Beiträge von Aviator

    Hallo,


    ich habe momentan ein größeres Problem mit Kollegen und der SL. Im Grunde geht es um zwei Fälle, die aber irgendwie auch zusammen gehören.


    Grundsätzlich: ich bin ein großer Freund von Offenlegung von Kriterien, d. h. in der ersten Stunde werden im Fremdsprachenunterricht die Bewertungsmatrixen für die sprachliche Leistung ausgeteilt und mündlich mit Beispielen erläutert. Zudem Kopien der möglichen Inhalte und Themenbeispiele aus dem Lehrplan, um mit den SuS zusammen eine Reihe planen zu können.


    Bei den angesprochenen Klassen handelt es sich um Azubis im Büromanagement/Industriekaufleute (meist Abiturienten) oder Gymnasium.


    Nun haben sich SuS beim Fachvorsitzenden Politik und später auch bei der SL über meine Bewertung beschwert. Sie sind der Meinung, ihre Leistungen seien erheblich besser. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass vieles nur reproduktiv sei und eigene, weiterführende Ideen oder tiefgreifende, begründete Bewertungen kaum vorkämen. Dann wurde mir vorgehalten, ich wolle ihnen schaden, ihnen ihre Ausbildung ruinieren etc.


    Anmerkung: die Kollegin, die die Klasse zuvor unterrichtet hat, hat das (wie recht viele Kollegen in der Berufsschule meiner Meinung nach) recht locker gesehen: ein bisschen Unterrichtsgespräch zu aktuellen Themen, ein paar Gruppenreferate zu aktuellen Themen (konkrete Bewertungsmaßstäbe dazu konnten mir von den SuS nicht vorgelegt werden) als Klausurersatzleistung.. und alle SuS sind mit 1 bzw. 2 vorbenotet.


    Ich durfte dann zu einem Gespräch mit der SL und Abteilungsleitung, wo ich aufgefordert wurde, mit den SuS selbst Bewertungskriterien zu entwickeln ("Die SuS sind ja nun seit rd. 14-15 Jahren SuS, die haben da gute Kenntnisse, die Sie auch nutzen können.") sowie eine detaillierte Reihenplanung vorzulegen. Nach meinem Empfinden wurde nicht gefragt. Ich habe nun für das nächste Gespräch den Personalrat muteinbestellt.


    Frage: wo liegt der Fehler?


    2. Problem: ich hatte den SuS im Sinne der Transparenz die didaktischen Jahrespläne kopiert und ausgeteilt, sodass sie genau wissen, was wann unterrichtet werden muss und man selbst nicht in den Ruf kommt, nach Belieben zu unterrichten. Dafür wurde ich von der FK-Vorsitzenden scharf getadelt und in der nächsten Fachkonferenz wurde extra betont, dass die Jahrespläne nicht im Original an die SuS herauszugeben sind. Begründung: es stünden methodische Aspekte und Zeitaspekte (z.B. für Thema X etwa 10 Stunden) drin. Würde man sich nicht dran halten können, hätte man Probleme. Ich könne sie maximal dann ausgeben, wenn ich die methodischen und zeitlichen Aspekte herausnehmen würde und nur die Themenabfolge an die SuS geben würde.


    Seht ihr das auch so?


    Wo liegt mein Problem? Ich glaube irgendwie, ich verlange vielleicht zuviel. Auf der einen Seite will ich Transparenz, Anspruch etc., auf der anderen Seite sind die Probleme immer da wenn es um Noten etc. geht. Ich glaube auch, dass der Vergleichsmaßstab der SuS der ist, dass man an der Berufsschule recht einfach gute Noten bekommen kann, zumal wenn die Fächer nicht prüfungsrelevant sind. Was auch von diversen Kollegen offenbar gefördert wird.
    Ich, der nun eigentlich fast nur am Fachgymnasium unterrichtet hat, hat da vielleicht auch andere Ansprüche. Am Fachgymnasium treten diese Probleme auch eigentlich nicht auf.


    Danke und Gruß.

    Hallo nochmal,


    nun ist der Fall eingetreten, dass ein Kollege kurzfristig eine Freigabe bekommen hat mit der Begründung Familie und Haus etc, jeden Tag 50 Minuten pro Strecke fahren.. und: das Bundesland, wo er hin möchte, hatte ausgeschrieben und da war es so, dass die Freigabe nur der Bewerbung beigelegt bzw. elektronisch hochgeladen werden muss.


    Ich hingegen kann eigentlich nur alte Eltern (etwas krank) anführen, aber keine Familie, Kind etc. Zumal in meinem Zielland die Freigabe bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen muss, schriftlich bei der Bezirksregierung. Deshalb bin ich auch nicht wieder zur SL gegangen, obwohl diesmal auch wieder reichlich passende Stellen in der Ausschreibung waren. Der Kollege hats gemacht und "Glück" gehabt.


    Sein Vorgehen war, der SL einige ausgeschriebene Stellen vorzulegen, in seiner Heimatregion, auf die er sich gerne bewerben möchte. Begründung Kind, Haus, Familie, tägliche Pendelei etc. Wurde dann statt gegeben.


    Ich habe mich gar nicht getraut, mit den Ausschreibungen da vorstellig zu werden.


    Aber vermutlich kann man da wieder keine Ansprüche raus ableiten für den Sommer bzw. die nächste Runde, weil die SL dann wieder sagen kann:
    - "Kollegin X mit Ihrem Zweitfach ist schwanger und kommt nach den Ferien nicht mehr, Sie sind dann der einzige Lehrer für dieses Fach an unserer Schule"
    - "Kollegen A, B, C gehen alle in Ruhestand und wir haben eine Unterversorgung, da können wir Sie nicht gehen lassen."
    ???

    Hallo,


    seit gut 2 Jahren bin ich in einer Projektgruppe mit anfangs 2 anderen Kollegen tätig. Durch Wechsel haben sich die Mitglieder immer mal wieder verändert, aktuell 5 Mitglieder.
    Für die Projektgruppe habe ich anfangs an verschiedenen Fortbildungen und Seminaren teilgenommen, auch einmal übers Wochenende. Zusätzlich mehr oder weniger regelmäßige Treffen, inkl Protokollschreiben, ca. alle 4 Wochen. Dafür hat mit der damalige Schulleiter eine Entlastungsstunde gewährt.


    Allerdings hatte ich den Eindruck, dass die neu hinzugekommenen Kollegen nicht mehr viel Wert auf meine Mitarbeit legten. Entweder es wurden einfach ohne Absprache Dinge ausgearbeitet. Oder mir plötzlich Treff-Termine vorgesetzt an meinem freien Tag und das recht kurzfristig. Die nun neue Schulleitung hat wohl von den Kollegen gehört, dass ich nicht mehr viel machen würde in der Gruppe und verkündete mir nun, dass man in der SL beschlossen hätte, mir die bereits für dieses Schuljahr (was seit einigen Wochen läuft) im Stundenplan bereits eingetragene Entlastungsstunde wieder zu streichen.


    Frage: kann die SL einfach so nach Belieben die bereits eingetragenen Entlastungsstunden wieder streichen? Die Konsequenz ist dann, dass man Negativstunden aufbaut und im nächsten Halbjahr z.B. einen Kurs mehr unterrichten muss.
    Ich finde es auch unmöglich, mir erst kaum Möglichkeiten mehr zur Beteiligung zu geben, dann hinterrücks sich bei der SL über meine angeblich geringe Mitarbeit mit Verweis auf die Entlastungsstunde zu beschweren. Und dann, dass die SL die Entlastungsstunde einfach so streicht, ohne mich zuvor mal anzuhören. Wie findet ihr das?


    Danke und Gruß.
    A.

    Hallo zusammen,


    ich bin mir nicht so sicher und hoffe auf Hinweise, denn mehrfach wurde ein Versetzungsantrag im Rahmen des Ländertauschs bzw. eine allgemein Freigabe abgelehnt.


    Zur Situation: seit 2015 habe ich eine Planstelle an einer Berufsbildenden Schule in Niedersachsen, Englisch, Geschichte, Politik, ich war vorher in NRW mit diversen Vertretungsstellen beschäftigt. Da NRW aber damals kaum Stellen hatte, die interessant war oder auf die ich mich bewerben konnte (Abschlussnote!), hatte ich letztlich die Stelle in NDS angenommen. Seither fahre ich jedes WE heim, wegen Eltern, Freunden etc., die Stunden sind auch reduziert. Seit 2017 auf Lebenszeit.
    Direkt danach habe ich einen Antrag auf Versetzung gestellt, Landesversetzung. Der ist von der Schulleitung erstmal nicht befürwortet worden und auch die Landesschulbehörde hat abgelehnt (war zum Halbjahr). Ok... dann zum Sommer wieder gestellt, diesmal zusätzlich eine allgemeine Freigabe erbeten, um mich auch direkt auf die im Mai für das im August startende Schuljahr ausgeschriebenen Stellen bewerben zu können. Beides ist wieder abgelehnt worden. Begründet waren die Anträge jeweils mit der Betreuung von Eltern (kranke Mutter), Zusammenziehen mit dem Partner. Begründung der Schule: die Unterrichtsversorgung kann nicht gewährleistet werden. Zusatzinfo von mir: von ca. 80 Lehrkräften läuft aktuell bei rd. 12 ein Versetzungsantrag.


    Dann bin ich zum Chef gegangen nach der 2. Ablehnung. Seine Aussage war, dass man mittelfristig plane, wenn es nach ihm ginge, sollte ich im nächsten Sommer gehen können, aber leider wäre er dann ja nicht mehr Chef und was die Nachfolge macht, könne er nicht entscheiden. Man würde für die Region schlecht Personal finden, an Berufsschulen wollten eh weniger fertige Assessoren als an Gymnasien. Ich hielt ihm entgegen, dass man sich bei so einer unflexiblen Arbeitssituation doch nicht wundern müsse, grade jetzt in Zeiten guter Konjunktur. Wo Leute, die flexibel sind und ggf. Karriere machen wollen, in der freien Wirtschaft besser aufgehoben sind und auch besser bezahlt würden als im Staatsdienst, zudem seien sie da recht frei sich nach Marktwert zu bewerben, wo sie wollen.
    Er meinte, so könne man das nicht sehen, das Land würde ne Absicherung bieten (wer wisse schon, was die Zukunft mit Digitalisierung etc. bringen würde), zudem eine gute Pension und flexible Arbeitszeiten (halbjährliche Änderung der gewünschten Unterrichtsverpflichtung). Ich könne mich ja entlassen lassen, wenn ich glauben würde, dass ich mit Geschichte, Politik und Englisch in der freien Wirtschaft eine bessere Stelle bekommen würde. Damit war die Diskussion für ihn beendet.


    Ich habe mich so geärgert.... vor allem, als ich erfahren habe von 2 Freunden unabhängig voneinander, dass es in anderen Bereichen des Staatsdienstes keineswegs so schwierig ist, den Arbeitsplatz zu wechseln. Einer arbeitet bei der Berufsfeuerwehr in einer Großstadt in NRW und meinte, durchaus hätten Kollegen gewechselt und da hätte keiner 2-3 Jahre gewartet oder auf Freigaben hoffen müssen. Ein anderer (Abteilungsleiter bei einer städtischen Behörde in NRW) meinte, dass sie Kollegen nicht davon abhalten könnten, sich auf andernorts ausgeschriebene Beamtenstellen zu bewerben, allerdings den Weggang dann um maximal 1/2 Jahr aufhalten können.


    Tatsächlich ist es so, dass z.B. Geschichte nur noch 2 weitere Kolleginnen bei uns unterrichten dürfen, allerdings gibt es auch meist nur 4-5 Kurse bzw. Klassen (nur im Gymnasium 11 und 12), also 8-10 Stunden. Das könnten die fein machen.
    In Englisch gibt es auch genügend Kollegen, auch wenn einige ungern im Gymnasium unterrichten wollen und lieber die Berufsschulklassen machen. Also, aus meiner Sicht besteht da aktuell (!) kein Mangel, daher verstehe ich die Ablehnung nicht.


    Allerdings: eine von den beiden anderen Geschichtskolleginnen ist schwanger und geht vermutlich nach den Herbstferien, bei der anderen könnte es auch bald soweit sein. Dann wäre ich zum nächsten Sommer (2 Jahre nach dem ersten Versetzungsantrag) der einzige Geschichtslehrer an der Schule.


    Daher meine Fragen:


    1) Kann die Gewährung der Freigabe so sehr vom Zufall (Schwangerschaft/Krankheit von Kollegen) abhängen?
    2) Warum dürften Beamte z.B. in der Verwaltung oder sogar der Feuerwehr recht bald gehen, nur in der Schule nicht?
    3) Lohnt es sich ggf. nach der 3. Ablehnung mal zum Anwalt für Verwaltungsrecht zu gehen?


    Zu 3): ich denke, die Schulleitung müsste schon nachweisen, sich aktiv nach Ersatzlehrkräften umgeschaut zu haben, oder? Sonst wäre es ja auch denkbar, die ausfallenden Lehrerinnen durch Vertretungslehrkräfte zu ersetzen.


    In jedem Fall finde ich es sehr unverschämt, wie mit der Freiheit des Personals umgegangen wird und frage mich insgesamt, wie ich am besten vorgehe? Umso ärgerlicher, als NRW aktuell wieder recht gut ausschreibt und im Mai durchaus einige interessante Stellen im Angebot waren, mit wenigen Bewerbern, auf die ich mir (bei Vorhandensein einer allgemeinen Freigabeerklärung) sicher gute Chancen hätte ausrechnen können.


    Danke im Voraus für Tipps.

    Also zusammengefasst:


    Man kann sich nicht einfach auf Planstellen in anderen Bundesländern bewerben, wenn keine Freigabe vorliegt. D. h. einfach bewerben und am Auswahlgespräch ggf an der gewünschten Schule teilnehmen und wenn man in Frage kommt, kurzfristig sich im alten Bundesland entlassen lassen und im neuen die Stelle mit neuer Urkunde antreten geht nicht? ?


    Selbst wenn ist die Frage, ob solche Bewerbungen überhaupt Erfolg haben (Risiko für die neue Schule, dass der Kandidat dann doch nicht kommt oder es sehr aufwändig ist, besonders, wenn es eh genügend Bewerber gibt)?
    Und natürlich das große Risiko, dass was schief läuft und man dann plötzlich ohne Job da steht.


    Irgendwie würde ich mich auch nicht gut dabei fühlen, den alten SL einfach so vor vollendete Tatsachen zu stellen. Also zB im Mai zu sagen: "Übrigens, im nächsten Schuljahr bin ich weg. Sehr zu, wie ihr eure Planung hinbekommt."
    Denn eigentlich ist der nett, hat auch vieles möglich gemacht (Einstieg mit reduzierter Stundenzahl, um Freitag frei zu haben wegen der WE Pendelei). Aber den Ort, wo die aktuelle Schule ist, finde ich halt grässlich und Freunde/Familie sind eben in NRW und diese ganze Pendelei mit zwei Wohnungen kostet auch ne Menge Zeit und Geld. :/

    Wer kann mir denn sagen, ob man die Erklärung braucht?
    Einfach mal bei der Bezirksregierung, wie oben geschildert, anrufen?


    Also ohne Freigabe sich einfach auf die Planstellen im anderen Bundesland bewerben geht nicht?


    Mal abgesehen von praktischen Gründen: 1x kann man ja vllt "krank" sein, wenn Vorstellungsgespräche sind. Aber öfter wird das ja auch schwierig. Und ich kann ja schlecht zur aktuellen Schulleitung gehen und sagen, dass ich gerne wegen nem Vorstellungsgespräch n Tag frei hätte. :/

    Hallo,


    vllt kann mir jemand weiterhelfen.


    Die Situation: ich komme aus NRW und bin da vor fast drei Jahren mit dem Ref fertig geworden. Damals stellte NRW aber kaum ein bzw bewarben sich im Schnitt 30-40 Leute auf eine Stelle.
    Also hab ich erstmal mit Vertretungen rumgedoktert.


    Dann stellte mich eine Schule in NDS ein vor einem 3/4 Jahr. Im Prinzip alles gut. Beamter auf Probe (noch zwei Jahre), nette Schüler, übersichtlich.
    Leider gefällt mir die Stadt gar nicht und jedes WE fahre ich heim nach NRW.


    Nun stellt aber NRW aktuell wieder mehr ein.
    Die Frage ist, ob ich mich auch auf diese Stellen in NRW einfach mal bewerben darf?
    Und wie würde das praktisch ablaufen? Denn eine Versetzung kommt in der Probezeit ja nicht in Frage. Da müsste ich in NDS ja um die Entlassung bitten, um in NRW eine neue Urkunde zu bekommen.


    Aber geht das so?


    Worst case wäre ja, dann in NDS entlassen zu werden und aus irgendeinem Grunde klappt es dann mit der Einstellung in NRW doch nicht.


    Danke.

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