Beiträge von leer-koerper

    Hallo liebe KollegInnen,


    eine Frage, die sich mir als frischgebackener Beamter stellt, ist die nach der Notwendigkeit/der Erlaubnis des Führens der Amtsbezeichnung.


    In welchen (offiziellen) Schriftstücken muss/darf/soll(te) man denn deinen (O)StR hinter (oder vor?) den Namen setzen?
    Alle Briefe ans Ministerium, die Beihilfestelle, die Schulleitung, die Eltern?


    Ratsuchende Grüße

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