Beiträge von Tinani

    @Karl-Dieter , ja dessen bin ich mir bewusst und das versteht sich von selbst.


    Ich sollte es vielleicht noch konkretisieren:
    Wenn man NICHT explizit über VERGANGENE Beschwerden befragt wird, sondern eher allgemein... Beispiel: "Haben Sie Beschwerden?"
    Wenn also aktuell keine Beschwerden vorliegen, ist man dann verpflichtet, von sich aus Beschwerden (wie z.B. Rückenschmerzen) aus der Vergangenheit aufzuzählen, nur weil sie 2-3 mal aufgetreten sind?


    Wo fängt man an, wo hört man auf?

    Halli hallo!


    Es geht um Angaben beim Amtsarzt... ich weiß, man muss (chronische) Krankheiten, Allergien, OPs usw angeben...


    Mein "Problem" ist folgendes:


    Ich war schon mehrfach beim Ortho wegen Rückenschmerzen. (Langes Sitzes am PC im Ref usw...) Er sagte mir immer, es seien Verspannungen und Blockaden.
    Ich hab einmal ne Spritze bekommen und mehrfach Krankengymnastik zur Lockerung bzw. Massagen.


    Auf dem Rezept steht immer "HWS-Syndrom" oder "BWS-Syndrom". Das ist mir aber erst später mal aufgefallen. Der Arzt hatte das nie erwähnt.
    Ich hab mich schlau gemacht und festgestellt, dass diese 0815-Diagnose nichts wirkliches aussagt, außer: der Patient hat Schmerzen in der HWS oder BWS. Das steht wohl bei jedem drauf, der mal beim Ortho wegen Rückenschmerzen war.
    Ich bin auch mal zur Sicherheit in der HWS geröntgt worden und da war alles ok.


    Meine Frage? Muss man solche Angaben beim Amtsarzt machen, wenn die Probleme AKTUELL nicht mehr vorliegen??


    Man gibt ja auch nicht jede Grippe an, die man mal hatte... oder?
    Es ist ja KEINE chronische Krankheit... wie ein Bandscheibenvorfall.


    Ich dachte mir bis jetzt immer, schlafende Hunde soll man nicht wecken...mancher Amtsarzt fordert ja gerne Nachweise an...wegen nichts!! Ein Rattenschwanz...


    Bitte keine Tipps wie, "gib es doch einfach an, wenn du denkst, es ist nichts schlimmes...".
    Es geht mir rein um die Frage: MUSS man das angeben oder nicht?


    Ich bin verunsichert.

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