlastungsanzeigen stellen. Die muss der SL dann bearbeiten und kommt bei 40+ Überlastungsanzeigen möglicherweise ebenfalls in Erklärungsnot, und zwar auch dann, wenn sein Verhalten an sich zulässig ist. Bei Überlastungsanzeigen lohnt es sich übrigens, nebenbei den eigenen Arbeitseinsatz zeitlich zu protokollieren.

    Das sind eure personalvertretungsrechtlichen Mittel gegen diese Maßnahme. Und, bitte, bitte, verwende nicht den Begriff Remonstration, wenn du diesbezüglich in Diskussionen kommst. Damit machst du dich nur lächerlich.


    Ich möchte aber trotzdem noch eine Alternative vorschlagen: Es ist durchauch denkbar, einen solchen Präsenztag strukturell so zu gestalten, dass er unterm Strich eine echte Arbeitsentlastung ist. Viele der Gespräche, die gehetzt zwischen Tür und Angel geschehen und dadurch Stress erzeugen, oder auch die Fälle, wo Koordination nicht richtig läuft und dann zu Mehrarbeit führen, könnte man durch eine geschickte Planung eines solchen Nachmittags vermeiden.
    Das muss allerdings "bottom-up" geschehen und vom Kollegium gewünscht sein. Dem SL einen Nachmittag eine Plattform zu geben, um sinnlose Konferenzen und Dienstversammlungen abzuhalten ist in der Tat völlig inakzeptabel. Leider klingt der Rest deiner Beschreibung eher so alsw hätte es der SL nicht im Sinn, das Kollegium hier konstruktiv mitplanen zu lassen, so dass ihr wohl dich unbedingt dagegen angehen müsst.
    Ach ja, es gäbe noch eine weitere Möglichkeit: Der SL kann euch natürlich die Präsenzzeit voll auf eure Deputate anrechnen. Dann kann er frei über eure Zeit verfügen. Vielleicht wäre das mal ein Vorschlag, mit dem der PR ansetzen könnte.

    Viel Erfolg; berichte mal, wie es so gelaufen ist.

    Es erscheint mir auch unlogisch, dass eine TZ-Kraft Anrechnungsstunden nur anteilig bekommen sollte. Der Arbeitsaufwand für eine Zusatzaufgabe ist ja nicht weniger, nur weil man insgesamt weniger Stunden unterrichtet (und bezahlt bekommt). So eine Regelung wäre schon sehr zweifelhaft.

    Ich würde übrigens gerne mal, vor allem von denen die so gerne rechnen, wissen, wie ihr Häufigkeit und Qualität mündlicher Beiträge miteinander verrechnet. Wie ist denn da die Gewichtung, zählt Qualität mehr oder?

    Für Bayern:
    Noten werden auf die zweite Nachkommastelle nach vorgegebener Gewichtung schrifl./mdl gewichtet. Der Leher gewichtet allerding die mündlichen Noten selbst, um auf einen mdl. Gesamtschnitt zu kommen.
    Dabei zählt bei Unterrichtsbeiträgen ausschließlich die Qualität. Die Quantität der Mitarbeit darf ich in der Fachnote nicht berücksichtigen. Dafür gibt es dann eine fachübergreifende "Mitarbeitsnote", die allerdings die wenigsten Schüler interessiert.
    Dafür bin ich als Lehrer in der Holschuld. Es ist meine Verantwortung dafür zu sorgen, dass jeder Schüler genügend Beiträge bringt, um für ihn eine Note bilden zu können.

    Ich denke übrigens auch nicht, dass "Taschenrechnernoten" irgendwie subjektiver oder objekiver sind als andere. Allerdings sehe ich wie Wollsocken schon eine größere Transparenz, das der Schüler jederzeit seine Einzelnoten abfragen kann und sich dann eben auch selbst mit dem Taschenrechner hinsetzen kann. Meine Familie ist über ganz Deutschland verteilt, und was ich da an Unsicherheiten und Überraschungen mitbekomme, ist schrecklich. Natürlich dürfte so etwas bei professionellen Kollegen nicht vorkommen, die ihrer Informationspflicht nachkommen und die Freiheiten nicht für Willkür missbrauchen. Aber, ehrlich, wir kennen doch alle Kollegen, die genau solchen Missbrauch betreiben würden - und das ist nach dem bay. System zumindest zum Teil eingeschränkt.

    Ich (Gym; Bayern) wurde damals direkt nach den Prüfungen vom Seminarvorstand auf meine Gesamtnote angesprochen. Bzw. hat er davon gesprochen, dass es ja vermutlich auf XY als Staatsnote herauslaufen würde - und lag damit ziemlich richtig. Ich bin mir deshalb sicher, dass zumindest er die Noten aus dem ersten Stex kannte. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass die Noten zumindest an meiner Seminarschule inoffiziell an die Seminarlehrer weitergegeben wurden. Dass die "normalen" Lehrer, also Zweitprüfer oder Betreuungslehrer die Noten hingegen nicht erfahren, erscheint mir logisch.

    Außerdem viele extra Stunden, bis einschließlich Fr habe ich 6 Stunden mehr einfach so...:-/
    Arbeite -familienbedingt- TZ mit 14 Stunden.
    Immerhin muss ich nicht zum Tag der offenen Tür am Fr Nachmittag...das gleicht es ein wenig aus.

    Da muss der PR mit dem SL eine Regelung für TZ-Kräfte vereinbaren, dass diese entweder nicht über ihr Deputat belastet werden oder an anderer Stelle entlastet werden. Ob der Wegfall von weiterer Mehrarbeit am Freitagnachmittag die sechs Stunden Mehrarbeit ausgleicht, ist eher fragwürdig.

    Ich hatte schon oft (Halb-)Muttersprachler im Unterricht; zuletzt im F-LK. Grundsätzlich waren Grammatik/Rechtschreibung i.d.R. höchstens gut, nie sehr gut. Häufiges Phänomen: Phonetische Orthographie (gerade bei binationalen Paaren in deutscher Umgebung).

    Leichtes OT: Und dann reagieren sie mit Unverständnis, weil sie ja als (Halb-)Muttersprachler doch in jedem Fall 15 Punkte bekommen MÜSSEN.
    on topic: Man sollte den Schülern deshalb von Anfang an - altersgerecht - vermitteln, dass das kein Selbstläufer wird, um nicht irgendwann in die groteske Situation zu kommen, dass der Muttersprachler zu große Lücken aufkommen lässt.

Werbung