Beiträge von FrauMeitner

    Warum ist denn die familienpolitische Beurlaubung vorgeschoben? Ihr geht doch als Familie ins Ausland und du wirst dort doch auch deine Kinder betreuen?
    Außerdem ist diese Beurlaubungsart meines Wissens nach die, die am einfachsten genehmigt wird. Und der Beihilfeanspruch bleibt bestehen.
    Wie da genau die Regelungen und Antragsfristen für dein Bundesland sind, solltest du am besten möglichst bald herausfinden.

    Aber in NRW wird man doch beim Antritt einer festen Stelle IMMER (!) verbeamtet, wenn der Einzustellenden dafür geeignet ist (Alter, Amtsarzt), oder hat sich das geändert? Angestellt werden nur Vertretungslehrer mit befristeten Stellen.
    Daher verstehe ich nicht, warum du unbedingt auf die Verbeamtung in Hessen warten willst.

    Mein Sohn ist im Juni 2015 geboren worden und ich bin (noch) Beamtin in NRW, hatte also dein Problem letztes Jahr.
    Ich hatte zuerst zwei Jahre Elternzeit beantragt, um mir das dritte Jahr aufheben zu können. Das ist - wie ich eigentlich auch erwartet hatte - abgelehnt worden. Ich hätte Elternzeit eben bis sechs Wochen vor den Sommerferien oder bis zum Ende der Ferien nehmen können.
    Letztlich habe ich mich dann entschieden, direkt die vollen drei Jahre zu nehmen. Deshalb weiß ich leider nicht, ob man den Rest des "angebrochenen Jahres" später nehmen kann.


    Aber wäre es nicht eine Lösung für dich, direkt drei Jahre mit Teilzeit in Elternzeit im dritten Jahr beantragen? Falls du doch ganz zuhause bleiben möchtest, geht das wohl trotzdem relativ problemlos.
    Einen Vorteil von Teilzeit ohne Elternzeit gegenüber Teilzeit in Elternzeit kenne ich nicht, solange man die maximal mögliche Stundenzahl nicht übersteigen möchte.

    Im Versetzungsportal (OLIVER) findest du eine Liste der Ansprechpartner bei den einzelnen Bezirksregierungen, darunter auch die für Rückkehr aus der Elternzeit. Auf der Homepage oben links. Da würde ich an deiner Stelle anrufen.
    Ich habe die Mitarbeiter in der "Versetzungsabteilung" bisher als recht freundlich und hilfsbereit erlebt.

    Liebes Forum,


    ich habe einen Versetzungsantrag im Lehrertauschverfahren gestellt und mache mir recht große Hoffnungen, dass die Versetzung direkt klappt. Die Freigabe meines aktuellen Bundeslandes bekomme ich und Familie für die Zusammenführung habe ich auch.


    Als letzte Hürde muss sich ja in meinem gewünschten Zielgebiet eine aufnehmende Schule finden. Dazu meine Frage: Macht es Sinn, sich selbst mit Schulen in Verbindung zu setzen? Oder ist das unpassend/dreist/unerwünscht? Wenn ja: Wie macht man das am geschicktesten? Anrufen und dem Sekretariat sein Anliegen vortragen? Oder um ein Gespräch mit der Schulleitung bitten?


    Meine Fächer fallen unter die klassischen Mangelfächer, grundsätzlichen Bedarf sollte es also hoffentlich schon an der einen oder anderen Schule geben.


    Bayern ist übrigens das Zielland und es geht um die Schulformen Gymnasium.


    Vielen Dank für eure Einschätzungen. :rose:

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