Danke für eure Rückmeldungen!
In NRW sollen auch Regelschullehrkraft und Sonderpädagoge gemeinsam das Gutachten erstellen. Ich tausche mich mit den Kollegen aus und schreibe es dann alleine. Das macht aber jeder anders.
Ich werde in meinem Gutachten erwähnen, dass ich nur eine Empfehlung auf der mir vorliegenden Infos geben kann (da habe ich nur Zeugnisse, Berichte der Schule und Infos aus einem Elterngespräch) und ich keinen Förderbedarf Lernen feststellen konnte, dieser aber nicht auszuschließen ist. Ich werde auf die Probleme des Kindes hinweisen und die Fehlzeiten in den Fokus stellen. Das ist hier das Hauptproblem, das Fehlen. Dann werde ich empfehlen, was man machen könnte, um das Kind in die Schule zurückzuholen und zu ärztlichen Untersuchungen raten (das Hören und Sehen mal untersuchen lassen) etc.
An meiner Schule haben wir zahlreiche schulabstinente Schüler/innen, davon einige mit Förderbedarf Lernen. Da denke ich, den Förderbedarf hätte man sich sparen können. Ein paar von ihnen sind schon seit Jahren fast dauerhaft abwesend. Alle Maßnahmen nützen leider nichts: tägliche Anrufe, Hausbesuche, Einladungen zu Elterngesprächen, Attestauflagen, Zuführungen durch das Ordnungsamt (wenn das Ordnungsamt klingelt und keiner öffnet, gilt das hier als Zuführung…) Das JA „mischt“ sich in unserer Stadt bei Schulabstinenz nicht ein. Wenn die Eltern gar nicht unterstützen, ist es ein Kampf gegen Windmühlen.