Beiträge von Frechdachs

    Ihr gurgelt in der Klasse und spuckt irgentwo rein?

    Ja, ich hänge mal ein Video an. Nur, dass sich die Schüler in der Schule nicht filmen müssen, wir haben für jeden Schüler ein QR-Code und müssen ihn und dann den Code von dem Heftchen (siehe Video) scannen.

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    Nein, wir haben da keine Ausbildung o.ä. bekommen. Meine SuS lassen es sich zum Glück gut gefallen, schwieriger wäre es bei Gegenwehr o.ä. Da wäre für mich aber eh die Grenze überschritten, Ich will die Kinder ja nicht festhalten und ihnen ein Stäbchen in den Mund zwingen, das geht gar nicht. An unserer Schule gibt es schon einige SuS, die aus diesem Grund von der Testung in der Schule befreit sind.

    Gurgeln könnten meine Kids gar nicht, das würden sie nicht verstehen.

    Ich mache es immer vor 😂. Geht nicht ganz ohne Lachanfall entweder bei mir oder den Kindern.

    Bei Gegenwehr wäre auch bei mir die Grenze überschritten. Eine Befreiung ist bei uns leider nicht möglich, aber ich habe auch nur 4 leicht beeinträchtigte Kinder in der Klasse.

    Hier ist es genauso. Meine SuS können den (Lolli-) Test nicht selbstständig durchführen, wir übernehmen das (also mit Handführung oder auch kompletter Übernahme). Spezifische Regelungen für die Förderschule - insbesondere bezogen auf SuS, die eben auch den Lollitest nicht selbst durchführen können - sind mir auch nicht bekannt. Mich stört es nicht, wir füttern ja auch, das ist von der Tätigkeit und vom Risiko her ja ähnlich.

    Bei den Nasenpopeltests durften wir übrigens nicht helfen, da ist das Verletzungsrisiko aber auch höher (wenn das Kind den Kopf wegdreht usw.). Da haben die betroffenen SuS die Test mit nach Hause bekommen.

    Wir gurgeln zwar, aber das schützt mich leider nicht vor Spritzern. Die Kinder können aber nichts dafür. Bin keine Sonderschullehrerin, sondern Sek 1 und 2. Habt ihr eine spezielle Ausbildung? Mir wäre auch aus rechtlicher Sicht wohler, wenn ich eine Ausbildung, Fortbildung, ö.ä. hätte. Ich weiß nicht wirklich, wie weit ich gehen darf. Die Rechtsabteilung hat mir aber versichert (schriftlich!), dass ich abgesichert bin, wenn ich einem Kind helfe und es dabei zum Beispiel verletzt wird.

    was sollte man in einer inklusiven Schule beachten,

    - Dass man nicht von kleinen, wilden und irgendwie immer hungrigen Wesen gefressen wird.

    welche Räume sollte es in der Schule geben und welche Besonderheiten?

    - Aufbewahrungsräume für Schüler und Material (für letzteres bitte regensicher, da teuer),

    - eine Möglichkeit an Nahrung zu kommen (ganz ganz wichtig - rettet dir den Tag)

    - Toiletten sind Luxus - ein Dixiklo oder ein Eimer tuts auch.

    - Schutzzonen für Lehrer

    - ...

    Wie sollte die Schule gestaltet sein?

    - Graffiti, Löcher in den Wänden, Türen und Fenster eingeschlagen oder eingetreten (sofern noch vorhanden), kleine Tierchen aller Art, Verbotsschilder ("Kinderhandel nur im Erdgeschoss", ...)

    Falls es euch auch aus Österreich interessiert (der Vergleich ist vielleicht auch manchmal interessant):

    Bei uns ist das Beaufsichtigen und Administration der Coronatests auch Dienstpflicht. Zur Hilfestellung oder sogar Ausführung der Tests sind wir nicht verpflichtet.

    Letzteres ist zumindest bei mir nicht umsetzbar. Ich habe eine Integrationsklasse mit Sonderschülern, die auch psychomotorisch Hilfe benötigen. Habe dafür aber manchmal einen Integrationslehrer (= Sonderschullehrer) dabei. Ich kann ja dem Kind nicht stundenlang beim Scheitern am Test zuschauen. Das ist leider rechtlich nicht geregelt. Insbesondere, da wir Schutzausrüstung selbst bezahlen müssen.

    CDL: Danke für dein Beispiel! Meine Erfahrungen mit geistig Behinderten sind in der Tat begrenzt, aber ich freue mich natürlich über jeden Einzelnen, der es auf dem freien Arbeitsmarkt schafft, eine Stelle zu ergattern. Im Lehrplan für die Förderschule GE gibt es in meinem Bundesland sogar extra einen eigenen Kompetenzbereich, der der Vorbereitung auf die spätere Arbeitswelt dient. Ich bin ja jemand, der auch immer den sozialen Aspekt und nicht nur den wirtschaftlichen von Arbeit hervorhebt, daher finde ich es wichtig (genauso wie du, nehme ich an :) ), dass es Behindertenwerkstättten und Arbeiten in geschützten Bereichen gibt.

    Eine ehemalige Schülerin von mir bekam in der Volksschule den sonderpädagogischen Förderstatus. Wir konnten ihn später aufheben und mittlerweile hat sie Matura.

    Die Volksschule kann bei Bedarf den Sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) beantragen. Wir leider nicht mehr, wir können ihn aber wieder aufheben lassen, wenn sich ein Kind noch entwickelt. Wie bereits geschrieben, gilt für diese Kinder der Lehrplan der Sonderschule bzw ein eigener Förderplan. Dafür haben wir Integrationslehrer (Sonderschullehrer).

    Für schwache Schüler, die keinen SPF haben, bieten wir Förderkurse und kostenlose Nachhilfe an. In den meisten Stunden haben wir noch im Rahmen des Teamteachings Ressourcen bzw sie werden dem Leistungsniveau Mittelschule zugeordnet und müssen den gymnasialen Anspruch nicht erfüllen.

    Die Lehrpläne haben bei uns Gesetzescharakter und müssen daher eingehalten werden. Die Überlegung danach, welche Inhalte relevant sind oder nicht, muss ich nicht treffen. Ich kann aber Schwerpunkte setzen. Ich habe auch nicht die Möglichkeit, wie in Deutschland soundsoviel Prozent davon abzuweichen.

    Wenn einem Schüler wirklich die Inhalte aus den ersten 3 Volksschuljahren fehlen sollten, dann liegt der Fehler nicht bei uns, sondern an der Volksschule. Diese Lehrperson ist dann zu entlassen. Aber so eine heftige Situation hatte ich noch nicht. Wir würden wahrscheinlich einen Förderplan erstellen, der aber auch das Wiederholen von Schuljahren beinhalten würde (vermute ich mal, je nach Kind - müsste man sich anschauen). Sollte das Kind ohne Schulabschluss abgehen müssen, gibt es noch weitere Bildungsmaßnahmen.

    Ich denke nicht, dass meine Liste zu lang ist. Sie entspricht auch dem Lehrplan der Volksschulen. Zudem bin ich mit den abgebenden Kollegen der Volksschulen immer im Gespräch. Wir haben ca 5 bis 6 Wochen, um den Stoff der Volksschulen zu wiederholen und zu üben. Die Volksschule hat dafür 4 Jahre Zeit. Das muss reichen. Dann kommt neuer Stoff dazu. Wir haben ebenfalls unseren Lehrplan und müssen auf Ausbildungen bzw weiterführende Schulen vorbereiten.

    Von den 5. Klässlern erwarte ich bei Schuleintritt bei uns (habe 3 Leistungsniveaus in der Klasse):

    Förderschüler: nichts - erhalten einen individuellen Förderplan

    Mittelschüler (Hauptschüler):

    - Beherrschung des kleinen 1x1

    - Addition und Subtraktion mündlich und schriftlich

    - Multiplikation mündlich und schriftlich (2. Faktor reichen 2 Stellen)

    - Division mündlich

    - Messen von Längen (ohne Dezimalzahl)

    - Dass sie sich mit Geodreieck oder Zirkel nicht selbst abstechen, also damit schon einmal gearbeitet haben (und, wenn es auch "nur" künstlerisch war)

    - Beherrschung der grundlegenden Schülerausstattung (Zeichnen mit gespitztem Bleistift,...)

    - Heftführung

    ...

    Gymnasiales Leistungsniveau:

    Im Prinzip ähnlich wie Mittelschüler, aber vertieftere und selbständigere Herangehensweise an Arbeitsaufträge und Problemstellungen

    Habe ich auch drüber nachgedacht, ich wäre dann als Schüler in der Oberstufe aber überhaupt nicht mehr hingegangen.

    Ich habe auch keine Lust, dass die SuS vom nächsten Jahrgang dann mit dem fertigen Material in Stunde 1 da sitzen. Das mit "Ich druck mir das Skript aus" und "Ich geh nicht hin, gibt ja nen Skript" kommt an der Uni noch früh genug. Zumal ich auch keine Lust habe, mich jedes Mal um Bildrechte etc. zu bemühen.

    Überhaupt...ich mache meinen Unterricht entweder in Distanz ODER in Präsenz. Wenn die Behörden meinen, bei halben Klassen wegen Quarantäne trotzdem normalen Präsenzunterricht haben zu wollen, gleiche ich das ja nicht durch doppelte Arbeit aus.

    Auftrag für die SuS daheim ist dann, ganz Oldschool, wie wenn früher jemand krank war, "Informiere dich bei deinen MitschülerInnen". Da steigt auch gleich die Impfmotivation:)

    Ich kann deine Argumente nachvollziehen und werde auf jeden Fall tiefer darüber nachdenken.

    Spontan denke ich, dass Erklärungen und Übungsphasen gerade im Matheunterricht in Präsenz einen großen Stellenwert behalten. Bei uns ist momentan die Präsenzpflicht wegen Corona aufgehoben. Viele Schüler probierten aus, von zu Hause zu lernen. Aber es findet ja kein Onlineunterricht mehr statt. Sie bekommen sozusagen nur meine Tafelbilder. Spätestens nach einer Woche waren fast alle wieder da.

    Auch in Deutschland besteht keine Pflicht zur Mitführung des Personalausweises. Die Polizei wird im Fall einer Kontrolle um Angaben zur eigenen Person bitten und diese auf Plausbilität prüfen. Ergeben sich hier Unstimmigkeiten, sind die Angaben nicht glaubhaft oder werden erst gar keine gemacht, können erkennungsdienstliche Maßnahmen ergriffen werden. Das wird in Österreich vermutlich nicht viel anders sein, oder?

    Ich denke, im Extremfall natürlich schon. Aber hier reicht die Nennung von Namen, Geb.datum und Meldeadresse. Im Idealfall hast du noch einen Zeugen, der das bestätigt. Das war in Deutschland schon strenger.

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