Beiträge von Apfelbluete

    Ja, danke erst einmal für die Antwort. Diesen Link habe ich schon mehrmals durchgelesen und finde nichts passendes dazu. Die Frage ist nur: Den Urlaubsantrag hätte ich doch bis 1.02. in Hessen abgeben müssen... Ob der im Nachhinein noch genehmigt wird?


    Bei der GEW kann ich nicht nachfragen, da ich kein Mitglied bin.


    Und die Dienststelle will ich zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht befragen, da noch andere Versetzungswege offen sind (Ländertauschverfahren etc, die ich gern abwarten möchte).

    Hallo,
    momentan finden ja in BaWü die schulscharfen Stellenausschreibungen statt. Auch ich habe mich mal wieder dafür beworben, da ich zwar in BaWü mein Ref abgeschlossen habe, dann aber zum
    Arbeiten nach Hessen gewechselt bin, wo ich auf Lebenszeit verbeamtet bin.
    Nun möchte ich aber vor allem der langen Fahrtzeit wegen nach BaWü wechseln und eine wohnortnahe Schule finden. Jetzt habe ich ein Angebot einer Privatschule bekommen, das allerdings vorerst befristet ist und dann nach Bewährung in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden kann. Da ich weiß, dass BaWü ja nur dann in den Privatschuldienst beurlaubt, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, ist meine Frage: Was tun?
    Bestünde denn die Möglichkeit, sich in Hessen in den Privatschuldienst beurlauben zu lassen, auch wenn die Schule in BaWü liegt? Ich weiß, dass an meiner damaligen Privatschule in Hessen sowohl Rektor als auch Konrektorin vom staatl. Schuldienst beurlaubt waren.
    Unser Personalrat ist da leider ein wenig unzuverlässig und meldet sich nicht.


    Ich hoffe, ihr könnt weiterhelfen! Danke :)

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