Beiträge von PJB

    Danke für die Antworten!


    Regulärer Unterricht findet bei uns nicht statt. Es gibt nur ausgewählte Vorführungen, die aber mit dem üblichen Unterricht nicht zu vergleichen sind. Alle Lehrkräfte sollen anwesend sein und beraten oder an irgendeinem Zirkus, der da veranstaltet wird, teilnehmen.


    Als Schulleitung würde ich mich auf Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (NRW) §10 Absatz 1 berufen. (Sinngemäß: "Lehrerinnen und Lehrer wirken mit bei der Durchführung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts.")


    Insofern würde ich deine Frage mit "Es gibt eine Klare Regelung. Wenn die Schulleitung Anwesenheitspflicht anordnet, besteht Anwesenheitspflicht." beantworten.

    Genau das habe ich gesucht. Vielen Dank!

    Hallo,


    ich habe folgende Fragen:
    Besteht Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür, wenn dieser an einem unterrichtsfreien Samstag stattfindet? Wenn ja, haben wir dann einen Anspruch auf Unterrichtsausfall zum Ausgleich?
    Gibt es überhaupt in den Richtlinien eine klare Regelung?

Werbung