Sommertraum: Wie stehst du denn selbst dazu?
Ich sehe dieses Urteil tatsächlich sehr kritisch. Zwischen Absetzen des Notrufs und Eintreffen der Sanitäter lage gerade mal 5 Minuten. Die Lehrkraft hat in dieser Zeit den Schüler in die stabile Seitenlage gebracht, also durchaus gehandelt und nicht untätig zugeschaut. Obwohl mein letzter 1.Hilfe-Kurs erst ein halbes Jahr her ist, weiß ich nicht, ob ich in einer vergleichbaren Situation richtig reagiert und gleich Herzmassage durchgeführt hätte. Wir sind trotzdem "nur" Lehrer, die äußerst selten auf derartige Situationen treffen und keinerlei praktische Berührung mit medizinischen Problemen haben.
Evtl. reagiere ich auch deshalb empfindlicher, weil wir an unserer Schulart inklusionsbedingt öfter Mal mit Krankheiten zu tun haben und bisher regelmäßig von übergeordneten Stellen darüber informiert werden, dass wir nicht handeln dürfen, sondern nur den Rettungsdienst rufen sollen. Nicht mal auf Anweisung der Eltern darf ich z. B. Schülern notwendige Medikamente geben (z. B. auf Klassenfahrten). Bei epileptischen Anfällen sollen wir keinesfalls zu helfen versuchen (u. a. um zu verhindern, dass wir uns selbst dabei verletzen. Auch der o g. Hinweis mit dem Pflaster kam bei uns schon öfter. All das passt nicht zu diesem Urteil.
Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum von Lehrern eine intensivere 1. Hilfe erwartet wird als vom Rest der Bevölkerung. Wird eine Arzthelferin, die zu einem Unfall kommt, auch verklagt, wenn sie nur die übliche 1. Hilfe (Notruf, stabile Seitenlage) macht?