Kein Hesse, aber ich antworte mal, weil die Antwort länderübergreifend sein dürfte.
Bzw. hängt es rein theoretisch wohl davon ab, wie viel Entscheidungsgewalt, Schulleitung, Gesamtkonferenz und/oder Schulforum/Schulkonferenz über in Fragen der Unterrichtsorganisation haben.
In der Praxis gibt es natürlich verbindliche Stundentafeln, die einzuhalten sind. Das bedeutet, dass bei einer Teilung der Klasse immer noch alle Schüler die volle Stundenzahl bekommen müssen. Das wäre wiederum nur möglich, indem die Lehrer doppelt so viel unterrichten, was durch gesetzliche Vorgaben zum Stundendeputat nicht möglich ist. Eine rein räumliche Teilung von Lerngruppen, die sozusagen nebeneinander von einer Lehrkraft beschult werden würde vielleicht noch am ehesten rechtlich funktionieren, dürfte aber aufgrund der räumlichen Begebenheiten kaum umsetzbar sein. Ob dies in Hinblick auf die Aufsichtspflich rechtlich haltbar wäre, wurde in diesem Forum bereits mehrfach recht kontrovers diskutiert.
EDIT: Sorry, hab irgendwie direkt auf die Frage geantwortet, ohne zu sehen, dass danach noch eine ganze Seite mit Beiträgen folgt. Daher kommt dieser Beitrag von mir, der unter die Kategorie "Es wurde bereits alles gesagt, aber nicht von jedem" fällt. Die Redundanz war nicht beabsichtigt.