Beiträge von Ehefrau

    Sorry, ich bin hier noch echter "Anfänger", zudem im Alltagswahnsinn und schreibe hier nur zwischen Tür und Angel um Infos zu erhalten. Habe jetzt zwei Fragen von mir vermischt. Hier geht es um das Beförderungsgespräch und die Beurteilung. In der anderen Frage um eine kurzfristige Vertretungsregelung.


    Natürlich habe ich mich mehrmals angeboten für das Gespräch. Aber die Antworten der Schulleitung verunsichern mich, wohl weil ich rechtlich auf dem Gebiet nicht fit bin. Nur mein Bauchgefühl sagt mir, dass es nicht sein kann, dass erst so gestresst wird wegen einem Unterrichtsbesuch und es dann auf Eis gelegt wird.
    Ich hätte gern fundiert gewusst, was ich rechtlich entgegenbringen kann, jetzt wo es heisst, dass die Beurteilung von neuem gestartet wird, weil das alte Schuljahr vergangen ist. Sorry dass ich zaghaft bin in meinem Ausdruck, aber wer weiß, ob hier nicht die Schulleitung mitliest.
    Die Stimmung an der Schule ist im allgemeinen nicht rosig. Es gibt schon einige Abgänge von Mitarbeitern. Einschalten des Personalrats hat bislang nie was gebracht. Wirklich traurig wie es zum Teil läuft.
    Ich spiele auch mit dem Gedanken, mich wegzubewerben. Aber es gibt auch Gegenargumente und eigentlich lasse ich mich auch nicht so runterbuttern. Trotzdem wäre eine Beförderung aus familiärer Sicht gesehen wünschenswert und vor allem auch mal fällig!
    Es gibt vermutlich nur den Weg zum Personalrat in diesem Fall.
    Danke trotzdem.

    Natürlich ist es nachvollziehbar, dass in Krankheitsfällen schnelle Vertretung da sein muss. Aber es wäre doch sehr wünschenswert, dass die Schulleitung einen Lehrer direkt darauf anspricht und persönlich fragt, ob es so kurzfristig (innerhalb 24 h) machbar ist, zumal wenn bekannt ist, dass das Kinder sind und ein berufstätiger Ehepartner.
    Stattdessen finde ich einen Vertretungsplan vor, in letzter Sekunde geändert (nach der Nachschau in der großen Pause), den ich (meine Schuld) dann eben nicht mehr angeschaut habe :-/
    In meinen Augen kein motivierendes Verhalten!

    Das ist nicht die Antwort, die ich mir hier erhofft habe. Ich möchte mich auf ein Gespräch vorbereiten. Dazu sammel ich Informationen, was rechtlich vorgegeben wird. Den Weg der Beschwerde und zum Personalrat ist schon klar!


    Also nochmal meine Frage anders formuliert: muss man sich zu den regülären Schulzeiten "frei halten" auch in Hohlstunden?
    Darf die Schulleitung einen Tag vorher einen Termin "anordnen", gerade im Hinblick, wenn man einen berufstätigen Ehepartner (und Kinder) hat, mit dem die Termine abgeklärt werden müssen?


    Hey Trantor, verstehe dein Vorurteil nicht zu meinem anonymen Nick! Bitte einfach nur meine Frage, ohne subjektive Wertung, beantworten. Danke ;)

    Ein Lehrer bekommt ca. 5 Jahre nach der letzten Beurteilung gesagt, dass das Regierungspräsidium eine Beurteilung für eine mögliche Beförderung wünscht. Der Lehrer bekommt innerhalb einer Woche zwei Unterrichtsbesuche. Aufgrund von längerer Krankheit wurde das Beurteilungsgespräch verschoben, obwohl der Lehrer sich anbat, trotzdem zu einem Gespräch zu kommen. Auch nach der Krankheit findet kein Gespräch aufgrund anderer Termine der Schulleitung statt. Nach einem halben Jahr erfährt der Lehrer, dass diese Beurteilung wiederholt wird, d.h. nochmal Unterrichtsbesuche. Die Beförderung, die hätte stattfinden können (Selbsteinschätzung der zwei besuchten Unterrichte sehr gut - gut), verzögert sich und somit die Möglichkeit auf ein höheres Einkommen.
    Ist das rechtens???? Aufgrund von Krankheit darf dem Lehrer doch kein Nachteil entstehen?
    Danke für Eure Antworten.

    Hallo zusammen,
    gibt es eine Regelung, wieviel Vorlauf gegeben sein muss für eine Änderung auf dem Vertretungsplan? (zB. Besprechung oder Vertretungsstd.?).
    ZB. Der Stundenplan gibt her, dass ein Lehrer dienstag die erste Schulstunde "frei" hat. Die Ehefrau ist noch arbeiten, der Mann bringt die Kinder in den Kindergarten.
    Einen Tag vorher wird kurzfristig eine Besprechung auf diese Zeit, Dienstag, 1. Stunde gelegt (oder eine Vertretungsstd.). Besteht hier die Pflicht für den Lehrer, diese Stunde für die Schule zu erbringen, oder hat er ein Recht darauf, zB drei Tage vorher eine Änderung bekannt zu bekommen?
    Danke für gute Antworten im Voraus.

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