Beiträge von WillG

    @AnnaLisa
    Du liest auch nur das, was du lesen willst.

    1.) Habe ich - auch in diesem Thread - schon mehrfach darauf hingewiesen, dass Teilzeitkräfte, egal warum sie reduziert haben, natürlich entsprechende Vorteile bekommen müssen und dass Teilzeit immer ein Verlustgeschäft ist. Das steht völlig außer Frage.

    Daraus aber abzuleiten, dass Vollzeitkräfte sich nicht eine reduzierung des Nachmittagsunterrichts wünschen dürfen, da sie ja ohnehin ganztags (sozusagen "nine to five") arbeiten müssen, ist völlig unsinnig, da

    2.) jemand anderes (Seven?) schon erklärt hat, dass man (zumindest als Vollzeitkraft) an Tagen mit Nachmittagsunterricht eben nicht automatisch vormittags frei hat, um seine Arbeit zu machen. Vielmehr hat man viele Hohlstunden, in denen man an vielen Schulen aufgrund mangelnder Ausstattung (- das geht von Sitzplätzen bis zu Material oder Computer/Drucker) eben nicht arbeiten kann. Die Vor- und Nachbereitung muss dann im Anschluss oder an den Wochenenden stattfinden, wenn sogar Vollzeitkräfte mal Anrecht auf Freizeit hätten.


    Es sind Einstellungen wie die, die aus deinen Posts hervorgehen, die die Fronten unnötig verhärten. Eine ausgewogene work/life-balance ist für jeden Arbeitnehmer wichtig, egal wie die privaten Verhältnisse sind. Dabei , und auch das habe ich vorher schon geschrieben, ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass es eine entsprechend unterschiedliche Gewichtung der außerschulischen Faktoren gibt: natürlich zählt die Kinderbetreuung mehr als der Schäferhund oder die der Golfkurs. Das heißt aber doch nicht, dass nur Kinder zählen dürfen.
    Ebenso sollte es absolut selbstverständlich sein, dass Teilzeitkräfrte in vielen Fragen bevorzugt behandelt werden, eben da sie sich eine Reduzierung der Arbeitszeit und Arbeitsbelastung durch Gehaltseinbußen erkaufen. (Dass dein Stundenplanmacher, dein PR und deine Gesamtkonferenz zu unfähig sind, hier ein Konzept zu erarbeiten, ist leider persönliches Pech!) Das kann aber doch nicht heißen, dass das Vollzeitkräfte nicht das Recht haben dürfen, Wünsche zu äußern, um ihr Privatleben ebenfalls bis zu einem gewissen Maß pflegen zu können.

    Ich bin froh, dass ich an einer Schule arbeite, an der Teilzeitkräften - und darunter vor allem junge Eltern - sehr stark unterstützt werden und dass sie entsprechende Vergünstigungen erhalten, wo dies eben möglich ist. Und ich froh, dass auch die Bedürnisse von Vollzeitkräfte berücksichtigt werden, wo dies eben möglich ist. Und ich bin froh, dass genau deshalb die Vollzeitkräfte nicht über die Teilzeitkräfte lästern, sie würden ja nichts arbeiten. Und ich bin froh, dass die Teilzeitkräfte den Vollzeitkräften ihre Entlastungen nicht neiden.

    Wer, bitte, soll denn irgendetwas davon haben, dass wir uns gegeneinander ausspielen lassen? Und in diesem Zusammenhang gehört auch der Umgangston. Es ist an meiner Schule absolut nicht üblich, im keifenden Ton Privilegien einzufordern und sich mit anderen zu vergleichen. Da wird ruhig und sachlich gesprochen und es werden schnelle, zufriedenstellende Lösungen gefunden. So muss das sein.
    Und wenn das an deiner Schule nicht funktioniert, dann solltest du da mal ansetzen, statt hier Vollzeitkräfte anzukeifen, dass sie sich keine zwei freien Nachmittage zu wünschen haben.

    So, jetzt habe ich mich selbst ereifert, aber Kollegen, die sich für Grabenkämpfe innerhalb des eigenen Berufsstands instrumentalisieren lassen, gehen einfach gar nicht.

    Wann, bitte schön, bin ich denn ausgeflippt???

    So, ihr Vollzeitkollegen wollt also nicht mehr als 3 Nachmittage unterrichten. Schön.

    Ich habe eine halbe (!) Stelle und muss genau diese 3 Nachmittage unterrrichten, also genau im gleichen Umfang wie die Vollzeitkollegen, die gerne Freizeit hätten. Die kriegen ca. 2000 € jeden Monat mehr.

    Ich kriege 2000 € weniger und meine armen Kinder müssen leiden, weil sie bis 17 Uhr in der Schule bleiben müssen.

    Da geht mir echt die Hutschnur hoch!

    Das Ganze als Antwort auf den Wunsch eines Vollzeitkollegen, nicht mehr als drei Nachmittage Unterricht zu haben. Das klingt für mich so, als hätten wir uns sowas nicht zu wünschen. Und dazu dann die Behauputung, dass die Vollzeitkollegen in dieser Zeit Dinge tun können, die du nicht tun kannst. Keiner kann etwas dafür, dass dein Stundenplanmacher deine Wünsche ignoriert, das heißt aber nicht, dass man als Vollzeitkollege nicht ähnliche Wünsche äußern kann/darf.

    Dagegen sagt ja auch keiner was. Andere reduzieren aber vielleicht, weil sie- trotz Kinde - auch mal in Ruhe arbeiten bzw. vorbereiten/korrigieren wollen, oder damit sie auch mal zur Ruhe kommen können oder oder oder.
    Mit anderen Worten: Andere wollen vielleicht extra lieber den Vormittag frei haben. Solche Wünsche kann ja mal formulieren.

    Dann gleich so auszuflippen, weil eine Vollzeitkollegin sich ebenfalls wünscht, nicht mehr als drei Tage Nachmittagsunterricht zu haben, ist einfach albern!

    Ganz abgesehen davon, dass drei Nachmittage für eine Teilzeitkraft (bei entsprechend hoher Stundenreduktion) natürlich völlig inakzeptabel sind, ganz egal, warum sie reduziert hat, macht folgendes Zitat überhaupt keine Sinn:

    Was nützen mir als Mutter freie Vormittage, wenn meine Kinder da in der Schule sind? Als kinderlosem nützen sie sehr wohl was, weil man da dann ausruhen kann, vorbereiten kann etc.

    Du kannst dich also als Mutter an freien, kinderlosen Vormittagen weder ausruhen noch vorbereiten? Und warum genau ist das so? Klar müssen Vollzeitkräfte - im Gegensatz zu Teilzeitkräften - quasi den ganzen Arbeitstag lang arbeiten, aber beide können sich doch ihre Zeit dabei mehr oder weniger frei einteilen. Und wenn du deine Vorbereitungen, deinen Haushalt, dein Schläfen, deine Briefmarkensammlung oder was eben auch immer am freien Vormittag machst, hast du entsprechend mehr Freizeit zu andern Zeitpunkten - im vollen Rahmen deiner Reduzierung!

    Dass du natürlich die freie Zeit gerne mit deinen Kindern verbringen möchtest, habe ich schon verstanden und das kann ich auch nachvollziehen. Aber zu sagen, der freie Vormittag würde dir nichts bringen, weil du Mutter bist, macht mal überhaupt keinen Sinn.

    An allen Schulen, an denen ich bisher war, wurde selbstverständlich Rücksicht auf Mütter und Väter mit Kindern genommen. Das ist auch gut so. Allerdings habe ich dann durchaus bei Gelegenheit darauf gebaut, dass auf meine Interessen/Angelegenheiten auch Rücksicht genommen wird. Das war in der Regel kein Problem. Und so sollte es doch sein. Gesetz hin oder her, die Work/Life-Balance ist für jeden wichtig und ein Chef, der seine Fürsorgepflicht ernst nimmt, wird auch darauf achten, dass nicht eine Gruppe zu Gunsten einer anderen Gruppe übermäßig belastet wird.
    Dass man als Mutter/Vater mit jungem Kind vielleicht etwas unflexibler ist als als Junggeselle, der durch ein Hobby auch zu gewissen Zeiten gebunden ist, ist dabei ja auch klar. Da muss halt dann mal etwas mehr Rücksicht auf die Familie genommen werden als auf den Hundehalte, der Golfspieler oder den Hobbysänger. Wenn die Atmosphäre generell die eines ausgeglichenen Gebens und Nehmens ist, ist das in der Regel auch kein Problem.

    Problematisch wird es halt dann, wenn sich die Schulleitung von einzelnen Egoisten, die laut schreien, dazu hinreißen lässt, eine einzelne Gruppe übermäßig zu bevorteilen und das sehr deutlich zu Lasten der anderen geht (- so wie das im Ausgangspost beschrieben wird). Das können junge Eltern sein, oder ältere Kollegen, oder eine bestimmte Fachschaft, völlig egal. Das führt dann zu Unausgeglichenheit und die egoistische, egozentrische Einstellung von Einzelnen wird dann schnell auf die ganze Gruppe übertragen. In meiner Erfahrung waren das zumeist junge Mütter, aber das muss ja nicht repräsentativ sein.
    Wenn dann auch noch das Fußballtraining des 14-jährigen Sohns als Grund angeführt wird, warum man im Abi nicht Protokoll schreiben kann, dann kann die Situation schnell eskalieren.

    Ich habe es an anderer Stelle schon geschrieben: Es ist für mich auch völlig nachvollziehbar, wenn Teilzeitkräfte etwas mehr auf Sonderbehandlung bestehen, immerhin "erkaufen" sie sich diese mit Gehaltseinbußen - und Teilzeit ist ohnehin immer ein Minusgeschäft. Was ich hingegen nicht nachvollziehen kann ist, wenn junge Mütter (und in meiner bisherigen Erfahrung waren es ausschließlich Frauen), die Vollzeit arbeiten, regelmäßig Sonderbehandlung einfordern, weil sie sich um das Kind kümmern müssen und dabei immer wieder anführen, dass der Vater das selbstverständlich nicht erledigen kann, da der in seinem Job unabkömmlich ist. Ich frage mich dann immer, was den Job des Mannes so viel wichtiger macht als den Job, den wir machen. Und dadurch entsteht eben auch das Vorurteil der Hobbylehrerin, die nur so zur Selbstverwirklichung ein bisschen arbeitet, quasi als Alternative zum VHS Töpferkurs. Den richtigen Beruf übt dann der Mann aus, deshalb ist der auch unabkömmlich, die Lehrerin hingegen kann einfach nicht kommen/früher gehen/später kommen.
    Wie gesagt, das gilt für Vollzeitkräfte. Teilzeit ist ein anderes Thema.

    Ich kann mir allerdings vorstellen, dass eine solche Regelung zu erheblichem Unfrieden im Kollegium führt, sofern sie nicht mehrheitlich getragen wird. Rechtlich gesehen kann man aber diskutieren, ob hier nicht ob der pauschalen Regelung gegen den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wurde.

    Mit diesen Argumenten (Wahrung des Schulfriedens; Gleichbehandlungsgrundsatz) könnte der PR mal ansetzen...

    In den meisten Bundesländern legt das Schulgesetz fest, dass zu den Mitbestimmungsrechten der Gesamtlehrerkonferenz auch die "Grundsätze der Unterrichts- und Stundenverteilung"(oder so ähnlich formuliert) gehört.
    Wenn das in Niedersachsen auch so ist, dann könnt ihr diese Vorgabe ganz schnell wieder kippen.

    Was sagt denn der Personalrat dazu? Einen PR, der solche pauschalen Regelungen abnickt, würde ich nicht nochmal wählen!

    Es sind 41 Grad im Stadtteil gewesen... was brauchst du da noch zu begründen?

    Na ja, aber so einfach selbständig den Unterricht beenden darf ich ja auch nicht. Das muss der SL machen. Und wenn der sich quer stellt, fallen mir nur die beiden oben genannten Ansätze ein. Wobei die micht ja auch nicht berechtigen, den Unterricht einfach abzubrechen. Sie schützen mich nur für den Fall, dass mir und/oder den SuS etwas passiert.
    Was mache ich also bei einer sturen Schulleitung, die sich selbst eine mobile Klimaanlage fürs Büro angeschafft hat und von dort aus bestimmt, dass es schon nicht so schlimm ist, dass auch Oberstufenunterricht ausfallen müsste?

    Ich habe gestern ganz ernsthaft darüber nachgedacht, offiziell zu remonstrieren, als ich in der 8. und 9. Stunde noch Oberstufenunterricht halten musste und zum Teil schon kreislaufbedingte "Kälteschauer" gespürt habe. Ich habe es (noch) nicht gemacht, wollte mich aber für nächste Woche wappnen, indem ich entsprechende gesetzl. Regelungen parat habe (Gesunderhaltungspflicht; Fürsorgepflicht).
    Die Frage ist dann nur, welche Argumentation ich vorziehe: Meine eigene Gesundheit (also Überlastungsanzeige) oder meine Fürsorgepflicht für die SuS (also Remonstration).

    Diese Diskussion erinnert mich hier teilweise an die Sache mit der Sonnenfinsternis und dem Einsperren im Schulgebäude.

    Nö, das ist schon eine andere Schiene.
    Hier ist es eine abstrakte Diskussion über Verantwortlichkeiten und Regresspflicht. Bisher hat noch keiner geäußert, dass er nicht auf Klassenfahrt fahren will, weil er Angst hat, für Chantall unterhalt zahlen zu müssen. Die Diskussion ist also rein theoretisch und wirkt sich nicht auf die Alltagspraxis aus.

    Dort ging es darum, dass KuK ihre Schüler bei verschlossenen Vorhängen vor der "gefährlichen" Sonne schützen wollten. Da war nix theoretisch sondern rein praktische Panikmache.
    Sollte man schon unterscheiden.

    Hm, so vage wie das da steht, entspricht das ja in etwas dem Fall, den ich beschrieben habe. Da zweifle ich ja auch an einer Regresspflicht der Lehrkraft. Ich werde sicher nicht die ganze Nacht auf dem Gang Wache stehen, um eventuell hormongetriebene Casanovas unter die kalte Dusche schleppen zu können. Ich frage mich aber, ob es nicht bei wirklich gröbster Fahrlässigkeit bei (sexuell) Minderjährigen doch Probleme geben könnte.

    Also, um mal leicht übertriebene Beispiele zu nehmen:
    Wenn der Lehrer ein 14-jähriges Pärchen zu zweit ein Doppelzimmer belegen lässt.

    Oder wenn der Lehrer ein 14-jähriges Pärchen beim wilden Knutschen und Fummeln beobachtet, dann den Jungen in der Drogerie Kondome kaufen sieht und immer noch nicht auf die Idee kommt, dass man vielleicht zumindest mal eine Belehrung loswerden könnte.

    Uns wurde dazu auf einer Schulung zu Schulfahrten ein Fall "zitiert". Angeblich hatte der Schüler am Vorabend gesoffen, konnte am nächsten Tag nicht beim Programm mitmachen und durfte in der Jugenherberge bleiben. Die Freundin bot sich an, ebenfalls dort zu bleiben, um sich um ihn zu kümmern. Sie wurde schwanger und der Kollege muss nun angeblich bis zum 18. Lebensjahr einen Teil des Unterhalts zahlen.
    So die Darstellung. Belege wurden nicht gebracht und die Lehrgangsleiter waren zwei Junglehrerinnen. Daher stehe ich der ganzen Sache aber eher skeptisch gegenüber.

    Aber generell: Wenn eine eklatante Verletzung der Aufsichtspflicht dazu führt, dass beispielsweise eine 14-Jährige schwanger wird - wird dann nicht evtl. auch der Lehrer zur Verantwortung gezogen?

    Die Frage hier ist, wie es dazu kommen konnte, dass die zwei überhaupt unbeaufsichtigt waren und ob sie belehrt wurden etc.pp.

    Na ja, man beaufsichtigt die Schüler ja nicht rund um die Uhr. Natürlich kann es da zum Sex kommen, das dürfte gar nicht so schwer sein.
    Und das mit den Belehrungen... ich kann ja nun nicht alle möglichen Verhaltensweisen antizipieren und darüber belehren. Alkohol und Kippen: klar; Aufenthalt in Zimmern des anderen Geschlechts: okay; Sex (explizit): weiß ich nicht. Wäre mir bisher nicht in den Sinn gekommen. Steht das auch in der Hausordnung, dass ei Quickie auf dem Schülerklo verboten ist?
    Und worüber belehre ich noch? Ladendiebstahl? Autodiebstahl? Brandstiftung? etc. etc.

    Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, wer sich wie oft gemeldet hat, denn ich rufe Schüler auch auf, wenn sie sich nicht melden.


    Das gilt so aber speziell für Bayern. In (vielen/allen?) anderen Bundesländern wird ausdrücklich die Quantität der eigenständigen Mitarbeit mitbewertet, und zwar in der Fachnote - was aber natürlich auch nicht heißt, dass man dort nur die aufruft, die sich melden.

    Ich habe mal in einer 7. Klasse "Nicht Chicago, nicht hier" gelesen. Es geht um Mobbing, also nicht um Islam, aber um die anderen beiden Themenbereiche. Ich war persönlich nicht so begeistert, andererseits finde ich auch die moralinsauren Kinderbücher immer etwas... anstrengend. Vielleicht passt es ja eher in Ethik?!?
    Ansonsten gibt es vielleicht einen schönen historischen Jugendroman zu den Kreuzzügen, aus dem man etwas zum Islam machen kann? Vielleicht hat ja der Parigger etwas entsprechendes geschrieben? Ich hab vor Jahren mal den "schwarzen Mönch" gelesen, da geht es um Kinderkreuzzüge, kann mich aber nicht recht erinnern. Ich glaube, da ging es mehr um den Weg nach Jeruslem.

    Welchen Grund soll man haben um jemanden zu ignorieren?
    Hier werden keine anstößigen Sachen oä. gepostet.

    Manchmal hat man das diffuse Gefühl, dass User entweder gnadenlos inkompetent sind oder vielleicht sogar im Forum nichts verloren haben. Dann kann es ganz angenehm sein, sie ignorieren zu können.

    Nur als völlig willkürlich gewähltes Beispiel, ganz ohne jeden Zusammenhang.

    Der Dienstherr (= das Land) hat die benötigten Schulbücher bereitzustellen. Gibt genug Urteile dazu. Warum willst du "nur" 25% sparen, wenn du 100% sparen kannst?
    Gruß !

    Ich wurde bisher an keiner Schule gezwungen, mir irgendwelche Bücher anzuschaffen (- außer Arbeitshefte, deren Anschaffung ich in den Klassen gefordert habe, weshalb ich diese Praxis auch eingestellt habe). Bislang hatte ich immer die Option, die notwendigen Bücher aus der LMF auszuleihen. Damit ist der Dienstherr seiner Pflicht nachgekommen, denn ich fände es durchaus übertrieben zu erwarten, dass der Dienstherr mir Bücher schenkt. Interessant wäre es parallel, ob der Finanzbeamte das Steuergesetz, das er vom Dienstherrn bekommt, behalten darf, wenn er aus dem Dienst ausscheidet oder auch an die Behörde zurückgibt, wie die LuL die geliehenen Schulbücher an die LMF.

    Da das aber manchmal unpraktisch ist, da ich in meine Schulbücher gerne reinschreibe etc., habe ich mir auch viele davon selbst gekauft. Das erleichtert mir die Arbeit und nachdem der Dienstherr mir prinzipiell eine Alternative dazu anbietet, kann ich damit auch leben. Das ist in anderen Bereichen anders - da will mich der Dienstherr dazu zwingen, eigenes Geld auszugeben, was inakzeptabel ist.
    Außerdem bezahlt mich der Dienstherr für meine Arbeit und meine Kompetenz. Die kann ich dazu nutzen, Unterricht zu planen, ohne auf fertige, didaktisierte Materialien zuzugreifen. Allerdings kann ich mir das Leben einfacher machen, indem ich entsprechende Unterrichtsmodelle kaufe und die gewonnene Zeit als Freizeit nutze. Das ist dann auch mein Privatvergnügen, für das der Dienstherr nicht sorgen muss. Ich darf eben nur nicht in die Falle tappen, die Zeit, die ich mir durch die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien und Schulbüchern teuer von meinen eigenen Geld erkaufe, doch wieder in die Arbeit zu investieren. Darauf muss ich natürlich selbst achten. Das ist ähnlich wie mit der Teilzeitfalle.
    Achtung: Es geht dabei um Freizeit, die ich mir erkaufe, nicht um Material, das meinen Unterricht besser/schöner/netter/lustiger/anschaulicher/etc. macht, ohne dass ich daraus erkennbar mehr Freizeit davontrage.

    Langer Rede kurzer Sinn: Es gibt durchaus Gründe, selbst Unterrichtsmaterialien zu finanzieren, bzw. gibt es Unterrichtsmaterialien, die der Dienstherr nicht bereit stellen muss, die mir aber mehr Freizeit ermöglichen. Da ist es doch gut und schön, wenn ich diese Materialien auch noch etwas günstiger bekommen kann.
    Es ist eben nicht immer alles schwarz/weiß. Noch nicht mal die Ausbeutung der Lehrerschaft durch den Dienstherrn.

    Ich würde vielleicht nicht mit der Karte vom GI anfangen, sonder den Schülern "typische" Gegenstände oder Ähnliches aus verschiedenen Regionen zeigen. Man könnte das als Sprechanlass nehmen, was "man" auch in Spanien so über Deutschland kennt (dabei aber Vorsicht für zu klischeehafter Generalisierung!).
    Dann könnte man stumme Deutschlandkarten austeilen, in die die Jugendlichen/Erwachsenen alles geographischen Orte eintragen, die sie bereits kennen. Das ist zum Teil sehr interessant, da Orte, die man kennt, meist mehr Raum auf der Karte einnehmen als ihnen eigentlich zusteht (vgl. die Übungen aus Paul Mogs Tübinger Modell - alt, funktioniert aber immer noch).
    Das Ergebnis könnte man dann mit der Karte des GI vergleichen. Idealerweise sind darauf Illustrationen, die zu den Gegenständen vom "Einstieg" passen, so dass man diese dann auch noch den Regionen zuordnen kann.
    Das alles in jedem Schritt ergänzt durch Infomaterial, Erklärungen, Hintergrund etc.

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    ABER: Das habe ich nur wg. dieses Threads getan. Der Hinweis ist so unauffällig, dass ich nach dem Lesen dieses Threads aktiv danach suchen musste, um ihn wahrzunehmen.
    Ich habe die pinke Version vorher nicht gesehen, aber vielleicht war sie effektiver?

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